Unternehmenssanierung Essen

Unternehmenssanierung in Essen

Gerät ein Unternehmen im Großraum Essen in finanzielle Schieflage, entscheidet das Tempo der Reaktion über die verbleibenden Möglichkeiten. Die einstige Kohle- und Stahlmetropole ist heute Sitz großer Konzerne der Energiewirtschaft und ein breiter Dienstleistungsstandort, was Betriebe eng an konjunkturelle und regulatorische Wellen bindet. Wenn Aufträge ausbleiben oder Zahlungen stocken, spürt das der Mittelstand rund um diese Ankerbranchen unmittelbar. Wir unterstützen Geschäftsführungen aus Essen dabei, ihre Lage klar zu erfassen und rechtzeitig zu handeln, bevor sich Spielräume verengen und der Druck von außen zunimmt.

Unternehmenssanierung in Essen
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Essen zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Essen liegt eine wichtige Erleichterung in der Zuständigkeit selbst. Das Amtsgericht Essen in der Zweigertstraße 52, 45130 Essen ist sowohl für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren als auch für Restrukturierungssachen berufen. Das Amtsgericht Essen ist zugleich zentrales Restrukturierungsgericht für den gesamten OLG-Bezirk Hamm, sodass Insolvenz- und Restrukturierungssachen hier am selben Gericht liegen. Für Sie bedeutet das kurze Wege und einheitliche Ansprechbarkeit, gleich ob Sie ein Verfahren nach dem StaRUG anstreben oder eine Eigenverwaltung vorbereiten. Diese Bündelung erleichtert die Abstimmung und spart in einer angespannten Lage wertvolle Zeit.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Essen
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Essen

Essen prägt heute eine Mischung aus Konzernzentralen der Energie- und Versorgungswirtschaft, technischen Dienstleistern und einem Mittelstand, der eng an diese großen Häuser angebunden ist. Der Strukturwandel weg von Kohle und Stahl wirkt bis in viele Lieferketten hinein. Ob Ihr Betrieb von einem einzelnen Großkunden abhängt oder in einem regulierten Umfeld arbeitet, bestimmt den passenden Sanierungs-Schwerpunkt. Die folgenden Konstellationen zeigen, wo Krisen typischerweise entstehen.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Essen.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Essen+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Essen ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Essen, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Essen?

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen sie fachlich ein und sagen Ihnen offen, welche Schritte tragfähig sind. Ob eine weitere Zusammenarbeit folgt, entscheiden allein Sie. Die anschließenden Kosten bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, also danach, wie akut die Liquiditätslage ist und wie viele Beteiligte einzubeziehen sind. Bitte beachten Sie: Die öffentliche Schuldnerberatung ist Privatpersonen vorbehalten. Unternehmen und ihre Organe benötigen eine betriebswirtschaftlich und rechtlich fundierte Sanierungsberatung, wie wir sie für Betriebe im Großraum Essen leisten.

Sanierungsberatung Essen, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Essen gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen aus Essen und dem mittleren Ruhrgebiet, deren Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Im Fokus stehen Verantwortliche, die früh gegensteuern wollen, solange Gestaltungsspielraum besteht. Leitungsorgane tragen dabei ein persönliches Risiko, weil eine verspätete Reaktion eine Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO nach sich ziehen kann. Wir unterstützen Sie darin, diese Pflichten fristgerecht zu erfüllen, die Liquidität zu ordnen und Ihr Unternehmen durch die Krise zu steuern, bevor sich die verbleibenden Optionen verringern.

Geschäftsführer in Essen, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Essen zu uns kommen

01

Abhängigkeit von Konzernaufträgen

Viele Essener Dienstleister und Zulieferer arbeiten eng für die ansässigen Energie- und Industriekonzerne. Verschiebt ein solcher Auftraggeber Budgets oder Projekte, brechen kalkulierte Umsätze weg. Wir prüfen mit Ihnen die Abhängigkeit von einzelnen Kunden und entwickeln eine Planung, die Ihre Zahlungsfähigkeit auch bei kurzfristigen Auftragsverschiebungen absichert.

02

Umbrüche in der Energiewirtschaft

Der Wandel bei Versorgern und Netzbetreibern verändert das Geschäft vieler Partnerbetriebe in Essen. Regulatorische Vorgaben und veränderte Investitionszyklen treffen Dienstleister empfindlich. Gemeinsam bewerten wir, wie sich diese Verschiebungen auf Ihre Ertragslage auswirken, und erarbeiten belastbare Fortbestehensprognosen als Grundlage für die nächsten Schritte.

03

Kostenlast im technischen Dienstleistungssektor

Ingenieur- und Servicebetriebe im Ruhrgebiet binden Personal und Kapazitäten langfristig, während Aufträge projektweise schwanken. Fällt Auslastung weg, bleiben die Fixkosten. Wir analysieren Ihre Kostenstruktur und zeigen Wege auf, mit denen Sie liquide bleiben und Anpassungen vornehmen, bevor eine Krise die Substanz erreicht.

04

Forderungsrisiken bei Großprojekten

Lange Zahlungsziele und gestreckte Abnahmen bei industriellen Großprojekten binden erhebliche Mittel. Verzögert sich eine Zahlung, entsteht rasch eine Liquiditätslücke. Wir betrachten Ihre offenen Forderungen, ordnen das Ausfallrisiko ein und helfen Ihnen, eine drohende Zahlungsunfähigkeit früh zu erkennen und einzudämmen.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Essen

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Essen sind das Amtsgericht Essen zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Essen unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Essen unter Druck

Ein technischer Dienstleister aus Essen erbringt überwiegend Serviceleistungen für Kunden aus der Energie- und Versorgungswirtschaft. Nach dem Aufschub eines großen Rahmenprojekts und zwei verspäteten Zahlungen reichen die Mittel kaum noch, um Gehälter und Nachunternehmer fristgerecht zu bedienen. Die Geschäftsführung ist verunsichert, ob bereits eine Antragspflicht nach § 15a InsO greift, und befürchtet eine persönliche Haftung für weitere Zahlungen nach § 15b InsO. Belastbare Zahlen zur tatsächlichen Lage fehlen, während Bank und Lieferanten zunehmend nach Klarheit verlangen.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir beginnen mit einer detaillierten Liquiditätsplanung, um Fristen und Handlungsfenster präzise zu bestimmen und die Frage der Antragspflicht zu klären. Darauf baut ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 auf, das den Weg aus der Krise strukturiert und für Bank und Gläubiger nachvollziehbar dokumentiert. Erweist sich die Eigenverwaltung als geeigneter Rahmen, bereiten wir den Antrag beim Amtsgericht Essen vor, das hier zugleich für die Restrukturierung zuständig ist. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, führt den Betrieb unter Aufsicht fort und behält so die operative Steuerung in der eigenen Hand.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Essen?

Unser Kanzleisitz befindet sich in München, unsere Arbeit erreicht Sie überregional und digital. Für Mandanten aus Essen läuft ein Großteil der Beratung über Videokonferenz, Telefon und geschützten Dokumentenaustausch, sodass wir schnell reagieren können. Wenn ein persönliches Treffen dem Verfahren dient, etwa bei entscheidenden Weichenstellungen oder Verhandlungen mit Bank und Gläubigern, kommen wir nach Bedarf ins Ruhrgebiet. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir Sie auch bei grenzüberschreitend verflochtenen Fällen. So betreuen wir Unternehmen in Essen mit der gleichen Verbindlichkeit wie einen Mandanten unmittelbar vor der Haustür.

Sanierungsberatung in Essen und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Essen

Welches Gericht ist für die Sanierung meines Essener Unternehmens zuständig?
Für Betriebe aus Essen liegen Insolvenz und Restrukturierung beim selben Gericht. Das Amtsgericht Essen in der Zweigertstraße 52 bearbeitet Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren und ist zugleich zentrales Restrukturierungsgericht für den OLG-Bezirk Hamm. Ob StaRUG oder Eigenverwaltung, Ihr Ansprechpartner am Gericht bleibt derselbe.
Mit welchen Kosten muss ich zu Beginn rechnen?
Der erste Austausch zur Orientierung ist kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine fundierte Ersteinschätzung, ohne eine Verpflichtung einzugehen. Entscheiden Sie sich für eine Begleitung, richtet sich die Vergütung nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls und wird vorab klar mit Ihnen vereinbart, damit Sie die Kosten sicher einordnen können.
Funktioniert die Beratung auch aus der Ferne, obwohl Sie in München sitzen?
Ja. Wir arbeiten überwiegend digital über Videokonferenz und sicheren Dokumentenaustausch, was eine schnelle und enge Zusammenarbeit ermöglicht. Für zentrale Termine mit Bank oder Gläubigern kommen wir bei Bedarf nach Essen. Die räumliche Entfernung mindert die Qualität der Begleitung Ihres Betriebs an keiner Stelle.
Zu welchem Zeitpunkt lohnt sich ein StaRUG-Verfahren?
Ein Verfahren nach dem StaRUG greift, solange Ihr Unternehmen erst drohend zahlungsunfähig ist, also im Vorfeld einer Insolvenzantragspflicht. Es eignet sich, wenn die Krise absehbar, aber noch steuerbar ist. Für Essener Betriebe ist dafür das Amtsgericht Essen zuständig, was die Abstimmung mit dem Gericht vereinfacht.
Behalte ich als Geschäftsführer die Kontrolle über den Betrieb?
In der Eigenverwaltung und im StaRUG-Verfahren führt die Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht weiter und trifft die operativen Entscheidungen selbst. Ihre Kenntnis der Abläufe und Kunden ist dabei ein Vorteil. Wir stehen fachlich an Ihrer Seite, damit Sie diese Verantwortung sicher tragen und die Sanierung aktiv voranbringen.
Wie rasch sollte ich auf eine Liquiditätslücke reagieren?
Ohne Verzögerung. Sobald Zahlungen ausbleiben oder ein Großkunde ein Projekt schiebt, laufen die Fristen aus § 15a InsO. Wer in Essen frühzeitig eine saubere Liquiditätsplanung erstellt, verschafft sich Spielraum und reduziert das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung erheblich.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.