Restrukturierung und Finanzierung

Schuldenmanagement mit operativer Tiefe

Wir steuern komplexe Verbindlichkeitsstrukturen über mehrere Jurisdiktionen hinweg von der ersten Covenant-Verletzung bis zur konsolidierten Refinanzierung. Mandanten kommen zu uns wenn Konsortialkredite nachverhandelt werden müssen Schuldscheindarlehen fällig werden oder Gesellschafterdarlehen mit Drittfinanzierungen kollidieren. Wir arbeiten dort wo Treasury Finance Controlling und Recht zusammenlaufen.

Schuldenmanagement
Leistungen

Was leisten wir im Schuldenmanagement?

Schuldenmanagement ist keine isolierte Disziplin sondern die operative Steuerung aller Finanzverbindlichkeiten eines Unternehmens unter Berücksichtigung von Covenants Sicherheitenpoolverträgen Intercreditor-Vereinbarungen und gesellschaftsrechtlichen Restriktionen. Wir trennen sauber zwischen kurzfristiger Liquiditätssicherung und struktureller Bilanzbereinigung. Auf der Liquiditätsseite geht es um Working-Capital-Optimierung Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten und die Verhandlung von Waiver-Letters mit finanzierenden Banken. Auf der strukturellen Seite arbeiten wir an Term-Sheet-Verhandlungen für Refinanzierungen Amend-and-Extend-Vereinbarungen Debt-to-Equity-Swaps nach Paragraph 225a InsO oder nach StaRUG-Restrukturierungsplan sowie an grenzüberschreitenden Konsortialfinanzierungen unter LMA-Standard. Für Mandanten mit Tochtergesellschaften in Frankreich und Österreich koordinieren wir parallel laufende Verhandlungen mit lokalen Hausbanken Caisses régionales und Landesbanken.

Schwerpunkte

Schwerpunkte im Schuldenmanagement

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Konsortialkredit-Restrukturierung nach LMA+

Wir verhandeln Amend-and-Extend-Vereinbarungen Covenant-Resets und Sicherheitenfreigaben mit Bankenkonsortien unter LMA-Standarddokumentation. Schwerpunkt liegt auf der Steuerung von Lead-Arrangern Agent-Banks und Minderheitsbanken bei abweichenden Risikoeinschätzungen. Für Tier-1-Zulieferer im Automotive-Bereich haben wir Konsortien mit bis zu vierzehn Banken aus DACH und Benelux koordiniert inklusive paralleler Schuldscheindarlehen nach Paragraph 488 BGB und ausländischer Note-Programme.

Schuldscheindarlehen und Bondholder-Management+

Schuldscheindarlehen verlangen eine andere Verhandlungslogik als syndizierte Kredite weil Sparkassen Volksbanken und institutionelle Investoren mit unterschiedlichen Mandaten am Tisch sitzen. Wir strukturieren Konsultationsprozesse mit Zahlstellen koordinieren Investorenkommunikation ; die Änderungsvereinbarungen nach Paragraph 5 SchVG entwerfen die eingebundenen Rechtsanwälte. Bei Anleihen mit kollektiver Bindung steuern wir Abstimmungen ohne Versammlung und das Verfahren nach Paragraph 19 SchVG.

Intercreditor und Sicherheitenpool+

Bei Mehrebenenfinanzierung mit Senior Debt Mezzanine und Gesellschafterdarlehen entscheidet die Intercreditor-Agreement über Erfolg oder Scheitern der Restrukturierung. Wir verhandeln Subordination Standstill-Perioden Payment-Blockages und Enforcement-Rights. Für Sicherheitenpoolverträge nach deutschem Recht arbeiten wir mit Security Agents und koordinieren die Freigabe einzelner Sicherheiten bei Teilrückführungen unter Berücksichtigung von Paragraph 1192 BGB und der Anforderungen der MaRisk.

Grenzüberschreitende Refinanzierung+

Internationale Konzerne mit Verbindlichkeiten in mehreren Währungen und unter mehreren Rechtsordnungen benötigen koordinierte Refinanzierungen die Cash-Pooling-Strukturen Transferpreise und steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen nach Paragraph 4h EStG berücksichtigen. Wir arbeiten mit französischem Code monétaire et financier österreichischem BWG und Schweizer FINMA-Regulierung und stimmen Closing-Mechaniken über mehrere Jurisdiktionen ab.

Distressed-Debt und Forderungsverkauf+

Wenn Refinanzierung nicht mehr möglich ist begleiten wir den strukturierten Verkauf von Kreditforderungen an Distressed-Investoren oder Spezialfonds. Die von uns eingebundenen Rechtsanwälte entwerfen Loan-Purchase-Agreements unter LMA-Standard und die Haftungsausschlüsse für die abgebende Bank; wir strukturieren die kommerziellen Konditionen und steuern den Übergang von Sicherheitenrechten. Bei NPL-Portfolios koordinieren wir Due-Diligence-Prozesse Data-Room-Aufbau und Datenschutz nach DSGVO und KWG-Bankgeheimnis.

Schuldenmanagement
Mandanten

Für wen ist Schuldenmanagement der richtige Weg?

Unsere Mandanten sind mittelständische und große Unternehmen mit Konzernstrukturen in der DACH-Region und Frankreich deren Verbindlichkeitssituation komplex genug ist um eigenständige Steuerung zu erfordern. Typischerweise arbeiten wir mit CFOs Treasury-Leitern und Beiräten von Unternehmen mit Jahresumsätzen zwischen fünfzig Millionen und zwei Milliarden Euro. Wir begleiten Familienunternehmen in der Übergabesituation in der Gesellschafterdarlehen mit Drittfinanzierungen kollidieren Private-Equity-Portfoliogesellschaften mit Leveraged-Buyout-Strukturen und börsennotierte Mittelständler mit Schuldscheindarlehen und Anleihen. Auf der Bankenseite arbeiten wir regelmäßig mit Workout-Abteilungen von Geschäftsbanken Sparkassenverbänden und institutionellen Investoren. Auf der Investorenseite mit Distressed-Funds Special-Situation-Investoren und Family Offices die Sondersituationen finanzieren. Was uns von klassischen Beratern unterscheidet ist die Bereitschaft selbst am Verhandlungstisch zu sitzen und nicht nur Strategiepapiere zu liefern.

Häufige Anliegen

Mit welchen Schulden-Anliegen kommen Mandanten?

01

Covenant-Breach im Konsortialkredit

Der Verstoß gegen Financial Covenants löst Reporting-Pflichten gegenüber dem Konsortialführer aus und kann zu Drawstop oder Acceleration führen. Wir begleiten die Erstkommunikation mit der Agent-Bank; die eingebundenen Rechtsanwälte entwerfen Reservations-of-Rights-Schreiben und Waiver-Letter, wir verhandeln die kommerziellen Bedingungen. Häufig kombiniert mit der Notwendigkeit eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung nach IDW S6 vorzulegen die mit der bisherigen Bankenkommunikation konsistent bleibt.

02

Fälligkeit von Schuldscheindarlehen

Wenn ein Schuldscheindarlehen mit zwei- oder dreistelligem Millionenvolumen ausläuft und die Marktbedingungen für eine Anschlussfinanzierung ungünstig sind brauchen Mandanten eine koordinierte Strategie. Wir analysieren ob Verlängerung Teilrückführung oder strukturelle Neufinanzierung über Konsortialkredit die bessere Option ist und steuern die Investorenansprache gemeinsam mit der Zahlstelle. Frühzeitige Einbindung zwölf bis achtzehn Monate vor Fälligkeit erhöht den Verhandlungsspielraum erheblich.

03

Konflikt zwischen Senior und Mezzanine

Bei verschachtelten Finanzierungsstrukturen entstehen regelmäßig Konflikte wenn Senior Lenders Sicherheiten verwerten wollen während Mezzanine-Kapitalgeber auf Standstill bestehen. Wir analysieren die bestehende Intercreditor-Agreement identifizieren Payment-Blockage-Trigger und verhandeln Übergangsregelungen die das Unternehmen handlungsfähig halten. Bei grenzüberschreitenden Strukturen ist die Anerkennung deutscher Subordinationsvereinbarungen vor französischen oder italienischen Gerichten regelmäßig Streitpunkt.

04

Refinanzierung im StaRUG-Verfahren

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz erlaubt die Umstrukturierung von Verbindlichkeiten gegen den Willen einzelner Gläubiger sofern Mehrheiten in den Gruppen erreicht werden. Die von uns eingebundenen Rechtsanwälte entwerfen Restrukturierungspläne nach Paragraph 7 StaRUG; wir koordinieren die Gruppeneinteilung und begleiten die gerichtliche Bestätigung. Besonderes Augenmerk gilt der Behandlung gruppeninterner Forderungen und der Frage ob Gesellschafterdarlehen separat zu gruppieren sind.

05

Gesellschafterdarlehen und Nachrang

In der Krise wird die Behandlung von Gesellschafterdarlehen nach Paragraph 39 InsO und die Frage der wirtschaftlichen Entsprechung zur Kapitalstrukturierung. Wir prüfen ob Sanierungsprivileg nach Paragraph 39 Absatz 4 InsO greift wie Stehenlassen wirkt und welche Auswirkungen Debt-to-Equity-Swaps auf den Nachrang haben. Bei internationalen Strukturen muss die Anerkennung deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Gerichten oft separat verhandelt werden.

So funktioniert es

So funktioniert unser Schuldenmanagement

Schuldenmanagement beginnt bei uns mit einer nüchternen Bestandsaufnahme aller Finanzverbindlichkeiten ihrer rechtlichen Grundlagen Sicherheiten Covenants und Cross-Default-Klauseln. Wir erstellen eine Verbindlichkeiten-Matrix die nicht nur Volumina und Fälligkeiten zeigt sondern auch Verhandlungsspielräume Gegenparteien und politische Konstellationen innerhalb der Bankenkonsortien. Daraus leiten wir eine Verhandlungsstrategie ab die zwischen Gläubigerklassen differenziert. Hausbanken behandeln wir anders als Schuldscheininvestoren Sparkassen anders als internationale Bankenkonsortien Mezzanine-Geber anders als Senior Lender. Wir verhandeln direkt mit Workout-Abteilungen Kreditausschüssen und Risikovorständen und übernehmen die Konsortialführerkommunikation auf Mandantenseite. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit etablierten Korrespondenzkanzleien in Paris Wien und Zürich zusammen und koordinieren Closing-Mechaniken über Notarbüros und Banken hinweg. Was uns unterscheidet ist die Bereitschaft auch unbequeme Wahrheiten in die Verhandlung zu tragen und nicht jeden Bankwunsch widerstandslos umzusetzen.

Branchen

In welchen Branchen managen wir Schulden?

Automotive Tier-1

Konsortialfinanzierung unter Margendruck

Zulieferer mit OEM-Abhängigkeit und volatilen Abrufzahlen brauchen Working-Capital-Linien die saisonale Schwankungen abfedern. Wir verhandeln revolvierende Konsortialkredite mit Borrowing-Base-Mechanik und steuern Lieferanten-Stundungen parallel zu Bankenverhandlungen.

Banking und Capital Markets

Schuldscheine und Privatplatzierungen

Für institutionelle Investoren und Emittenten begleiten wir Schuldscheinemissionen Privatplatzierungen und deren Umstrukturierung. Schwerpunkt auf Konsultationsverfahren nach SchVG und der Koordination zwischen Zahlstelle Arrangeur und Investorenkreis.

Pharma und Healthcare

Akquisitionsfinanzierung und Earn-out

Bei pharmazeutischen Akquisitionen mit Earn-out-Strukturen entstehen komplexe Verbindlichkeitsketten aus Senior Debt Vendor Loans und Milestone-Zahlungen. Wir strukturieren Intercreditor-Vereinbarungen die regulatorische Zulassungszeiträume berücksichtigen.

Real Estate

Objektfinanzierung und Loan-to-Value

Bei Gewerbeimmobilien-Portfolios mit Cross-Collateralization verhandeln wir LTV-Covenant-Anpassungen Sicherheitenfreigaben bei Teilverkäufen und Refinanzierungen über mehrere Objektgesellschaften hinweg. Berücksichtigung von Pfandbriefgesetz und Beleihungswertermittlungsverordnung.

Maschinenbau und Industrie

Working Capital und Exportfinanzierung

Anlagenbauer mit langen Projektzyklen brauchen Finanzierungen die Anzahlungen Avale und Hermes-Deckungen orchestrieren. Wir koordinieren Avalkreditlinien mit Konsortialfinanzierungen und strukturieren die Sicherheitenposition für Exportkreditversicherer.

TMT und Software

Wachstumsfinanzierung mit Venture Debt

Software- und Plattformunternehmen finanzieren Wachstum häufig über Mischung aus Equity Venture Debt und Wandeldarlehen. Wir verhandeln Konditionen mit spezialisierten Debt-Funds koordinieren die Interaktion mit Series-Investoren und strukturieren MFN-Klauseln.

Logistik und Handel

Flottenfinanzierung und Asset-Backed

Spediteure und Großhändler nutzen Leasing Factoring und Borrowing-Base-Strukturen parallel. Wir konsolidieren fragmentierte Finanzierungslandschaften und verhandeln zentrale Konsortialkredite die bestehende Asset-Backed-Strukturen integrieren.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre
5 Jurisdiktionen
EUR 2 Mrd Verhandeltes Volumen p.a.
14 Banken
Vorgehen

Schritt für Schritt zur Schuldenkonsolidierung

01

Bestandsaufnahme der Verbindlichkeitenmatrix

Wir erfassen jede Finanzverbindlichkeit mit ihren rechtlichen Grundlagen Sicherheiten Covenants und Cross-Default-Verknüpfungen. Daraus entsteht die Verbindlichkeitenmatrix die jede weitere Entscheidung trägt. Ohne diese Grundlage sind Verhandlungen mit Banken erfahrungsgemäß nicht steuerbar. Dauer typischerweise zehn bis vierzehn Arbeitstage je nach Komplexität der Konzernstruktur.

02

Strategie und Gläubigergruppen

Wir teilen die Gläubigerlandschaft in strategische Cluster nach Verhandlungslogik Risikoposition und politischer Stellung im Konsortium. Daraus leiten wir ab welche Gläubiger zuerst angesprochen werden welche Reihenfolge in der Verhandlung sinnvoll ist und welche Zugeständnisse strategisch verbraucht werden dürfen. Parallel definieren wir Eskalationspfade für den Fall dass einzelne Gläubiger blockieren.

03

Erstansprache und Reservations of Rights

Die initiale Kommunikation entscheidet über die spätere Verhandlungsposition. Wir formulieren Reservations-of-Rights-Schreiben und steuern den Informationsfluss so dass Mandanten kontrolliert auftreten können. Parallel bereiten wir das Datenraum-Setup für die spätere Due-Diligence der Banken vor und stimmen die Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsgremien ab.

04

Term-Sheet-Verhandlung

Auf Basis der Strategie verhandeln wir das Term Sheet mit dem Konsortialführer und steuern die Abstimmung im Konsortium. Schwerpunkt auf Covenant-Architektur Sicherheitenpaket Margin-Grid und Mandatory-Prepayment-Klauseln. Bei Schuldscheinen koordinieren wir parallel die Investorenansprache über die Zahlstelle und sorgen dafür dass die Konditionen mit der bestehenden Konsortialfinanzierung konsistent bleiben.

05

Dokumentation und Closing

Wir verhandeln die finale Vertragsdokumentation unter LMA-Standard koordinieren Conditions Precedent und steuern das Closing über Notare und Banken hinweg. Bei grenzüberschreitenden Strukturen synchronisieren wir Closing-Mechaniken zwischen deutschen österreichischen und französischen Notarstuben und stellen die wirksame Bestellung von Sicherheiten in jeder Jurisdiktion sicher.

06

Post-Closing-Monitoring

Nach dem Closing übernehmen wir auf Wunsch das laufende Covenant-Monitoring die Reporting-Koordination gegenüber dem Konsortialführer und die Verhandlung von Anpassungsbedarfen. Frühwarnsysteme verhindern dass aus operativen Abweichungen formale Covenant-Verletzungen werden. Mandanten erhalten quartalsweise eine konsolidierte Bewertung ihrer Verhandlungsposition gegenüber jedem einzelnen Gläubiger.

Schwerpunkte

Vier Hebel im Schuldenmanagement

Schwerpunkt 01

Konsortialkredit

Konsortialfinanzierungen unter LMA-Standard bilden das Rückgrat der mittelständischen und Großkredit-Architektur. Wir verhandeln Amend-and-Extend-Vereinbarungen Covenant-Resets Margin-Grid-Anpassungen und Sicherheitenfreigaben. Schwerpunkt liegt auf der Steuerung von Lead-Arranger Agent-Bank und Minderheitsbanken bei divergenten Risikoeinschätzungen. Bei Konsortien mit französischen Banken berücksichtigen wir das Code-monétaire-et-financier-Regime und koordinieren parallele Garantievereinbarungen.

Konsortialkredit
Ablauf

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Acht Banken sieben Meinungen
Ausgangslage

Acht Banken sieben Meinungen

Ein Tier-1-Automotive-Zulieferer mit Werken in Sachsen Tschechien und Frankreich verstößt nach Volumenrückgang gegen den Net-Leverage-Covenant der bestehenden Konsortialfinanzierung. Acht Banken aus DACH und Benelux mit unterschiedlichen Workout-Mandaten sitzen am Tisch zwei Hausbanken halten Zusatzsicherheiten zwei Sparkassen sind über Konsortialvertrag gebunden vier internationale Banken drängen auf schnelle Lösung. Parallel ist ein Schuldscheindarlehen über 80 Millionen Euro fällig. Der CFO benötigt Verhandlungsführung die nicht nur die Restrukturierung verhandelt sondern auch die Schuldscheinanschlussfinanzierung sichert.

Unser Ansatz

Verbindlichkeitenmatrix vor Verhandlung

Wir setzen eine Verbindlichkeitenmatrix auf die jede Finanzlinie mit ihren rechtlichen Grundlagen Sicherheiten und politischen Konstellationen erfasst. Daraus entwickeln wir eine Gläubigerstrategie die zwischen den vier Sparkassen den beiden Hausbanken und den vier internationalen Banken differenziert. Die Schuldscheininvestoren sprechen wir parallel über die Zahlstelle an um die Anschlussfinanzierung nicht von der Bankenrestrukturierung abhängig zu machen. Wir verhandeln direkt mit den Workout-Abteilungen führen die Konsortialführerkommunikation auf Mandantenseite und koordinieren mit französischer Korrespondenzkanzlei die parallele Anpassung der lokalen Werksfinanzierung.

Verbindlichkeitenmatrix vor Verhandlung
Refinanzierung mit operativem Spielraum
Ergebnis

Refinanzierung mit operativem Spielraum

Innerhalb von vier Monaten unterzeichnete der Mandant ein Amend-and-Extend-Agreement mit Verlängerung um 36 Monate und angepasstem Covenant-Korridor der die strukturelle Margenerholung berücksichtigt. Die Schuldscheinanschlussfinanzierung wurde über 120 Millionen Euro platziert mit Beteiligung von vier neuen institutionellen Investoren. Die französische Werksfinanzierung wurde in die neue Struktur integriert und die ursprünglichen Cross-Default-Verknüpfungen wurden neu geordnet. Der Mandant gewann operativen Spielraum für die Umsetzung des Effizienzprogramms ohne unter dauerhafter Reporting-Last gegenüber Workout-Abteilungen zu stehen.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab welcher Größenordnung lohnt sich externes Schuldenmanagement?
Wirtschaftlich sinnvoll wird externe Begleitung typischerweise ab einer Finanzverbindlichkeitssumme von etwa 30 Millionen Euro oder bei Konsortien mit mehr als drei Banken. Entscheidend ist nicht das absolute Volumen sondern die strukturelle Komplexität. Ein Familienunternehmen mit drei Hausbanken einem Schuldscheindarlehen und einer französischen Tochterfinanzierung hat denselben Steuerungsbedarf wie ein größeres Unternehmen mit homogener Konsortialfinanzierung.
Wie früh sollten wir Sie einbinden wenn Covenant-Probleme drohen?
Sobald die rollierende Forecast-Rechnung erkennen lässt dass Covenants in den nächsten zwei Quartalen kritisch werden könnten. Frühe Einbindung erhöht den Verhandlungsspielraum erheblich weil Reservations-of-Rights-Schreiben anders formuliert werden können als unter akutem Druck. Wir arbeiten häufig bereits sechs bis neun Monate vor dem prognostizierten Breach um Waiver-Letter geordnet vorzubereiten.
Arbeiten Sie auch parallel zu bestehenden Restrukturierungsberatern?
Ja regelmäßig. Wir übernehmen die kommerzielle Verhandlungsführung; die juristische Strukturierung liegt bei die eingebundenen Rechtsanwälte, während operative Restrukturierungsberater die Sanierungsumsetzung steuern. Die Schnittstelle ist klar definiert: IDW-S6-Gutachten und Maßnahmenkataloge kommen vom operativen Berater Term-Sheet-Verhandlung und Vertragsdokumentation von uns. Bei Bedarf koordinieren wir die Kommunikation mit der finanzierenden Bankenseite.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Mandaten?
Wir steuern die wirtschaftliche Gesamtstrategie und arbeiten mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien in Paris, Wien, Zürich und Mailand zusammen; die juristische Federführung liegt bei die eingebundenen Rechtsanwälte. Mandanten haben einen Ansprechpartner für die Gesamtkoordination. Lokale Rechtsfragen werden in den jeweiligen Jurisdiktionen geklärt aber die Vertragsarchitektur und die Closing-Mechanik koordinieren wir zentral.
Welche Rolle spielt das StaRUG in Ihrer Arbeit?
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz ist ein wichtiges Instrument wenn außergerichtliche Verhandlungen an einzelnen Gläubigern scheitern. Wir nutzen es selten in der ersten Verhandlungsrunde sondern halten es als strategische Option in der Hinterhand. Allein die glaubhafte Möglichkeit eines Restrukturierungsplans nach Paragraph 7 StaRUG verändert häufig die Bereitschaft einzelner Gläubiger zu konsensualen Lösungen.
Wie gehen Sie mit Gesellschafterdarlehen in der Restrukturierung um?
Gesellschafterdarlehen unterliegen nach Paragraph 39 InsO dem Nachrang werden aber im Rahmen von Sanierungen anders behandelt wenn das Sanierungsprivileg nach Paragraph 39 Absatz 4 InsO greift. Wir prüfen ob Stehenlassen Umwandlung in Eigenkapital oder Rangrücktritt die wirtschaftlich sinnvollste Option ist und stimmen die Behandlung mit den Drittfinanzierern ab. Bei internationalen Strukturen muss die Anerkennung deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Gerichten oft separat verhandelt werden.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Großkanzlei?
Wir verbinden wirtschaftliche Steuerungserfahrung mit juristischer Tiefe und sitzen selbst am Verhandlungstisch statt nur Strategiepapiere zu liefern. Mandanten haben Senior-Partner als Hauptansprechpartner ohne mehrstufige Associate-Strukturen. Gleichzeitig arbeiten wir mit Korrespondenzkanzleien wo lokale Marktkenntnis nötig ist. Die Honorarstrukturen sind transparent und an Verhandlungserfolg gekoppelt wo das sinnvoll ist.
Wer kann überschuldeten Menschen durch Beratung helfen?
Überschuldeten Privatpersonen und Unternehmern steht in der DACH-Region ein abgestuftes Beratungssystem zur Verfügung. In Deutschland sind nach § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwälte und Steuerberater zur Erstellung des Bescheinigungsverfahrens für das Verbraucherinsolvenzverfahren befugt. Für Unternehmen greifen ergänzend die Sanierungsinstrumente des StaRUG, die spezialisierte Restrukturierungsberater erfordern. In Österreich übernehmen die staatlich anerkannten Schuldenberatungen nach § 267 IO diese Funktion, in der Schweiz die Schuldenberatungen nach SchKG. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung eines Beraters mit grenzüberschreitender Erfahrung, sobald Liquiditätsengpässe absehbar werden, da der Handlungsspielraum mit zunehmender Krise enger wird. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Was kostet eine Schuldenanalyse?
Die Kosten einer Schuldenanalyse hängen maßgeblich von Komplexität und Gläubigerstruktur ab. Bei Privatpersonen sind die anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 305 InsO in Deutschland in der Regel kostenfrei zugänglich, da sie öffentlich gefördert werden. Anwaltliche Analysen folgen dem RVG, alternativ können Honorarvereinbarungen getroffen werden. In Österreich übernehmen die staatlichen Schuldenberatungen nach IO die Kostenlast überwiegend, in der Schweiz arbeiten viele Stellen nach SchKG einkommensabhängig. Bei Unternehmen mit Restrukturierungsbedarf nach StaRUG oder URG entstehen höhere Aufwände durch Sanierungsgutachten nach IDW S6. Unsere Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Wir empfehlen, vor Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung mit klarer Leistungsabgrenzung einzuholen.
Wann sollte man zu einem Schuldnerberater gehen?
Der richtige Zeitpunkt ist deutlich früher als die meisten Betroffenen annehmen. Aus unserer Praxis empfiehlt sich die Konsultation, sobald laufende Verbindlichkeiten nicht mehr aus dem regelmäßigen Einkommen bedient werden können oder erste Mahnbescheide eingehen. Bei Unternehmern gilt nach § 15a InsO in Deutschland eine Antragspflicht binnen drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, in Österreich nach § 69 IO binnen 60 Tagen, in der Schweiz nach Art. 725 OR unverzüglich. Verzögerungen führen zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen. Wir empfehlen, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit das Gespräch zu suchen, da dann das StaRUG-Verfahren oder URG noch zur Verfügung steht. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Die Vergütung im Insolvenzkontext folgt in Deutschland der InsVV, die die Tätigkeit des Insolvenzverwalters anhand der Insolvenzmasse staffelt. Vorgelagerte Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte oder Steuerberater unterliegen dem RVG bzw. StBVV oder werden auf Honorarbasis vereinbart. Bei Verbraucherinsolvenzen nach § 305 InsO ist das außergerichtliche Einigungsverfahren über anerkannte Stellen häufig kostenfrei. In Österreich regelt die IO und das GEG die Verfahrenskosten, in der Schweiz die GebV SchKG. Bei Sanierungsmandaten nach StaRUG oder URG entstehen Honorare nach Aufwand und Mandatsumfang. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir empfehlen, vor Mandatierung eine transparente Honorarvereinbarung mit Meilensteinen und Obergrenzen schriftlich zu fixieren.

„Wer Verbindlichkeiten verhandeln will muss Bilanzen lesen Banken verstehen und am Verhandlungstisch bestehen können. Drei Dinge die selten zusammenkommen.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.