Restrukturierungsberatung

Wir navigieren Ihr Unternehmen mit System aus der Krise

Wir stabilisieren Ihr Unternehmen, solange Handlungsspielraum besteht. Von der Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG über den bestätigten Restrukturierungsplan bis zur bilanziellen und finanziellen Neuaufstellung.

Restrukturierungsberatung
Wofür wir stehen

Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern

Wir quantifizieren Ihre Lage, bevor der Druck steigt, wählen mit Ihnen den passenden Restrukturierungsweg und koordinieren die eingebundenen Rechtsanwälte für die gerichtlichen Schritte, während Sie die Geschäftsleitung behalten.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
13 Wo.rollierende Liquiditätssicht als Steuerungsgröße
Bereits über 180 Mandate beraten
Besprechung zur Restrukturierung eines Unternehmens
Leistungen

Was leisten wir in der Restrukturierungsberatung?

Restrukturierung gelingt, solange Sie noch drohend zahlungsunfähig nach § 18 InsO sind und nicht bereits zahlungsunfähig. In diesem Fenster eröffnet Ihnen das StaRUG einen präventiven Rahmen mit gerichtlicher Bestätigung, ohne Insolvenzverfahren und weitgehend nicht-öffentlich. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Analyse und Planung und stimmen die rechtlichen Schritte mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten ab, die Anzeige, Antrag und Vertretung vor dem Restrukturierungsgericht verantworten.

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
  • Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
  • Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
  • Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
Schwerpunkte

So gehen wir bei der Restrukturierung vor

Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.

  • Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
  • 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
  • Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.

  • Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
  • Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
  • Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte
Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.

  • Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
  • Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
  • Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung

Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.

  • Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
  • Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
  • Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet
Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.

Unternehmen und GmbHGmbH, AG, GmbH & Co. KG und Konzerntöchter im Mittelstand mit tragfähigem Kerngeschäft.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG nachkommen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Zweitmeinung zur Lage brauchen.
Banken und KreditgeberKonsortialbanken und Debt-Fonds, die Werte erhalten und einen belastbaren Plan verlangen.
Gläubiger und LieferantenGroßgläubiger und Schlüssellieferanten, die den Restrukturierungsprozess aktiv mitgestalten.
Investoren und KapitalgeberEigenkapitalgeber und Erwerber, die eine Kapitalstruktur mit Perspektive suchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die das Lebenswerk und die Beschäftigung sichern wollen.
Grenzüberschreitende GruppenUnternehmensgruppen mit Töchtern in Österreich oder der Schweiz.
Häufige Anliegen

Warum kommen Mandanten zu uns in die Restrukturierungsberatung?

Diese Situationen bringen Geschäftsführer zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb von Stunden.

Ihre Ergebnisplanung kippt und die Liquidität wird knapp

Sobald Umsätze wegbrechen und die Liquiditätsreserve schmilzt, zählt jede Woche.

Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG wird zum Thema

Seit dem Jahr 2021 verpflichtet § 1 StaRUG die Geschäftsleitung, bestandsgefährdende Entwicklungen zu überwachen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Einzelne Gläubiger blockieren eine tragfähige Lösung

Wenn eine Minderheit eine sinnvolle Sanierung verhindert, bietet der Restrukturierungsplan den Ausweg.

Sie brauchen Ruhe vor Vollstreckung, um zu verhandeln

Drohen Pfändungen oder die Verwertung von Sicherheiten, verschafft Ihnen die Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG Schutz von bis zu drei Monaten.

Ihre Bilanz trägt die operative Sanierung nicht mehr

Eine hohe Verschuldung erstickt jede Erholung.

Sie wissen nicht, ob StaRUG oder Eigenverwaltung passt

Der richtige Weg hängt von Krisenstadium, Gläubigerstruktur und Sanierungstiefe ab.

Flur einer Wirtschaftsberatung mit Tageslicht
Methodik

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Lagebild

Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.

3
Verfahrenswahl

Strategie

Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.

5
ab Planbestätigung

Stabilisierung

Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Wir restrukturieren branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus der Praxis unserer Restrukturierungsberatung

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: StaRUG-Plan

Anlagenbauer bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Ausgangslage
  • Covenant-Bruch bei stabiler Auftragslage
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Unser Vorgehen
  • 13-Wochen-Liquidität und Restrukturierungsplan erstellt
  • Gläubigergruppen gebildet, Cram-down vorbereitet
Ergebnis
  • Sanierung ohne Insolvenzverfahren
  • Kundenbeziehungen vollständig erhalten

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Automotive Tier-2
Branche: Automotive Tier-2Ziel: Bilanzielle Restrukturierung

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung

Ausgangslage
  • Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
  • Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
Unser Vorgehen
  • Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
  • Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
Ergebnis
  • Eigenkapitalquote wieder tragfähig
  • Investitionsfähigkeit zurückgewonnen

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Stabilisierung

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck

Ausgangslage
  • Sinkende Margen und hohe Fixkosten
  • Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Unser Vorgehen
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
  • Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
Ergebnis
  • Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
  • Restrukturierungsplan verabschiedet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner in der Restrukturierung

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann sollten wir mit einer Restrukturierungsberatung sprechen?
Je früher desto besser. Klassische Frühindikatoren sind anhaltend rückläufige Auftragseingänge zwei aufeinanderfolgende Quartale mit operativem Verlust eine Verschlechterung des Working Capital um mehr als 15 Prozent oder erste Hinweise der Hausbank auf einen anstehenden Independent Business Review. In diesem Stadium haben wir die größte Gestaltungsfreiheit. Ein Termingespräch in dieser Phase kostet wenig und schafft maximale Optionalität. Wer erst kommt wenn die Lohnzahlung gefährdet ist hat die meisten Hebel bereits verloren.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Sanierungsberatung?
Wir sind keine reinen Gutachter und keine reinen Berater. Wir verbinden die finanzielle Analyse nach IDW S6 und IDW S11 mit der rechtlichen Architektur nach InsO StaRUG SchKG und IO und mit der praktischen Verhandlungsführung gegenüber Banken Gesellschaftern und Stakeholdern. Diese drei Disziplinen werden in den meisten Fällen von drei verschiedenen Häusern abgedeckt was Reibung und Zeitverlust erzeugt. Wir bündeln sie in einem Team. Das macht uns schneller und in der Sache präziser.
Arbeiten Sie auch mit österreichischen oder schweizerischen Verfahren?
Ja. Als Beratungshaus in Grünwald bei München ist die grenzüberschreitende Arbeit im deutschsprachigen Raum Teil unseres Geschäfts. Wir arbeiten mit Schweizer Sachwaltern in Nachlassverfahren nach SchKG und kennen die österreichischen Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung nach IO und URG. Bei Konzernstrukturen mit COMI in Deutschland nach EUInsVO 2015/848 koordinieren wir das Hauptverfahren und die Sekundärverfahren in den anderen Mitgliedstaaten.
Wie schnell können Sie in einer akuten Krise reagieren?
Innerhalb von 24 Stunden ist ein Senior aus dem Restrukturierungsteam vor Ort oder in einer strukturierten Videokonferenz. Innerhalb von 72 Stunden liegt eine erste Lagebeurteilung mit Quick-Liquidity-Check und Verfahrensoptionen vor. Innerhalb von zwei Wochen ist die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung aufgebaut und das erste Bankengespräch geführt. Diese Reaktionsgeschwindigkeit ist bei akuten Mandaten Standard. Eine 24/7 erreichbare Hotline ist für Bestandsmandanten Teil der Vereinbarung.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung meist?
Das Honorar richtet sich nach Umfang Komplexität und Verfahrensdauer. In der akuten Stabilisierungsphase arbeiten wir auf Stundenbasis mit klaren Senior- und Associate-Sätzen und einem wöchentlichen Reporting der Aufwände. Für laufende Restrukturierungsmandate vereinbaren wir Pauschalen mit definierten Meilensteinen. Erfolgskomponenten sind möglich bei Distressed-M&A oder erfolgreicher Sanierungsvereinbarung. Wir legen die Honorarstruktur vor Mandatsannahme schriftlich offen und vermeiden Überraschungen. Erstgespräche sind unverbindlich und kostenfrei.
Sind Sie auch nach Abschluss der Sanierung weiter eingebunden?
In der Regel ja. Eine Sanierungsvereinbarung mit Banken enthält fast immer Reporting- und Monitoring-Pflichten über zwei bis drei Jahre. Wir begleiten dieses Reporting auf Wunsch als Sanierungsmoderator oder im Rahmen eines Beirats. Wir sind beim Aufbau eines belastbaren Frühwarnsystems behilflich damit künftige Schieflagen früher erkannt werden. Viele unserer Mandate entwickeln sich nach der Krisenphase zu einer langfristigen Begleitung in Bilanz- und Finanzierungsfragen.
Was unterscheidet Restrukturierung von Sanierung?
Restrukturierung ist der Oberbegriff für jede strukturelle Neuausrichtung eines Unternehmens. Sie kann finanziell, operativ oder strategisch erfolgen und setzt keine Krise voraus. Sanierung im engeren Sinne adressiert dagegen eine bereits eingetretene wirtschaftliche Schieflage und zielt auf die Wiederherstellung der Zahlungsfaehigkeit und Rentabilitaet. In Deutschland greift bei drohender Zahlungsunfaehigkeit das StaRUG mit dem Restrukturierungsplan nach Paragraphen 5 ff. StaRUG, waehrend die Sanierung im eroeffneten Verfahren ueber den Insolvenzplan nach Paragraphen 217 ff. InsO laeuft. In Oesterreich entspricht dies dem ReORG bzw. dem Sanierungsverfahren nach IO, in der Schweiz der Nachlassstundung nach Artikel 293 ff. SchKG. Praktische Empfehlung: Klaeren Sie zunaechst, ob eine Krise im Sinne der Fortbestehensprognose vorliegt, denn davon haengt die Werkzeugwahl ab. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.
Wann ist eine operative Restrukturierung sinnvoll?
Eine operative Restrukturierung ist angezeigt, wenn die Ertragskraft nachhaltig hinter der Branche zurueckbleibt, ohne dass die Bilanz bereits eine Ueberschuldung im Sinne von Paragraph 19 InsO zeigt. Übliche Indikatoren sind sinkende EBIT-Margen ueber mehrere Quartale, Working-Capital-Verlaengerung, Kundenkonzentrationen ueber dreissig Prozent und negative Deckungsbeitraege in Kernsegmenten. Sie umfasst Portfoliobereinigung, Prozessoptimierung, Personalmassnahmen nach Paragraphen 111 ff. BetrVG und Standortkonsolidierung. In Oesterreich ist die Frueherkennung nach URG zu beachten, in der Schweiz die Pflichten nach Artikel 725 OR zur Anzeige drohender Zahlungsunfaehigkeit. Praktische Empfehlung: Beginnen Sie mit einem belastbaren Integrated Business Plan ueber 24 Monate und einer Liquiditaetsplanung auf 13-Wochen-Basis, bevor Massnahmen kommuniziert werden. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.
Welche Risiken bestehen für die Geschäftsfuehrung bei Restrukturierung?
Die Geschäftsleitung haftet bei verspaeteter Insolvenzantragstellung nach Paragraph 15a InsO persoenlich und strafrechtlich. Hinzu treten Ersatzpflichten nach Paragraph 15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, frueher Paragraph 64 GmbHG. Im StaRUG-Verfahren bestehen erweiterte Pflichten zur Wahrung der Gläubigerinteressen nach Paragraph 32 StaRUG sowie Anzeigepflichten nach Paragraph 42 StaRUG. In Oesterreich drohen Haftung nach Paragraph 25 URG und Paragraph 159 StGB, in der Schweiz nach Artikel 754 OR sowie Artikel 165 StGB. Faktisch relevant sind zudem D-und-O-Deckungsluecken bei Vorsatzvorwurf und Reputationsschaeden gegenueber Banken. Praktische Empfehlung: Dokumentieren Sie alle Entscheidungen revisionssicher mit Datum, Datengrundlage und Beraterhinweis, und holen Sie bei Krisensymptomen umgehend eine Fortbestehensprognose ein. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.
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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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