Insolvenzberatung in Osnabrück
Wenn im Großraum Osnabrück ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät, entscheiden oft wenige Tage über den Fortbestand. Die enge Verzahnung der örtlichen Automobilzulieferer mit den großen Herstellern macht die Betriebe anfällig für Auftragseinbrüche, die sich schnell in eine Zahlungsunfähigkeit übersetzen. Für Geschäftsführer beginnt dann die Frist des § 15a InsO zu laufen. Wer frühzeitig fachlichen Rat einholt, gewinnt Handlungsspielraum und kann eine geordnete Sanierung vorbereiten, bevor der Antrag beim Amtsgericht Osnabrück zwingend wird. Wir begleiten Sie durch diese Phase mit klarer Einschätzung und belastbaren Zahlen.
Welches Insolvenzgericht ist für Osnabrück zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz im Bereich Osnabrück ist das Amtsgericht Osnabrück als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück. Dort wird über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden, und dort werden Anträge auf Regelinsolvenz ebenso wie auf Eigenverwaltung geprüft. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, der sich in der Regel nach dem Sitz der Geschäftsleitung richtet. Der allgemeine Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO bleibt davon unberührt und betrifft die zivilrechtliche Auseinandersetzung, während das Insolvenzgericht ausschließlich das Verfahren der Sanierung oder Abwicklung führt. Eine frühzeitige Klärung der Zuständigkeit erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.

Insolvenzberatung für den Großraum Osnabrück
Die Wirtschaft im Raum Osnabrück ruht stark auf der Fahrzeug- und Automobilzulieferindustrie. Daneben prägen der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Kupfer- und Metallverarbeitung den Standort. Eine leistungsfähige Logistikbranche verbindet diese Betriebe mit ihren Märkten, getragen von einem breiten industriellen Mittelstand. Jede Branche bringt eigene Krisenmuster mit sich. Wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihrer Lage am nächsten kommt.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
StaRUG-Restrukturierungsrahmen+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Osnabrück+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Osnabrück ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Osnabrück?
Das erste Gespräch bei Dr. Furch und Partner ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Ausgangslage und ordnen ein, wie dringend gehandelt werden muss. Weitere Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit der Lage, etwa danach, ob eine Fortbestehensprognose zu erstellen oder ein Eigenverwaltungsantrag vorzubereiten ist. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Zu unterscheiden ist unsere Arbeit von der öffentlichen Schuldnerberatung, die sich ausschließlich an überschuldete Privatpersonen richtet und Unternehmen sowie deren Geschäftsleitung in Fragen der Unternehmensinsolvenz nicht begleitet.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Osnabrück gedacht?
Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Osnabrück, die eine Krise frühzeitig in den Griff bekommen wollen. Gerade Leitungsorgane einer GmbH tragen nach § 15a InsO eine persönliche Verantwortung, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Wird diese Pflicht verletzt, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Unser Anliegen ist die Sanierung im laufenden Betrieb, damit die Belegschaft gehalten und Kundenbeziehungen bewahrt werden können und das Unternehmen aus eigener Kraft wieder tragfähig wird. Je früher Sie uns einbinden, desto größer ist der Spielraum für eine geordnete Lösung.

Womit Unternehmen aus Osnabrück zu uns kommen
Abhängigkeit von wenigen Großabnehmern
Viele Zulieferbetriebe im Osnabrücker Umland hängen an wenigen großen Herstellern. Verschiebt ein Abnehmer seine Abrufe oder wechselt die Plattform, bricht kurzfristig ein erheblicher Teil des Umsatzes weg. Fixkosten und Vorfinanzierung laufen weiter, während die Liquidität schrumpft. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO kann so binnen weniger Wochen entstehen.
Transformation im Antriebsstrang
Der Wandel vom Verbrenner zur Elektromobilität trifft metallverarbeitende Zulieferer besonders. Bauteile für klassische Antriebe verlieren an Bedeutung, während Investitionen in neue Fertigung Kapital binden. Gerät die Umstellung ins Stocken, geraten Ertrag und Finanzierung zugleich unter Druck. Ohne belastbare Fortbestehensprognose wird eine Anschlussfinanzierung kaum zu erhalten sein.
Kupferpreis und Energiekosten als Belastung
Betriebe der Kupfer- und Metallverarbeitung reagieren empfindlich auf Rohstoff- und Energiepreise. Schwankt der Kupferpreis oder steigen die Energiekosten, schmilzt die Marge in einem an sich gesunden Betrieb. Werden Preissteigerungen nicht rechtzeitig an Kunden weitergegeben, entsteht eine Unterdeckung, die stille Reserven aufzehrt und die Zahlungsfähigkeit gefährdet.
Logistik unter Kosten- und Wettbewerbsdruck
Speditionen und Logistiker rund um Osnabrück arbeiten in einem Markt mit knappen Margen. Steigende Personal- und Kraftstoffkosten treffen auf Kunden, die auf feste Frachtraten bestehen. Fällt ein großer Auftraggeber aus oder verlängern sich Zahlungsziele, entsteht schnell eine Liquiditätslücke, die den Fuhrpark und laufende Leasingraten nicht mehr deckt.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Osnabrück ist das Amtsgericht Osnabrück das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Osnabrück unter Druck
Ein mittelständischer Automobilzulieferer aus dem Osnabrücker Umland verliert innerhalb eines Quartals zwei wichtige Abrufe seines Hauptkunden. Die Löhne sind noch gedeckt, doch Lieferantenrechnungen bleiben zunehmend offen, und der Kontokorrent ist ausgereizt. Als eine fällige Sozialversicherung nicht mehr fristgerecht überwiesen werden kann, liegt Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO nahe. Damit beginnt für die Geschäftsführung die Antragsfrist des § 15a InsO zu laufen. Zugleich droht bei verspäteten Zahlungen eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Leistungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erbracht wurden.
Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Gemeinsam erstellen wir zunächst eine belastbare Liquiditätsplanung über die kommenden Wochen, um den genauen Zeitpunkt der Insolvenzreife zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entsteht eine Fortbestehensprognose nach den Maßstäben des IDW S 11. Zeigt sich eine tragfähige Perspektive, bereiten wir einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Osnabrück vor. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt und steuert die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. So lassen sich Kundenbeziehungen und Fertigung erhalten, während die Verbindlichkeiten geordnet zurückgeführt werden.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Osnabrück?
Unser Sitz ist in München, von wo aus wir Mandate bundesweit betreuen. Für Unternehmen im Raum Osnabrück arbeiten wir überregional und digital, sodass viele Schritte ortsunabhängig und ohne Zeitverlust erfolgen. Wo es die Lage erfordert, kommen wir für Termine vor Ort zu Ihnen, etwa zu Bankgesprächen oder Verhandlungen mit Gläubigern. Neben der Stadt Osnabrück begleiten wir Betriebe in den umliegenden Landkreisen des Osnabrücker Landes und im angrenzenden Emsland. Auch grenzüberschreitende Konstellationen im deutschsprachigen Raum sind uns vertraut, sodass Sie bei Verflechtungen innerhalb der DACH-Region eine durchgehende Begleitung erhalten.

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Beraten Sie auch, obwohl Sie kein Büro in Osnabrück haben?
„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Furch und Partner
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