Wirtschafts und Vertragsrecht

Verträge die Bestand haben

Wir bereiten Ihre Verträge betriebswirtschaftlich auf, bewerten Risiken und Klauseln und koordinieren die eingebundenen Rechtsanwälte, von der Rahmenvereinbarung bis zur Wirtschaftsmediation.

Wirtschafts- und Vertragsrecht
Wofür wir stehen

Wirtschaftliche Klarheit vor jeder Vertragsunterschrift

Wir analysieren die wirtschaftlichen Folgen Ihrer Verträge, bevor Sie unterschreiben, bewerten Risiken und Haftung aus Unternehmenssicht und stimmen die rechtliche Gestaltung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

30+Jahre Erfahrung in Vertrags- und Wirtschaftsfragen
5Jurisdiktionen aus einer Hand
48 hbis zur ersten Vertragseinschätzung
180+begleitete Mandate
Bereits über 180 Mandate beraten
Besprechungsraum einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir im Wirtschafts- und Vertragsrecht?

Verträge entscheiden über Marge, Haftung und Liquidität, lange bevor ein Gericht sie prüft. Als Wirtschaftsberatung bewerten wir Ihre Liefer-, Werk-, Dienst- und Rahmenverträge betriebswirtschaftlich, ordnen Klauseln nach §§ 305 ff. BGB und die handelsrechtlichen Pflichten des HGB ein und bereiten alles so auf, dass die eingebundenen Rechtsanwälte die rechtliche Gestaltung präzise umsetzen. Die anwaltliche Beratung und die Vertragsgestaltung selbst erbringen ausschließlich diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

  • Betriebswirtschaftliche Analyse Ihrer Vertragswerke und Klauseln
  • Risiko- und Haftungsbewertung nach §§ 305 ff. BGB und HGB
  • Koordination der eingebundenen Rechtsanwälte
  • Forderungsmanagement und Aufbereitung von Vertragsstörungen
  • Vorbereitung von Verhandlungen, Streitbeilegung und Wirtschaftsmediation
Schwerpunkte

So begleiten wir Ihre Verträge

Wir decken den Vertragslebenszyklus betriebswirtschaftlich ab, von der Gestaltung über AGB und Haftung bis zu Streitbeilegung und laufendem Controlling.

Vertragsgestaltung

Wir übersetzen Ihre kaufmännischen Ziele in klare Vertragsparameter für Liefer-, Werk-, Dienst-, Kooperations- und Rahmenverträge und legen Preis, Leistung, Fristen und Sicherheiten fest. Die juristische Ausformulierung übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte auf Basis unserer Aufbereitung.

  • Kaufmännische Eckwerte für die Vertragsdokumente
  • Liefer-, Werk-, Dienst- und Rahmenverträge
  • Anwaltliche Umsetzung koordiniert
Vertragsgestaltung

AGB und Haftung

Wir prüfen Ihre AGB auf wirtschaftliche Risiken und ordnen sie an der Klauselkontrolle nach §§ 305 bis 310 BGB ein. Haftungs- und Gewährleistungsfragen bewerten wir samt der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB und liefern die Grundlage für die anwaltliche Klauselgestaltung.

  • Wirtschaftliche Klauselanalyse nach §§ 305 ff. BGB
  • Haftung und Gewährleistung, § 377 HGB
  • Vorlage für die anwaltliche Überarbeitung
AGB und Haftung

Streitbeilegung und Wirtschaftsmediation

Bei Vertragsstörungen quantifizieren wir Ihren Schaden, strukturieren das Forderungsmanagement und bereiten die Verhandlung vor. In der Wirtschaftsmediation moderieren wir die wirtschaftliche Einigung, damit Sie eine Klage vermeiden und die Geschäftsbeziehung erhalten.

  • Schadensbewertung und Forderungsmanagement
  • Verhandlung außergerichtlich vorbereitet
  • Wirtschaftsmediation vor dem Prozess
Streitbeilegung und Wirtschaftsmediation

Compliance und Vertragscontrolling

Wir bringen Ihre Verträge in ein belastbares Controlling mit Fristen, Kündigungs- und Verlängerungsterminen und Preisgleitklauseln. Für die Compliance definieren wir Freigabeprozesse und Schwellenwerte, damit Ihr Unternehmen jederzeit weiß, welche Pflichten wann greifen.

  • Fristen, Verlängerungen und Preisklauseln im Blick
  • Freigabeprozesse und Schwellenwerte
  • Vertragsdatenbank als Steuerungsbasis
Compliance und Vertragscontrolling
Mandanten

Für wen arbeiten wir im Vertragsrecht?

Wir arbeiten für Unternehmen und für die Menschen, die Verträge verantworten, von der Geschäftsführung bis zum Family Office.

KMU und MittelstandKleine und mittlere Unternehmen, die ihre Verträge wirtschaftlich absichern und Haftungsrisiken begrenzen wollen.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die Vertragsrisiken früh erkennen und ihre Sorgfaltspflichten sauber dokumentieren müssen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter und Beiräte, die eine unabhängige Bewertung wesentlicher Verträge brauchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die Lieferbeziehungen und das Lebenswerk langfristig sichern.
Freiberufler und SelbstständigeFreiberufler, die Dienst- und Werkverträge fair und tragfähig aufsetzen lassen wollen.
Family OfficesFamily Offices, die Beteiligungs- und Dienstleistungsverträge wirtschaftlich prüfen lassen.
Privatpersonen und GründerPrivatpersonen und Gründer mit größeren Vertrags- und Investitionsentscheidungen.
Einkauf und VertriebEinkaufs- und Vertriebsteams, die Rahmen- und Lieferverträge belastbar verhandeln wollen.
Häufige Anliegen

Warum kommen Unternehmen mit Vertragsfragen zu uns?

Diese Situationen bringen Geschäftsführer zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb weniger Tage.

Ihr Rahmenvertrag benachteiligt Sie wirtschaftlich

Wenn Preisgleitklauseln, Haftungsregeln oder Abnahmepflichten einseitig zu Ihren Lasten wirken, rechnen wir die Folgen über die gesamte Laufzeit durch und markieren die kritischen Klauseln.

Ihre AGB halten der Klauselkontrolle nicht stand

Unwirksame Klauseln nach §§ 307 bis 309 BGB fallen im Streitfall weg und das dispositive Gesetzesrecht greift, oft zu Ihrem Nachteil.

Ein Lieferant verletzt seine vertraglichen Pflichten

Bei Lieferverzug oder Mängeln sichern wir zuerst die Beweislage und die Fristen der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

Offene Forderungen belasten Ihre Liquidität

Wir strukturieren Ihr Forderungsmanagement von der Mahnstufe bis zur Ratenvereinbarung, priorisieren nach Ausfallrisiko und stimmen die konsequente Beitreibung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

Ein Vertragsstreit droht zu eskalieren

Bevor ein Prozess Zeit und Geschäftsbeziehung kostet, bewerten wir die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten und moderieren die Einigung in der Wirtschaftsmediation. So kommen Sie oft schneller und leiser zu einer tragfähigen Lösung.

Ihnen fehlt der Überblick über Fristen und Pflichten

Wenn Kündigungstermine verstreichen und Verträge sich still verlängern, bauen wir Ihnen ein Vertragscontrolling mit Fristen, Schwellenwerten und Freigabeprozessen auf und schaffen die Basis für eine belastbare Compliance.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So arbeiten wir im Wirtschafts- und Vertragsrecht

Wir begleiten Sie von der Sichtung bis zum laufenden Controlling, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Sichtung

Wir sichten die betroffenen Verträge, Klauseln und Fristen und schätzen das wirtschaftliche Risiko erstmals ein, damit Sie sofort wissen, wo Sie stehen.

2
Tag 3 bis 10

Analyse

Wir bewerten Haftung, Gewährleistung und wirtschaftliche Folgen im Detail, ordnen die Klauseln an §§ 305 ff. BGB und dem HGB ein und priorisieren den Handlungsbedarf.

3
Zieldefinition

Strategie

Wir legen mit Ihnen die kaufmännischen Ziele fest, definieren die Verhandlungslinien und stimmen die Rollenverteilung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Umsetzung

Die Rechtsanwälte formulieren und verhandeln die Vertragsdokumente, wir liefern die wirtschaftliche Argumentation und die Zahlengrundlage und halten die Fäden zusammen.

5
laufend

Controlling

Wir überführen Ihre Verträge in ein Controlling mit Fristen und Frühwarnungen, damit Verlängerungen, Preisklauseln und Pflichten nie unbemerkt greifen.

Branchen

In welchen Branchen beraten wir?

Wir bewerten Verträge branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Maschinen- und Anlagenbau
Automotive und Zulieferer
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Logistik und Spedition
TMT und Software
Pharma und Medizintechnik
Chemie und Spezialchemie
Maschinen- und Anlagenbau
Automotive und Zulieferer
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Logistik und Spedition
TMT und Software
Pharma und Medizintechnik
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Banken und Finanzdienstleister
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Banken und Finanzdienstleister
Case Studies

Aus der Praxis im Vertragsrecht

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Vertragsrisiken früh sichtbar machen und lösen.

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Rahmenvertrag

Zulieferer verhandelt Rahmenvertrag neu

Ausgangslage
  • Preisgleitklausel deckt Materialkosten nicht
  • Einseitige Abnahme- und Haftungsregeln
Unser Vorgehen
  • Wirtschaftliche Folgen über die Laufzeit durchgerechnet
  • Kritische Klauseln priorisiert und aufbereitet
Ergebnis
  • Preisanpassung an einen Index gekoppelt
  • Haftung auf ein tragfähiges Maß begrenzt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Software und TMT
Branche: Software und TMTZiel: AGB

Softwareanbieter überarbeitet seine AGB

Ausgangslage
  • Haftungsklauseln nach § 309 BGB angreifbar
  • Unklare Leistungsbeschreibung im Dienstvertrag
Unser Vorgehen
  • AGB auf wirtschaftliche Schwachstellen geprüft
  • Priorisierte Vorlage für die Anwälte erstellt
Ergebnis
  • Klauselwerk hält der Inhaltskontrolle stand
  • Leistungspflichten klar abgegrenzt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Wirtschaftsmediation

Handelspartner lösen Lieferstreit ohne Klage

Ausgangslage
  • Lieferverzug und Mängelrügen nach § 377 HGB
  • Gegenseitige Schadenersatzforderungen
Unser Vorgehen
  • Schaden beider Seiten neutral beziffert
  • Interessen in der Mediation moderiert
Ergebnis
  • Vergleich ohne Gerichtsverfahren
  • Lieferbeziehung fortgeführt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Sind Sie selbst Rechtsanwälte oder Steuerberater?
Dr. Furch & Partner ist eine Wirtschaftsberatung mit steuerberatender und betriebswirtschaftlicher Kernkompetenz. Die anwaltliche Beratung im Wirtschafts und Vertragsrecht erfolgt über unser Partner-Netzwerk aus deutschen, österreichischen und Schweizer Fachanwälten mit denen wir teilweise seit zwei Jahrzehnten zusammenarbeiten. Der wirtschaftliche Lead bleibt bei uns die juristische Detailarbeit bei den Fachanwälten. Für den Mandanten bedeutet das einen Ansprechpartner ein Honorarmodell eine konsistente Empfehlung.
Welches Recht wenden Sie bei grenzüberschreitenden Verträgen an?
Die Rechtswahl ist eine der ersten Entscheidungen die wir mit dem Mandanten klären. Maßgeblich sind Rom-I-VO für vertragliche und Rom-II-VO für außervertragliche Schuldverhältnisse. Wir prüfen ob die Wahl deutschen Rechts wegen der Rechtssicherheit oder Schweizer OR wegen der Flexibilität sinnvoll ist. Bei B2B-Lieferverträgen prüfen wir ob CISG bewusst ausgeschlossen werden sollte. Die Wahl ist nie pauschal sie folgt der Verhandlungsposition und dem Schadensszenario.
In welchen Rechtsordnungen arbeiten Sie bei grenzüberschreitenden Verträgen?
Unser Fokus liegt auf der DACH-Region. Bei DACH-Mandaten arbeiten wir auf Deutsch, bei Schweizer Mandaten auf Hochdeutsch mit Sensibilität für Helvetismen. Im Partner-Netzwerk stehen Fachanwälte in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung die in derselben Akte parallel zusammenarbeiten.
Wie sieht ein übliches M&A-Mandat in der DACH-Region aus?
Ein üblicher Fall ist der deutsche Käufer einer österreichischen Zielgesellschaft mit Schweizer Tochter. Die Due Diligence deckt drei oder vier Rechtsordnungen ab. Die SPA wird üblicherweise nach deutschem Recht geschlossen mit besonderen Anhängen für Schweizer Spezifika. Die W&I-Versicherung wird häufig nach englischem Recht policiert was zusätzliche Schnittstellen bedeutet. Wir koordinieren das Closing mit Notaren in allen beteiligten Jurisdiktionen und steuern die Earn-Out-Phase in der Regel über zwei bis drei Jahre.
Was kostet eine Vertragsgestaltung bei Ihnen?
Bei standardisierten Vertragstypen arbeiten wir mit Festpreisen die wir nach einer kurzen Sachverhaltsaufnahme verbindlich anbieten. Bei komplexen Mandaten insbesondere M&A Joint Ventures und Restrukturierungen rechnen wir nach Stundenhonoraren mit Cap oder nach Phasen-Festpreisen. Im Partner-Netzwerk koordinieren wir die anwaltliche Vergütung so dass der Mandant eine konsolidierte Rechnung erhält. Wir besprechen das Honorar offen vor Mandatsannahme und passen die Struktur an die wirtschaftliche Größe der Transaktion an.
Übernehmen Sie auch Prozessvertretung?
Die Prozessvertretung selbst übernehmen spezialisierte Prozessanwälte aus unserem Partner-Netzwerk. Wir bleiben in der Begleiterrolle für die wirtschaftliche Bewertung des Verfahrens die Steuerung der Kommunikation und die Bewertung von Vergleichsangeboten. Bei Schiedsverfahren nach ICC oder DIS koordinieren wir die Schiedsrichterauswahl die Verfahrenssprache und die Schnittstelle zum bilanziellen Risiko. Vor Klageerhebung prüfen wir Mediation und strukturierte Vergleichsverhandlung als wirtschaftlich überlegene Alternative.
Wie schnell können Sie bei einem Notfall reagieren?
Bei laufenden Mandanten haben wir eine 24/7-Hotline für den verantwortlichen Partner. Akute Fälle wie drohende einstweilige Verfügungen Insolvenzantragspflicht nach §15a InsO oder kartellrechtliche Hausdurchsuchungen werden innerhalb von Stunden gestartet. Bei Neumandaten brauchen wir je nach Komplexität 24 bis 72 Stunden für die Konfliktprüfung und das Mandantenonboarding. In dringenden Fällen kann die juristische Erstreaktion parallel erfolgen während die formellen Schritte nachlaufen.
Wann benötige ich ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 wird regelmäßig erforderlich, sobald finanzierende Banken oder Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder bei eingetretener Überschuldung nach § 19 InsO eine belastbare Fortführungsprognose verlangen. In Österreich greifen vergleichbar die §§ 66 ff. IO sowie das URG, in der Schweiz das SchKG bei Nachlassstundung. Praktisch verlangen Kreditinstitute das Gutachten als Voraussetzung für Stillhalteabkommen, Sanierungskredite oder Forderungsverzichte, da es ihnen gleichzeitig vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken nach § 826 BGB schützt. Auch Geschäftsführer benötigen das Gutachten zur Enthaftung im Hinblick auf Zahlungsverbote nach § 15b InsO. Empfehlung: Beauftragen Sie das Gutachten spätestens bei erstem Liquiditätsengpass von sechs Wochen, die Erstberatung in unserer Kanzlei in Grünwald bei München ist kostenfrei und unverbindlich.
Welche Vertragsklauseln sind in Krisensituationen besonders kritisch?
In der Unternehmenskrise rücken vor allem Change-of-Control-Klauseln, MAC-Klauseln, Cross-Default-Vereinbarungen sowie insolvenzabhängige Kündigungsrechte in den Fokus. Letztere sind nach der BGH-Rechtsprechung und § 119 InsO regelmäßig unwirksam, soweit sie an den Insolvenzantrag anknüpfen, gleichwohl finden sie sich noch in zahlreichen Liefer- und Finanzierungsverträgen. Kritisch sind ferner verlängerte Eigentumsvorbehalte, Globalzessionen sowie Patronatserklärungen, deren Werthaltigkeit im Rahmen der Überschuldungsprüfung nach § 19 Abs. 2 InsO zu bewerten ist. In Österreich gilt § 25b IO entsprechend, in der Schweiz Art. 211a SchKG. Praktisch empfehlen wir eine Klauselinventur sämtlicher Dauerschuldverhältnisse spätestens bei Eintritt in das StaRUG-Verfahren. Erstgespräch in Grünwald bei München kostenfrei und unverbindlich.
Wie wird ein Sanierungskonzept gerichtsfest dokumentiert?
Gerichtsfeste Dokumentation eines Sanierungskonzepts setzt zwingend die Einhaltung der Anforderungen des IDW S6 sowie der BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB voraus, ergänzt um die Vorgaben des StaRUG für den Restrukturierungsplan nach §§ 5 ff. StaRUG. Erforderlich sind eine vollständige Krisenursachenanalyse, ein Leitbild des sanierten Unternehmens, integrierte Planungsrechnungen über mindestens drei Geschäftsjahre sowie eine Stakeholder-Analyse mit Beitragsdokumentation. Sämtliche Annahmen müssen prüfungsfähig hergeleitet sein, Stichtagsbilanzen und Liquiditätsstatus nach IDW S11 sind beizufügen. In Österreich gelten § 27 URG, in der Schweiz Art. 293 ff. SchKG entsprechend. Praktisch raten wir zur lückenlosen Versionsverwaltung sämtlicher Planungsstände. Erstberatung in unserer Kanzlei in Grünwald bei München ist kostenfrei und unverbindlich.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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