Restrukturierung & Insolvenz

Gläubigermanagement mit Senior Voice

Wir strukturieren die Kommunikation mit Ihren Gläubigern, verhandeln Stillhalten, Sicherheitenpool und Quote und begleiten Gläubigerausschuss und Tabellenprüfung, schuldnerseitig wie für Ihre Großgläubiger.

Gläubigermanagement
Wofür wir stehen

Ordnung im Gläubigerkreis, bevor der Druck eskaliert

Wir bündeln Forderungen, Sicherheiten und Interessen zu einer belastbaren Verhandlungsbasis und geben Ihnen als Schuldner oder Gläubiger jederzeit den vollständigen Überblick über Ansprüche und Rangfolgen.

30+Jahre Erfahrung in Sanierung und Insolvenz
48 hbis zur ersten Gläubiger- und Sicherheitenübersicht
200+begleitete Gläubigerverhandlungen
150+koordinierte Gläubigerkreise und Poolverträge
Bereits über 180 Mandate beraten
Konferenzraum einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir im Gläubigermanagement?

Ein ungeordneter Gläubigerkreis kostet Sie Quote und Zeit. Sobald mehrere Banken, Lieferanten und Sicherungsgläubiger unabgestimmt agieren, verlieren Sie die Kontrolle über Fristen und Rangfolgen. Wir schaffen die betriebswirtschaftliche Faktenbasis, bündeln Forderungen und Sicherheiten und übersetzen sie in eine Verhandlungsstrategie, die eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher umsetzen.

  • Strukturierte Gläubigerkommunikation und Stillhaltevereinbarungen
  • Sicherheitenpool und Poolvertrag betriebswirtschaftlich aufbereitet
  • Begleitung von vorläufigem und regulärem Gläubigerausschuss nach §§ 22a, 67 InsO
  • Quoten- und Vergleichsverhandlung mit belastbarer Rechnung
  • Forderungsanmeldung und Tabellenprüfung nach §§ 174 ff. InsO vorbereitet
Schwerpunkte

So steuern wir Ihren Gläubigerkreis

Je nach Rolle und Verfahrensstand setzen wir an vier Hebeln an, von der ersten Ansprache über die Sicherheiten bis zur finalen Quote.

Gläubigerkommunikation und Stillhalten

Wir richten für Sie eine zentrale, faktenbasierte Ansprache an alle Gläubiger ein und nehmen Druck aus dem Kreis, bevor einzelne Gläubiger vollstrecken. Auf Basis einer belastbaren Liquiditätssicht verhandeln wir Stillhaltevereinbarungen und halten so den Handlungsspielraum für Ihre Sanierung offen.

  • Eine Stimme gegenüber Banken, Lieferanten und Finanzamt
  • Stillhaltevereinbarungen mit klarer Laufzeit
  • Frühwarnung vor Einzelvollstreckung und Cross-Default
Gläubigerkommunikation und Stillhalten

Sicherheitenpool und Poolvertrag

Wir erfassen und bewerten die bestellten Sicherheiten, klären Kollisionen zwischen Globalzession, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt und bereiten den Poolvertrag betriebswirtschaftlich vor. So verhindern Sie den Wettlauf um Sicherheiten und sichern eine geordnete Verwertung, die eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher fassen.

  • Sicherheiten erfasst, bewertet und Kollisionen geklärt
  • Poolvertrag und Verteilungsschlüssel vorbereitet
  • Absonderungs- und Aussonderungsrechte sauber abgegrenzt
Sicherheitenpool und Poolvertrag

Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

Wir begleiten die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses nach § 22a InsO und unterstützen seine Mitglieder in der laufenden Arbeit nach §§ 67 ff. InsO. Für die Gläubigerversammlung bereiten wir Entscheidungsgrundlagen so auf, dass Sie über Fortführung, Verwalterwahl und Insolvenzplan fundiert abstimmen.

  • Einsetzung nach § 22a InsO begleitet
  • Entscheidungsvorlagen für die Ausschussarbeit
  • Abstimmung in der Gläubigerversammlung vorbereitet
Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

Quoten- und Vergleichsverhandlung

Wir rechnen die Quotenerwartung im Verfahren gegen den Wert eines außergerichtlichen Vergleichs und führen für Sie die Verhandlung mit belastbaren Zahlen. Ob als Schuldner im Insolvenzplan oder als Großgläubiger, Sie erkennen früh, welcher Weg Ihre Rückflüsse maximiert.

  • Quote im Verfahren gegen Vergleich gerechnet
  • Insolvenzplan und Vergleichsangebot bewertet
  • Verhandlung mit belastbarer Rechnung geführt
Quoten- und Vergleichsverhandlung
Mandanten

Für wen ist Gläubigermanagement sinnvoll?

Wir arbeiten für beide Seiten des Tisches, für Unternehmen, die ihren Gläubigerkreis ordnen wollen, und für Gläubiger, die Sicherheiten und Quote aktiv schützen.

Unternehmen in der KriseGmbH, AG und Mittelstand, die ihren Gläubigerkreis ordnen und Stillhalten erreichen wollen.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die Fristen, Rangfolgen und Haftungsrisiken im Gläubigerkreis unter Kontrolle halten müssen.
Banken und KonsortialkreditgeberKreditgeber, die einen Sicherheitenpool bilden und die Verwertung geordnet steuern wollen.
Lieferanten und WarenkreditgeberGläubiger mit Eigentumsvorbehalt oder offenen Forderungen, die ihre Position sichern wollen.
Gläubigerausschuss und MitgliederMitglieder nach §§ 22a, 67 InsO, die für ihre Entscheidungen belastbare Grundlagen brauchen.
Absonderungs- und SicherungsgläubigerGläubiger mit Grundpfandrechten, Zession oder Sicherungsübereignung, die auf Absonderung setzen.
Kreditversicherer und FactoringgeberWarenkreditversicherer und Factoringgesellschaften mit Großengagements im Verfahren.
Investoren und ForderungskäuferErwerber von Forderungen und Distressed Debt, die Rückflüsse und Einfluss kalkulieren.
Häufige Anliegen

Warum kommen unsere Mandanten ins Gläubigermanagement?

Diese Situationen bringen Schuldner und Gläubiger zu uns, und darauf reagieren wir für Sie binnen Stunden.

Einzelne Gläubiger drohen mit Vollstreckung

Sobald ein Gläubiger seinen Titel vollstreckt, kippt oft der ganze Kreis in den Wettlauf.

Ihre Banken verlangen einen Sicherheitenpool

Bei mehreren finanzierenden Banken entscheidet die Ordnung der Sicherheiten über die Verwertung.

Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingesetzt

§ 22a InsO verpflichtet das Gericht bei Erreichen der Schwellenwerte zum vorläufigen Gläubigerausschuss, und seine Mitglieder tragen ab der ersten Sitzung Verantwortung.

Sie müssen Forderungen anmelden und prüfen

Die Anmeldung zur Tabelle nach §§ 174 ff. InsO entscheidet über Ihre Teilhabe an der Quote, und fehlerhafte Anmeldungen kosten bares Geld.

Ihr Eigentumsvorbehalt oder Ihre Sicherheit steht im Feuer

Aussonderung nach § 47 InsO und Absonderung nach §§ 49 bis 51 InsO trennen sich an Details der Bestellung und der Verwertung.

Ein Vergleich steht gegen das Verfahren im Raum

Ein außergerichtlicher Vergleich lohnt nur, wenn er die erwartete Quote im Verfahren übertrifft.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unser Gläubigermanagement

Wir führen Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur ausgezahlten Quote, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Bestandsaufnahme

Wir erfassen alle Gläubiger, Forderungen und bestellten Sicherheiten und ordnen sie nach Rang, Frist und Durchsetzbarkeit. So kennen Sie Ihre Verhandlungsposition ab dem ersten Tag.

2
Tag 3 bis 10

Struktur

Wir bilden Gläubigergruppen, richten eine zentrale Kommunikation ein und bereiten Stillhaltevereinbarungen vor, damit der Kreis nicht in Einzelvollstreckung zerfällt.

3
Sicherheiten

Pool

Wir bewerten die Sicherheiten, klären Kollisionen und bereiten den Poolvertrag mit einem tragfähigen Verteilungsschlüssel vor, den eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher fassen.

4
Verhandlung

Quote

Wir rechnen die Quotenerwartung gegen den Vergleich, führen die Gespräche mit Banken, Lieferanten und Ausschuss und stimmen Insolvenzplan oder Vergleich ab.

5
bis zur Auszahlung

Umsetzung

Wir begleiten Tabellenprüfung, Ausschussarbeit und Verteilung bis zur ausgezahlten Quote und berichten Ihnen in jeder Phase mit klaren Zahlen.

Branchen

In welchen Branchen beraten wir?

Wir ordnen Gläubigerkreise branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus der Praxis unseres Gläubigermanagements

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir zersplitterte Gläubigerkreise in eine geordnete Lösung überführen.

Automotive Tier-1
Branche: Automotive Tier-1Ziel: Sicherheitenpool

Zulieferer mit acht finanzierenden Banken

Ausgangslage
  • 540 Mitarbeiter an drei Standorten
  • Acht Banken mit kollidierenden Sicherheiten
Unser Vorgehen
  • Sicherheiten in 72 Stunden erfasst und bewertet
  • Poolvertrag mit klarem Verteilungsschlüssel vorbereitet
Ergebnis
  • Geordnete Verwertung des Sicherheitenpools
  • Fortführung während der Sanierung gesichert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Gläubigerausschuss

Anlagenbauer im Schutzschirmverfahren

Ausgangslage
  • Vorläufiger Gläubigerausschuss nach § 22a InsO
  • Uneinige Gläubigergruppen
Unser Vorgehen
  • Entscheidungsvorlagen für den Ausschuss erstellt
  • Fortführungs- und Zerschlagungswert gegenübergestellt
Ergebnis
  • Tragfähiger Beschluss zur Fortführung
  • Verwalter im Konsens bestimmt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Quotenvergleich

Großgläubiger einer Handelsgruppe

Ausgangslage
  • Forderung von 6,4 Mio. Euro zur Tabelle
  • Unklare Absonderungsrechte aus Warenkredit
Unser Vorgehen
  • Forderung mit Grund und Höhe belastbar aufbereitet
  • Absonderung gegen die allgemeine Quote gerechnet
Ergebnis
  • Rückfluss über der erwarteten Quote
  • Absonderungserlös gesichert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Gläubigermanagement

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab welchem Forderungsvolumen ist die Einschaltung externer Beratung sinnvoll?
Eine starre Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist die strategische Bedeutung der Forderung und die Komplexität der Schuldnersituation. Bei einer reinen Inlandsforderung gegen ein bilanziell gesundes Unternehmen genügt regelmäßig das Mahnverfahren nach § 688 ZPO. Sobald jedoch eine grenzüberschreitende Komponente eine angekündigte Restrukturierung oder eine Konsortialstruktur hinzukommt verschiebt sich das Bild. Wir empfehlen die frühe Sondierung bereits ab einem mittleren sechsstelligen Exposure wenn Sicherheiten zu verwerten sind oder ein Insolvenzantrag genau im Raum steht.
Wie schnell können Sie nach Mandatierung handeln?
Die Erstanalyse mit Forderungsbestand Sicherheitenlage und Anfechtungsrisiko liefern wir innerhalb von 48 Stunden. Arrestanträge nach §§ 916 ff. ZPO oder vorsorgliche Maßnahmen nach Artikel 271 SchKG bereiten wir parallel vor und können sie regelmäßig binnen einer Woche zur Entscheidung bringen. In akuten Fällen mit Fluchtgefahr bei Vermögenswerten arbeiten wir mit lokalen Korrespondenzanwälten in Frankreich der Schweiz und Österreich zusammen die uns dieselbe Reaktionsgeschwindigkeit zusichern. Eine 24 Stunden Hotline für laufende Mandate ist Standard.
Vertreten Sie auch einzelne Gläubiger gegen die Konsortialmehrheit?
Ja. Wir unterscheiden klar zwischen der Vertretung von Konsortialführern und Agenten einerseits und der Vertretung einzelner Lender andererseits. Konflikte werden durch ein internes Mandatsannahmeverfahren ausgeschlossen. Gerade in Distressed Situationen mit divergierenden Interessen zwischen Senior und Junior Tranchen zwischen bilateral besicherten Banken und syndizierten Term Loan Lendern entstehen Vertretungsbedarfe für Minderheitspositionen. Wir prüfen die Mehrheitsklauseln nach LMA Standard verhandeln Snooze you Lose Mechanismen und lassen die rechtliche Auseinandersetzung wenn nötig durch die eingebundenen Rechtsanwälte führen.
Wie gehen Sie mit Anfechtungsklagen nach § 133 InsO um?
Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO ist nach der BGH Rechtsprechung der letzten Jahre deutlich entschärft worden. Die bloße Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten reicht nicht mehr aus. Erforderlich ist die positive Kenntnis der drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen die vom Verwalter behauptete Kenntnislage anhand der genauen Kommunikation zwischen Mandant und Schuldner. Bei laufenden Lieferbeziehungen entwickeln wir die Bargeschäftsverteidigung nach § 142 InsO mit der Argumentation der unmittelbaren Gegenleistung. In geeigneten Fällen wirken Vergleichsverhandlungen kommerziell günstiger als das Prozessrisiko.
Welche Rolle spielt die EuInsVO bei grenzüberschreitenden Insolvenzen?
Die EU Insolvenzverordnung 2015/848 regelt die Anerkennung von Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Maßgeblich ist das Hauptinsolvenzverfahren am COMI also dem Center of Main Interests des Schuldners. Sekundärverfahren können im Belegenheitsstaat eröffnet werden. Für Gläubiger ist die Verordnung Chance und Risiko zugleich. Sie ermöglicht die Anmeldung in einem einzigen Hauptverfahren erschwert aber zugleich die separate Sicherheitenverwertung. Wir prüfen die COMI Lage bereits vor der Antragstellung und entwickeln Strategien zur Forum Optimierung etwa durch frühzeitige Sekundärverfahrensanträge wenn dies der Werthaltigkeit Ihrer Sicherheiten dient.
Wie kalkulieren Sie das Honorar?
Wir arbeiten in mehreren Modellen. Die anwaltliche Prozessführung rechnen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte gesondert nach RVG ab. Bei strategischer Beratung und Restrukturierungsbegleitung nach Stundensätzen mit transparenter Budgetierung und monatlichem Reporting. Bei großen Sammelmandaten und Litigation Finance Konstellationen sind erfolgsabhängige Komponenten möglich soweit das Berufsrecht dies zulässt. Vor Mandatsannahme erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Eskalationsstufen Kostendeckel und klar definierten Out of Scope Tätigkeiten.
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Die Kosten richten sich nach Mandatsumfang, Verfahrensart und Zahl der involvierten Gläubiger. Bei anwaltlicher Insolvenz- und Sanierungsberatung greifen in Deutschland grundsaetzlich das RVG sowie individuelle Honorarvereinbarungen nach Paragraph 3a RVG, bei reinen Beraterleistungen erfolgt die Abrechnung nach Zeit- oder Pauschalhonoraren. In Oesterreich gilt das RATG sinngemaess, in der Schweiz kantonale Tarifordnungen. Bei Eigenverwaltung nach Paragraphen 270 ff. InsO und Restrukturierungsverfahren nach StaRUG entstehen zusaetzlich Kosten für Sanierungsmoderator oder Restrukturierungsbeauftragten. Bei Dr. Furch und Partner ist die Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Zahlungsstockungen in Zahlungsunfaehigkeit nach Paragraph 17 InsO umschlagen.
Was macht ein Insolvenzberater?
Ein Insolvenzberater prueft die wirtschaftliche Lage, klaert Insolvenzgruende nach Paragraphen 17 bis 19 InsO und stellt die Antragspflicht nach Paragraph 15a InsO sicher, in Oesterreich nach Paragraphen 66 ff. IO, in der Schweiz nach Artikel 725 OR und Artikel 192 SchKG. Er konzipiert Sanierungswege ausserhalb des Verfahrens, etwa StaRUG-Restrukturierung, URG-Reorganisation oder aussergerichtlichen Vergleich, und begleitet Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelinsolvenz. Dazu gehoeren Liquiditaetsplanung, Gläubigerkommunikation, Insolvenzplan und Verhandlung mit Banken und Finanzverwaltung. Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung bei Dr. Furch und Partner zur Einordnung Ihrer genauen Lage.
Wer zahlt Insolvenzberater?
Vor Verfahrenseroeffnung traegt der Schuldner die Beratungskosten aus dem eigenen Vermoegen oder der laufenden Liquiditaet, bei natuerlichen Personen kommt Beratungshilfe nach BerHG in Betracht. Ab Eroeffnung werden Honorare des Sachwalters, Insolvenzverwalters oder Restrukturierungsbeauftragten nach InsVV beziehungsweise Paragraphen 80 ff. StaRUG aus der Masse beglichen, in Oesterreich nach Paragraphen 82 ff. IO, in der Schweiz nach SchKG-Gebuehrenverordnung. Bei masseloser Insolvenz droht Abweisung mangels Masse nach Paragraph 26 InsO. Klaeren Sie die Finanzierung fruehzeitig in einer kostenfreien Erstberatung bei Dr. Furch und Partner, idealerweise vor Eintritt drohender Zahlungsunfaehigkeit nach Paragraph 18 InsO.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
Vertrauliches Erstgespräch anfragen