Restrukturierung & Insolvenz

Gläubigermanagement mit Senior Voice

Wenn der Schuldner ins Wanken gerät entscheiden die ersten Tage. Wir sichern Forderungen koordinieren Konsortien und führen Verhandlungen in Deutschland Frankreich Österreich und der Schweiz. Aus Strasbourg international tätig mit Fokus DACH.

Gläubigermanagement
Leistungen

Was leisten wir im Gläubigermanagement?

Gläubigermanagement ist mehr als Forderungsbeitreibung. Es verbindet Restrukturierungsrecht, Prozessführung und kommerzielle Verhandlung. Die gerichtliche Vertretung und Prozessführung übernehmen dabei die von uns eingebundenen Rechtsanwälte, wir verantworten Strategie, Sicherheitenbewertung und Verhandlung. Wir begleiten Gläubiger durch die Phasen der Schuldnerkrise von den ersten Anzeichen einer Liquiditätsschwäche über die Sondierung im Vorfeld einer möglichen Restrukturierung bis zur aktiven Beteiligung im Insolvenzplanverfahren. Unsere Mandanten sind Geschäftsbanken Versicherer Mittelstandsfinanzierer industrielle Großgläubiger Family Offices und Distressed Debt Investoren. Das Mandatsspektrum reicht von der einzelnen Großforderung über die Konsortialführung in syndizierten Krediten nach Loan Market Association Standard bis zur Begleitung komplexer Restrukturierungspläne nach StaRUG und grenzüberschreitenden Verfahren nach EUInsVO 2015/848. Wir arbeiten aus Strasbourg mit direkter Anbindung an die Gerichtsbarkeiten in Deutschland Frankreich Österreich der Schweiz und Luxemburg. Senior Voice bedeutet bei uns dass mandatsführende Partner die strategischen Entscheidungen treffen und in den entscheidenden Verhandlungsrunden persönlich am Tisch sitzen. Wer mit uns mandatiert erwartet eine belastbare wirtschaftliche Argumentation kommerzielle Härte am Verhandlungstisch und unbedingte Vertraulichkeit gegenüber Wettbewerbern und Öffentlichkeit.

Schwerpunkte

Schwerpunkte im Gläubigermanagement

Klicken Sie auf einen Bereich um zu sehen wie wir konkret unterstützen.

Außergerichtliches Forderungsmanagement+

Wir steuern den Eskalationsprozess von der ersten Mahnung bis zur Klageandrohung. Anders als reine Inkassodienstleister verbinden wir die Forderungsbeitreibung mit der Sicherheitenanalyse der Anfechtungsrisikoprüfung und der Sondierung der Schuldnerlage. Bei strategisch wichtigen Kundenbeziehungen wählen wir den Ton bewusst so dass die Geschäftsbeziehung nicht vorzeitig beendet wird. Bei verlorenen Forderungen veranlassen die eingebundenen Rechtsanwälte schnell Arrest und einstweilige Verfügungen nach §§ 916 ff. ZPO, bevor Vermögen verschoben wird.

Begleitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren+

Die von uns eingebundenen Rechtsanwälte vertreten Gläubiger in Eigenverwaltungen nach § 270a InsO, Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO, Restrukturierungen nach StaRUG und klassischen Insolvenzverfahren und melden Forderungen mit korrekter rechtlicher Begründung an. Wir bewerten die Werthaltigkeit, entwickeln die Strategie, wirken auf die Verwalterwahl ein und begleiten den Gläubigerausschuss. Bei Plangestaltungen prüfen wir Gruppenbildung Schlechterstellungsvergleich und Cross Class Cram Down Bedingungen. In Sekundärverfahren nach EuInsVO koordinieren wir mit dem Hauptverfahren und sichern die separate Verwertung im Belegenheitsstaat.

Konsortialführung und Inter Creditor Verhandlungen+

Syndizierte Finanzierungen nach LMA Standard verlangen in Distressed Situationen erfahrene Steuerung. Wir begleiten Agents und Konsortialführer bei der Auslegung von Mehrheitsklauseln, Voting Mechanics und Yank the Bank Bestimmungen. Wir verhandeln Inter Creditor Agreements zwischen Senior und Junior Lender und klären die Behandlung von Hedging Positionen, die rechtsverbindliche Ausgestaltung der Standstill Vereinbarungen übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte. Bei Distressed Debt Verkäufen begleiten wir Transfer Prozesse einschließlich der Know your Transferee Bestimmungen und der Frage der Stimmrechtsausübung durch neue Erwerber.

Anfechtungsverteidigung und Haftungsabwehr+

Insolvenzverwalter machen Anfechtungsansprüche nach §§ 129 ff. InsO oft erst kurz vor Verjährung geltend. Die Klagen sind regelmäßig stereotyp begründet und beruhen auf der Annahme einer Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit die im konkreten Fall häufig nicht vorlag. Wir bereiten die behauptete Kenntnislage anhand der dokumentierten Kommunikation auf. Die Bargeschäftsverteidigung nach § 142 InsO für laufende Lieferbeziehungen und die Prozessführung übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte, die dabei die jüngere BGH Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nutzen und geeignete Fälle bis zum BGH führen.

Grenzüberschreitende Vollstreckung+

Forderungen sind nur so viel wert wie ihre Vollstreckung. Wir koordinieren Titulierung und Vollstreckung in Deutschland Frankreich Österreich Schweiz und Luxemburg. Brüssel Ia Verordnung Lugano Übereinkommen und nationale Vollstreckungsrechte erfordern jeweils eigene Strategien. In der Schweiz arbeiten wir mit der Betreibung nach SchKG inklusive Rechtsöffnung Arrest nach Artikel 271 SchKG und Kollokationsverfahren. In Frankreich nutzen wir saisie conservatoire und saisie attribution. Die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidet über den Erfolg.

Gläubigermanagement
Mandanten

Für wen ist Gläubigermanagement relevant?

Wir begleiten institutionelle Gläubiger entlang der gesamten Bandbreite. Geschäftsbanken und Sparkassen in syndizierten Krediten nach Loan Market Association Standard ebenso wie bilateral besicherte Mittelstandsfinanzierer. Versicherer und Pensionskassen bei Schuldscheindarlehen und privat platzierten Anleihen. Industrielle Großgläubiger aus Automotive Maschinenbau und Pharma deren Lieferantenforderungen durch verlängerten Eigentumsvorbehalt und Globalzession abgesichert sind. Family Offices und Private Equity Häuser die in Distressed Debt investiert haben und die Hebel der Mehrheitsklauseln verstehen müssen. Vermieter gewerblicher Immobilien deren Mietforderungen nach § 109 InsO im Verfahren besondere Behandlung erfahren. Und nicht zuletzt öffentliche Hand und Sozialversicherungsträger mit den eigenen Privilegien nach § 55 Absatz 4 InsO und dem Vorrang der Beitragsforderungen. Mandanten erwarten von uns Senior Voice in der Erstansprache mit dem Schuldner und gleichzeitig die konsequente prozessuale Eskalation durch die eingebundenen Rechtsanwälte, wenn der Vergleich scheitert. Diese Doppelrolle prägt unsere Arbeit seit drei Jahrzehnten.

Häufige Anliegen

Mit welchen Gläubiger-Anliegen kommen Mandanten?

01

Schuldner kündigt Stillhalteersuchen an

Die Bitte um Stundung erreicht selten nur einen Gläubiger. Wenn die Geschäftsleitung eines Schuldners ein koordiniertes Standstill Agreement anregt geht es in Wahrheit um die Vorbereitung einer Restrukturierung nach StaRUG oder einer Eigenverwaltung nach § 270a InsO. Wer ohne Prüfung zustimmt riskiert die Anfechtbarkeit späterer Sicherheitenbestellungen nach §§ 130 ff. InsO und den Vorwurf der Gläubigerbegünstigung. Wir prüfen den Liquiditätsplan des Schuldners auf Belastbarkeit verhandeln die Stillhaltebedingungen und sichern Ihre Position für den Fall der späteren Insolvenz ab.

02

Konsortium droht zu zerfallen

In syndizierten Finanzierungen mit Loan Market Association Standard kommt der Moment in dem einzelne Mitglieder verkaufen wollen und der Agent zwischen Mehrheitsmeinungen vermitteln muss. Holdouts und Distressed Debt Funds verschieben die Verhandlungsbasis und stellen die Mehrheitsbeschlüsse nach Klausel 39 LMA in Frage. Wir begleiten Konsortialführer ebenso wie einzelne Lender bei der Auslegung der Mehrheitsklauseln, der Yank the Bank Mechanismen und der Snooze you Lose Regelungen. Unser Anspruch ist die Erhaltung der Konsortialdisziplin ohne dass die wirtschaftliche Restrukturierung an formalen Hürden scheitert.

03

Grenzüberschreitende Vollstreckung blockiert

Sobald ein deutscher Titel in Frankreich Österreich oder der Schweiz vollstreckt werden soll greifen unterschiedliche Anerkennungsregime. Die Brüssel Ia Verordnung 1215/2012 funktioniert anders als das Lugano Übereinkommen und die schweizerische Rechtsöffnung nach Artikel 80 SchKG folgt eigenen Beweismaßstäben. Wir koordinieren die Titulierung in der richtigen Reihenfolge sorgen für die korrekte Bescheinigung nach Artikel 53 Brüssel Ia und arbeiten mit lokalen Vollstreckungsbeamten in Strasbourg Wien Zürich und Basel zusammen damit Pfändungen tatsächlich greifen und nicht an Formalien scheitern.

04

Insolvenzverwalter ficht Zahlungen an

Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO trifft regelmäßig die Gläubiger die zuletzt noch befriedigt wurden. Bargeschäftsprivileg nach § 142 InsO Kongruenz- und Inkongruenzdeckung nach §§ 130 131 InsO und Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO bilden ein engmaschiges Netz das auch Zahlungen aus dem letzten Jahr vor Antragstellung erfasst. Die eingebundenen Rechtsanwälte verteidigen gegen Anfechtungsklagen und entwickeln Bargeschäftsverteidigungen für laufende Lieferbeziehungen, wir prüfen, ob die Anforderungen an die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit überhaupt erfüllt sind. Bei aussichtsreicher Verteidigung führen die Rechtsanwälte das Verfahren bis zum BGH.

05

Insolvenzplan benachteiligt Gruppe

Insolvenzpläne nach § 217 InsO und Restrukturierungspläne nach §§ 5 ff. StaRUG arbeiten mit Gruppenbildung und Cross Class Cram Down. Wer in einer Gruppe minoritär ist riskiert die Überstimmung durch die qualifizierte Mehrheit. Die Schlechterstellungsprüfung nach § 245 InsO und der Best Interest of Creditors Test nach § 26 StaRUG geben Verteidigungsansätze. Wir prüfen Pläne auf Gruppenbildungsfehler unzulässige Differenzierungen und die korrekte Vergleichsrechnung. Wenn die Plananfechtung Erfolg verspricht, führen die eingebundenen Rechtsanwälte sie. Wenn die Mehrheit nicht zu kippen ist verhandeln wir bessere Bedingungen innerhalb der Gruppe.

So funktioniert es

So funktioniert unser Gläubigermanagement

Wir verstehen Gläubigermanagement als Disziplin an der Schnittstelle von Restrukturierungsrecht Prozessführung und kommerzieller Verhandlung. Die erste Frage gilt nie der Klage sondern dem wirtschaftlichen Ziel. Geht es um die maximale Quote in einem absehbaren Insolvenzverfahren oder um die Fortführung einer strategisch wichtigen Lieferbeziehung? Soll die Sicherheit zügig verwertet oder als Hebel in einer Restrukturierung nach StaRUG eingesetzt werden? Aus dieser Klärung leitet sich die Reihenfolge der Schritte ab. Wir beginnen mit der Sicherheitenanalyse und der Anfechtungsrisikoprüfung nach §§ 129 ff. InsO. Parallel sondieren wir die Schuldnerlage anhand öffentlich zugänglicher Daten und vertraulicher Gespräche mit anderen Großgläubigern soweit dies kartellrechtlich zulässig ist. In dieser Phase entscheidet sich ob ein klassisches gerichtliches Mahnverfahren Arrest und Pfändung oder eine Verhandlungsspur mit Standstill Agreement und Sanierungsmoderation den schnelleren Weg zur Quote bietet. Die Entscheidung treffen wir mit Ihnen. Sobald die Strategie steht arbeiten wir in festen Teams aus deutschem österreichischem schweizerischem und französischem Recht. Senior Voice bedeutet bei uns dass der mandatsführende Partner bis zur letzten Verhandlungsrunde am Tisch sitzt.

Branchen

In welchen Branchen verhandeln wir mit Gläubigern?

Banking & Capital Markets

Konsortialführung und Workout Begleitung

Wir begleiten Banken und Konsortialführer in syndizierten Krediten nach LMA Standard bei Workout Prozessen und der Übertragung auf Distressed Debt Investoren. Schwerpunkte: Mehrheitsklauseln Yank the Bank Snooze you Lose und die Schnittstelle zu Insolvenzverfahren.

Automotive Tier-1

Lieferantenforderungen in der Zulieferkrise

Tier 1 Zulieferer mit verlängerten Eigentumsvorbehalten und Werkzeugkostenforderungen brauchen besondere Verteidigungsstrategien wenn OEM Kunden Preisnachlässe erzwingen oder Restrukturierungen ankündigen. Wir sichern Werkzeugeigentum und Konditionenbestand.

Pharma & Life Sciences

Lizenzforderungen über die Insolvenzgrenze

Royalty Streams und Lizenzgebühren erfordern bei Insolvenz des Lizenznehmers besondere Behandlung nach § 103 InsO. Wir verhandeln Lizenzeintritte des Erwerbers sichern Meilensteinforderungen und begleiten die Verwertung von Patentportfolios in grenzüberschreitenden Verfahren.

Real Estate & Asset Finance

Grundpfandrechte und Asset Backed Finanzierungen

Bei Immobilienkrediten und Asset Backed Strukturen entscheiden Verwertungsreife und Rangverhältnisse über die Quote. Wir begleiten Zwangsversteigerung und freihändigen Verkauf und koordinieren mit dem Insolvenzverwalter nach § 165 InsO; die Vertretung von Mezzanine Gebern gegen Senior Lender übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte.

TMT und Software

Source Code Escrow und Lizenzverteidigung

In TMT Insolvenzen geht es um Source Code Eskrow Wartungsverträge und Cloud Service Level Agreements. Wir prüfen Escrow Klauseln auf Insolvenzfestigkeit; die eingebundenen Rechtsanwälte setzen Herausgabeansprüche durch und vertreten Software Anbieter gegen Insolvenzverwalter, die die Erfüllung nach § 103 InsO ablehnen.

Logistik & Transport

Frachtforderungen und Speditionspfandrecht

Speditionspfandrecht nach § 464 HGB und Frachtführerpfandrecht nach § 441 HGB sind in der Krise oft die einzige werthaltige Sicherheit. Die eingebundenen Rechtsanwälte setzen Pfandrechte gegen Eigentümer und Insolvenzverwalter durch, wir begleiten grenzüberschreitende CMR Streitigkeiten in Frankreich und der Schweiz wirtschaftlich.

Maschinen- und Anlagenbau

Anzahlungsbürgschaften und Abnahmestreitigkeiten

Im Anlagenbau geht es bei Insolvenz des Bestellers um Anzahlungsbürgschaften Vertragserfüllungsbürgschaften und die Abnahme nach § 640 BGB. Wir sichern Bürgschaftsansprüche gegen die Hausbank des Bestellers; die Schiedsverfahren nach ICC oder DIS Regeln führen die eingebundenen Rechtsanwälte, wenn der Insolvenzverwalter Mängelrügen erhebt.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre
5 Jurisdiktionen
24/7 Hotline
9-stellig Höchstes Mandatsvolumen
Vorgehen

Schritt für Schritt zur Gläubigereinigung

01

Lagebild und Forderungsaudit

Wir erfassen den vollständigen Forderungsbestand mit Rechtsgrund Fälligkeit Sicherheiten und Verjährungsstatus. Bestehende Verträge prüfen wir auf Kreuzklauseln Material Adverse Change Bestimmungen und Kündigungsrechte. Wir bewerten die Anfechtungsrisiken nach §§ 130 ff. InsO für die letzten zwölf Monate und identifizieren die Sicherheiten die im Krisenfall sofort verwertbar sind. Das Ergebnis ist ein Forderungsregister mit Werthaltigkeitsbewertung und Handlungsempfehlung je Position.

02

Schuldnersondierung und Gläubigerkoordination

Wir nehmen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung des Schuldners auf und klären den Liquiditätsstatus sowie geplante Sanierungsschritte. Parallel sondieren wir die Position anderer Großgläubiger soweit kartellrechtlich zulässig und prüfen die Bildung eines Standstill Komitees. Die Beteiligung an Ad Hoc Gruppen ermöglicht die abgestimmte Vertretung gegenüber Geschäftsleitung und etwaigen Sanierungsberatern. Die Koordination spart Kosten und stärkt die Verhandlungsposition.

03

Strategieentscheidung und Mandatsstruktur

Auf Basis von Forderungsaudit und Sondierung legen wir die Strategie fest. Drei Spuren stehen zur Wahl: prozessuale Eskalation mit Mahnbescheid Arrest und Zwangsvollstreckung. Verhandlungslösung mit Standstill Stundungsvereinbarung und Quotenvergleich. Begleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG oder Insolvenzverfahrens nach InsO mit aktiver Beteiligung an Gläubigerausschuss und Plangestaltung. Die gewählte Spur bestimmt das Team und die Eskalationskette.

04

Umsetzung mit grenzüberschreitender Koordination

In der Umsetzungsphase führen die eingebundenen Rechtsanwälte Mahnverfahren, Klagen und Vollstreckung in den relevanten Jurisdiktionen, wir steuern Strategie und Koordination. Für Frankreich Österreich und die Schweiz arbeiten wir mit eingespielten Korrespondenzanwälten zusammen die wir seit Jahren persönlich kennen. Bei syndizierten Konstellationen koordinieren wir mit dem Agent unter LMA Standard. Bei Insolvenzen melden die eingebundenen Rechtsanwälte Forderungen mit korrekter Begründung an; wir wirken auf die Wahl des Verwalters ein und begleiten den Gläubigerausschuss.

05

Verhandlung Abschluss und Quotenmaximierung

Die Schlussphase entscheidet über die tatsächliche Quote. Bei Vergleichen achten wir auf wirksame Erfüllungssicherung durch Bankgarantien oder Treuhandlösungen. Bei Insolvenzplänen prüfen wir Gruppenbildung und Schlechterstellungsvergleich nach § 245 InsO. Bei Verwertung von Sicherheiten begleiten wir den Verkaufsprozess und sichern die Werthaltigkeit gegen Anfechtungen. Nach Mandatsabschluss bleibt die Dokumentation für etwaige Folgeprozesse und steuerliche Verlustbescheinigungen vollständig erhalten.

Schwerpunkte

Vier Hebel im Gläubigermanagement

Schwerpunkt 01

Forderungssicherung

Vor der Eskalation steht die Sicherung. Wir prüfen bestehende Sicherheiten auf Werthaltigkeit und Anfechtungsfestigkeit. Verlängerter Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB Globalzession Sicherungsübereignung und Grundpfandrechte werden auf Bestand und Verwertbarkeit überprüft. Wir veranlassen Nachbesicherung soweit anfechtungsrechtlich noch möglich und bringen Sicherheiten zur Eintragung in den jeweiligen Registern. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten klären wir die Wirksamkeit dinglicher Rechte nach Artikel 8 EUInsVO und Artikel 4 Rom I.

Forderungssicherung
Ablauf

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Forderungen verlieren mit jedem Tag an Wert
Ausgangslage

Forderungen verlieren mit jedem Tag an Wert

Wenn ein Schuldner ins Wanken gerät, entscheidet die Geschwindigkeit der ersten 72 Stunden über die spätere Quote. Außenstände aus Lieferbeziehungen mit verlängertem Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB, Werklohnforderungen mit Sicherungshypothek nach § 650e BGB oder Bankforderungen mit revolvierenden Sicherheiten verlieren ihre Werthaltigkeit, sobald andere Gläubiger schneller handeln. In grenzüberschreitenden Konstellationen kommt die Frage hinzu, welche Rechtsordnung für die Sicherheitenverwertung gilt und ob nach Artikel 8 EUInsVO ein dingliches Recht im Belegenheitsstaat anerkannt wird. Wer in dieser Phase abwartet, verhandelt später aus der Position des Nachzüglers.

Unser Ansatz

Prozessuale Eskalation und kommerzielle Lösung parallel

Wir trennen die Eskalationsspur von der Verhandlungsspur. Während ein Team Mahnverfahren in Deutschland nach § 688 ZPO einleitet oder Europäische Zahlungsbefehle nach Verordnung 1896/2006 vorbereitet und Zwangsvollstreckungstitel in der Schweiz nach Artikel 67 SchKG erwirkt, sondiert ein zweites Team mit der Geschäftsführung des Schuldners und den weiteren Großgläubigern die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs oder einer Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG. Diese Parallelisierung erzeugt den Druck der jederzeit anschlussfähigen Vollstreckung und lässt zugleich Raum für eine kommerzielle Lösung mit besserer Quote.

Prozessuale Eskalation und kommerzielle Lösung parallel
Quote sichern und Geschäftsbeziehung erhalten
Ergebnis

Quote sichern und Geschäftsbeziehung erhalten

Die richtige Mischung aus Härte und Verhandlungsbereitschaft führt regelmäßig zu Ergebnissen oberhalb der Insolvenzquote. In jüngeren Mandaten haben wir Forderungen aus Lieferantenbeziehungen in der Automotive-Zulieferkette durch Rangrücktritte gegen Werterhalt der laufenden Belieferung gesichert. Im Banking-Umfeld haben wir Konsortialführungen begleitet die zwischen Restrukturierung nach StaRUG und Eigenverwaltung nach § 270b InsO abwägen mussten. Im Pharma-Sektor haben wir Lizenzforderungen über die Insolvenzgrenze hinaus durch Lizenzeintritte des Erwerbers nach § 103 InsO erhalten und die Geschäftsbeziehung in eine neue Tragstruktur überführt.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab welchem Forderungsvolumen ist die Einschaltung externer Beratung sinnvoll?
Eine starre Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist die strategische Bedeutung der Forderung und die Komplexität der Schuldnersituation. Bei einer reinen Inlandsforderung gegen ein bilanziell gesundes Unternehmen genügt regelmäßig das Mahnverfahren nach § 688 ZPO. Sobald jedoch eine grenzüberschreitende Komponente eine angekündigte Restrukturierung oder eine Konsortialstruktur hinzukommt verschiebt sich das Bild. Wir empfehlen die frühe Sondierung bereits ab einem mittleren sechsstelligen Exposure wenn Sicherheiten zu verwerten sind oder ein Insolvenzantrag konkret im Raum steht.
Wie schnell können Sie nach Mandatierung handeln?
Die Erstanalyse mit Forderungsbestand Sicherheitenlage und Anfechtungsrisiko liefern wir innerhalb von 48 Stunden. Arrestanträge nach §§ 916 ff. ZPO oder vorsorgliche Maßnahmen nach Artikel 271 SchKG bereiten wir parallel vor und können sie regelmäßig binnen einer Woche zur Entscheidung bringen. In akuten Fällen mit Fluchtgefahr bei Vermögenswerten arbeiten wir mit lokalen Korrespondenzanwälten in Frankreich der Schweiz und Österreich zusammen die uns dieselbe Reaktionsgeschwindigkeit zusichern. Eine 24 Stunden Hotline für laufende Mandate ist Standard.
Vertreten Sie auch einzelne Gläubiger gegen die Konsortialmehrheit?
Ja. Wir unterscheiden klar zwischen der Vertretung von Konsortialführern und Agenten einerseits und der Vertretung einzelner Lender andererseits. Konflikte werden durch ein internes Mandatsannahmeverfahren ausgeschlossen. Gerade in Distressed Situationen mit divergierenden Interessen zwischen Senior und Junior Tranchen zwischen bilateral besicherten Banken und syndizierten Term Loan Lendern entstehen Vertretungsbedarfe für Minderheitspositionen. Wir prüfen die Mehrheitsklauseln nach LMA Standard verhandeln Snooze you Lose Mechanismen und lassen die rechtliche Auseinandersetzung wenn nötig durch die eingebundenen Rechtsanwälte führen.
Wie gehen Sie mit Anfechtungsklagen nach § 133 InsO um?
Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO ist nach der BGH Rechtsprechung der letzten Jahre deutlich entschärft worden. Die bloße Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten reicht nicht mehr aus. Erforderlich ist die positive Kenntnis der drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen die vom Verwalter behauptete Kenntnislage anhand der konkreten Kommunikation zwischen Mandant und Schuldner. Bei laufenden Lieferbeziehungen entwickeln wir die Bargeschäftsverteidigung nach § 142 InsO mit der Argumentation der unmittelbaren Gegenleistung. In geeigneten Fällen wirken Vergleichsverhandlungen kommerziell günstiger als das Prozessrisiko.
Welche Rolle spielt die EuInsVO bei grenzüberschreitenden Insolvenzen?
Die EU Insolvenzverordnung 2015/848 regelt die Anerkennung von Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Maßgeblich ist das Hauptinsolvenzverfahren am COMI also dem Center of Main Interests des Schuldners. Sekundärverfahren können im Belegenheitsstaat eröffnet werden. Für Gläubiger ist die Verordnung Chance und Risiko zugleich. Sie ermöglicht die Anmeldung in einem einzigen Hauptverfahren erschwert aber zugleich die separate Sicherheitenverwertung. Wir prüfen die COMI Lage bereits vor der Antragstellung und entwickeln Strategien zur Forum Optimierung etwa durch frühzeitige Sekundärverfahrensanträge wenn dies der Werthaltigkeit Ihrer Sicherheiten dient.
Wie kalkulieren Sie das Honorar?
Wir arbeiten in mehreren Modellen. Die anwaltliche Prozessführung rechnen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte gesondert nach RVG ab. Bei strategischer Beratung und Restrukturierungsbegleitung nach Stundensätzen mit transparenter Budgetierung und monatlichem Reporting. Bei großen Sammelmandaten und Litigation Finance Konstellationen sind erfolgsabhängige Komponenten möglich soweit das Berufsrecht dies zulässt. Vor Mandatsannahme erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Eskalationsstufen Kostendeckel und klar definierten Out of Scope Tätigkeiten.
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Die Kosten richten sich nach Mandatsumfang, Verfahrensart und Zahl der involvierten Gläubiger. Bei anwaltlicher Insolvenz- und Sanierungsberatung greifen in Deutschland grundsaetzlich das RVG sowie individuelle Honorarvereinbarungen nach Paragraph 3a RVG, bei reinen Beraterleistungen erfolgt die Abrechnung nach Zeit- oder Pauschalhonoraren. In Oesterreich gilt das RATG sinngemaess, in der Schweiz kantonale Tarifordnungen. Bei Eigenverwaltung nach Paragraphen 270 ff. InsO und Restrukturierungsverfahren nach StaRUG entstehen zusaetzlich Kosten für Sanierungsmoderator oder Restrukturierungsbeauftragten. Bei Dr. Furch und Partner ist die Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Zahlungsstockungen in Zahlungsunfaehigkeit nach Paragraph 17 InsO umschlagen.
Was macht ein Insolvenzberater?
Ein Insolvenzberater prueft die wirtschaftliche Lage, klaert Insolvenzgruende nach Paragraphen 17 bis 19 InsO und stellt die Antragspflicht nach Paragraph 15a InsO sicher, in Oesterreich nach Paragraphen 66 ff. IO, in der Schweiz nach Artikel 725 OR und Artikel 192 SchKG. Er konzipiert Sanierungswege ausserhalb des Verfahrens, etwa StaRUG-Restrukturierung, URG-Reorganisation oder aussergerichtlichen Vergleich, und begleitet Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelinsolvenz. Dazu gehoeren Liquiditaetsplanung, Gläubigerkommunikation, Insolvenzplan und Verhandlung mit Banken und Finanzverwaltung. Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung bei Dr. Furch und Partner zur Einordnung Ihrer konkreten Lage.
Wer zahlt Insolvenzberater?
Vor Verfahrenseroeffnung traegt der Schuldner die Beratungskosten aus dem eigenen Vermoegen oder der laufenden Liquiditaet, bei natuerlichen Personen kommt Beratungshilfe nach BerHG in Betracht. Ab Eroeffnung werden Honorare des Sachwalters, Insolvenzverwalters oder Restrukturierungsbeauftragten nach InsVV beziehungsweise Paragraphen 80 ff. StaRUG aus der Masse beglichen, in Oesterreich nach Paragraphen 82 ff. IO, in der Schweiz nach SchKG-Gebuehrenverordnung. Bei masseloser Insolvenz droht Abweisung mangels Masse nach Paragraph 26 InsO. Klaeren Sie die Finanzierung fruehzeitig in einer kostenfreien Erstberatung bei Dr. Furch und Partner, idealerweise vor Eintritt drohender Zahlungsunfaehigkeit nach Paragraph 18 InsO.

„Gläubigermanagement entscheidet sich nicht in der Insolvenztabelle sondern in den Wochen davor. Wer früh handelt verhandelt aus der Position der Stärke.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.