Unternehmenssanierung Kiel

Unternehmenssanierung in Kiel

Wenn im Großraum Kiel ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage rutscht, kommt es auf ein rasches und besonnenes Handeln an. In einer maritim geprägten Stadt, in der Schiffbau und Hafenwirtschaft den Takt vorgeben, hängen viele Betriebe an langen Auftragszyklen und großen Einzelprojekten. Wir begleiten Verantwortliche aus der Region dabei, ihre Zahlen ehrlich zu prüfen und einen tragfähigen Kurs aus der Krise zu finden. Wer früh gegensteuert, sichert sich Optionen, die später nicht mehr zur Verfügung stehen. Für uns steht der Erhalt des Betriebs und seiner Arbeitsplätze im Vordergrund.

Unternehmenssanierung in Kiel
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Kiel zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz in Kiel ist bei einer Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung das Amtsgericht Kiel in der Deliusstraße 22, 24114 Kiel zuständig. Bei Restrukturierungssachen greift eine landesweite Bündelung. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG bündelt Schleswig-Holstein landesweit beim Amtsgericht Flensburg, während die Unternehmensinsolvenz beim Amtsgericht Kiel geführt wird. Das Restrukturierungsgericht finden Sie im Südergraben 22, 24937 Flensburg. Weil damit zwei verschiedene Gerichte in Frage kommen, klären wir früh mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Lage passt, und richten die Unterlagen auf das zuständige Gericht aus.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Kiel
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Kiel

Kiel ist als Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins stark maritim geprägt, vom Schiffbau samt Marine- und U-Boot-Bau bis zum Hafen- und Fährverkehr. Ergänzt wird das Bild durch die Meeresforschung und einen breiten Dienstleistungs- und Gesundheitssektor. So eigen jede Branche ist, so unterschiedlich fallen ihre Krisen aus. Damit die Beratung passt, richten wir den Blick auf den Schwerpunkt Ihres Unternehmens.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Flensburg.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Kiel+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Kiel ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Kiel, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Kiel?

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Situation, und wir sagen Ihnen offen, welche Sanierungswege sich anbieten. Über alles Weitere entscheiden Sie danach in Ruhe. Die Kosten einer Begleitung hängen von Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls ab, also davon, wie verwickelt die Lage ist und wie viel Zeit noch bleibt. Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Schuldnerberatung allein Privatpersonen offensteht. Unternehmen und ihre Geschäftsführung finden dort keine Unterstützung, weshalb eine auf Sanierung spezialisierte Beratung der richtige Weg ist.

Sanierungsberatung Kiel, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Kiel gedacht?

Wir sind für alle da, die im Großraum Kiel unternehmerische Verantwortung tragen, von Geschäftsführern über Vorstände bis hin zu Gesellschaftern. Je früher Sie eine drohende Schieflage offen ansprechen, desto mehr Handlungswege bleiben Ihnen. Eine rechtzeitige Beratung schützt zugleich Sie selbst, denn wer die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verkennt oder trotz Zahlungsunfähigkeit weiter zahlt, riskiert eine persönliche Haftung nach § 15b InsO. Wir sorgen dafür, dass Sie diesen Punkt rechtzeitig erkennen und Ihre Entscheidungen als verantwortliche Leitung sicher und nachvollziehbar dokumentiert treffen.

Geschäftsführer in Kiel, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Kiel zu uns kommen

01

Schiffbau mit hoher Vorfinanzierung

Werften und Schiffbauzulieferer an der Förde arbeiten an großen Projekten mit langer Bauzeit und erheblicher Vorfinanzierung. Verschiebt sich eine Abnahme oder fällt eine Anzahlung aus, entsteht rasch eine tiefe Liquiditätslücke. Eine sorgfältige Planung der Zahlungsströme über den gesamten Bauzeitraum zeigt früh, wo eine Sanierung ansetzen muss.

02

Marine- und Rüstungszulieferer in Abhängigkeit von Großaufträgen

Zulieferer im Marine- und U-Boot-Bau hängen an wenigen staatlichen Großaufträgen mit langen Entscheidungswegen. Zieht sich eine Vergabe hin oder wird ein Programm gestreckt, fehlt es plötzlich an Beschäftigung und Deckungsbeitrag. Eine vorausschauende Finanzplanung überbrückt solche Wartezeiten und macht den tatsächlichen Kapitalbedarf sichtbar.

03

Hafen- und Fährbetriebe unter Kosten- und Wettbewerbsdruck

Betriebe rund um Hafen und Fährverkehr tragen hohe Fixkosten für Anlagen und Personal, während Treibstoffpreise und Wettbewerb die Erträge drücken. Bricht das Passagier- oder Frachtaufkommen ein, gerät die Liquidität unter Druck. Eine nüchterne Analyse der Auslastung und der Kostenstruktur klärt, welche Linien und Bereiche tragfähig bleiben.

04

Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit knapper Finanzierung

Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten mit engen Budgets und wachsenden Personalkosten. Wenn Vergütungen nicht mit den Ausgaben Schritt halten, entsteht über die Zeit eine strukturelle Unterdeckung. Eine frühzeitige Prüfung der Finanzlage und der Kostenträgerverträge hilft, eine Schieflage abzuwenden, bevor sie die Versorgung gefährdet.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Kiel

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Kiel sind das Amtsgericht Flensburg und das Amtsgericht Kiel zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Kiel unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Kiel unter Druck

Ein mittelständischer Schiffbauzulieferer aus dem Kieler Raum erlebt, wie sich die Abnahme eines Großauftrags um Monate verschiebt, während die Vorfinanzierung bereits gebunden ist. Löhne und Materialrechnungen laufen weiter, doch der erwartete Zahlungseingang bleibt aus. Der Geschäftsführer erkennt, dass die Bank zögert, und fragt sich, ab wann die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO greift. Zugleich fürchtet er, mit weiteren Zahlungen gegen § 15b InsO zu verstoßen und persönlich einstehen zu müssen.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zuerst erstellen wir eine taggenaue Liquiditätsplanung, die den verbleibenden Spielraum bis zum Engpass offenlegt. Darauf aufbauend entsteht ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Sanierungsfähigkeit begründet und die Schritte festlegt. Führt der Weg in ein gerichtliches Verfahren, bereiten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Kiel vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und lenkt den Betrieb weiter, an ihrer Seite ein Sachwalter. Auf diese Weise behalten Sie die Führung, während die Sanierung geordnet und unter Aufsicht verläuft.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Kiel?

Unser Sitz liegt in München, von wo aus wir Mandanten im ganzen Bundesgebiet und darüber hinaus begleiten. Ein Großteil der Zusammenarbeit läuft digital ab, was in einer akuten Krise entscheidend Zeit spart. Erfordert Ihre Lage ein persönliches Treffen, reisen wir nach Kiel oder empfangen Sie in München. Unser Beratungsgebiet umfasst den gesamten deutschsprachigen Raum und reicht bis zu grenzüberschreitenden Fällen mit internationalem Bezug. So begleiten wir Unternehmen aus Kiel mit der Nähe einer Beratung vor Ort und der Erfahrung aus zahlreichen überregionalen Verfahren.

Sanierungsberatung in Kiel und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Kiel

Welches Gericht ist für eine Unternehmensinsolvenz in Kiel zuständig?
Eine Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung aus Kiel läuft über das Amtsgericht Kiel in der Deliusstraße 22. Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist dagegen das Amtsgericht Flensburg im Südergraben 22 zuständig, das diese Verfahren für ganz Schleswig-Holstein landesweit bündelt. Ihre Insolvenz bleibt in Kiel, eine StaRUG-Sache geht nach Flensburg.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das erste Gespräch zur Orientierung ist kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Sie erhalten eine klare Einschätzung, ohne einen Auftrag erteilen zu müssen. Für die weitere Begleitung bemisst sich das Honorar nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls und wird vorab transparent vereinbart, damit Sie die Belastung einschätzen können.
Beraten Sie auch Betriebe außerhalb der Stadt Kiel?
Ja. Wir betreuen Unternehmen an der gesamten Kieler Förde und im übrigen Schleswig-Holstein. Weil sich viele Schritte digital erledigen lassen, spielt die Entfernung zu unserem Münchner Standort keine Rolle. Wenn ein Termin persönliche Nähe verlangt, kommen wir zu Ihnen in den Norden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein StaRUG-Verfahren?
Der Weg über das StaRUG steht offen, solange Ihr Unternehmen erst drohend zahlungsunfähig ist. In diesem Stadium können Sie mit einem Restrukturierungsplan gegensteuern, und je nach Lage kommt auch ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO in Betracht. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, entfällt der StaRUG-Weg, weshalb ein früher Beginn so wichtig ist.
Behalte ich in der Eigenverwaltung die Kontrolle?
Ja. In der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert den Betrieb weiter. Das Gericht stellt ihr einen Sachwalter zur Seite, der die Aufsicht führt. Die unternehmerischen Entscheidungen liegen weiter bei Ihnen, während die Sanierung unter gerichtlichem Schutz voranschreitet.
Wie schnell sollte ich reagieren?
So früh wie möglich. Sobald sich abzeichnet, dass die Liquidität knapp wird oder ein wichtiger Auftrag wackelt, zählt jede Woche. Frühes Handeln eröffnet mehr Wege und senkt Ihr persönliches Haftungsrisiko. Ein kurzes Erstgespräch reicht, um die Dringlichkeit Ihrer Lage einzuordnen.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.