Unternehmenssanierung Bonn

Unternehmenssanierung in Bonn

Im Großraum Bonn hängen viele Dienstleister und Technologiebetriebe an großen Auftraggebern aus Telekommunikation und öffentlicher Verwaltung. Verzögert eine Behörde die Vergabe oder kürzt ein Konzern sein Budget, geraten spezialisierte Dienstleister rasch in eine Einnahmelücke. Laufende Personalkosten treffen dann auf ausbleibende Zahlungen. Wer früh gegensteuert, behält seinen Handlungsspielraum. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter in Bonn und der Region dabei, eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen und geordnete Sanierungsschritte einzuleiten, bevor gesetzliche Fristen den Spielraum verengen.

Unternehmenssanierung in Bonn
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Bonn zuständig?

Für Unternehmen aus Bonn ist im Insolvenzfall das Amtsgericht Bonn als Insolvenzgericht zuständig, ansässig in der Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn. Dort werden Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren bearbeitet. Bei einer Sanierung nach dem StaRUG gilt eine abweichende Zuständigkeit: Für Restrukturierungssachen ist im gesamten OLG-Bezirk Köln zentral das Amtsgericht Köln zuständig, nicht das Insolvenzgericht am Unternehmenssitz. Ein Restrukturierungsverfahren führt für Bonner Betriebe damit zum Amtsgericht Köln in der Luxemburger Straße 101, 50939 Köln. Wir behalten diese Trennung der Zuständigkeiten im Blick und bereiten Ihre Anträge jeweils für das richtige Gericht vor.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Bonn
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Bonn

Bonn ist von Telekommunikation, wissensintensiven Dienstleistungen und der öffentlichen Verwaltung geprägt, ergänzt durch Bundesbehörden und internationale Organisationen. Viele Betriebe leben von langfristigen Verträgen mit wenigen großen Auftraggebern, was Chancen und Abhängigkeiten zugleich schafft. Damit eine Sanierung greift, sollten Sie zunächst den Schwerpunkt festlegen, der zu Ihrer besonderen Ausgangslage passt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Köln.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Bonn+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Bonn ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Bonn, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Bonn?

Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Ausgangslage, die Dringlichkeit und die möglichen Wege, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Der Aufwand für die weitere Begleitung richtet sich nach Umfang und Zeitdruck Ihres Falls, etwa nach der Komplexität der Vertragslage oder der Vorbereitung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Vor jedem weiteren Schritt erhalten Sie eine transparente Einschätzung der Kosten. Ein Hinweis: Die öffentliche Schuldnerberatung in Bonn steht ausschließlich Privatpersonen offen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführung ist eine spezialisierte Sanierungsberatung der richtige Ansprechpartner.

Sanierungsberatung Bonn, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Bonn gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Dienstleistungs- und Technologieunternehmen in Bonn und der Region, die Verantwortung für einen Betrieb in Schieflage tragen. Wer frühzeitig handelt, kann zwischen mehreren Sanierungswegen wählen und behält die Führung in der eigenen Hand. Besonders wichtig bleibt die persönliche Haftung: Wird die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder werden nach Eintritt der Insolvenzreife Zahlungen entgegen § 15b InsO geleistet, drohen erhebliche Haftungsrisiken. Wir helfen Ihnen, diese Fristen einzuhalten und rechtzeitig fundierte Entscheidungen zu treffen.

Geschäftsführer in Bonn, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Bonn zu uns kommen

01

Abhängigkeit von wenigen Großkunden

Zahlreiche Dienstleister in Bonn erzielen einen Großteil ihres Umsatzes mit einem oder zwei Konzernen aus der Telekommunikation. Kündigt ein solcher Kunde einen Rahmenvertrag oder vergibt neu, entfällt schlagartig die tragende Einnahmequelle. Der Aufbau von Ersatz braucht Zeit, die im Ernstfall knapp ist.

02

Verzögerte öffentliche Vergaben

Betriebe, die für Bundesbehörden oder Organisationen arbeiten, sind auf planbare Vergabezyklen angewiesen. Zieht sich eine Ausschreibung hin oder verschiebt sich ein Zuschlag, fehlen eingeplante Erlöse über Monate. Die vorfinanzierten Kapazitäten belasten in dieser Zeit die Liquidität erheblich.

03

Hohe Personalkosten in wissensintensiven Diensten

Beratungs- und IT-Dienstleister in Bonn binden ihr Kapital vor allem in qualifiziertem Personal. Diese Kosten laufen unabhängig von der Auslastung weiter. Bleiben Projekte aus oder verzögern sie sich, entsteht schnell eine Lücke zwischen den fixen Gehältern und den schwankenden Einnahmen.

04

Wandel in der Telekommunikationsbranche

Technologischer Umbruch und Konsolidierung in der Telekommunikation verändern die Auftragslage vieler Zulieferer und Dienstleister der Region. Wer sein Leistungsangebot nicht rechtzeitig anpasst, verliert Anschlussaufträge. Ohne begleitende Finanzierung des Umbaus kann daraus rasch eine ernste Krise werden.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Bonn

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Bonn sind das Amtsgericht Köln und das Amtsgericht Bonn zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Bonn unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Bonn unter Druck

Ein IT-Dienstleister aus Bonn erbrachte einen großen Teil seiner Leistungen für einen Konzern aus der Telekommunikation und für eine Bundesbehörde. Als der Konzern ein Projekt aussetzte und eine Ausschreibung sich verschob, brachen wesentliche Einnahmen weg, während die Gehälter des Fachpersonals weiterliefen. Offene Forderungen und ausgereizte Kreditlinien verschärften die Lage. Die Geschäftsführung war unsicher, ob bereits Insolvenzreife nach § 15a InsO vorlag und ob weitere Zahlungen ein Haftungsrisiko nach § 15b InsO begründeten.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungszeitraum zu bestimmen. Darauf aufbauend entwickelten wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer tragfähigen Fortbestehensprognose, die auch die Aussichten laufender Ausschreibungen berücksichtigte. Weil die Geschäftsführung im Amt bleiben wollte, bereiteten wir ein Verfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Bonn vor. Die Leitung steuerte das operative Geschäft weiter, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen wahrte und die Sanierung geordnet umgesetzt wurde.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Bonn?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet überregional sowie weitgehend digital. Zahlen, Planungen und die Abstimmung mit Gläubigern bearbeiten wir sicher über geschützte Kanäle, sodass Ihnen keine Zeit durch Anfahrten verloren geht. Ist ein persönliches Gespräch sinnvoll, kommen wir zu Ihnen nach Bonn oder ins rheinische Umland. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir auch Unternehmen mit internationalen Verflechtungen. So verbinden wir verlässliche Ansprechbarkeit mit der Flexibilität, Ihren Fall in Bonn zügig voranzubringen, auch wenn das Restrukturierungsgericht in Köln sitzt.

Sanierungsberatung in Bonn und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Bonn

Welches Gericht ist für Insolvenz und Restrukturierung von Bonner Unternehmen zuständig?
Für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Bonn in der Wilhelmstraße 21 zuständig. Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist dagegen zentral das Amtsgericht Köln in der Luxemburger Straße 101 zuständig, da Bonn zum OLG-Bezirk Köln gehört. Beide Zuständigkeiten liegen somit an unterschiedlichen Gerichten.
Kostet mich das erste Gespräch etwas?
Nein. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen darin Ihre Lage und die dringlichsten Schritte. Erst mit einer weiteren Beauftragung entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls richten. Den zu erwartenden Aufwand schätzen wir vorab transparent ein.
Beraten Sie auch Unternehmen aus dem Umland von Bonn?
Ja. Wir begleiten Betriebe aus Bonn und dem rheinischen Umland. Der überwiegende Teil der Zusammenarbeit läuft digital, ein Termin vor Ort ist bei Bedarf möglich. Für die gerichtliche Zuständigkeit kommt es auf den Sitz Ihres Unternehmens an, den wir bei der Vorbereitung berücksichtigen.
Wann ist der richtige Moment für ein StaRUG-Verfahren?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG setzt an, solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht und noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. In diesem Zeitfenster können Sie außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens sanieren. Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen.
Behalte ich als Geschäftsführer die Kontrolle über den Betrieb?
In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das operative Geschäft fort. Ein Sachwalter überwacht den Ablauf und wahrt die Gläubigerinteressen. So können Sie sanieren, ohne die unternehmerische Kontrolle abzugeben.
Wie schnell können Sie bei einer akuten Krise handeln?
Bei akutem Liquiditätsengpass melden wir uns kurzfristig und sichten umgehend Ihre Zahlen. Innerhalb weniger Tage steht eine erste Liquiditätsübersicht, aus der sich die verbleibende Frist und die nächsten Schritte ergeben. Droht eine Antragspflicht nach § 15a InsO, arbeiten wir ohne Verzögerung, weil hier jeder Tag entscheidend sein kann.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.