Restrukturierungsberatung
Wir navigieren Ihr Unternehmen mit System aus der KriseWir stabilisieren Ihr Unternehmen, solange Handlungsspielraum besteht. Von der Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG über den bestätigten Restrukturierungsplan bis zur bilanziellen und finanziellen Neuaufstellung.
Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern
Wir quantifizieren Ihre Lage, bevor der Druck steigt, wählen mit Ihnen den passenden Restrukturierungsweg und koordinieren die eingebundenen Rechtsanwälte für die gerichtlichen Schritte, während Sie die Geschäftsleitung behalten.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leisten wir in der Restrukturierungsberatung?
Restrukturierung gelingt, solange Sie noch drohend zahlungsunfähig nach § 18 InsO sind und nicht bereits zahlungsunfähig. In diesem Fenster eröffnet Ihnen das StaRUG einen präventiven Rahmen mit gerichtlicher Bestätigung, ohne Insolvenzverfahren und weitgehend nicht-öffentlich. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Analyse und Planung und stimmen die rechtlichen Schritte mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten ab, die Anzeige, Antrag und Vertretung vor dem Restrukturierungsgericht verantworten.
- Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
- Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
- Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
- Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
- Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
So gehen wir bei der Restrukturierung vor
Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG
Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.
- Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
- 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
- Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung
Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.
- Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
- Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
- Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG
Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.
- Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
- Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
- Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.
- Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
- Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
- Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?
Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.
Warum kommen Mandanten zu uns in die Restrukturierungsberatung?
Diese Situationen bringen Geschäftsführer zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb von Stunden.
Ihre Ergebnisplanung kippt und die Liquidität wird knapp
Sobald Umsätze wegbrechen und die Liquiditätsreserve schmilzt, zählt jede Woche.
Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG wird zum Thema
Seit dem Jahr 2021 verpflichtet § 1 StaRUG die Geschäftsleitung, bestandsgefährdende Entwicklungen zu überwachen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Einzelne Gläubiger blockieren eine tragfähige Lösung
Wenn eine Minderheit eine sinnvolle Sanierung verhindert, bietet der Restrukturierungsplan den Ausweg.
Sie brauchen Ruhe vor Vollstreckung, um zu verhandeln
Drohen Pfändungen oder die Verwertung von Sicherheiten, verschafft Ihnen die Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG Schutz von bis zu drei Monaten.
Ihre Bilanz trägt die operative Sanierung nicht mehr
Eine hohe Verschuldung erstickt jede Erholung.
Sie wissen nicht, ob StaRUG oder Eigenverwaltung passt
Der richtige Weg hängt von Krisenstadium, Gläubigerstruktur und Sanierungstiefe ab.

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung
Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.
Lagebild
Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.
Analyse
Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.
Strategie
Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.
Restrukturierung
Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.
Stabilisierung
Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.
In welchen Branchen restrukturieren wir?
Wir restrukturieren branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.
Aus der Praxis unserer Restrukturierungsberatung
Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Anlagenbauer bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Covenant-Bruch bei stabiler Auftragslage
- Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
- 13-Wochen-Liquidität und Restrukturierungsplan erstellt
- Gläubigergruppen gebildet, Cram-down vorbereitet
- Sanierung ohne Insolvenzverfahren
- Kundenbeziehungen vollständig erhalten
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung
- Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
- Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
- Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
- Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
- Eigenkapitalquote wieder tragfähig
- Investitionsfähigkeit zurückgewonnen
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck
- Sinkende Margen und hohe Fixkosten
- Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
- Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
- Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
- Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
- Restrukturierungsplan verabschiedet
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner in der Restrukturierung

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.
Antworten auf häufige Fragen
Ab wann sollten wir mit einer Restrukturierungsberatung sprechen?
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Sanierungsberatung?
Arbeiten Sie auch mit österreichischen oder schweizerischen Verfahren?
Wie schnell können Sie in einer akuten Krise reagieren?
Was kostet eine Restrukturierungsberatung meist?
Sind Sie auch nach Abschluss der Sanierung weiter eingebunden?
Was unterscheidet Restrukturierung von Sanierung?
Wann ist eine operative Restrukturierung sinnvoll?
Welche Risiken bestehen für die Geschäftsfuehrung bei Restrukturierung?
Restrukturierungsberatung in Ihrer Region
Wir begleiten Unternehmen bundesweit, vom Großraum München über Nordrhein-Westfalen und das Rhein-Main-Gebiet bis nach Nord- und Ostdeutschland. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungsgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.
