Restrukturierung und Finanzierung

Schuldenmanagement mit operativer Tiefe

Wir bringen Ihre betrieblichen Verbindlichkeiten in eine belastbare Ordnung. Von der Gläubigerlandkarte über Stundung und Umschuldung bis zum außergerichtlichen Sanierungsvergleich.

Schuldenmanagement
Wofür wir stehen

Ordnung, Handlungsspielraum und tragfähige Vereinbarungen

Wir verschaffen Ihnen zuerst ein vollständiges Bild Ihrer Verbindlichkeiten und Gläubiger, dann verhandeln wir für Sie tragfähige Vereinbarungen und sichern Ihre Liquidität für die Fortführung.

30+Jahre Erfahrung in Sanierung und Finanzierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
150+verhandelte Gläubigervereinbarungen
5Jurisdiktionen aus einer Hand
Bereits über 180 Mandate beraten
Besprechungsraum einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir im Schuldenmanagement?

Angespannte Verbindlichkeiten kosten Sie Handlungsspielraum, lange bevor eine Insolvenz droht. Wir ordnen Ihre Gläubiger nach Rang, Sicherheiten und Verhandlungsspielraum, bereiten Ihre Zahlen für jede Verhandlung testierfähig auf und koordinieren die rechtliche Umsetzung über die von uns eingebundenen Rechtsanwälte. Die betriebswirtschaftliche Analyse verantworten wir, die Vertragsgestaltung liegt bei den Anwälten.

  • Verbindlichkeitenanalyse und priorisierte Gläubigerlandkarte
  • Vergleichs-, Stundungs- und Ratenverhandlung mit Gläubigern
  • Umschuldung und Refinanzierung mit Banken und Kapitalgebern
  • Aufbereitung für Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Außergerichtlicher Sanierungsvergleich mit Rangrücktritt und Besserungsschein
Schwerpunkte

So gehen wir im Schuldenmanagement vor

Je nach Druck und Gläubigerstruktur führen wir Sie über einen von vier Wegen zurück in tragfähige Verhältnisse, von der Bestandsaufnahme bis zum verbindlichen Vergleich.

Verbindlichkeitenanalyse

Wir erfassen jede Verbindlichkeit nach Höhe, Fälligkeit, Rang und Sicherheit und ordnen Ihre Gläubiger in einer Landkarte. So sehen Sie, wo Druck entsteht, welche Forderungen besichert sind und an welcher Stelle eine Verhandlung den größten Effekt hat.

  • Gläubigerlandkarte nach Rang und Sicherheiten
  • 13-Wochen-Liquidität als Verhandlungsbasis
  • Fälligkeiten und Cross-Default-Klauseln geprüft
Verbindlichkeitenanalyse

Vergleichs- und Stundungsverhandlung

Wir verhandeln für Sie Stundungen, Ratenpläne und Teilverzichte, damit Ihre Liquidität die Fortführung trägt. Gegenüber dem Finanzamt bereiten wir Anträge auf Stundung nach § 222 AO und Erlass nach § 227 AO auf, gegenüber den Sozialversicherungsträgern die Beitragsstundung nach § 76 SGB IV.

  • Stundung und Ratenplan mit Banken und Lieferanten
  • Stundung nach § 222 AO, Erlass nach § 227 AO
  • Beitragsstundung nach § 76 SGB IV
Vergleichs- und Stundungsverhandlung

Umschuldung und Refinanzierung

Wir strukturieren Ihre Finanzierung neu und lösen teure oder kurzfristige Verbindlichkeiten durch tragfähige Linien ab. Dazu bündeln wir Ihre Zahlen für Banken, Förderinstitute und alternative Kapitalgeber und ordnen Ihren Sicherheitenpool.

  • Ablösung teurer und kurzfristiger Verbindlichkeiten
  • Neuordnung des Sicherheitenpools
  • Fördermittel und alternative Kapitalgeber eingebunden
Umschuldung und Refinanzierung

Außergerichtlicher Sanierungsvergleich

Wir führen Ihre Gläubiger in einem außergerichtlichen Vergleich zusammen, damit Sie das Verfahren vermeiden. Über Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein entlasten wir Ihre Bilanz, den steuerlichen Sanierungsgewinn behandeln wir nach § 3a EStG.

  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein
  • Rangrücktritt zur Abwendung der Überschuldung
  • Sanierungsgewinn nach § 3a EStG behandelt
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich
Mandanten

Für wen ist Schuldenmanagement sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen unter Verbindlichkeitendruck und für die Menschen, die dafür geradestehen, von der GmbH bis zum Family Office.

Unternehmen und GmbHGmbH, GmbH & Co. KG und mittelständische Gruppen mit angespannter Verbindlichkeitenlage.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die Fälligkeiten steuern und persönliche Haftung vermeiden wollen.
Freiberufler und SelbstständigePraxen, Kanzleien und Selbstständige mit betrieblichen Verbindlichkeiten.
Banken und KreditgeberHausbanken und Konsortien, die eine werterhaltende Rückführung suchen.
Lieferanten und GläubigerGroßgläubiger, die eine geordnete Rückführung dem Ausfall vorziehen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die Substanz und Beschäftigung sichern wollen.
Family OfficesVermögensträger, die Beteiligungen unter Druck stabilisieren wollen.
Investoren und KapitalgeberKapitalgeber, die eine tragfähige Refinanzierung ihrer Beteiligung suchen.
Häufige Anliegen

Warum kommen Unternehmen zu uns ins Schuldenmanagement?

Diese Situationen bringen Geschäftsführer zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb von Stunden.

Ihre Fälligkeiten übersteigen Ihre verfügbare Liquidität

Sobald mehrere Zahlungen gleichzeitig fällig werden, entscheidet die Reihenfolge über Ihre Handlungsfähigkeit.

Das Finanzamt vollstreckt oder droht mit Vollstreckung

Rückständige Steuern und Säumniszuschläge eskalieren schnell in die Vollstreckung.

Beiträge zur Sozialversicherung bleiben offen

Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind für Sie als Geschäftsführer persönlich heikel. Wir stellen Ihre Beitragslage dar, bereiten die Stundung nach § 76 SGB IV vor und ordnen die Zahlungen so, dass Sie Ihr Haftungsrisiko begrenzen.

Ihre Hausbank kündigt oder verlangt Rückführung

Ein Covenant-Bruch oder ein Rating-Sprung löst Rückführungsforderungen aus, oft mit kurzer Frist. Wir bereiten Ihre Zahlen für die Bank auf, verhandeln Stillhalten und legen eine tragfähige Umschuldung vor.

Ein Großgläubiger blockiert eine Einigung

Ein einzelner Gläubiger kann eine ganze Sanierung verhindern. Wir bündeln Ihre Gläubiger in einem außergerichtlichen Vergleich, zeigen jedem die bessere Quote gegenüber der Insolvenz und moderieren die Einigung.

Ihre Bilanz zeigt Überschuldung

Sobald die Passiva das Vermögen übersteigen, rückt die Antragspflicht näher. Wir prüfen mit Ihnen Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein, entlasten die Bilanz und behandeln den Sanierungsgewinn nach § 3a EStG.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unser Schuldenmanagement

Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur nachhaltigen Entschuldung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten und verschaffen Ihnen ein vollständiges Bild Ihrer Gläubiger. In dieser Phase sichern wir Ihre kurzfristige Zahlungsfähigkeit.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität und Ihre priorisierte Gläubigerlandkarte, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen, als Basis jeder Verhandlung.

3
Verhandlung

Vereinbarung

Wir verhandeln für Sie Stundungen, Ratenpläne und Teilverzichte mit Banken, Lieferanten, Finanzamt und Sozialversicherung und legen die Reihenfolge der Zugeständnisse fest.

4
Umsetzung

Refinanzierung

Wir strukturieren Ihre Finanzierung neu, lösen teure Verbindlichkeiten ab und lassen den außergerichtlichen Vergleich über die eingebundenen Rechtsanwälte verbindlich fassen.

5
ab Umsetzung

Stabilisierung

Wir begleiten Sie über mindestens 24 Monate mit Frühwarnindikatoren, damit Ihre Verbindlichkeiten dauerhaft tragfähig bleiben.

Branchen

In welchen Branchen beraten wir?

Wir ordnen Verbindlichkeiten branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus der Praxis unseres Schuldenmanagements

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir akuten Verbindlichkeitendruck in eine geordnete Lösung überführen.

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Umschuldung

Anlagenbauer unter Fälligkeitendruck

Ausgangslage
  • Kurzfristige Verbindlichkeiten von 12 Mio. Euro fällig
  • Hausbank verlangt Rückführung binnen 30 Tagen
Unser Vorgehen
  • Gläubigerlandkarte und 13-Wochen-Liquidität in 72 Stunden
  • Stillhalten mit Banken und Lieferanten verhandelt
Ergebnis
  • Zahlungsfähigkeit durchgehend gesichert
  • Finanzierungskosten deutlich gesenkt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Handel
Branche: HandelZiel: Außergerichtlicher Vergleich

Handelsgruppe mit vielen Gläubigern

Ausgangslage
  • Über 40 Gläubiger mit offenen Forderungen
  • Ein Großgläubiger blockiert die Einigung
Unser Vorgehen
  • Außergerichtlicher Sanierungsvergleich moderiert
  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein vereinbart
Ergebnis
  • Vergleich mit allen Gläubigern erreicht
  • Verfahren vollständig vermieden

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Logistik
Branche: LogistikZiel: Stundung und Erlass

Spedition mit Steuer- und Beitragsrückständen

Ausgangslage
  • Rückstände bei Finanzamt und Sozialversicherung
  • Drohende Vollstreckung durch das Finanzamt
Unser Vorgehen
  • Stundung nach § 222 AO betriebswirtschaftlich aufbereitet
  • Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO beantragt
Ergebnis
  • Vollstreckung abgewendet
  • Ratenplan über 24 Monate vereinbart

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Schuldenmanagement

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab welcher Größenordnung lohnt sich externes Schuldenmanagement?
Wirtschaftlich sinnvoll wird externe Begleitung meist ab einer Finanzverbindlichkeitssumme von etwa 30 Millionen Euro oder bei Konsortien mit mehr als drei Banken. Entscheidend ist die strukturelle Komplexität, weniger das absolute Volumen. Ein Familienunternehmen mit drei Hausbanken einem Schuldscheindarlehen und einer französischen Tochterfinanzierung hat denselben Steuerungsbedarf wie ein größeres Unternehmen mit homogener Konsortialfinanzierung.
Wie früh sollten wir Sie einbinden wenn Covenant-Probleme drohen?
Sobald die rollierende Forecast-Rechnung erkennen lässt dass Covenants in den nächsten zwei Quartalen kritisch werden könnten. Frühe Einbindung erhöht den Verhandlungsspielraum erheblich weil Reservations-of-Rights-Schreiben anders formuliert werden können als unter akutem Druck. Wir arbeiten häufig bereits sechs bis neun Monate vor dem prognostizierten Breach um Waiver-Letter geordnet vorzubereiten.
Arbeiten Sie auch parallel zu bestehenden Restrukturierungsberatern?
Ja regelmäßig. Wir übernehmen die kommerzielle Verhandlungsführung; die juristische Strukturierung liegt bei die eingebundenen Rechtsanwälte, während operative Restrukturierungsberater die Sanierungsumsetzung steuern. Die Schnittstelle ist klar definiert: IDW-S6-Gutachten und Maßnahmenkataloge kommen vom operativen Berater Term-Sheet-Verhandlung und Vertragsdokumentation von uns. Bei Bedarf koordinieren wir die Kommunikation mit der finanzierenden Bankenseite.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Mandaten?
Wir steuern die wirtschaftliche Gesamtstrategie und arbeiten mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien in Paris, Wien, Zürich und Mailand zusammen; die juristische Federführung liegt bei die eingebundenen Rechtsanwälte. Mandanten haben einen Ansprechpartner für die Gesamtkoordination. Lokale Rechtsfragen werden in den jeweiligen Jurisdiktionen geklärt aber die Vertragsarchitektur und die Closing-Mechanik koordinieren wir zentral.
Welche Rolle spielt das StaRUG in Ihrer Arbeit?
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz ist ein wichtiges Instrument wenn außergerichtliche Verhandlungen an einzelnen Gläubigern scheitern. Wir nutzen es in der ersten Verhandlungsrunde nur selten und halten es als strategische Option in der Hinterhand. Allein die glaubhafte Möglichkeit eines Restrukturierungsplans nach Paragraph 7 StaRUG verändert häufig die Bereitschaft einzelner Gläubiger zu konsensualen Lösungen.
Wie gehen Sie mit Gesellschafterdarlehen in der Restrukturierung um?
Gesellschafterdarlehen unterliegen nach Paragraph 39 InsO dem Nachrang werden aber im Rahmen von Sanierungen anders behandelt wenn das Sanierungsprivileg nach Paragraph 39 Absatz 4 InsO greift. Wir prüfen ob Stehenlassen Umwandlung in Eigenkapital oder Rangrücktritt die wirtschaftlich sinnvollste Option ist und stimmen die Behandlung mit den Drittfinanzierern ab. Bei internationalen Strukturen muss die Anerkennung deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Gerichten oft separat verhandelt werden.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Großkanzlei?
Wir verbinden wirtschaftliche Steuerungserfahrung mit juristischer Tiefe und sitzen selbst am Verhandlungstisch statt nur Strategiepapiere zu liefern. Mandanten haben Senior-Partner als Hauptansprechpartner ohne mehrstufige Associate-Strukturen. Gleichzeitig arbeiten wir mit Korrespondenzkanzleien wo lokale Marktkenntnis nötig ist. Die Honorarstrukturen sind transparent und an Verhandlungserfolg gekoppelt wo das sinnvoll ist.
Wer kann überschuldeten Menschen durch Beratung helfen?
Überschuldeten Privatpersonen und Unternehmern steht in der DACH-Region ein abgestuftes Beratungssystem zur Verfügung. In Deutschland sind nach § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwälte und Steuerberater zur Erstellung des Bescheinigungsverfahrens für das Verbraucherinsolvenzverfahren befugt. Für Unternehmen greifen ergänzend die Sanierungsinstrumente des StaRUG, die spezialisierte Restrukturierungsberater erfordern. In Österreich übernehmen die staatlich anerkannten Schuldenberatungen nach § 267 IO diese Funktion, in der Schweiz die Schuldenberatungen nach SchKG. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung eines Beraters mit grenzüberschreitender Erfahrung, sobald Liquiditätsengpässe absehbar werden, da der Handlungsspielraum mit zunehmender Krise enger wird. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Was kostet eine Schuldenanalyse?
Die Kosten einer Schuldenanalyse hängen maßgeblich von Komplexität und Gläubigerstruktur ab. Bei Privatpersonen sind die anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 305 InsO in Deutschland in der Regel kostenfrei zugänglich, da sie öffentlich gefördert werden. Anwaltliche Analysen folgen dem RVG, alternativ können Honorarvereinbarungen getroffen werden. In Österreich übernehmen die staatlichen Schuldenberatungen nach IO die Kostenlast überwiegend, in der Schweiz arbeiten viele Stellen nach SchKG einkommensabhängig. Bei Unternehmen mit Restrukturierungsbedarf nach StaRUG oder URG entstehen höhere Aufwände durch Sanierungsgutachten nach IDW S6. Unsere Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Wir empfehlen, vor Beauftragung eine schriftliche Kostenaufstellung mit klarer Leistungsabgrenzung einzuholen.
Wann sollte man zu einem Schuldnerberater gehen?
Der richtige Zeitpunkt ist deutlich früher als die meisten Betroffenen annehmen. Aus unserer Praxis empfiehlt sich die Konsultation, sobald laufende Verbindlichkeiten nicht mehr aus dem regelmäßigen Einkommen bedient werden können oder erste Mahnbescheide eingehen. Bei Unternehmern gilt nach § 15a InsO in Deutschland eine Antragspflicht binnen drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit, in Österreich nach § 69 IO binnen 60 Tagen, in der Schweiz nach Art. 725 OR unverzüglich. Verzögerungen führen zu persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen. Wir empfehlen, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit das Gespräch zu suchen, da dann das StaRUG-Verfahren oder URG noch zur Verfügung steht. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Die Vergütung im Insolvenzkontext folgt in Deutschland der InsVV, die die Tätigkeit des Insolvenzverwalters anhand der Insolvenzmasse staffelt. Vorgelagerte Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte oder Steuerberater unterliegen dem RVG bzw. StBVV oder werden auf Honorarbasis vereinbart. Bei Verbraucherinsolvenzen nach § 305 InsO ist das außergerichtliche Einigungsverfahren über anerkannte Stellen häufig kostenfrei. In Österreich regelt die IO und das GEG die Verfahrenskosten, in der Schweiz die GebV SchKG. Bei Sanierungsmandaten nach StaRUG oder URG entstehen Honorare nach Aufwand und Mandatsumfang. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir empfehlen, vor Mandatierung eine transparente Honorarvereinbarung mit Meilensteinen und Obergrenzen schriftlich zu fixieren.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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