Unternehmenssanierung Bremen

Unternehmenssanierung in Bremen

Wenn ein Unternehmen im Großraum Bremen in Bedrängnis gerät, entscheidet das Tempo der Reaktion über den weiteren Weg. Die Hansestadt lebt von ihrem Hafen und vom weltweiten Handel. Getragen wird sie zudem von einer Industrie, die von der Luft- und Raumfahrt bis zum Automobilbau reicht. Weltweite Lieferketten und schwankende Frachtmärkte machen viele Betriebe anfällig für plötzliche Umsatzeinbrüche. Verzögert sich eine Zahlung aus dem Ausland oder stockt ein Großauftrag, gerät die Liquidität schnell unter Druck. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter frühzeitig und entwickeln mit Ihnen ein belastbares Sanierungskonzept, bevor sich der Handlungsspielraum verengt.

Unternehmenssanierung in Bremen
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Bremen zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz in Bremen liegen Insolvenz und Restrukturierung erfreulich nah beieinander. Sowohl ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren als auch Restrukturierungssachen nach dem StaRUG werden beim Amtsgericht Bremen geführt. Die Anschrift lautet Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen. Für Sie bedeutet das eine einzige Anlaufstelle für beide Wege, was die Abstimmung von Fristen und Ansprechpartnern spürbar vereinfacht. Trotzdem bleibt die Wahl zwischen einer Sanierung im StaRUG-Rahmen und einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung anspruchsvoll, weil sie von der Tiefe der Krise abhängt. Wir ordnen Ihren Fall ein und bereiten die Unterlagen so vor, dass sie den Anforderungen des Amtsgerichts Bremen genügen.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Bremen
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Bremen

Die Bremer Wirtschaft ist eng mit dem Hafen und dem internationalen Handel verwoben. Dazu kommen die Luft- und Raumfahrt sowie ein bedeutender Standort des Automobilbaus. Ebenso prägt eine traditionsreiche Nahrungs- und Genussmittelindustrie das Bild. Diese Vielfalt bedeutet sehr unterschiedliche Krisenmuster, vom Frachtrisiko bis zur Rohstoffabhängigkeit. Aus diesem Grund verdient der passende Sanierungs-Schwerpunkt für Ihr Unternehmen eine sorgfältige Auswahl.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Bremen.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Bremen+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Bremen ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Bremen, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Bremen?

Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie schildern uns Ihre Lage, und wir sagen Ihnen offen, wie dringlich Ihr Fall ist und welche Wege sich anbieten. Erst mit einer Beauftragung entstehen Kosten, deren Höhe sich nach Umfang und Dringlichkeit richtet. Ein ausgearbeitetes Konzept nach IDW S 6 verlangt mehr Aufwand als eine erste Einschätzung zur Insolvenzreife. Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Schuldnerberatung in Bremen ausschließlich Privatpersonen zur Verfügung steht. Unternehmen und ihre Geschäftsführer mit betrieblichen Schulden finden dort keine Zuständigkeit und benötigen eine spezialisierte Sanierungsberatung, wie wir sie bieten.

Sanierungsberatung Bremen, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Bremen gedacht?

Unsere Beratung richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände sowie an mitverantwortliche Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Bremen und im umliegenden Nordwesten. Wer eine Krise früh angeht, kann sie oft noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens bewältigen und Substanz sichern. Für die Organe steht die persönliche Haftung im Vordergrund. Wer die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder trotz Insolvenzreife verbotene Zahlungen nach § 15b InsO leistet, haftet mit dem eigenen Vermögen. Wir helfen Ihnen, diesen Zeitpunkt korrekt zu bestimmen und Ihre Entscheidungen belastbar zu dokumentieren.

Geschäftsführer in Bremen, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Bremen zu uns kommen

01

Schwankende Frachtmärkte im Hafenumfeld

Logistik- und Handelsbetriebe rund um die bremischen Häfen leben von stabilen Warenströmen. Fallen Frachtraten oder brechen Handelsvolumina wegen geopolitischer Spannungen ein, sinken die Erträge schnell. Wer stark in Fahrzeuge und Lagerflächen investiert hat, trägt hohe Fixkosten weiter. Eine vorausschauende Liquiditätssteuerung federt solche Ausschläge ab.

02

Zahlungsausfälle im Außenhandel

Der Handel über den Hafen bringt lange Zahlungsziele und Kunden in anderen Rechtsräumen mit sich. Bleibt eine größere Auslandsforderung aus oder gerät ein Abnehmer selbst in die Krise, entsteht sofort eine Lücke in der eigenen Kasse. Währungsrisiken verschärfen die Lage zusätzlich. Ein straffes Forderungsmanagement und klare Sicherheiten schützen die Zahlungsfähigkeit.

03

Zyklen in Luft- und Raumfahrt sowie Automobilbau

Zulieferer für Luftfahrt und Fahrzeugbau hängen an langfristigen Programmen großer Hersteller. Wird ein Programm verschoben oder ein Modell eingestellt, entfällt ein fest eingeplanter Umsatz über Jahre. Die auf lange Serien ausgelegten Anlagen lassen sich nur schwer anders nutzen. Eine frühzeitige Diversifizierung verringert die Abhängigkeit von einzelnen Programmen.

04

Rohstoffkosten in der Nahrungsmittelindustrie

Bremer Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelbranche verarbeiten importierte Rohstoffe wie Kaffee oder Kakao mit stark schwankenden Preisen. Steigen die Einkaufskosten schneller als die Verkaufspreise, schmilzt die Marge. Kommen Energiekosten und lange Lagerhaltung hinzu, entsteht Druck auf die Liquidität. Eine genaue Kalkulation und passende Absicherung stabilisieren das Ergebnis.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Bremen

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Bremen sind das Amtsgericht Bremen zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Bremen unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Bremen unter Druck

Ein mittelständischer Logistikdienstleister aus dem Bremer Hafenumfeld, spezialisiert auf die Abfertigung und den Weitertransport importierter Waren, geriet in Bedrängnis, als ein zentraler Auftraggeber die Zusammenarbeit beendete und mehrere Auslandsforderungen ausfielen. Die geleasten Fahrzeuge und angemieteten Lagerflächen mussten weiter bezahlt werden, während die Einnahmen einbrachen. Die Hausbank zögerte bei der Verlängerung der Kreditlinie. Der Geschäftsführer sah die Zahlungsfähigkeit binnen weniger Wochen bedroht und sorgte sich um seine persönliche Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO, ohne genau zu wissen, ab wann ein Antrag zwingend ist.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Zeitraum und die Frage der Insolvenzreife eindeutig zu klären. Auf dieser Grundlage entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 samt einer belastbaren Fortbestehensprognose. Da der Kernbetrieb rentabel war, bereiteten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim zuständigen Amtsgericht Bremen vor. So blieb die Geschäftsführung im Amt und steuerte die Sanierung mit fachkundiger Begleitung selbst. Gespräche mit Leasinggebern und ein neuer Finanzierungsbaustein hielten den Betrieb am Laufen, während das Verfahren geordnet vorbereitet wurde.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Bremen?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet bundesweit. Für Mandate im Raum Bremen ist das kein Hindernis, weil ein großer Teil der Sanierungsarbeit digital und über gesicherte Kanäle läuft. Besprechungen führen wir per Video oder Telefon, und für wichtige Termine kommen wir nach Bremen oder zum Amtsgericht Bremen. So bleiben Wege kurz und Reaktionszeiten schnell. Über Deutschland hinaus begleiten wir Unternehmen im gesamten DACH-Raum und mit internationalen Handelsbezügen, die im Hafenumfeld häufig eine Rolle spielen. Auf diese Weise begleiten wir Bremen mit derselben Sorgfalt wie Mandate in unserer unmittelbaren Nachbarschaft.

Sanierungsberatung in Bremen und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Bremen

Welches Gericht ist für Insolvenz und Restrukturierung in Bremen zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Bremen ist das Amtsgericht Bremen in der Ostertorstraße 25-31 zuständig. Dort werden sowohl ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren als auch Restrukturierungssachen nach dem StaRUG bearbeitet. Beide Wege laufen damit über dasselbe Gericht, was die Abstimmung erleichtert. Welcher Weg zu Ihrer Lage passt, klären wir im Vorfeld gemeinsam.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine klare Einschätzung zur Dringlichkeit und zu den Handlungsmöglichkeiten. Weitere Kosten entstehen erst mit der Beauftragung und richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats. Für ein umfassendes Konzept nach IDW S 6 fällt mehr Aufwand an als für eine erste Prüfung der Insolvenzreife.
Beraten Sie auch Unternehmen außerhalb Bremens?
Ja. Von München aus betreuen wir Mandate im gesamten Nordwesten und im übrigen Bundesgebiet, ebenso im DACH-Raum. Der Großteil der Arbeit erfolgt digital. Für Verhandlungen mit Gläubigern oder Termine beim Amtsgericht Bremen reisen wir bei Bedarf in die Hansestadt und ihr Umland.
Wann lohnt sich ein StaRUG-Verfahren?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG setzt eine drohende Zahlungsunfähigkeit voraus und wirkt damit vor der Insolvenzreife. Er eignet sich für ein Unternehmen, das die Krise aus eigener Kraft abwenden und dafür gezielt einzelne Gläubiger einbinden möchte. Wer zu spät handelt, verliert dieses Werkzeug, weil dann nur noch ein Insolvenzverfahren möglich ist.
Bleibt die Geschäftsführung im Amt?
In einer Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO leitet die Geschäftsführung das Unternehmen weiter, begleitet von einem Sachwalter. Auch das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO erhält die Leitung im Amt. So bleibt das Wissen über Abläufe und Kundenbeziehungen im Haus, was eine erfolgreiche Fortführung wesentlich unterstützt.
Wie schnell sollten wir reagieren?
So früh wie möglich. Zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab, ist jede Woche wertvoll, weil der Handlungsspielraum mit fortschreitender Krise kleiner wird. Ein früher Kontakt erlaubt eine geordnete Vorbereitung und schützt die Geschäftsführung vor Haftungsrisiken nach § 15a InsO. Wenden Sie sich an uns, sobald die ersten Warnsignale auftreten.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.