Verträge die Bestand haben
Wir bereiten Ihre Verträge betriebswirtschaftlich auf, bewerten Risiken und Klauseln und koordinieren die eingebundenen Rechtsanwälte, von der Rahmenvereinbarung bis zur Wirtschaftsmediation.
Wirtschaftliche Klarheit vor jeder Vertragsunterschrift
Wir analysieren die wirtschaftlichen Folgen Ihrer Verträge, bevor Sie unterschreiben, bewerten Risiken und Haftung aus Unternehmenssicht und stimmen die rechtliche Gestaltung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leisten wir im Wirtschafts- und Vertragsrecht?
Verträge entscheiden über Marge, Haftung und Liquidität, lange bevor ein Gericht sie prüft. Als Wirtschaftsberatung bewerten wir Ihre Liefer-, Werk-, Dienst- und Rahmenverträge betriebswirtschaftlich, ordnen Klauseln nach §§ 305 ff. BGB und die handelsrechtlichen Pflichten des HGB ein und bereiten alles so auf, dass die eingebundenen Rechtsanwälte die rechtliche Gestaltung präzise umsetzen. Die anwaltliche Beratung und die Vertragsgestaltung selbst erbringen ausschließlich diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Betriebswirtschaftliche Analyse Ihrer Vertragswerke und Klauseln
- Risiko- und Haftungsbewertung nach §§ 305 ff. BGB und HGB
- Koordination der eingebundenen Rechtsanwälte
- Forderungsmanagement und Aufbereitung von Vertragsstörungen
- Vorbereitung von Verhandlungen, Streitbeilegung und Wirtschaftsmediation
So begleiten wir Ihre Verträge
Wir decken den Vertragslebenszyklus betriebswirtschaftlich ab, von der Gestaltung über AGB und Haftung bis zu Streitbeilegung und laufendem Controlling.
Vertragsgestaltung
Wir übersetzen Ihre kaufmännischen Ziele in klare Vertragsparameter für Liefer-, Werk-, Dienst-, Kooperations- und Rahmenverträge und legen Preis, Leistung, Fristen und Sicherheiten fest. Die juristische Ausformulierung übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte auf Basis unserer Aufbereitung.
- Kaufmännische Eckwerte für die Vertragsdokumente
- Liefer-, Werk-, Dienst- und Rahmenverträge
- Anwaltliche Umsetzung koordiniert

AGB und Haftung
Wir prüfen Ihre AGB auf wirtschaftliche Risiken und ordnen sie an der Klauselkontrolle nach §§ 305 bis 310 BGB ein. Haftungs- und Gewährleistungsfragen bewerten wir samt der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB und liefern die Grundlage für die anwaltliche Klauselgestaltung.
- Wirtschaftliche Klauselanalyse nach §§ 305 ff. BGB
- Haftung und Gewährleistung, § 377 HGB
- Vorlage für die anwaltliche Überarbeitung

Streitbeilegung und Wirtschaftsmediation
Bei Vertragsstörungen quantifizieren wir Ihren Schaden, strukturieren das Forderungsmanagement und bereiten die Verhandlung vor. In der Wirtschaftsmediation moderieren wir die wirtschaftliche Einigung, damit Sie eine Klage vermeiden und die Geschäftsbeziehung erhalten.
- Schadensbewertung und Forderungsmanagement
- Verhandlung außergerichtlich vorbereitet
- Wirtschaftsmediation vor dem Prozess

Compliance und Vertragscontrolling
Wir bringen Ihre Verträge in ein belastbares Controlling mit Fristen, Kündigungs- und Verlängerungsterminen und Preisgleitklauseln. Für die Compliance definieren wir Freigabeprozesse und Schwellenwerte, damit Ihr Unternehmen jederzeit weiß, welche Pflichten wann greifen.
- Fristen, Verlängerungen und Preisklauseln im Blick
- Freigabeprozesse und Schwellenwerte
- Vertragsdatenbank als Steuerungsbasis

Für wen arbeiten wir im Vertragsrecht?
Wir arbeiten für Unternehmen und für die Menschen, die Verträge verantworten, von der Geschäftsführung bis zum Family Office.
Warum kommen Unternehmen mit Vertragsfragen zu uns?
Diese Situationen bringen Geschäftsführer zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb weniger Tage.
Ihr Rahmenvertrag benachteiligt Sie wirtschaftlich
Wenn Preisgleitklauseln, Haftungsregeln oder Abnahmepflichten einseitig zu Ihren Lasten wirken, rechnen wir die Folgen über die gesamte Laufzeit durch und markieren die kritischen Klauseln.
Ihre AGB halten der Klauselkontrolle nicht stand
Unwirksame Klauseln nach §§ 307 bis 309 BGB fallen im Streitfall weg und das dispositive Gesetzesrecht greift, oft zu Ihrem Nachteil.
Ein Lieferant verletzt seine vertraglichen Pflichten
Bei Lieferverzug oder Mängeln sichern wir zuerst die Beweislage und die Fristen der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
Offene Forderungen belasten Ihre Liquidität
Wir strukturieren Ihr Forderungsmanagement von der Mahnstufe bis zur Ratenvereinbarung, priorisieren nach Ausfallrisiko und stimmen die konsequente Beitreibung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.
Ein Vertragsstreit droht zu eskalieren
Bevor ein Prozess Zeit und Geschäftsbeziehung kostet, bewerten wir die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten und moderieren die Einigung in der Wirtschaftsmediation. So kommen Sie oft schneller und leiser zu einer tragfähigen Lösung.
Ihnen fehlt der Überblick über Fristen und Pflichten
Wenn Kündigungstermine verstreichen und Verträge sich still verlängern, bauen wir Ihnen ein Vertragscontrolling mit Fristen, Schwellenwerten und Freigabeprozessen auf und schaffen die Basis für eine belastbare Compliance.

So arbeiten wir im Wirtschafts- und Vertragsrecht
Wir begleiten Sie von der Sichtung bis zum laufenden Controlling, in fünf klar getakteten Schritten.
Sichtung
Wir sichten die betroffenen Verträge, Klauseln und Fristen und schätzen das wirtschaftliche Risiko erstmals ein, damit Sie sofort wissen, wo Sie stehen.
Analyse
Wir bewerten Haftung, Gewährleistung und wirtschaftliche Folgen im Detail, ordnen die Klauseln an §§ 305 ff. BGB und dem HGB ein und priorisieren den Handlungsbedarf.
Strategie
Wir legen mit Ihnen die kaufmännischen Ziele fest, definieren die Verhandlungslinien und stimmen die Rollenverteilung mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.
Umsetzung
Die Rechtsanwälte formulieren und verhandeln die Vertragsdokumente, wir liefern die wirtschaftliche Argumentation und die Zahlengrundlage und halten die Fäden zusammen.
Controlling
Wir überführen Ihre Verträge in ein Controlling mit Fristen und Frühwarnungen, damit Verlängerungen, Preisklauseln und Pflichten nie unbemerkt greifen.
In welchen Branchen beraten wir?
Wir bewerten Verträge branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.
Aus der Praxis im Vertragsrecht
Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Vertragsrisiken früh sichtbar machen und lösen.

Zulieferer verhandelt Rahmenvertrag neu
- Preisgleitklausel deckt Materialkosten nicht
- Einseitige Abnahme- und Haftungsregeln
- Wirtschaftliche Folgen über die Laufzeit durchgerechnet
- Kritische Klauseln priorisiert und aufbereitet
- Preisanpassung an einen Index gekoppelt
- Haftung auf ein tragfähiges Maß begrenzt
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Softwareanbieter überarbeitet seine AGB
- Haftungsklauseln nach § 309 BGB angreifbar
- Unklare Leistungsbeschreibung im Dienstvertrag
- AGB auf wirtschaftliche Schwachstellen geprüft
- Priorisierte Vorlage für die Anwälte erstellt
- Klauselwerk hält der Inhaltskontrolle stand
- Leistungspflichten klar abgegrenzt
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handelspartner lösen Lieferstreit ohne Klage
- Lieferverzug und Mängelrügen nach § 377 HGB
- Gegenseitige Schadenersatzforderungen
- Schaden beider Seiten neutral beziffert
- Interessen in der Mediation moderiert
- Vergleich ohne Gerichtsverfahren
- Lieferbeziehung fortgeführt
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.
