Gesellschafts und Handelsrecht

Gesellschaftsrecht mit unternehmerischem Blick

Wir steuern gesellschaftsrechtliche Mandate kaufmännisch und koordinieren die eingebundenen Fachanwälte in München, Frankfurt, Wien und Zürich, von der Satzung über Umwandlungen bis zum Gesellschafterstreit.

Gesellschafts- und Handelsrecht
Wofür wir stehen

Wirtschaftliche Steuerung mit juristischer Tiefe im Netzwerk

Wir nehmen Ihre Beteiligungs- und Vertragsstruktur zuerst auf, übersetzen zwischen Geschäftsleitung, Steuerberatung und Fachanwälten und bringen die eingebundenen Berufsträger mit einem geordneten Datenraum ins Mandat.

30+Jahre Erfahrung in Struktur und Transaktion
4Rechtsordnungen aus einer Hand
12Fachanwälte im festen Netzwerk
150+gestaltete Gesellschaftsstrukturen
Bereits über 180 Mandate beraten
Besprechungsraum einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir im Gesellschafts- und Handelsrecht?

Gesellschafts- und Handelsrecht bleibt Anwaltsmaterie, während die wirtschaftliche Logik jeder Struktur über den Erfolg entscheidet. Wir übernehmen die kaufmännische und strategische Steuerung Ihrer Mandate, bereiten Datenräume auf, prüfen die Gesellschafterlistenchronologie nach § 40 GmbHG und denken Holdingstrukturen bis zur Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b KStG durch. Die rechtliche Vertretung, die Vertragsgestaltung und die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in München, Frankfurt, Stuttgart, Wien und Zürich.

  • Kaufmännische Steuerung von Struktur und Transaktion
  • Datenraum, Due Diligence und Gesellschafterlistenprüfung nach § 40 GmbHG
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen mit § 8b KStG und ATAD
  • Koordination der eingebundenen Fachanwälte in vier Rechtsordnungen
  • Verhandlungsbegleitung auf Mandantenseite bei M&A und Joint Ventures
Schwerpunkte

So arbeiten wir im Gesellschafts- und Handelsrecht

Je nach Anlass steuern wir vier Bereiche, von der laufenden Governance über Umwandlungen und Transaktionen bis zur streitigen Auseinandersetzung.

Gesellschaftsverträge und Governance

Wir bereiten die wirtschaftlichen Eckpunkte von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen für GmbH, GmbH & Co. KG und AG vor, von Beschlussmehrheiten über Vinkulierungsklauseln bis zu Beirats- und Aufsichtsratsordnungen. Die rechtliche Ausformulierung übernehmen die eingebundenen Fachanwälte, wir bringen die kommerzielle Logik und die Abstimmung mit Steuerberatung und Geschäftsleitung ein.

  • Satzung und Gesellschaftervereinbarung inhaltlich vorbereiten
  • Beiräte und Aufsichtsräte nach DrittelbG oder MitbestG begleiten
  • Familienverfassung und Stimmrechtspoolung strukturieren
Gesellschaftsverträge und Governance

Umwandlung und Umstrukturierung

Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung nach UmwG wirken steuerlich stark, sobald sie die Voraussetzungen der steuerneutralen Umwandlung nach UmwStG erfüllen. Wir prüfen Buchwertfortführung, Behaltens- und Sperrfristen und rechnen häufig die Anwachsungslösung über eine GmbH & Co. KG gegen die formale Verschmelzung. Bei grenzüberschreitenden Vorgängen koordinieren wir die Anwendung der Mobilitätsrichtlinie 2019/2121.

  • Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel nach UmwG
  • Steuerneutralität und Behaltensfristen nach UmwStG prüfen
  • Anwachsungslösung gegen formale Verschmelzung abwägen
Umwandlung und Umstrukturierung

M&A und Beteiligungen

Auf Käufer- wie Verkäuferseite begleiten wir Anteilstransaktionen, im Mittelstand meist zwischen 5 und 200 Millionen Euro Enterprise Value. Wir koordinieren die Due Diligence im Datenraum, strukturieren das SPA mit Earn-Out, Garantien und Freistellungen und begleiten das Shareholders Agreement bei Joint Ventures. Bei Distressed-M&A in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren bringen wir die insolvenzrechtliche Erfahrung mit, die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die Fachanwälte.

  • Due Diligence und Datenraum mit Q&A-Workflow
  • SPA mit Earn-Out, Garantien und Cap strukturieren
  • Distressed-M&A in Eigenverwaltung begleiten
M&A und Beteiligungen

Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreit eskaliert, sobald der Vertrag keine Konfliktmechanismen vorsieht. Wir bereiten Beschlussfassungsverfahren, Einziehungs- und Ausschlussregelungen, Hinauskündigungsklauseln nach der BGH-Rechtsprechung sowie Patt-Auflösungen über Russian Roulette oder Texas Shootout wirtschaftlich vor. Läuft der Streit bereits, koordinieren wir die prozessuale Begleitung durch die Fachanwälte und rechnen die Abfindungsfolgen durch.

  • Einziehung und Ausschluss von Gesellschaftern regeln
  • Hinauskündigung nach BGH-Rechtsprechung absichern
  • Schiedsklauseln mit DIS, VIAC oder Swiss Chambers
Gesellschafterstreit
Mandanten

Für wen ist gesellschaftsrechtliche Beratung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmensgruppen und für die Menschen, die als Organ oder Gesellschafter persönlich in der Verantwortung stehen.

Mittelständische UnternehmensgruppenGmbH, GmbH & Co. KG und AG im gehobenen Mittelstand mit 20 bis 500 Millionen Euro Umsatz.
FamilienunternehmenInhabergeführte Gesellschaften in zweiter oder dritter Generation vor dem Generationsübergang.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die für ihre Haftung nach § 43 GmbHG und in der Krise nach § 15b InsO belastbare Grundlagen brauchen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die Kontrollrechte und Konfliktmechanismen sauber geregelt sehen wollen.
Family OfficesFamily Offices, die Beteiligungsportfolios über Holdings professionell strukturiert sehen wollen.
Investoren und ErwerberPrivate-Equity-Investoren und strategische Erwerber bei Share Deals und Joint Ventures.
Grenzüberschreitende GruppenHoldings mit operativen Töchtern in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Joint-Venture-PartnerPartner, die ein gemeinsames Unternehmen mit klarem Innenverhältnis und Exit-Mechanik aufsetzen.
Häufige Anliegen

Mit welchen Anliegen kommen Mandanten zu uns?

Diese Situationen bringen Geschäftsleitungen und Gesellschafter zu uns, und darauf richten wir die wirtschaftliche Vorarbeit für die eingebundenen Fachanwälte aus.

Ihre Gesellschafterliste weicht von der wahren Beteiligung ab

In vielen Mandaten weicht die Gesellschafterliste im Handelsregister von der tatsächlichen Berechtigung ab, weil Anteile formlos zwischen Familienmitgliedern übertragen wurden oder ein Geschäftsanteil im Erbgang an mehrere Kinder ging.

Ihre Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbHG steht im Raum

§ 43 GmbHG verlangt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, und in der Krise verschärft § 15b InsO das Bild um das Zahlungsverbot nach Insolvenzreife. Die D&O-Versicherung greift nicht automatisch.

Ihr Generationsübergang braucht mehr als einen GmbH-Vertrag

Wenn der Senior abgibt und mehrere Kinder unterschiedlich operativ eingebunden sind, reicht ein klassischer GmbH-Vertrag nicht aus. Es braucht eine Familienverfassung, eine Stimmrechtspoolung über eine GmbH & Co.

Ihr Joint Venture in der DACH-Region steht an

Ein deutscher Hersteller gründet mit einem österreichischen und einem Schweizer Partner eine gemeinsame Gesellschaft, das bedeutet drei Rechtsordnungen und drei Steuerwelten.

Ihre Umwandlung soll steuerneutral gelingen

Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel nach UmwG erfüllen die Steuerneutralität nach UmwStG nur bei Buchwertfortführung und gewahrten Behaltensfristen. Wir prüfen die Voraussetzungen, rechnen die Anwachsungslösung über eine GmbH & Co.

Ihre internationalen Vertriebsverträge müssen kalkulierbar bleiben

Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters nach § 89b HGB werden bei Vertrieb in die Schweiz anders behandelt als in Deutschland, wo Art. 418u OR mit eigener Logik greift.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unsere gesellschaftsrechtliche Beratung

Wir führen Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Registereintragung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
Erstgespräch

Mandatsklärung

Im ersten Termin über etwa 90 Minuten klären wir Anliegen und Zeitachse und prüfen, ob ein Mandat bei uns sinnvoll aufgehoben ist oder ein direkter Anwaltskontakt schneller wäre. Honorarrahmen und Eskalationspfade besprechen wir offen, eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung reichen wir auf Wunsch vor dem Termin nach.

2
1 bis 3 Wochen

Strukturdiagnose

Wir richten einen verschlüsselten Datenraum ein und tragen Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Beschlussprotokolle und Gesellschafterlisten zusammen. Wir prüfen die Chronologie nach § 40 GmbHG und die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister. Am Ende steht ein schriftlicher Befund mit Handlungsempfehlung und Priorisierung.

3
Einbindung

Fachanwälte

Auf Basis der Diagnose binden wir die passenden Fachanwälte ein, für deutsche Sachverhalte in Frankfurt, Stuttgart und München, für Österreich in Wien und für die Schweiz in Zürich. Die Mandatierung erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und der Kanzlei, wir koordinieren Inhalt, Zeitschiene und Kostenrahmen.

4
Umsetzung

Verhandlung und Gestaltung

Bei Anteilskäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen begleiten wir die Verhandlungen mit der kommerziellen Logik, die Fachanwälte liefern das Vertragswerk. SPA, Shareholders Agreement, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerdienstvertrag entstehen parallel, die steuerliche Strukturierung läuft mit der Steuerberatung Hand in Hand.

5
Vollzug

Beurkundung und Register

Die Beurkundung erfolgt beim Notar Ihrer Wahl, wir prüfen die Entwürfe gegen den verhandelten Stand. Anschließend begleiten wir die Anmeldung zum Handelsregister, die Aktualisierung der Gesellschafterliste und des Transparenzregisters sowie die ausländischen Registerschritte beim Firmenbuch in Wien oder beim Handelsregister in Zürich.

Branchen

In welchen Branchen beraten wir gesellschaftsrechtlich?

Wir strukturieren branchenspezifisch, von der Zuliefererkette über die IP-Holding bis zur regulierten Finanzbeteiligung.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Pharma und Medtech
TMT und Software
Immobilienwirtschaft
Banken und Kapitalmarkt
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Pharma und Medtech
TMT und Software
Immobilienwirtschaft
Banken und Kapitalmarkt
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Bau und Projektentwicklung
Konsumgüter und Food
Metall- und Elektroindustrie
Family Offices und Beteiligungen
Gesundheits- und Sozialwesen
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Bau und Projektentwicklung
Konsumgüter und Food
Metall- und Elektroindustrie
Family Offices und Beteiligungen
Gesundheits- und Sozialwesen
Textil und Mode
Case Studies

Aus der Praxis unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Vorarbeit und Fachanwälte zu einer belastbaren Lösung zusammenführen.

Automotive Tier-1
Branche: Automotive Tier-1Ziel: Carve-out

Zulieferer bündelt zwei Werke

Ausgangslage
  • 620 Mitarbeiter, Werke in Deutschland und Tschechien
  • OEM-Druck erzwingt die Bündelung der Sitzfertigung
Unser Vorgehen
  • Struktur und Datenraum in drei Wochen aufbereitet
  • Carve-out über eine GmbH & Co. KG strukturiert
Ergebnis
  • Werke gebündelt ohne Sekundärverfahren
  • Gesellschafterliste notariell glattgestellt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Familienunternehmen
Branche: FamilienunternehmenZiel: Generationsübergang

Holding für drei Familienstämme

Ausgangslage
  • Senior übergibt an drei unterschiedlich aktive Kinder
  • Klassischer GmbH-Vertrag ohne Nachfolgeregelung
Unser Vorgehen
  • Familienverfassung und Stimmrechtspool entworfen
  • GmbH & Co. KG als Führungsholding aufgesetzt
Ergebnis
  • Übergang ohne Streit zwischen den Stämmen
  • Behaltensfristen und Satzung im Gleichlauf

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Joint Venture

Vertriebs-JV in der DACH-Region

Ausgangslage
  • Deutscher Maschinenbauer, österreichischer und Schweizer Partner
  • Drei Rechtsordnungen und drei Steuerwelten
Unser Vorgehen
  • Joint-Venture-Vertrag und Shareholders Agreement vorbereitet
  • Reserved Matters und Patt-Auflösung geregelt
Ergebnis
  • Vertriebsgesellschaft handlungsfähig gestartet
  • Exit-Mechanik für alle Partner kalkulierbar

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Sind Sie eine Anwaltskanzlei?
Nein. Dr. Furch und Partner ist eine Wirtschaftsberatung mit Sitz in Grünwald bei München. Für gesellschaftsrechtliche Mandate arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht zusammen, mit denen wir teils seit zwanzig Jahren kooperieren. Wir übernehmen die wirtschaftliche und strategische Steuerung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die jeweiligen Berufsträger in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie haben einen Ansprechpartner und im Hintergrund das passende Spezialistenteam.
Bearbeiten Sie auch reine Notariatsangelegenheiten?
Beurkundungen erfolgen beim deutschen, österreichischen oder schweizerischen Notar. Wir bereiten die Beschlüsse, Gesellschafterlisten, Verschmelzungspläne und Spaltungsverträge vor und stimmen sie mit dem beurkundenden Notar ab. Häufig identifizieren wir bei der Vorprüfung Lücken in der Gesellschafterchronologie die der Notar im Vollzugstermin nicht mehr klären könnte. Diese Vorarbeit beschleunigt die eigentliche Beurkundung und vermeidet Nachtermine die Mandanten in transaktionskritischen Phasen treffen.
Wie laufen grenzüberschreitende Verschmelzungen ab?
Seit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie 2019/2121 durch das UmRUG ist die innereuropäische Verschmelzung weitgehend harmonisiert. Wir koordinieren den Verschmelzungsplan, die gemeinsamen Berichte der Vertretungsorgane, die Verschmelzungsprüfung und das Vor-Verschmelzungsbescheinigungsverfahren beim deutschen Registergericht. Bei Beteiligung der Schweiz gelten weiterhin das FusG und das IPRG. Wir klären die steuerliche Behandlung nach UmwStG parallel weil Erleichterungen oft an Buchwertfortführung gekoppelt sind.
Was kostet eine gesellschaftsrechtliche Restrukturierung?
Wir arbeiten überwiegend auf Stundenbasis mit Cap-Vereinbarungen. Für klar abgrenzbare Mandate, etwa die Vorbereitung einer GmbH-Gründung mit Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerdienstvertrag, bieten wir Pauschalen an. Bei komplexen Umstrukturierungen erstellen wir nach einer ersten Sondierung ein Phasenangebot mit Kostenobergrenze pro Phase. Die Beurkundungs- und Registerkosten sowie die Honorare der eingeschalteten Fachanwälte werden separat ausgewiesen und vorab abgestimmt. Transparenz vor Beauftragung ist Standard.
Können Sie auch Beiräte und Aufsichtsräte begleiten?
Ja. Wir unterstützen sowohl bei der Einrichtung fakultativer Aufsichtsräte und Beiräte als auch im laufenden Betrieb. Geschäftsordnungen, Vergütungsregelungen, D&O-Deckung und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsorgan gehören zum Kernarbeitsbereich. Bei mitbestimmten Aufsichtsräten nach DrittelbG oder MitbestG koordinieren wir mit dem Wahlvorstand. Für Familiengesellschaften begleiten wir die Konstituierung von Familienräten als Bindeglied zwischen Eigentümerfamilie und operativer Geschäftsführung. Auch hier arbeiten wir eng mit unseren Fachanwälten zusammen.
Wie unterscheidet sich die Beratung in Österreich und der Schweiz gegenüber Deutschland?
Das österreichische GmbH-Recht und das Schweizer Obligationenrecht kennen in vielen Punkten eigene Regelungen, etwa bei Kapitalaufbringung, Geschäftsführerhaftung und Gesellschafterbeschlüssen. Mandate die deutsche Mittelständler nach Österreich oder in die Schweiz tragen, scheitern oft am Verständnis dieser Unterschiede. Über unser Partner-Netzwerk in Wien, Graz und Zürich binden wir die lokale Expertise direkt in die Akte ein.
Welche gesellschaftsrechtlichen Schritte begleiten eine Sanierung?
Eine Sanierung erfordert das Zusammenspiel von Gesellschafts- und Insolvenzrecht. In Deutschland sind regelmäßig Kapitalmaßnahmen nach §§ 182 ff. AktG bzw. §§ 55 ff. GmbHG erforderlich, etwa Kapitalherabsetzung mit anschließender Erhöhung im sogenannten vereinfachten Verfahren oder Debt-Equity-Swap nach § 225a InsO im Insolvenzplan. Hinzu treten Satzungsänderungen, der Verzicht auf Bezugsrechte und gegebenenfalls Squeeze-Out-Strukturen. In Österreich greifen parallele Regelungen nach URG und IO, in der Schweiz nach OR Art. 725 ff. sowie SchKG. Wir koordinieren die Gesellschafterbeschlüsse mit dem Sanierungsfahrplan und der Geschäftsleitung, damit handelsrechtliche Eintragungen rechtzeitig erfolgen und die Restrukturierung nicht durch Formfehler verzögert wird. Praktische Empfehlung: Lassen Sie frühzeitig eine Sanierungsfähigkeitsprüfung erstellen, bevor Sie Gesellschafterbeschlüsse fassen. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Wie ist die Haftung der Gesellschafter in der Krise?
Die Haftung der Gesellschafter in der Unternehmenskrise ist differenziert zu betrachten. Grundsätzlich gilt das Trennungsprinzip nach § 13 Abs. 2 GmbHG, doch in der Krise verdichten sich Durchgriffstatbestände. Zu nennen sind die Haftung für existenzvernichtende Eingriffe, die Rückforderung von Auszahlungen nach § 30 GmbHG sowie die Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO mit Anfechtungsrisiken nach §§ 135, 143 InsO. Bei der AG greifen §§ 57, 62 AktG. In Österreich ist das Eigenkapitalersatzgesetz einschlägig, in der Schweiz die Rangrücktrittsproblematik nach OR Art. 725b. Hinzu kommen Haftungsrisiken aus harten Patronatserklärungen und Cash-Pooling-Vereinbarungen. Praktische Empfehlung: Prüfen Sie vor jeder Zahlung an oder von Gesellschaftern die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Welche Rolle spielt die Gesellschafterversammlung im StaRUG-Verfahren?
Das StaRUG hat die klassische Kompetenzverteilung verschoben. Zwar bleibt die Gesellschafterversammlung formal zuständig für Satzungs- und Strukturmaßnahmen, doch nach § 2 Abs. 3 StaRUG können gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Restrukturierungsplan einbezogen und mit Mehrheit gestaltend überlagert werden, was bis zum Cross-Class-Cram-Down nach §§ 26 ff. StaRUG reicht. Die Geschäftsleitung trägt nach § 1 StaRUG die Krisenfrüherkennungspflicht und muss bei drohender Zahlungsunfähigkeit auch gegen den Gesellschafterwillen handeln. Die Gesellschafter werden als eigene Gruppe nach § 9 StaRUG behandelt und können überstimmt werden, sofern das Schlechterstellungsverbot gewahrt bleibt. In Österreich greift das ReO mit ähnlicher Systematik. Praktische Empfehlung: Binden Sie Gesellschafter frühzeitig kommunikativ ein, um Blockaden im Planverfahren zu vermeiden. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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