Gesellschaftsrecht mit unternehmerischem Blick
Wir steuern gesellschaftsrechtliche Mandate kaufmännisch und koordinieren die eingebundenen Fachanwälte in München, Frankfurt, Wien und Zürich, von der Satzung über Umwandlungen bis zum Gesellschafterstreit.
Wirtschaftliche Steuerung mit juristischer Tiefe im Netzwerk
Wir nehmen Ihre Beteiligungs- und Vertragsstruktur zuerst auf, übersetzen zwischen Geschäftsleitung, Steuerberatung und Fachanwälten und bringen die eingebundenen Berufsträger mit einem geordneten Datenraum ins Mandat.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leisten wir im Gesellschafts- und Handelsrecht?
Gesellschafts- und Handelsrecht bleibt Anwaltsmaterie, während die wirtschaftliche Logik jeder Struktur über den Erfolg entscheidet. Wir übernehmen die kaufmännische und strategische Steuerung Ihrer Mandate, bereiten Datenräume auf, prüfen die Gesellschafterlistenchronologie nach § 40 GmbHG und denken Holdingstrukturen bis zur Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b KStG durch. Die rechtliche Vertretung, die Vertragsgestaltung und die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in München, Frankfurt, Stuttgart, Wien und Zürich.
- Kaufmännische Steuerung von Struktur und Transaktion
- Datenraum, Due Diligence und Gesellschafterlistenprüfung nach § 40 GmbHG
- Holding- und Beteiligungsstrukturen mit § 8b KStG und ATAD
- Koordination der eingebundenen Fachanwälte in vier Rechtsordnungen
- Verhandlungsbegleitung auf Mandantenseite bei M&A und Joint Ventures
So arbeiten wir im Gesellschafts- und Handelsrecht
Je nach Anlass steuern wir vier Bereiche, von der laufenden Governance über Umwandlungen und Transaktionen bis zur streitigen Auseinandersetzung.
Gesellschaftsverträge und Governance
Wir bereiten die wirtschaftlichen Eckpunkte von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen für GmbH, GmbH & Co. KG und AG vor, von Beschlussmehrheiten über Vinkulierungsklauseln bis zu Beirats- und Aufsichtsratsordnungen. Die rechtliche Ausformulierung übernehmen die eingebundenen Fachanwälte, wir bringen die kommerzielle Logik und die Abstimmung mit Steuerberatung und Geschäftsleitung ein.
- Satzung und Gesellschaftervereinbarung inhaltlich vorbereiten
- Beiräte und Aufsichtsräte nach DrittelbG oder MitbestG begleiten
- Familienverfassung und Stimmrechtspoolung strukturieren

Umwandlung und Umstrukturierung
Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung nach UmwG wirken steuerlich stark, sobald sie die Voraussetzungen der steuerneutralen Umwandlung nach UmwStG erfüllen. Wir prüfen Buchwertfortführung, Behaltens- und Sperrfristen und rechnen häufig die Anwachsungslösung über eine GmbH & Co. KG gegen die formale Verschmelzung. Bei grenzüberschreitenden Vorgängen koordinieren wir die Anwendung der Mobilitätsrichtlinie 2019/2121.
- Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel nach UmwG
- Steuerneutralität und Behaltensfristen nach UmwStG prüfen
- Anwachsungslösung gegen formale Verschmelzung abwägen

M&A und Beteiligungen
Auf Käufer- wie Verkäuferseite begleiten wir Anteilstransaktionen, im Mittelstand meist zwischen 5 und 200 Millionen Euro Enterprise Value. Wir koordinieren die Due Diligence im Datenraum, strukturieren das SPA mit Earn-Out, Garantien und Freistellungen und begleiten das Shareholders Agreement bei Joint Ventures. Bei Distressed-M&A in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren bringen wir die insolvenzrechtliche Erfahrung mit, die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die Fachanwälte.
- Due Diligence und Datenraum mit Q&A-Workflow
- SPA mit Earn-Out, Garantien und Cap strukturieren
- Distressed-M&A in Eigenverwaltung begleiten

Gesellschafterstreit
Gesellschafterstreit eskaliert, sobald der Vertrag keine Konfliktmechanismen vorsieht. Wir bereiten Beschlussfassungsverfahren, Einziehungs- und Ausschlussregelungen, Hinauskündigungsklauseln nach der BGH-Rechtsprechung sowie Patt-Auflösungen über Russian Roulette oder Texas Shootout wirtschaftlich vor. Läuft der Streit bereits, koordinieren wir die prozessuale Begleitung durch die Fachanwälte und rechnen die Abfindungsfolgen durch.
- Einziehung und Ausschluss von Gesellschaftern regeln
- Hinauskündigung nach BGH-Rechtsprechung absichern
- Schiedsklauseln mit DIS, VIAC oder Swiss Chambers

Für wen ist gesellschaftsrechtliche Beratung sinnvoll?
Wir arbeiten für Unternehmensgruppen und für die Menschen, die als Organ oder Gesellschafter persönlich in der Verantwortung stehen.
Mit welchen Anliegen kommen Mandanten zu uns?
Diese Situationen bringen Geschäftsleitungen und Gesellschafter zu uns, und darauf richten wir die wirtschaftliche Vorarbeit für die eingebundenen Fachanwälte aus.
Ihre Gesellschafterliste weicht von der wahren Beteiligung ab
In vielen Mandaten weicht die Gesellschafterliste im Handelsregister von der tatsächlichen Berechtigung ab, weil Anteile formlos zwischen Familienmitgliedern übertragen wurden oder ein Geschäftsanteil im Erbgang an mehrere Kinder ging.
Ihre Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbHG steht im Raum
§ 43 GmbHG verlangt die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, und in der Krise verschärft § 15b InsO das Bild um das Zahlungsverbot nach Insolvenzreife. Die D&O-Versicherung greift nicht automatisch.
Ihr Generationsübergang braucht mehr als einen GmbH-Vertrag
Wenn der Senior abgibt und mehrere Kinder unterschiedlich operativ eingebunden sind, reicht ein klassischer GmbH-Vertrag nicht aus. Es braucht eine Familienverfassung, eine Stimmrechtspoolung über eine GmbH & Co.
Ihr Joint Venture in der DACH-Region steht an
Ein deutscher Hersteller gründet mit einem österreichischen und einem Schweizer Partner eine gemeinsame Gesellschaft, das bedeutet drei Rechtsordnungen und drei Steuerwelten.
Ihre Umwandlung soll steuerneutral gelingen
Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel nach UmwG erfüllen die Steuerneutralität nach UmwStG nur bei Buchwertfortführung und gewahrten Behaltensfristen. Wir prüfen die Voraussetzungen, rechnen die Anwachsungslösung über eine GmbH & Co.
Ihre internationalen Vertriebsverträge müssen kalkulierbar bleiben
Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters nach § 89b HGB werden bei Vertrieb in die Schweiz anders behandelt als in Deutschland, wo Art. 418u OR mit eigener Logik greift.

So funktioniert unsere gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir führen Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Registereintragung, in fünf klar getakteten Schritten.
Mandatsklärung
Im ersten Termin über etwa 90 Minuten klären wir Anliegen und Zeitachse und prüfen, ob ein Mandat bei uns sinnvoll aufgehoben ist oder ein direkter Anwaltskontakt schneller wäre. Honorarrahmen und Eskalationspfade besprechen wir offen, eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung reichen wir auf Wunsch vor dem Termin nach.
Strukturdiagnose
Wir richten einen verschlüsselten Datenraum ein und tragen Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Beschlussprotokolle und Gesellschafterlisten zusammen. Wir prüfen die Chronologie nach § 40 GmbHG und die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister. Am Ende steht ein schriftlicher Befund mit Handlungsempfehlung und Priorisierung.
Fachanwälte
Auf Basis der Diagnose binden wir die passenden Fachanwälte ein, für deutsche Sachverhalte in Frankfurt, Stuttgart und München, für Österreich in Wien und für die Schweiz in Zürich. Die Mandatierung erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und der Kanzlei, wir koordinieren Inhalt, Zeitschiene und Kostenrahmen.
Verhandlung und Gestaltung
Bei Anteilskäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen begleiten wir die Verhandlungen mit der kommerziellen Logik, die Fachanwälte liefern das Vertragswerk. SPA, Shareholders Agreement, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerdienstvertrag entstehen parallel, die steuerliche Strukturierung läuft mit der Steuerberatung Hand in Hand.
Beurkundung und Register
Die Beurkundung erfolgt beim Notar Ihrer Wahl, wir prüfen die Entwürfe gegen den verhandelten Stand. Anschließend begleiten wir die Anmeldung zum Handelsregister, die Aktualisierung der Gesellschafterliste und des Transparenzregisters sowie die ausländischen Registerschritte beim Firmenbuch in Wien oder beim Handelsregister in Zürich.
In welchen Branchen beraten wir gesellschaftsrechtlich?
Wir strukturieren branchenspezifisch, von der Zuliefererkette über die IP-Holding bis zur regulierten Finanzbeteiligung.
Aus der Praxis unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung
Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Vorarbeit und Fachanwälte zu einer belastbaren Lösung zusammenführen.

Zulieferer bündelt zwei Werke
- 620 Mitarbeiter, Werke in Deutschland und Tschechien
- OEM-Druck erzwingt die Bündelung der Sitzfertigung
- Struktur und Datenraum in drei Wochen aufbereitet
- Carve-out über eine GmbH & Co. KG strukturiert
- Werke gebündelt ohne Sekundärverfahren
- Gesellschafterliste notariell glattgestellt
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Holding für drei Familienstämme
- Senior übergibt an drei unterschiedlich aktive Kinder
- Klassischer GmbH-Vertrag ohne Nachfolgeregelung
- Familienverfassung und Stimmrechtspool entworfen
- GmbH & Co. KG als Führungsholding aufgesetzt
- Übergang ohne Streit zwischen den Stämmen
- Behaltensfristen und Satzung im Gleichlauf
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Vertriebs-JV in der DACH-Region
- Deutscher Maschinenbauer, österreichischer und Schweizer Partner
- Drei Rechtsordnungen und drei Steuerwelten
- Joint-Venture-Vertrag und Shareholders Agreement vorbereitet
- Reserved Matters und Patt-Auflösung geregelt
- Vertriebsgesellschaft handlungsfähig gestartet
- Exit-Mechanik für alle Partner kalkulierbar
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.



