Unternehmenssanierung Duisburg

Unternehmenssanierung in Duisburg

Wenn im Großraum Duisburg die Aufträge wegbrechen und Zahlungsziele nicht mehr zu halten sind, zählt jede Woche. Der Standort lebt von der Stahlindustrie rund um Thyssenkrupp und vom größten Binnenhafen Europas, weshalb sich Auslastungseinbrüche und gestörte Lieferketten schnell auf die Liquidität ganzer Betriebe legen. Wir begleiten Geschäftsführungen aus Duisburg und dem westlichen Ruhrgebiet dabei, ihre Lage nüchtern zu bewerten und Handlungsspielräume zu sichern, solange diese noch bestehen. Je früher Sie das Gespräch suchen, desto mehr Wege zur Sanierung bleiben tatsächlich offen.

Unternehmenssanierung in Duisburg
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Duisburg zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz in Duisburg ist bei einer Regelinsolvenz oder einem Eigenverwaltungsverfahren das Amtsgericht Duisburg in der Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg zuständig. Bei der Restrukturierung trennen sich die Wege. Für Restrukturierungssachen im OLG-Bezirk Düsseldorf ist zentral das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, während die Insolvenz beim Amtsgericht Duisburg verbleibt. Ein Verfahren nach dem StaRUG führen Sie deshalb beim Amtsgericht Düsseldorf in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Diese Aufteilung sollten Sie früh einplanen, weil sie die Vorbereitung, die Zuständigkeit und den Zeitplan Ihrer Sanierung unmittelbar bestimmt.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Duisburg
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Duisburg

Duisburg verbindet schwere Grundstoffindustrie mit einer stetig wachsenden Logistik am Hafen, dazu kommen Metallverarbeitung und ein technischer Mittelstand entlang der Lieferketten der großen Werke. Diese Struktur macht die Region stark, sie macht sie zugleich empfindlich, sobald Energiekosten steigen oder Abnehmer im Stahl kürzertreten. Welcher Sanierungs-Schwerpunkt für Ihr Unternehmen trägt, hängt genau von dieser Ausgangslage ab. Sehen Sie sich die folgenden Konstellationen an.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Düsseldorf.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Duisburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Duisburg ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Duisburg, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Duisburg?

Ein erstes Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Lage, wir ordnen sie ein und benennen offen, welche Schritte sinnvoll sind. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie eine Begleitung wünschen. Die weiteren Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, also danach, wie akut die Liquiditätslage ist und wie viele Beteiligte einzubinden sind. Bitte beachten Sie: Die öffentliche Schuldnerberatung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Organe braucht es eine betriebswirtschaftlich und rechtlich fundierte Sanierungsberatung, wie wir sie für Betriebe im Großraum Duisburg anbieten.

Sanierungsberatung Duisburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Duisburg gedacht?

Wir arbeiten mit Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern von Unternehmen aus Duisburg und dem westlichen Ruhrgebiet, deren Betrieb in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Angesprochen sind Verantwortliche, die früh handeln möchten, solange noch Gestaltungsspielraum besteht. Gerade Leitungsorgane tragen ein persönliches Risiko, denn eine verspätete Reaktion kann eine Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO auslösen. Wir helfen Ihnen, diese Pflichten rechtzeitig zu erfüllen, die Liquidität zu ordnen und Ihren Betrieb durch die Krise zu führen, bevor sich Handlungsfenster schließen.

Geschäftsführer in Duisburg, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Duisburg zu uns kommen

01

Auslastungseinbruch im Stahl

Sinkt die Nachfrage der Automobil- und Bauindustrie, geraten Walzwerke und weiterverarbeitende Betriebe in Duisburg unter Druck. Hohe Fixkosten treffen auf schwankende Mengen, sodass Deckungsbeiträge kippen. Hier prüfen wir mit Ihnen belastbare Fortbestehensprognosen und tragfähige Anpassungen, bevor aus einer Ergebnisdelle eine handfeste Liquiditätskrise wird.

02

Energiekosten in der Grundstoffindustrie

Energieintensive Produktion reagiert empfindlich auf Preissprünge am Strom- und Gasmarkt. Für Gießereien und Metallverarbeiter im Ruhrgebiet kann sich die Kalkulation binnen weniger Monate drehen. Wir analysieren Ihre Kostentreiber und entwickeln Szenarien, mit denen Sie Margen stabilisieren und drohende Zahlungsstockungen rechtzeitig abfangen.

03

Abhängigkeit vom Hafenumschlag

Logistiker und Speditionen am Duisburger Hafen hängen an Volumina, die konjunkturell stark schwanken. Fällt ein Großkunde weg oder stockt der Warenstrom aus Übersee, brechen kalkulierte Umsätze schnell weg. Gemeinsam betrachten wir Ihre Auftragsstruktur und sichern die Zahlungsfähigkeit über eine realistische Planung ab.

04

Zahlungsausfälle in der Zulieferkette

Gerät ein großer Abnehmer im Ruhrgebiet in Schieflage, wirkt das über offene Forderungen unmittelbar auf kleinere Zulieferer. Solche Kettenreaktionen unterschätzen Betriebe oft. Wir bewerten Ihr Forderungsrisiko, ordnen die Lage rechtlich ein und zeigen auf, wie Sie eine mögliche Insolvenzantragspflicht sauber im Blick behalten.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Duisburg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Duisburg sind das Amtsgericht Düsseldorf und das Amtsgericht Duisburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Duisburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Duisburg unter Druck

Ein mittelständischer Metallverarbeiter aus dem Duisburger Norden liefert überwiegend an Abnehmer der Stahl- und Automobilbranche. Nach mehreren stornierten Aufträgen und einem verspätet zahlenden Großkunden reichen die liquiden Mittel kaum noch für Löhne und Vorlieferanten. Die Geschäftsführung sorgt sich, ob bereits eine Antragspflicht nach § 15a InsO besteht, und fürchtet eine persönliche Haftung für Zahlungen nach § 15b InsO. Ein klarer Überblick über die tatsächliche Lage fehlt, während der Druck von Gläubigern und Bank spürbar wächst.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zuerst erstellen wir mit dem Unternehmen eine belastbare Liquiditätsplanung über die kommenden Wochen, um Antragspflichten und Handlungsfenster genau zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entsteht ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das den Weg aus der Krise beschreibt und für Bank und Gläubiger nachvollziehbar ist. Zeigt sich die Eigenverwaltung als geeigneter Rahmen, bereiten wir den Antrag beim Amtsgericht Duisburg vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung unter Aufsicht weiter, statt die Kontrolle abzugeben.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Duisburg?

Unser Sitz liegt in München, unsere Beratung erreicht Sie überregional und digital. Für Unternehmen aus Duisburg arbeiten wir zu weiten Teilen per Videokonferenz, Telefon und sicherem Dokumentenaustausch, sodass keine Zeit durch Anfahrten verloren geht. Wo ein persönliches Treffen dem Verfahren hilft, etwa bei entscheidenden Weichenstellungen oder Gesprächen mit Bank und Gläubigern, kommen wir nach Bedarf vor Ort ins Ruhrgebiet. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir Sie auch bei international verflochtenen Fällen. So betreuen wir Betriebe in Duisburg mit derselben Nähe wie einen Mandanten am Firmensitz.

Sanierungsberatung in Duisburg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Duisburg

Welche Gerichte sind für mein Unternehmen aus Duisburg zuständig?
Für eine Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung ist das Amtsgericht Duisburg in der Kardinal-Galen-Straße 124-132 zuständig. Für ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wenden Sie sich dagegen an das zentrale Amtsgericht Düsseldorf in der Werdener Straße 1. Insolvenz und Restrukturierung liegen bei Duisburger Unternehmen also an zwei verschiedenen Gerichten.
Was kostet mich der Einstieg in eine Sanierungsberatung?
Das erste Orientierungsgespräch bleibt kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Einordnung Ihrer Lage, ohne sich zu etwas zu verpflichten. Die Vergütung für eine anschließende Begleitung hängt vom Umfang und von der Dringlichkeit Ihres Falls ab und wird vorab transparent mit Ihnen besprochen, sodass Sie Planungssicherheit haben.
Können Sie mich beraten, obwohl Ihr Sitz nicht in Duisburg liegt?
Ja. Ein Großteil der Arbeit läuft digital über Videokonferenz und sicheren Dokumentenaustausch, wodurch wir schnell einsatzbereit sind. Für zentrale Termine mit Bank oder Gläubigern kommen wir bei Bedarf ins Ruhrgebiet. Der Sitz in München steht einer engen Betreuung Ihres Duisburger Betriebs in keiner Weise entgegen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein StaRUG-Verfahren?
Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG setzt an, solange Ihr Unternehmen erst drohend zahlungsunfähig ist, also bevor eine Insolvenzantragspflicht greift. Der Rahmen eignet sich, wenn die Krise absehbar, aber noch beherrschbar ist. Für Duisburger Betriebe führt dieser Weg zum Amtsgericht Düsseldorf, weshalb sich eine frühe Vorbereitung besonders auszahlt.
Bleibt die Geschäftsführung während der Sanierung im Amt?
In der Eigenverwaltung und im StaRUG-Verfahren behält die Geschäftsführung die Steuerung des Betriebs und arbeitet unter Aufsicht weiter. Sie kennen Ihr Unternehmen und Ihre Kunden im Ruhrgebiet am besten. Wir begleiten Sie fachlich, damit Sie diese Verantwortung sicher wahrnehmen und die Sanierung aktiv gestalten können.
Wie schnell sollte ich bei Zahlungsproblemen reagieren?
So früh wie möglich. Sobald Zahlungsziele wackeln oder ein wichtiger Abnehmer ausfällt, verkürzen sich die Fristen aus § 15a InsO rasch. Wer im Großraum Duisburg früh eine Liquiditätsplanung aufsetzt, gewinnt Handlungsspielraum und senkt das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung deutlich.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.