Beratung zur Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge mit Weitblick

Wir begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer über mehrere Jahre bei der Übergabe ihres Lebenswerks, ob an die nächste Generation, an das eigene Management oder an einen externen Erwerber.

Beratung zur Unternehmensnachfolge
Wofür wir stehen

Nachfolge als geordneter Prozess über Jahre

Wir denken Ihre Nachfolge vom Ziel her und verzahnen Gesellschaftsrecht, Steuer, Familie und operatives Geschäft zu einem tragfähigen Fahrplan, bevor der erste Vertrag entsteht.

30+Jahre Erfahrung in der Nachfolge im Mittelstand
5Jurisdiktionen aus einer Hand
85 %Verschonung der Steuerlast über die Regelverschonung erreichbar
180+begleitete Mandate
Bereits über 180 Mandate beraten
Blick aus dem Büro einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir in der Unternehmensnachfolge?

Unternehmensnachfolge löst vier Welten gleichzeitig auf, nämlich Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht und die operative Realität eines laufenden Betriebs. Am Ende steht ein Weiterbestand, und das prägt jede Klausel, jede Verhandlung und jede Wahl des Vehikels. Als Wirtschaftsberatung übernehmen wir die betriebswirtschaftliche Analyse und die Struktur, die rechtliche und notarielle Umsetzung erbringen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte und Notare.

  • Nachfolgestrategie und mehrjähriger Übergabefahrplan
  • Unternehmensbewertung nach vereinfachtem Ertragswertverfahren und IDW S1
  • Steuerliche Gestaltung über §§ 13a, 13b ErbStG mit Behaltensfristen-Monitoring
  • Familieninterne Übergabe, MBO, MBI und Verkauf im M&A-Prozess
  • Notfall- und Vorsorgeplanung mit Notfallkoffer und Vollmachten
Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer Nachfolgeberatung

Je nach Ausgangslage und Zielbild führen wir Sie über einen von vier Wegen zur Übergabe, von der familieninternen Lösung bis zum strukturierten Verkauf.

Nachfolgestrategie und Fahrplan

Wir bestimmen mit Ihnen das Zielbild und legen einen Übergabefahrplan über mehrere Jahre an, mit klaren Entscheidungspunkten für Gesellschaftsrecht, Steuer, Familie und operatives Geschäft. So entsteht Handlungsspielraum, statt am Ende unter Zeitdruck zu entscheiden.

  • Zielbild und Rollenverteilung für die Übergabe
  • Beirat und Governance als Führungsklammer
  • Zeitplan mit definierten Entscheidungspunkten
Nachfolgestrategie und Fahrplan

Familieninterne Nachfolge

Wir gestalten die Übergabe an die nächste Generation so, dass Versorgung, Gleichbehandlung der Kinder und Führungsfähigkeit des Betriebs zusammenpassen. Pflichtteilsverzichte nach § 2346 BGB, Abfindungskonzepte für weichende Erben und Eheverträge mit modifizierter Zugewinngemeinschaft sichern das Ergebnis ab.

  • Übergabe an die nächste Generation begleiten
  • Abfindung weichender Erben und Pflichtteilsverzicht
  • Versorgung des Seniors und Pensionszusage lösen
Familieninterne Nachfolge

MBO, MBI und Verkauf

Steht in der Familie kein Nachfolger bereit, führen wir den Verkauf an das eigene Management, an einen externen Manager oder an einen strategischen Erwerber. Wir bewerten das Unternehmen, strukturieren den Bieterprozess und binden den Führungskreis über Beteiligungsprogramme oder Phantom Shares ein.

  • MBO und MBI mit tragfähiger Finanzierung
  • Bewertung und strukturierter M&A-Prozess
  • Bindung des Führungskreises über Beteiligung
MBO, MBI und Verkauf

Steuer- und Vertragsgestaltung

Wir sichern die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG, überwachen Lohnsumme und Behaltensfristen und vermeiden Sperrfristverletzungen nach § 13a Abs. 6 ErbStG. Übergabeverträge, Change-of-Control-Klauseln und Kreditvertrags-Covenants stimmen wir so ab, dass keine Optimierung eine andere Ebene bricht.

  • Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG absichern
  • Übergabeverträge und Change-of-Control prüfen
  • Sperrfristen nach § 13a Abs. 6 ErbStG überwachen
Steuer- und Vertragsgestaltung
Mandanten

Für wen ist eine Nachfolgeplanung wichtig?

Wir arbeiten für inhabergeführte Unternehmen und für die Menschen, die Verantwortung und Vermögen tragen, vom Familienbetrieb bis zum Family Office.

FamilienunternehmenInhabergeführte Betriebe der zweiten und dritten Generation, die das Lebenswerk in der Familie halten wollen.
Geschäftsführende GesellschafterInhaber, die Führung und Anteile über einen mehrjährigen Fahrplan geordnet abgeben.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafterstämme und Beiräte, die Stimmrechte, Andienungsrechte und Governance klären.
Mittelstand mit 30 bis 500 Mio. EuroGmbH & Co. KG, Besitz-Betriebs-Aufspaltungen und Konzernstrukturen im gehobenen Mittelstand.
Management und MBI-KandidatenFührungskräfte, die den Betrieb im MBO übernehmen, und externe Manager im MBI.
Family OfficesFamily Offices, die mehrere Beteiligungen koordinieren und die Übergabe steuern.
Stiftungen und BeteiligungshalterStiftungen, die Unternehmensbeteiligungen halten und die Nachfolge langfristig sichern.
Ausländische InhaberInhaber deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland, die grenzüberschreitend strukturieren.
Häufige Anliegen

Mit welchen Nachfolge-Anliegen kommen Mandanten?

Diese Situationen bringen Unternehmerinnen und Unternehmer zu uns, und so setzen wir für Sie an.

Sie wollen Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren übergeben

Wir beginnen mit einer Standortbestimmung Ihres Unternehmens und Ihrer Ziele und legen daraus einen Übergabefahrplan über mehrere Jahre an.

Ihre Kinder sollen den Betrieb weiterführen

Wir gestalten die familieninterne Übergabe so, dass die Führungsfähigkeit des Betriebs, die Versorgung der Übergebenden und die Gleichbehandlung der Kinder zusammenpassen.

In der Familie steht kein Nachfolger bereit

Wir prüfen mit Ihnen die Wege MBO, MBI und externer Verkauf, bewerten das Unternehmen nach vereinfachtem Ertragswertverfahren oder IDW S1 und strukturieren einen Bieterprozess, der Wert und Weiterbestand sichert.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll das Unternehmen nicht belasten

Wir strukturieren die Übergabe entlang der Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG, prüfen Regel- und Optionsverschonung und richten ein Monitoring für Lohnsumme und Behaltensfristen ein. So vermeiden Sie Sperrfristverletzungen nach § 13a Abs.

Für den Ernstfall fehlt eine Notfallregelung

Wir erstellen mit Ihnen einen Notfallkoffer aus Vorsorgevollmachten, Vertretungsregelungen und einer klaren Handlungsanweisung, damit Ihr Unternehmen bei Krankheit oder Ausfall handlungsfähig bleibt.

Ihre Nachfolge hat Auslandsbezug

Bei Töchtern oder Inhabern in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg oder Italien stimmen wir Gesellschafts- und Steuerrecht über die Grenze ab.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unsere Nachfolgeberatung

Wir begleiten Sie von der Standortbestimmung bis über die Übergabe hinaus, in fünf aufeinander aufbauenden Schritten.

1
Standortbestimmung

Analyse

Wir erfassen Ihre Gesellschaftsstruktur, die Bewertung, die steuerliche Ausgangslage und Ihre familiäre Situation und leiten daraus Ihr Zielbild für die Übergabe ab.

2
Jahr 1

Strategie

Wir entscheiden mit Ihnen zwischen familieninterner Nachfolge, MBO, MBI und Verkauf und legen den Fahrplan mit Entscheidungspunkten für Gesellschaftsrecht, Steuer, Familie und Geschäft fest.

3
Jahr 1 bis 2

Struktur

Wir bereiten Vehikelwahl, Beiratsstatuten, Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG und die familienrechtliche Absicherung vor, die eingebundenen Rechtsanwälte und Notare setzen um.

4
Übergabephase

Umsetzung

Wir begleiten Schenkung oder Verkauf, koordinieren Bewertung, Übergabeverträge und Change-of-Control-Themen und steuern die Kommunikation zu Banken, Kunden und Belegschaft.

5
Nach der Übergabe

Begleitung

Wir überwachen Lohnsumme und Behaltensfristen, sichern die Verschonung dauerhaft ab und begleiten den Führungswechsel, bis die neue Struktur trägt.

Branchen

In welchen Branchen begleiten wir Nachfolgen?

Wir begleiten Nachfolgen branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Maschinen- und Anlagenbau
Automotive-Zulieferung
Spezialchemie
Logistik und Spedition
Gesundheit und Medizintechnik
Immobilienwirtschaft
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Maschinen- und Anlagenbau
Automotive-Zulieferung
Spezialchemie
Logistik und Spedition
Gesundheit und Medizintechnik
Immobilienwirtschaft
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
TMT und Software
Energie und Versorger
Handwerk und Bauhandwerk
Textil und Mode
Agrar und Ernährung
Professional Services
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
TMT und Software
Energie und Versorger
Handwerk und Bauhandwerk
Textil und Mode
Agrar und Ernährung
Professional Services
Case Studies

Aus der Praxis unserer Nachfolgeberatung

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir Übergaben über Jahre planbar und wertsichernd gestalten.

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Familieninterne Nachfolge

Familienbetrieb übergibt an die dritte Generation

Ausgangslage
  • Komplementär-GmbH mit operativer KG, 240 Mitarbeiter
  • Zwei Kinder, davon eines im Betrieb tätig
Unser Vorgehen
  • Übergabefahrplan über vier Jahre entwickelt
  • Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG strukturiert
Ergebnis
  • Übergabe an die dritte Generation vollzogen
  • Steuerlast über die Regelverschonung deutlich gesenkt

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Spezialchemie
Branche: SpezialchemieZiel: MBO

Inhaber übergibt an das eigene Management

Ausgangslage
  • Kein familieninterner Nachfolger vorhanden
  • Erfahrenes Führungsteam bereit zur Übernahme
Unser Vorgehen
  • Bewertung nach IDW S1 erstellt
  • MBO-Finanzierung mit Banken strukturiert
Ergebnis
  • Übernahme durch das Management abgeschlossen
  • Standort und Belegschaft gesichert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Logistik
Branche: LogistikZiel: Verkauf und M&A

Gesellschafterstamm verkauft an strategischen Erwerber

Ausgangslage
  • Mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Zielen
  • Ausländische Vertriebstochter ohne saubere Verrechnungspreise
Unser Vorgehen
  • Struktur bereinigt und Verrechnungspreise dokumentiert
  • Strukturierter Bieterprozess begleitet
Ergebnis
  • Verkauf an strategischen Erwerber vollzogen
  • Kaufpreis über der ursprünglichen Erwartung

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner in der Unternehmensnachfolge

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Wann sollten wir mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Realistisch sieben bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. Die schenkungsteuerlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG von 400.000 Euro pro Kind erneuern sich alle zehn Jahre. Die Verschonungsregeln der §§ 13a 13b ErbStG haben Behaltensfristen von fünf oder sieben Jahren. Eine doppelstöckige Holding zur Vorbereitung von Anteilsübertragungen braucht zwei bis drei Jahre Vorlauf um steuerlich anerkannt zu werden. Wer mit 65 übergeben will sollte spätestens mit 55 strukturieren. Bei plötzlichen Anlässen wie Krankheit oder unerwarteten Kaufangeboten arbeiten wir auch in komprimierten Zeitfenstern von sechs bis zwölf Monaten.
Wie verhalten sich Familienstiftung und doppelstöckige Holding zueinander?
Die doppelstöckige Holding ist das operative Vehikel: eine Familien-Holding-GmbH hält die Anteile an der operativen Gesellschaft und nutzt § 8b KStG für nahezu steuerfreie Dividenden und § 6 Abs. 3 EStG für unentgeltliche Übertragungen. Die Familienstiftung nach §§ 80 ff. BGB ist das strategische Vehikel: sie entzieht das Unternehmen dem Erbgang dauerhaft und sichert Vermögensbindung über Generationen. Wir kombinieren beides oft so dass die Stiftung die Holding hält und der Stiftungsvorstand mit Familienmitgliedern besetzt wird. So bleiben Steuerneutralität operative Flexibilität und Generationenbindung gleichzeitig erhalten.
Was passiert bei plötzlichem Tod des Inhabers ohne vorbereitete Nachfolge?
Es greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Ehegatte und Kinder werden Miterben in Erbengemeinschaft. Diese ist nach § 2038 BGB nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Bei einer GmbH bedeutet das dass keine Beschlüsse gefasst werden können wenn auch nur ein Erbe blockiert. Banken kündigen Linien Lieferanten werden nervös Mitarbeiter suchen Anschlussjobs. Wir richten für Mandanten ohne abgeschlossene Nachfolge mindestens eine Notfallregelung ein: Vorsorgevollmacht Vorsorgetestament und eine Schubladen-Geschäftsführungsregelung mit benannten Interims-Geschäftsführern die innerhalb von 48 Stunden handlungsfähig sind.
Wie hoch sind die üblichen Beratungskosten?
Wir arbeiten in der Nachfolge nahezu ausschließlich auf Festpreis- oder Phasenhonorar-Basis nicht auf Stundenbasis. Eine vollständige Nachfolgestrukturierung für ein mittelständisches Familienunternehmen mit Umsatz zwischen 30 und 150 Millionen Euro liegt meist zwischen 180.000 und 450.000 Euro über einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten. Darin enthalten sind Gesellschaftsrecht Steuerstrukturierung Bewertung Beiratskonzept und Beurkundungsbegleitung. Bei externen Verkäufen kommt eine erfolgsabhängige Komponente von üblich 0,8 bis 1,5 Prozent des Transaktionsvolumens hinzu. Notar Bewertungsgutachter und Sondersteuerberater werden gesondert abgerechnet.
Begleiten Sie auch reine Management-Buy-outs oder Verkäufe an Externe?
Ja. Etwa 40 Prozent unserer Nachfolgemandate enden in einer externen Lösung weil keine familieninternen Nachfolger zur Verfügung stehen oder die Geschwister sich nicht einigen. Wir betreuen den vollständigen Prozess von der Marktansprache über Vendor Due Diligence Teaser und Information Memorandum bis zur Verhandlung des SPA. Bei MBOs strukturieren wir die Finanzierung über Akquisitionsdarlehen Mezzanine und Verkäuferdarlehen und verhandeln Earn-Out-Komponenten mit dem Senior. Wir arbeiten dabei auch mit M&A-Boutiquen zusammen und behalten die Federführung in den wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen; die juristische Umsetzung liegt bei den eingebundenen Rechtsanwälten.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar und Steuerberater?
Wir verstehen uns als Koordinatoren nicht als Verdränger der bestehenden Berater. Hausnotare bleiben für die Beurkundung verantwortlich Hausteuerberater für die laufende Steuerdeklaration. Wir übernehmen die Gesamtarchitektur, die wirtschaftliche Steuerung und die Verhandlung mit Dritten; die rechtliche Strukturierung und Beurkundung erfolgt durch die eingebundenen Rechtsanwälte und Notare. In der Praxis bedeutet das wöchentliche Jour-fixes mit dem Beraterkreis ein gemeinsam geführtes Projektdokument und klare Verantwortungstrennungen. Bei komplexen Cross-Border-Fällen koordinieren wir zusätzlich die ausländischen Berater in Wien Zürich Paris oder London.
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens fünf bis sieben Jahren bis zur tatsächlichen Übergabe. Diese Spanne ist praktisch begründet und ergibt sich aus den Behaltefristen des § 13a ErbStG für die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen sowie aus der praktischen Notwendigkeit eines belastbaren Übergangsmanagements. In Österreich gelten parallel die Begünstigungen nach § 15a ErbStG iVm § 24 BAO, in der Schweiz sind die kantonalen Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Vorgaben des SchKG bei Restrukturierungen zu beachten. Wer mit der Planung erst bei einem genauen Verkaufsanlass beginnt, verliert in der Regel Verhandlungsmacht und Bewertungsspielraum. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Praktische Empfehlung: Beginnen Sie spätestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres mit einer dokumentierten Strukturanalyse, auch wenn ein genauer Nachfolger noch nicht feststeht.
Welche Steuerfallen lauern bei der Unternehmensnachfolge?
Die häufigsten Verwerfungen entstehen bei der Verschonungsregelung nach §§ 13a, 13b ErbStG, insbesondere wenn die Lohnsummenregelung oder die Behaltefrist von fünf beziehungsweise sieben Jahren verletzt wird. Kritisch sind außerdem verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG bei vorgelagerten Umstrukturierungen sowie die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Personengesellschaften. In Österreich ist die siebenjährige Behaltefrist nach § 15a ErbStG aF und ihre Nachwirkungen über das URG zu prüfen, in der Schweiz die Stempelabgabe nach StG sowie die Quellensteuerthematik bei grenzüberschreitenden Konstellationen. Praktische Empfehlung: Lassen Sie vor jeder Übertragung eine schriftliche Tax Due Diligence erstellen, die explizit Behaltefristen, Lohnsummen und schädliches Verwaltungsvermögen abbildet.
Wie bewerte ich mein Unternehmen für die Nachfolge?
Der Bewertungsanlass entscheidet über das Verfahren. Für steuerliche Zwecke schreibt § 199 BewG das vereinfachte Ertragswertverfahren mit dem Kapitalisierungszinssatz nach § 203 BewG vor, dessen Ergebnisse jedoch häufig vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Für Verkaufs- und Verhandlungszwecke ist regelmäßig ein DCF-Verfahren nach IDW S 1 vorzuziehen, ergänzt um Multiplikator-Analysen aus vergleichbaren Transaktionen. Bei familieninternen Übergaben ist zusätzlich das Pflichtteilsrecht nach §§ 2303 ff. BGB zu berücksichtigen, in Österreich §§ 757 ff. ABGB, in der Schweiz Art. 470 ff. ZGB. Eine Erstberatung zur Auswahl des passenden Verfahrens bieten wir kostenfrei und unverbindlich an. Praktische Empfehlung: Erstellen Sie parallel ein Steuerwert-Gutachten und ein Marktwert-Gutachten, um in Verhandlungen wie bei der Finanzverwaltung argumentationsfähig zu bleiben.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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