Restrukturierung und Sanierung

Unternehmenssanierung mit Substanz

Wir stabilisieren Ihr Unternehmen leistungswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich, außerhalb und am Rande der Insolvenz, vom Sanierungskonzept nach IDW S 6 bis zum wöchentlichen Sanierungscontrolling.

Unternehmenssanierung
Wofür wir stehen

Wir bringen Ihr Unternehmen zurück in die Gewinnzone

Wir verbinden die leistungswirtschaftliche Restrukturierung mit der finanzwirtschaftlichen Sanierung, quantifizieren jede Maßnahme im Sanierungskonzept und begleiten Sie bis zum belegten Turnaround.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
IDW S 6Sanierungskonzepte nach anerkanntem Standard
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
Bereits über 180 Mandate beraten
Leerer Besprechungsraum einer Wirtschaftsberatung mit langem Konferenztisch
Leistungen

Was umfasst eine ganzheitliche Unternehmenssanierung?

Eine Sanierung trägt nur, wenn Ertragskraft und Finanzierung gleichzeitig geordnet werden. Wir analysieren Ihre Ergebnis- und Liquiditätslage, leiten Maßnahmen auf Kosten, Prozesse und Portfolio ab und sichern parallel Ihre Finanzierung. Grundlage ist ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit belastbarer Fortführungsprognose. Die rechtliche Umsetzung übernehmen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte, wir verantworten die betriebswirtschaftliche Analyse und die Koordination.

  • Sanierungsgutachten und Sanierungskonzept nach IDW S 6
  • Fortführungsprognose mit integrierter Planung
  • Leistungswirtschaftliche Restrukturierung von Kosten, Prozessen und Portfolio
  • Finanzwirtschaftliche Sanierung, Working Capital und Sicherheitenpool
  • Umsetzungsbegleitung und laufendes Sanierungscontrolling
Schwerpunkte

So sanieren wir Ihr Unternehmen

Wir setzen an vier Hebeln an, vom testierfähigen Sanierungskonzept über die operative und finanzielle Restrukturierung bis zur begleiteten Umsetzung.

Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Wir erstellen Ihr Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S 6, mit Leitbild des sanierten Unternehmens, Krisenursachenanalyse und positiver Fortführungsprognose. Banken, Gläubiger und Gesellschafter erhalten damit die belastbare Grundlage, um Sanierungsbeiträge zu tragen.

  • Leitbild und Krisenursachenanalyse
  • Fortführungsprognose mit integrierter Planung
  • Testierfähige Grundlage für Banken und Gläubiger
Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Leistungswirtschaftliche Sanierung

Wir heben Ihre Ertragskraft über Kostenstruktur, Prozesse und Portfolio. Von der Fixkostensenkung über die Optimierung der Wertschöpfungstiefe bis zur Bereinigung defizitärer Produkte und Standorte, jede Maßnahme mit Ergebnisbeitrag und Umsetzungstermin.

  • Kostensenkung und Fixkostenanpassung
  • Prozess- und Organisationsoptimierung
  • Portfolio-, Produkt- und Standortbereinigung
Leistungswirtschaftliche Sanierung

Finanzwirtschaftliche Sanierung

Wir sichern Ihre Finanzierung und schaffen Liquidität. Wir verhandeln Stillhaltevereinbarungen, ordnen den Sicherheitenpool, setzen Working-Capital-Reserven frei und strukturieren frisches Kapital, damit die operative Sanierung Zeit gewinnt.

  • Stillhalten und Sicherheitenpool mit Banken
  • Working Capital und Liquiditätsfreisetzung
  • Frische Finanzierung und Kapitalmaßnahmen
Finanzwirtschaftliche Sanierung

Umsetzung und Sanierungscontrolling

Wir begleiten die Umsetzung Ihres Konzepts und machen den Fortschritt messbar. Über ein Maßnahmencontrolling mit Soll-Ist-Abgleich, ein wöchentliches Liquiditätsreporting und Frühwarnindikatoren steuern wir gegen, bevor Abweichungen den Turnaround gefährden.

  • Maßnahmencontrolling mit Soll-Ist-Abgleich
  • Wöchentliches Liquiditätsreporting
  • Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall
Umsetzung und Sanierungscontrolling
Mandanten

Für wen ist eine Unternehmenssanierung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen mit tragfähigem Kern und für die Menschen, die den Turnaround verantworten. Vom Mittelstand bis zum Family Office, von der Geschäftsleitung bis zur Hausbank.

KMU und MittelstandMittelständische Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell und akutem Ergebnis- oder Liquiditätsdruck.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die den Turnaround steuern und ihre Sorgfaltspflichten sauber dokumentiert wissen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Bewertung der Sanierungsfähigkeit brauchen.
Banken und KreditgeberHausbanken und Konsortialbanken, die eine werterhaltende Sanierung dem Ausfall vorziehen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die Lebenswerk, Marke und Arbeitsplätze sichern wollen.
Freiberufler und PraxenFreiberufliche Kanzleien und Praxen in wirtschaftlicher Schieflage mit klarer Sanierungsperspektive.
Family OfficesFamily Offices, die Portfoliobeteiligungen in Sondersituationen stabilisieren wollen.
Investoren und ErwerberErwerber, die ein Unternehmen aus der Krise übernehmen und tragfähig aufstellen wollen.
Häufige Anliegen

Warum kommen unsere Mandanten zu uns in die Sanierung?

Diese Situationen bringen Geschäftsführer und Gesellschafter zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb weniger Tage.

Ihr Ergebnis bricht ein und die Marge schmilzt

Sinkende Deckungsbeiträge und steigende Fixkosten drücken Ihr Ergebnis unter die Verlustschwelle.

Ihre Bank verlangt ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Bei Covenant-Bruch oder anstehender Prolongation fordern Banken regelmäßig ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 als Bedingung für die weitere Kreditvergabe.

Ihre Liquidität reicht nur noch wenige Wochen

Sobald die Reichweite Ihrer liquiden Mittel unter drei Monate fällt, zählt jede Woche.

Ihr Sanierungskonzept steht, aber die Umsetzung stockt

Viele Konzepte überzeugen auf dem Papier und verlieren in der Umsetzung an Tempo.

Sie stehen am Rande der Insolvenz und wollen sie abwenden

Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen, entscheidet die Fortführungsprognose über Ihren Handlungsspielraum.

Ihre Gesellschafter fordern eine unabhängige Einschätzung

Wenn Gesellschafter oder Beirat über weitere Mittel entscheiden, brauchen sie eine unabhängige Bewertung der Sanierungsfähigkeit.

Heller Flur in den Büroräumen einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unsere Unternehmenssanierung

Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zum belegten Turnaround, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Bestandsaufnahme

Wir sichten Ihre Ergebnis- und Liquiditätslage, Ihre Verbindlichkeiten und die kritischen Verträge und schätzen Ihre Sanierungsfähigkeit erstmals ein.

2
Woche 1 bis 4

Analyse

Wir analysieren die Krisenursachen, erstellen die integrierte Planung mit 13-Wochen-Liquidität und legen die Grundlage für das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

3
Konzept

Sanierungskonzept

Wir entwickeln das Leitbild des sanierten Unternehmens, quantifizieren die leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen und sichern die positive Fortführungsprognose.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten die Umsetzung der Maßnahmen, verhandeln Stillhalten und Finanzierung und berichten wöchentlich an Geschäftsleitung und Gesellschafter.

5
ab Monat 6

Stabilisierung

Wir steuern über das Sanierungscontrolling nach, sichern den Turnaround und verankern Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen sanieren wir?

Wir sanieren branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus der Praxis unserer Sanierungsmandate

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir Ertrags- und Liquiditätsdruck in einen tragfähigen Turnaround überführen.

Maschinen- und Anlagenbau
Branche: Maschinen- und AnlagenbauZiel: Leistungswirtschaftliche Sanierung

Anlagenbauer mit Margenverfall

Ausgangslage
  • 480 Mitarbeiter, zwei Werke in Deutschland
  • Ergebnis seit zwei Jahren negativ
Unser Vorgehen
  • Sanierungskonzept nach IDW S 6 erstellt
  • Fixkosten und Wertschöpfungstiefe restrukturiert
Ergebnis
  • Rückkehr in die Gewinnzone nach elf Monaten
  • Finanzierung tragfähig verlängert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Handel und E-Commerce
Branche: Handel und E-CommerceZiel: Finanzwirtschaftliche Sanierung

Handelsgruppe mit Liquiditätsengpass

Ausgangslage
  • Liquiditätsreichweite unter sechs Wochen
  • Hohe Lagerbestände und Working-Capital-Bindung
Unser Vorgehen
  • 13-Wochen-Liquidität und Working-Capital-Programm aufgesetzt
  • Bestände abgebaut und Zahlungsziele neu verhandelt
Ergebnis
  • Liquiditätsreichweite auf über sechs Monate erhöht
  • Lieferantenbasis stabilisiert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Metall- und Elektroindustrie
Branche: Metall- und ElektroindustrieZiel: Ganzheitliche Sanierung

Zulieferer mit doppeltem Handlungsdruck

Ausgangslage
  • Ergebnis- und Liquiditätskrise zugleich
  • Portfolio mit defizitären Produktlinien
Unser Vorgehen
  • Leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen gebündelt
  • Defizitäre Produktlinien bereinigt
Ergebnis
  • Turnaround binnen zwölf Monaten belegt
  • Gesellschafter tragen Sanierungsbeiträge mit

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner in der Unternehmenssanierung

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Sanierungsberatung
Der richtige Zeitpunkt liegt deutlich vor dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO. In der Praxis sind die Spielräume am größten wenn EBITDA-Margen über zwei Quartale unter Plan liegen oder ein Covenant-Bruch innerhalb der nächsten zwölf Monate prognostiziert wird. Ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verbleiben drei bzw. sechs Wochen bis zur Antragspflicht nach §15a InsO. Wir empfehlen die Erstanalyse spätestens dann wenn die Cash-Reichweite unter sechs Monate fällt.
Worin unterscheidet sich ein StaRUG-Verfahren von der Eigenverwaltung
Das StaRUG-Verfahren ist ein präventiver Restrukturierungsrahmen unterhalb der Insolvenzschwelle und setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Es greift gezielt in einzelne Rechtsverhältnisse ein ohne das gesamte Unternehmen unter Insolvenzregime zu stellen. Die Eigenverwaltung nach §§270 ff. InsO ist ein vollständiges Insolvenzverfahren mit Sachwalter Insolvenzgeld und Vertragsbeendigungsrechten nach §103 InsO. Welcher Weg passt hängt von der Beteiligtenstruktur der Sanierungsbedürftigkeit und der operativen Stabilität ab.
Welche Rolle spielen Banken im Sanierungsprozess
Banken sind in Sanierungen meist zentrale Stakeholder weil Konsortialkredite Kontokorrentlinien und Avalrahmen die Liquiditätsstruktur bestimmen. Workout-Abteilungen großer Geschäftsbanken arbeiten nach standardisierten Prozessen und erwarten ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 oder mindestens eine belastbare Fortbestehensprognose nach IDW S11. Wir bereiten die Bankenkommunikation vor strukturieren das Lender Presentation Deck und verhandeln Stillhalteabkommen Waiver und Sanierungskredite mit Frischgeldcharakter.
Wie lange dauert eine übliche Unternehmenssanierung
Die Konzepterstellung nach IDW S6 dauert je nach Komplexität zwischen acht und sechzehn Wochen. Ein StaRUG-Verfahren ist innerhalb von drei bis sechs Monaten abschließbar. Die operative Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erstreckt sich über 24 bis 36 Monate weil Kostensenkungen Vertragsanpassungen und Geschäftsmodellumbauten ihre volle Wirkung erst über mehrere Quartale entfalten. Die Sanierung gilt als nachhaltig wenn Covenant-Compliance und positive EBITDA-Beiträge über vier aufeinanderfolgende Quartale nachgewiesen sind.
Welche Haftungsrisiken trägt die Geschäftsführung in der Krise
Die Geschäftsführung haftet persönlich nach §15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §64 GmbHG a.F. weiterhin für vor 2021 verursachte Sachverhalte sowie nach §15a InsO bei verspäteter Antragstellung. Hinzu kommen steuerliche Haftungen nach §69 AO Sozialversicherungsbeiträge nach §266a StGB und zivilrechtliche Ansprüche nach §43 GmbHG bzw. §93 AktG. Wir dokumentieren Sorgfaltspflichten in Echtzeit und strukturieren D&O-relevante Entscheidungen revisionssicher.
Können Sanierungsmaßnahmen anfechtungsfest gestaltet werden
Ja. Die Anfechtungstatbestände nach §§129 ff. InsO insbesondere die Vorsatzanfechtung nach §133 InsO greifen häufig bei in der Krise gewährten Sicherheiten oder kongruenten Deckungen. Sanierungskredite mit Frischgeldcharakter genießen nach §39 Abs. 4 InsO Anfechtungsschutz wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt. Wir strukturieren Sicherheitenbestellungen Standstill-Vereinbarungen und Sanierungsbeiträge so dass die Anfechtungsfestigkeit dokumentiert ist und auch im späteren Insolvenzfall Bestand hat.
Wie funktioniert eine Sanierung im grenzüberschreitenden DACH-Konzern
Die EUInsVO 2015/848 weist das Hauptverfahren dem Mitgliedstaat des Center of Main Interests zu. Bei deutsch-österreichischen Konstellationen koordinieren wir das deutsche StaRUG mit dem österreichischen URG-Verfahren. Bei Schweizer Beteiligung greift das SchKG mit Nachlassstundung und Nachlassvertrag separat vom EU-Verfahren. Cash-Pool-Strukturen Patronatserklärungen und intercompany-Lieferbeziehungen werden in einem Gruppenrestrukturierungsplan zusammengeführt der die nationalen Verfahren operativ verzahnt.
Wie hoch sind die Kosten für ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Die Kosten eines IDW S6 Gutachtens hängen von der Unternehmensgröße der Datenqualität und der Komplexität der Krisenursachen ab. Üblicherweise rechnen Sanierungsberater nach Tagessätzen ab wobei der Aufwand vom integrierten Planungsmodell der Branchenanalyse und der Tiefe der Leitbildentwicklung getrieben wird. Banken und Kreditversicherer verlangen seit der BGH-Rechtsprechung zu IX ZR 285/14 eine plausible Fortbestehensprognose was die Anforderungen an Methodik und Dokumentation deutlich erhöht hat. Bei Dr. Furch und Partner ist die Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Im Vorgespräch klären wir den Scope und liefern eine belastbare Indikation bevor ein Mandat erteilt wird. Praktische Empfehlung: Holen Sie vor Beauftragung zwei Angebote ein und prüfen Sie ob der Bieter eigene Branchenexpertise und Erfahrung mit Konsortialbanken im DACH-Raum nachweisen kann.
Wann wird ein IDW S6 Gutachten benötigt?
Ein IDW S6 Gutachten wird meist benötigt wenn Hausbanken Sicherheitenpools oder Warenkreditversicherer eine fundierte Sanierungsfähigkeitsbeurteilung verlangen oder wenn die Geschäftsführung einer GmbH eine Haftungsenthaftung nach §§ 15a 15b InsO im Sinne der BGH-Linie zur Fortbestehensprognose benötigt. Auch im StaRUG-Verfahren nach §§ 29 ff. StaRUG dient der S6 als Plausibilitätsanker für den Restrukturierungsplan. In Österreich wird der IDW S6 häufig in URG-Sanierungsverfahren analog verwendet, in der Schweiz im Rahmen der Nachlassstundung nach Art. 293 ff. SchKG. Praktische Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank frühzeitig ab ob ein Vollgutachten oder zunächst ein Kurzkonzept nach IDW S11 genügt um Zeit und Kosten zu sparen.
Wer darf ein IDW S6 Gutachten erstellen?
Berechtigt zur Erstellung sind grundsätzlich Wirtschaftsprüfer Steuerberater und qualifizierte Sanierungsberater die über nachweisbare Sanierungs- und Branchenexpertise verfügen. Entscheidend ist die fachliche Eignung im Sinne der BGH-Rechtsprechung IX ZR 285/14 und IX ZR 65/14, wonach der Ersteller über die Kenntnisse eines branchenkundigen Fachmanns verfügen muss, unabhängig vom Titel. Die Hausbanken im DACH-Raum akzeptieren den S6 nur wenn der Aussteller unabhängig dokumentierbar qualifiziert und in der Sanierungspraxis verankert ist. Reine Buchhaltungs- oder Allgemeinberatungspraxen genügen diesen Anforderungen regelmäßig nicht. Praktische Empfehlung: Prüfen Sie vor Beauftragung Referenzen abgeschlossener Sanierungen Mitgliedschaften in einschlägigen Fachverbänden sowie die berufliche Haftpflichtversicherung des Bieters bevor Sie das Mandat zeichnen.
Wann muss ich das IDW S6 Gutachten beauftragen?
Die Beauftragung sollte erfolgen sobald die Krisenstadien nach IDW S6 also Stakeholder- Strategie- Produkt- und Absatz- Erfolgs- oder Liquiditätskrise sichtbar werden spätestens jedoch bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder bei Eintritt der Antragspflicht nach § 15a InsO. In Österreich gilt § 69 IO mit 60-Tage-Frist in der Schweiz greift die Benachrichtigungspflicht des Verwaltungsrates nach Art. 725 ff. OR. Wer zu spät beauftragt riskiert dass die Sanierungsfähigkeit nicht mehr darstellbar ist und das StaRUG-Instrumentarium nach § 29 StaRUG verschlossen bleibt. Praktische Empfehlung: Spätestens bei der ersten unterjährigen Covenant-Verletzung oder bei sechs Wochen Liquiditätsreichweite sollten Sie das Erstgespräch suchen damit der Sanierungsfahrplan vor Eintritt der Antragspflicht steht.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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