Gläubigermanagement mit Senior Voice
Wir strukturieren die Kommunikation mit Ihren Gläubigern, verhandeln Stillhalten, Sicherheitenpool und Quote und begleiten Gläubigerausschuss und Tabellenprüfung, schuldnerseitig wie für Ihre Großgläubiger.
Ordnung im Gläubigerkreis, bevor der Druck eskaliert
Wir bündeln Forderungen, Sicherheiten und Interessen zu einer belastbaren Verhandlungsbasis und geben Ihnen als Schuldner oder Gläubiger jederzeit den vollständigen Überblick über Ansprüche und Rangfolgen.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leisten wir im Gläubigermanagement?
Ein ungeordneter Gläubigerkreis kostet Sie Quote und Zeit. Sobald mehrere Banken, Lieferanten und Sicherungsgläubiger unabgestimmt agieren, verlieren Sie die Kontrolle über Fristen und Rangfolgen. Wir schaffen die betriebswirtschaftliche Faktenbasis, bündeln Forderungen und Sicherheiten und übersetzen sie in eine Verhandlungsstrategie, die eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher umsetzen.
- Strukturierte Gläubigerkommunikation und Stillhaltevereinbarungen
- Sicherheitenpool und Poolvertrag betriebswirtschaftlich aufbereitet
- Begleitung von vorläufigem und regulärem Gläubigerausschuss nach §§ 22a, 67 InsO
- Quoten- und Vergleichsverhandlung mit belastbarer Rechnung
- Forderungsanmeldung und Tabellenprüfung nach §§ 174 ff. InsO vorbereitet
So steuern wir Ihren Gläubigerkreis
Je nach Rolle und Verfahrensstand setzen wir an vier Hebeln an, von der ersten Ansprache über die Sicherheiten bis zur finalen Quote.
Gläubigerkommunikation und Stillhalten
Wir richten für Sie eine zentrale, faktenbasierte Ansprache an alle Gläubiger ein und nehmen Druck aus dem Kreis, bevor einzelne Gläubiger vollstrecken. Auf Basis einer belastbaren Liquiditätssicht verhandeln wir Stillhaltevereinbarungen und halten so den Handlungsspielraum für Ihre Sanierung offen.
- Eine Stimme gegenüber Banken, Lieferanten und Finanzamt
- Stillhaltevereinbarungen mit klarer Laufzeit
- Frühwarnung vor Einzelvollstreckung und Cross-Default

Sicherheitenpool und Poolvertrag
Wir erfassen und bewerten die bestellten Sicherheiten, klären Kollisionen zwischen Globalzession, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt und bereiten den Poolvertrag betriebswirtschaftlich vor. So verhindern Sie den Wettlauf um Sicherheiten und sichern eine geordnete Verwertung, die eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher fassen.
- Sicherheiten erfasst, bewertet und Kollisionen geklärt
- Poolvertrag und Verteilungsschlüssel vorbereitet
- Absonderungs- und Aussonderungsrechte sauber abgegrenzt

Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
Wir begleiten die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses nach § 22a InsO und unterstützen seine Mitglieder in der laufenden Arbeit nach §§ 67 ff. InsO. Für die Gläubigerversammlung bereiten wir Entscheidungsgrundlagen so auf, dass Sie über Fortführung, Verwalterwahl und Insolvenzplan fundiert abstimmen.
- Einsetzung nach § 22a InsO begleitet
- Entscheidungsvorlagen für die Ausschussarbeit
- Abstimmung in der Gläubigerversammlung vorbereitet

Quoten- und Vergleichsverhandlung
Wir rechnen die Quotenerwartung im Verfahren gegen den Wert eines außergerichtlichen Vergleichs und führen für Sie die Verhandlung mit belastbaren Zahlen. Ob als Schuldner im Insolvenzplan oder als Großgläubiger, Sie erkennen früh, welcher Weg Ihre Rückflüsse maximiert.
- Quote im Verfahren gegen Vergleich gerechnet
- Insolvenzplan und Vergleichsangebot bewertet
- Verhandlung mit belastbarer Rechnung geführt

Für wen ist Gläubigermanagement sinnvoll?
Wir arbeiten für beide Seiten des Tisches, für Unternehmen, die ihren Gläubigerkreis ordnen wollen, und für Gläubiger, die Sicherheiten und Quote aktiv schützen.
Warum kommen unsere Mandanten ins Gläubigermanagement?
Diese Situationen bringen Schuldner und Gläubiger zu uns, und darauf reagieren wir für Sie binnen Stunden.
Einzelne Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Sobald ein Gläubiger seinen Titel vollstreckt, kippt oft der ganze Kreis in den Wettlauf.
Ihre Banken verlangen einen Sicherheitenpool
Bei mehreren finanzierenden Banken entscheidet die Ordnung der Sicherheiten über die Verwertung.
Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingesetzt
§ 22a InsO verpflichtet das Gericht bei Erreichen der Schwellenwerte zum vorläufigen Gläubigerausschuss, und seine Mitglieder tragen ab der ersten Sitzung Verantwortung.
Sie müssen Forderungen anmelden und prüfen
Die Anmeldung zur Tabelle nach §§ 174 ff. InsO entscheidet über Ihre Teilhabe an der Quote, und fehlerhafte Anmeldungen kosten bares Geld.
Ihr Eigentumsvorbehalt oder Ihre Sicherheit steht im Feuer
Aussonderung nach § 47 InsO und Absonderung nach §§ 49 bis 51 InsO trennen sich an Details der Bestellung und der Verwertung.
Ein Vergleich steht gegen das Verfahren im Raum
Ein außergerichtlicher Vergleich lohnt nur, wenn er die erwartete Quote im Verfahren übertrifft.

So funktioniert unser Gläubigermanagement
Wir führen Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur ausgezahlten Quote, in fünf klar getakteten Schritten.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen alle Gläubiger, Forderungen und bestellten Sicherheiten und ordnen sie nach Rang, Frist und Durchsetzbarkeit. So kennen Sie Ihre Verhandlungsposition ab dem ersten Tag.
Struktur
Wir bilden Gläubigergruppen, richten eine zentrale Kommunikation ein und bereiten Stillhaltevereinbarungen vor, damit der Kreis nicht in Einzelvollstreckung zerfällt.
Pool
Wir bewerten die Sicherheiten, klären Kollisionen und bereiten den Poolvertrag mit einem tragfähigen Verteilungsschlüssel vor, den eingebundene Rechtsanwälte rechtssicher fassen.
Quote
Wir rechnen die Quotenerwartung gegen den Vergleich, führen die Gespräche mit Banken, Lieferanten und Ausschuss und stimmen Insolvenzplan oder Vergleich ab.
Umsetzung
Wir begleiten Tabellenprüfung, Ausschussarbeit und Verteilung bis zur ausgezahlten Quote und berichten Ihnen in jeder Phase mit klaren Zahlen.
In welchen Branchen beraten wir?
Wir ordnen Gläubigerkreise branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.
Aus der Praxis unseres Gläubigermanagements
Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir zersplitterte Gläubigerkreise in eine geordnete Lösung überführen.

Zulieferer mit acht finanzierenden Banken
- 540 Mitarbeiter an drei Standorten
- Acht Banken mit kollidierenden Sicherheiten
- Sicherheiten in 72 Stunden erfasst und bewertet
- Poolvertrag mit klarem Verteilungsschlüssel vorbereitet
- Geordnete Verwertung des Sicherheitenpools
- Fortführung während der Sanierung gesichert
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Anlagenbauer im Schutzschirmverfahren
- Vorläufiger Gläubigerausschuss nach § 22a InsO
- Uneinige Gläubigergruppen
- Entscheidungsvorlagen für den Ausschuss erstellt
- Fortführungs- und Zerschlagungswert gegenübergestellt
- Tragfähiger Beschluss zur Fortführung
- Verwalter im Konsens bestimmt
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Großgläubiger einer Handelsgruppe
- Forderung von 6,4 Mio. Euro zur Tabelle
- Unklare Absonderungsrechte aus Warenkredit
- Forderung mit Grund und Höhe belastbar aufbereitet
- Absonderung gegen die allgemeine Quote gerechnet
- Rückfluss über der erwarteten Quote
- Absonderungserlös gesichert
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner im Gläubigermanagement

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.



