Unternehmenssanierung Hamburg

Unternehmenssanierung in Hamburg

Gerät ein Unternehmen im Großraum Hamburg in eine Liquiditätskrise, entscheidet häufig das Tempo der ersten Reaktion über den weiteren Verlauf. Von München aus begleiten wir Verantwortliche aus dem Hamburger Hafen- und Handelsumfeld, sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. Wir verschaffen Ihnen zuerst ein klares Bild Ihrer Lage und sichern die kurzfristige Zahlungsfähigkeit, bevor wir daraus ein tragfähiges Sanierungskonzept ableiten. Je früher Sie den Schritt gehen, desto größer bleibt Ihr Spielraum, den Betrieb aus eigener Kraft zu ordnen und Arbeitsplätze zu sichern.

Unternehmenssanierung in Hamburg
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Hamburg zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Hamburg ist bei einer Insolvenz das Amtsgericht Hamburg zuständig, dessen Insolvenzgericht in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg, angesiedelt ist. Kommt anstelle eines Insolvenzverfahrens eine Sanierung nach dem StaRUG in Betracht, ist ebenfalls das Amtsgericht Hamburg unter derselben Anschrift das zuständige Restrukturierungsgericht. Insolvenz- und Restrukturierungssachen werden für den Hamburger Raum somit am selben Gericht geführt, was die Abstimmung im Verfahren vereinfacht. Wir bereiten Anträge und Sanierungskonzepte so vor, dass sie zur Praxis dieses Gerichts passen, und begleiten Sie über die gesamte Dauer des Verfahrens.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Hamburg
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Hamburg

Hamburg ist als Hafen- und Handelsmetropole von Logistik und Außenhandel geprägt, ergänzt um Konsumgüter und einen starken Mittelstand. Weil viele Betriebe eng am Welthandel hängen, schlagen Nachfrageschwankungen und Frachtraten unmittelbar auf die Erträge durch. Welcher Sanierungsweg für Ihr Unternehmen der richtige ist, hängt von Ihrer Branche und vom Stadium der Krise ab. Der folgende Überblick hilft Ihnen dabei, die passenden Instrumente einzuordnen.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Hamburg.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Hamburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Hamburg ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Hamburg, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Hamburg?

Für das erste Orientierungsgespräch stellen wir Ihnen nichts in Rechnung, und Sie gehen damit keine Verpflichtung ein. Wir nutzen dieses Gespräch, um die Dringlichkeit Ihrer Situation einzuschätzen und die sinnvollen Handlungsoptionen zu benennen. Kommt es zu einer Zusammenarbeit, richtet sich das Honorar nach dem Umfang der Aufgabe und danach, wie schnell reagiert werden muss. Diesen Rahmen legen wir vor Beginn offen. Die öffentliche Schuldnerberatung verfolgt einen anderen Zweck, denn sie hilft überschuldeten Privatpersonen, während wir Unternehmen und ihre Verantwortlichen durch die Sanierung führen.

Sanierungsberatung Hamburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Hamburg gedacht?

Wir sind Ansprechpartner für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Hamburg, die eine Krise frühzeitig angehen wollen. Sobald sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit andeutet, zählt jeder gewonnene Tag. Wer rechtzeitig handelt, verschafft sich mehr Sanierungsoptionen und schützt sich vor persönlicher Haftung, die aus einer verspäteten Antragstellung nach § 15a InsO oder aus verbotenen Zahlungen nach § 15b InsO entstehen kann. Ob familiengeführtes Handelshaus oder mittelständischer Logistiker, wir stimmen unser Vorgehen auf Ihre Verantwortung und Ihre Ziele ab.

Geschäftsführer in Hamburg, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Hamburg zu uns kommen

01

Schwankende Frachtraten belasten Reedereien

Hamburgs maritime Wirtschaft steht und fällt mit dem Welthandel. Brechen Frachtvolumen oder Charterraten ein, geraten Reedereien und Schiffsfinanzierungen rasch unter Druck, während Betriebs- und Zinskosten bestehen bleiben. Wir analysieren mit Ihnen die Ertrags- und Finanzierungsstruktur und schaffen die Grundlage, um mit Banken und Gläubigern über eine tragfähige Neuordnung zu sprechen.

02

Speditionen im Sog gestörter Lieferketten

Rund um den Hafen arbeiten zahlreiche Speditionen und Logistikdienstleister mit schmalen Margen. Stocken Warenströme oder springen Auftraggeber ab, sinkt die Auslastung schneller, als sich Fixkosten anpassen lassen. Gemeinsam prüfen wir Kostenstruktur und Auftragslage und entwickeln Schritte, mit denen Ihr Betrieb auch in einer schwächeren Phase zahlungsfähig bleibt.

03

Großhandel unter dem Druck der Einkaufspreise

Viele Hamburger Handelshäuser leben vom Im- und Export großer Warenmengen. Steigen Einkaufspreise oder verändern sich Wechselkurse ungünstig, schmilzt die ohnehin knappe Handelsmarge. Wir verschaffen Ihnen Klarheit über Deckungsbeiträge und Warenbindung und zeigen, wie sich Einkauf und Finanzierung so ausrichten lassen, dass die Liquidität gesichert bleibt.

04

Konsumzurückhaltung trifft Handel und Medien

Hamburgs Konsumgüter- und Medienunternehmen spüren eine vorsichtige Nachfrage besonders deutlich. Bleiben Umsätze oder Werbebudgets hinter der Planung zurück, wächst die Belastung durch laufende Kosten schnell an. Wir schaffen einen klaren Blick auf die Zahlen und erarbeiten mit Ihnen Maßnahmen, die den Betrieb wieder auf ein tragfähiges Niveau bringen.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Hamburg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Hamburg sind das Amtsgericht Hamburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Hamburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Hamburg unter Druck

Eine Hamburger Spedition mit rund 90 Beschäftigten verlor innerhalb kurzer Zeit zwei große Auftraggeber aus dem Überseehandel. Zugleich hatte das Unternehmen in neue Lkw und Lagerflächen investiert, deren Finanzierung nun schwer auf der Kasse lastete. Innerhalb weniger Wochen reichte die Liquidität kaum noch für Löhne und Leasingraten. Der Geschäftsführer sorgte sich, mit einer verspäteten Reaktion die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zu verletzen und für Zahlungen nach § 15b InsO persönlich einstehen zu müssen. Er suchte kurzfristig unseren Rat.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir starteten mit einer wochengenauen Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungszeitraum sicher einzuschätzen. Auf dieser Grundlage entwickelten wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit belegte und die notwendigen Maßnahmen begründete. Da der Kernbetrieb tragfähig blieb, bereiteten wir eine Eigenverwaltung vor, die beim Amtsgericht Hamburg beantragt wurde. Der Geschäftsführer blieb im Amt und führte die Sanierung selbst, begleitet von einem Sachwalter. Mit angepasster Flottenfinanzierung und neu gewonnenen Aufträgen ließ sich der Betrieb stabilisieren.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Hamburg?

Unsere Kanzlei sitzt in München, den Hamburger Raum betreuen wir dabei als festen Schwerpunkt. Einen großen Teil der Abstimmung mit Ihnen und Ihren finanzierenden Banken erledigen wir digital, sodass Entscheidungen ohne Zeitverlust fallen. Ist ein persönliches Gespräch der bessere Weg, etwa in Ihren Geschäftsräumen oder beim Gericht, reisen wir kurzfristig nach Hamburg. Über Deutschland hinaus begleiten wir Unternehmen im gesamten deutschsprachigen Raum und bei internationalen Bezügen, wie sie im Außenhandel häufig vorkommen. So verbinden wir Erreichbarkeit vor Ort mit bundesweiter Sanierungserfahrung.

Sanierungsberatung in Hamburg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Hamburg

Welches Gericht ist bei einer Insolvenz oder Restrukturierung für mein Hamburger Unternehmen zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg zuständig, und zwar sowohl als Insolvenz- als auch als Restrukturierungsgericht nach dem StaRUG. Sie finden das Gericht in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg. Beide Verfahrensarten liegen damit an einem Ort, was Abstimmungen im Verfahren vereinfacht.
Muss ich das Erstgespräch bezahlen?
Nein, das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst mit einem konkreten Auftrag entstehen Kosten, deren Höhe sich nach Umfang und Dringlichkeit richtet. Den zu erwartenden Aufwand besprechen wir im Voraus, damit Sie vor jeder Entscheidung Klarheit haben.
Sind Sie nur für Hamburger Unternehmen tätig?
Nein. Unser Sitz ist in München, unsere Mandate reichen über ganz Deutschland und den deutschsprachigen Raum. Den Hamburger Raum begleiten wir als festen Schwerpunkt, überwiegend digital und bei Bedarf mit persönlichen Terminen vor Ort.
Wann lohnt sich ein Verfahren nach dem StaRUG?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG greift, solange lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht und noch keine Insolvenzreife eingetreten ist. In dieser Phase lassen sich Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens neu ordnen. Wer zu lange wartet, kann dieses Instrument in der Regel nicht mehr nutzen.
Bleibe ich in der Sanierung Herr im eigenen Haus?
In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO führt die Geschäftsleitung das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter begleitet und überwacht das Verfahren, ohne die Leitung zu übernehmen. Die unternehmerischen Entscheidungen treffen weiterhin Sie, unterstützt durch unsere fachliche Begleitung.
Wie rasch können Sie einsteigen?
Bei einer akuten Krise beginnen wir sofort mit der Analyse Ihrer Liquidität, in dringenden Fällen noch am selben Tag. Persönliche Termine in Hamburg lassen sich kurzfristig einrichten. Wichtig ist, dass Sie den Kontakt früh suchen, denn Ihr Handlungsspielraum verändert sich mit jedem Tag.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.