Insolvenzberatung Offenburg

Insolvenzberatung in Offenburg

Offenburg steht als Zentrum des Ortenaukreises für eine ungewöhnlich vielfältige Wirtschaft, von der Druck- und Medienbranche um Burda bis zu Maschinenbau und Weinbau. Diese Breite federt manche Krise ab, schützt einzelne Betriebe aber nicht vor plötzlichen Auftrags- oder Finanzierungslücken. Wenn die Liquidität knapp wird, beginnt für die Geschäftsführung ein Wettlauf mit der Zeit, weil die Antragspflicht nach § 15a InsO enge Fristen setzt. Wer eine drohende Zahlungsunfähigkeit früh anspricht, kann das Ruder häufig noch selbst in der Hand behalten.

Insolvenzberatung in Offenburg
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Offenburg zuständig?

Für Insolvenzverfahren im Raum Offenburg ist das Amtsgericht Offenburg in der Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg zuständig. Dort reichen Sie den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein, und das Gericht prüft, ob ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf den Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit an, der in den meisten Fällen mit dem Sitz des Unternehmens zusammenfällt. Neben dem Insolvenzverfahren bleibt der allgemeine Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung bedeutsam, etwa wenn Gläubiger außerhalb des Verfahrens klagen. Wir bereiten Ihren Antrag so vor, dass das Gericht zügig über die Eröffnung und über eine mögliche Eigenverwaltung entscheiden kann, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Offenburg
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Offenburg

Offenburg ist das wirtschaftliche Herz des Ortenaukreises und verbindet Industrie mit einer starken Medienbranche. Der Burda-Konzern prägt die Druck- und Verlagswelt, während Maschinenbau und Automobilzulieferer für industrielle Substanz sorgen. Hinzu kommt eine ausgeprägte Lebensmittel- und Weinbauwirtschaft am Fuß des Schwarzwalds. Jede dieser Branchen kennt eigene Belastungen. Bitte wählen Sie den Bereich, der Ihrer Lage am nächsten kommt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Offenburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Offenburg ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Offenburg, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Offenburg?

Ihr erster Schritt zu uns kostet nichts und bindet Sie an nichts. In diesem Gespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und sagen Ihnen klar, ob Handlungsbedarf besteht. Die weiteren Kosten hängen davon ab, wie umfangreich und wie dringend Ihr Fall ist, ob also noch Zeit für eine geordnete Vorbereitung bleibt oder bereits Fristen laufen. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung. Ein Hinweis zur Einordnung: Die kostenfreie Schuldnerberatung der Kommunen und Verbände hilft ausschließlich überschuldeten Privatpersonen. Für Unternehmen und deren Geschäftsführung in wirtschaftlicher Not sind wir als spezialisierte Berater zuständig.

Insolvenzberatung Offenburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Offenburg gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Offenburg und im gesamten Ortenaukreis. Als Leitungsorgan tragen Sie in der Krise ein persönliches Risiko, denn die Antragspflicht nach § 15a InsO knüpft direkt an Ihre Rolle an, und ein zu spätes Handeln kann Ihr Privatvermögen kosten. Wir verfolgen das Ziel, Ihr Unternehmen im laufenden Betrieb zu sanieren und Arbeitsplätze in der Region zu sichern. Dafür verbinden wir eine sachliche Analyse Ihrer Zahlen mit einer belastbaren insolvenzrechtlichen Strategie.

Geschäftsführer in Offenburg, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Offenburg zu uns kommen

01

Digitaler Wandel in der Druckbranche

Die Druck- und Medienindustrie um Offenburg spürt die Verlagerung von Werbe- und Verlagsbudgets ins Digitale seit Jahren. Sinkende Auflagen treffen auf teure Druckmaschinen, deren Finanzierung weiterläuft. Wenn Erlöse und Kapitaldienst auseinanderdriften, entsteht eine gefährliche Lücke. Wir prüfen frühzeitig, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vorliegt.

02

Umbruch bei den Automobilzulieferern

Zulieferbetriebe der Ortenau richten sich mühsam auf neue Antriebstechnik aus. Wegbrechende Stückzahlen im klassischen Geschäft und der Kapitalbedarf für neue Produkte belasten die Finanzen zugleich. Gerät ein Betrieb dadurch in Schieflage, klären wir, ob eine Sanierung im laufenden Betrieb noch möglich ist, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt.

03

Saisonabhängigkeit in Weinbau und Lebensmittelwirtschaft

Betriebe im Weinbau und in der Lebensmittelverarbeitung binden über Monate Kapital, ehe die Ernte oder Produktion Erlöse bringt. Eine schlechte Saison oder ein Wetterschaden kann eine ganze Kalkulation kippen. Reicht die Liquidität nicht bis zum nächsten Absatz, sollten Sie den Finanzbedarf früh planen und die Fortbestehensprognose seriös aufstellen.

04

Investitionsdruck im Maschinenbau

Der Maschinenbau der Region muss laufend in Technik und Digitalisierung investieren, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Verzögern sich Aufträge, während Kredite für Investitionen zu bedienen sind, kann die Liquidität ins Rutschen geraten. In dieser Lage entscheidet der Blick auf die Fristen nach § 15a InsO über Ihre persönliche Haftung.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Offenburg

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Offenburg ist das Amtsgericht Offenburg das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Offenburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Offenburg unter Druck

Eine mittelständische Druckerei aus dem Raum Offenburg verlor mehrere große Katalogkunden an digitale Kanäle. Der Umsatz sackte ab, während die Leasingraten für eine moderne Bogenoffsetmaschine unverändert fällig blieben. Als eine Bank die Kontokorrentlinie zurückführte, konnte der Betrieb Löhne und Lieferanten nicht mehr fristgerecht bezahlen. Damit war die Zahlungsunfähigkeit eingetreten und die Antragspflicht nach § 15a InsO ausgelöst. Da der Geschäftsführer zuvor noch ausgewählte Gläubiger bedient hatte, drohte ihm eine persönliche Haftung nach § 15b InsO.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir erstellten zunächst eine detaillierte Liquiditätsplanung auf Wochenbasis, um die tatsächliche Lage abzubilden. Auf dieser Basis erarbeiteten wir eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und ein Konzept, das die Druckerei auf profitable Segmente und den Digitaldruck ausrichtete. Weil die Sanierung Aussicht auf Erfolg bot, beantragten wir die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Offenburg. So blieb die Geschäftsführung im Amt und setzte den Umbau unter Aufsicht eines Sachwalters um. Parallel stoppten wir haftungsträchtige Zahlungen, um das Risiko nach § 15b InsO zu senken.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Offenburg?

Unser Sitz liegt in München, unsere Beratung reicht bis in die Ortenau und darüber hinaus. Ein großer Teil der Arbeit erfolgt digital und telefonisch, sodass wir sofort reagieren können, wenn Fristen drängen. Ist Ihre Anwesenheit vor Ort gefragt, kommen wir nach Offenburg und in die umliegenden Gemeinden wie Lahr und Kehl. Über Baden-Württemberg hinaus betreuen wir Mandate im gesamten deutschsprachigen Raum. Für Unternehmen mit Standorten in der Schweiz oder in Österreich koordinieren wir die Beratung länderübergreifend, ohne dass Sie Zeit verlieren.

Insolvenzberatung im Umland von Offenburg
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Offenburg

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen in Offenburg zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Offenburg als Insolvenzgericht. Sie erreichen es in der Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg. Dort stellen Sie den Eröffnungsantrag, und dort entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens sowie über einen Antrag auf Eigenverwaltung. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Muss ich für das erste Gespräch etwas bezahlen?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Situation und den Handlungsbedarf. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats. Sie kennen den finanziellen Rahmen, bevor Sie sich festlegen.
Beraten Sie auch selbständige Winzer und kleine Medienbetriebe?
Ja. Ob Sie einen Weinbaubetrieb oder eine kleine Medienagentur in der Ortenau führen, entscheidend ist Ihre wirtschaftliche Lage. Für Geschäftsführer einer GmbH steht die persönliche Haftung nach § 15a und § 15b InsO im Vordergrund, weshalb wir diesen Punkt frühzeitig prüfen und Sie entsprechend absichern.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren üblicherweise?
Das hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Ein Regelinsolvenzverfahren erstreckt sich häufig über mehrere Monate bis Jahre bis zur Schlussverteilung. Eine Sanierung in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan lässt sich oft schneller umsetzen, da das Konzept bereits zu Beginn steht. Genaueres können wir nach Prüfung Ihrer Zahlen sagen.
Wie schnell muss ich als Geschäftsführer handeln?
Ausgesprochen schnell. Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Antrag nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens innerhalb von drei Wochen. Bei Überschuldung gilt eine Höchstfrist von sechs Wochen. Werden diese Fristen versäumt, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Ein frühzeitiger Kontakt verschafft Ihnen wertvollen Spielraum.
Betreuen Sie auch Mandanten aus Lahr und Kehl?
Ja. Von München aus arbeiten wir überregional und digital, was kurze Reaktionszeiten für Offenburg und den gesamten Ortenaukreis ermöglicht. Für persönliche Termine vor Ort sind wir in Lahr und Kehl ebenso erreichbar wie in den weiteren Gemeinden der Region. So erhalten Sie fachliche Spezialisierung und zugleich Nähe zu Ihrem Standort.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.