Wenn Ermittlungen das Unternehmen treffen
Eine Durchsuchung oder der Vorwurf der Untreue trifft Geschäftsleiter oft ohne Vorwarnung und gefährdet Freiheit und Reputation zugleich. Die Strafverteidigung übernehmen die von uns eingebundenen Fachanwälte für Strafrecht. Wir koordinieren das Verfahren, bringen die wirtschaftliche und bilanzielle Dimension ein und schützen die Handlungsfähigkeit des laufenden Betriebs. Vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden an begleiten wir Sie mit ruhiger Hand.
Wirtschaftsstrafrecht erbringen wir nicht selbst, sondern über unser bewährtes Partner-Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir koordinieren die Mandatsführung und sichern die wirtschaftliche Beratungslinie. Sie erhalten alles aus einer Hand.
Was leisten wir im Wirtschaftsstrafrecht?
Wirtschaftsstrafrecht ist bei Dr. Furch & Partner eine kuratierte Leistung. Die forensische Strafverteidigung selbst übernehmen ausgewählte Fachanwälte für Strafrecht aus unserem festen Partnernetzwerk in Stuttgart München Frankfurt Wien Zürich und Basel. Diese Partneranwälte arbeiten seit Jahren mit uns zusammen sind auf Wirtschafts- Steuer- und Kapitalmarktstrafrecht spezialisiert und treten als Wahlverteidiger vor den Wirtschaftsstrafkammern auf. Wir bringen die wirtschaftliche steuerliche und bilanzielle Dimension ein die in einem reinen Strafverteidigungs-Mandat oft zu kurz kommt. Konkret heißt das: ein Mandatsleiter aus unserem Haus koordiniert das Verfahren steuert die Schnittstellen zu Wirtschaftsprüfer Hausbank Aufsichtsbehörde und Versicherer und sorgt dafür dass die strafrechtliche Verteidigungslinie konsistent ist mit der bilanziellen Behandlung drohender Geldbußen mit Mitteilungen an die BaFin oder FINMA mit der Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt nach Artikel 17 MAR und mit den vergaberechtlichen Folgen einer möglichen Verurteilung. Bei grenzüberschreitenden Verfahren orchestrieren wir das internationale Verteidigungsteam: deutscher Partneranwalt für das Hauptverfahren österreichischer und schweizerischer Strafverteidiger für parallele Verfahren ein US-Counsel wenn FCPA oder Capital Markets Themen hineinspielen. Diese Architektur ist dann sinnvoll wenn der Sachverhalt zu komplex für eine einzelne Kanzlei ist und wenn die unternehmerischen Folgen genauso wichtig sind wie das Strafverfahren selbst.
Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht
Klicken Sie auf einen Bereich um zu sehen wie wir konkret unterstützen.
Verteidigung in Korruption und Untreue+
Vorwürfe nach Paragraph 299 und 266 StGB Paragraph 153 öStGB und Artikel 322 ff StGB Schweiz prägen den Großteil der Mandate. Wir koordinieren die Verteidigung gegen Bestechungs- und Bestechlichkeitsvorwürfe im geschäftlichen Verkehr gegen Untreuevorwürfe bei Vorstandsentscheidungen und gegen Vorwürfe der Vorteilsannahme im Gesundheitswesen. Parallel laufen vergaberechtliche Folgen Eintragung im Wettbewerbsregister und Selbstreinigungsverfahren die wir mit der vergaberechtlichen Beratung verzahnen damit Folgeaufträge gesichert bleiben.
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige+
Steuerfahndung Betriebsprüfung mit Übergang ins Strafverfahren und Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO oder Paragraph 29 öFinStrG. Cum-Ex Verrechnungspreise nach Paragraph 1 AStG verdeckte Gewinnausschüttungen Umsatzsteuerkarusselle und Kryptowährungen. Wir arbeiten die strafrechtliche Verteidigung eng mit dem Steuerteam zusammen damit Berichtigungserklärung Verteidigungslinie und bilanzielle Behandlung konsistent sind und die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht durch verfrühte Schritte verloren geht.
Insolvenzstrafrecht und Restrukturierung+
Insolvenzverschleppung nach Paragraph 15a InsO Bankrott nach Paragraph 283 ff StGB Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach Paragraph 266a StGB und die österreichischen Pendants in Paragraph 159 ff öStGB. In Restrukturierungen nach StaRUG oder ReO begleiten wir Geschäftsführer durch die kritische Phase zwischen drohender und tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit. Ziel ist die strafrechtliche Absicherung von Sanierungsentscheidungen und der Schutz vor persönlicher Haftung bei späterer Insolvenz.
Kapitalmarkt und Bankenstrafrecht+
Insiderhandel Marktmanipulation nach Artikel 14 und 15 MAR Ad-hoc-Verletzungen nach Artikel 17 MAR und die strafrechtlichen Folgen nach Paragraph 119 WpHG. Cum-Ex Cum-Cum und die Verfahren der vergangenen Jahre prägen die Mandatsstruktur. Die eingebundenen Fachanwälte verteidigen Vorstände Händler und Berater im Spannungsfeld von BaFin Verfahren staatsanwaltlicher Ermittlung und parallel laufenden Anlegerklagen, während wir die wirtschaftliche und bilanzielle Dimension steuern. Die Verzahnung mit der bilanziellen Behandlung und der Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt ist entscheidend.
Sanktionen Exportkontrolle Geldwäsche+
EU Sanktionen gegen Russland Iran und Belarus AWG BAFA Genehmigungen das Schweizer EmbG und das österreichische SanktG. Geldwäscheverdachtsmeldungen nach Paragraph 43 GwG ohne Tipping-Off Verstoß. Die eingebundenen Fachanwälte verteidigen entlang der gesamten Compliance-Kette von der Endverbleibserklärung über das Screening von Vertragspartnern bis zur Frage ob ein Zwischenhändler in einem Drittstaat das Sanktionsregime aushebelt, wir liefern dazu die betriebswirtschaftliche Aufarbeitung. Strafverfahren und Listing-Risiken werden zusammen gedacht.

Für wen ist wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung relevant?
Wir arbeiten für Geschäftsführer Vorstände Aufsichtsräte und Compliance Officer mittelständischer und konzerngebundener Unternehmen aus der DACH-Region die in ein Ermittlungsverfahren geraten sind oder eines kommen sehen. Typisch sind Inhaber von Tier-1 Automotive Zulieferern aus Baden-Württemberg und Oberösterreich Vorstände regional verankerter Privatbanken in Frankfurt Wien und Zürich CFOs börsennotierter Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz und CEOs von Familienunternehmen in der Logistik im Maschinenbau und in der Pharmaindustrie. Ebenso begleiten wir Familienstämme und Stiftungen wenn steuerstrafrechtliche Fragen die Vermögensstruktur berühren sowie Investoren und Fondsmanager bei kapitalmarktstrafrechtlichen Vorwürfen. Mandanten kommen typischerweise dann zu uns wenn klar wird dass der Sachverhalt nicht nur strafrechtlich sondern parallel steuerlich aufsichtsrechtlich bilanziell und gesellschaftsrechtlich gelöst werden muss. Die Kombination aus Strasbourg als Verhandlungsplatz und einem etablierten Netzwerk von Fachanwälten für Strafrecht in Stuttgart München Wien und Zürich erlaubt diese verzahnte Bearbeitung.
Mit welchen strafrechtlichen Anliegen kommen Mandanten?
Durchsuchung und Beschlagnahme
Die Staatsanwaltschaft rückt mit einem Durchsuchungsbeschluss nach Paragraph 102 oder 103 StPO an. IT-Forensiker spiegeln Server der Aufsichtsrat erfährt aus der Lokalpresse von der Maßnahme und Wettbewerber positionieren sich. Ohne Sofort-Reaktion mit klarem Verteidigungsanker werden in den ersten 48 Stunden Tatsachen geschaffen die später kaum noch korrigierbar sind. Beschlagnahmefreie Unterlagen müssen markiert Auswertungen begleitet und Mitarbeiter auf zulässige Auskünfte vorbereitet werden. Parallel laufen Pflichten gegenüber BaFin Bundeskartellamt und Wirtschaftsprüfer die nicht ignoriert werden dürfen.
Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige
Betriebsprüfung wird zur Steuerfahndung. Verrechnungspreise nach Paragraph 1 AStG werden plötzlich als verdeckte Gewinnausschüttung umgedeutet Cum-Ex Strukturen aus 2015 holen Vorstände 2026 ein und Kryptotransaktionen treffen auf eine unklare Erklärungslage. Die strafbefreiende Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO funktioniert nur bei vollständiger Berichtigung aller unverjährten Zeiträume. Ein verfrüht eingereichter Berichtigungsentwurf vernichtet die Sperrwirkung und liefert die Beweismittel gleich mit. Steuerstrafverfahren und Bilanz müssen zusammen gedacht werden.
Korruption und Compliance-Verstöße
Ein Vertriebsleiter in Bukarest hat über drei Jahre Vermittlungsprovisionen an einen lokalen Berater gezahlt. Nach Paragraph 299 StGB Paragraph 30 OWiG Paragraph 130 OWiG und dem österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz steht plötzlich nicht nur die Person sondern das Unternehmen mit Geldbußen bis 10 Millionen Euro im Raum. Hinzu kommen interne Untersuchung Vergaberecht Konsequenzen für laufende Ausschreibungen und Reputationsfolgen die in regulierten Branchen Lizenzen kosten können.
Geldwäsche und Sanktionsverstöße
Das EU Sanktionsregime gegen Russland Belarus und Iran ist seit den Verschärfungen 2024 ein Dauerthema. Paragraph 18 AWG die Schweizer EmbG Verordnungen und das österreichische SanktG schaffen ein dichtes Pflichtengeflecht. Ein übersehener Zwischenhändler in Dubai eine fehlerhafte Endverbleibserklärung ein nicht gescreenter Vertragspartner führt zu Strafverfahren Vermögensabschöpfung und Listing-Folgen. Geldwäscheverdachtsmeldungen nach Paragraph 43 GwG müssen erfolgen ohne den Mandanten zu warnen und ohne die Verteidigung zu kompromittieren.
Insolvenzstrafrecht und persönliche Haftung
Sobald die Antragspflicht nach Paragraph 15a InsO greift entsteht für Geschäftsführer ein strafrechtliches Risiko nach Paragraph 15a Absatz 4 InsO sowie nach Paragraph 283 ff StGB. Bankrott Insolvenzverschleppung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach Paragraph 266a StGB werden in jeder Insolvenz routinemäßig geprüft. Wer die 21-Tage-Frist verkennt oder zwischen drohender und tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit nicht sauber unterscheidet riskiert Freiheitsstrafe und Geschäftsführerverbot. StaRUG bietet hier zusätzliche Gestaltungswege die strafrechtlich abgesichert werden müssen.
So funktioniert die strafrechtliche Verteidigung im Netzwerk
Ein Wirtschaftsstrafverfahren ist nie nur ein Strafverfahren. Es ist gleichzeitig ein Bilanzthema weil drohende Geldbußen und Vermögensabschöpfung nach Paragraph 73 ff StGB nach IAS 37 zu passivieren sein können. Es ist ein Bankenthema weil Covenants in Kreditverträgen typischerweise an Compliance-Erklärungen geknüpft sind. Es ist ein Vergaberechtsthema weil eine Eintragung im Wettbewerbsregister nach Paragraph 8 WRegG Folgeaufträge gefährdet. Und es ist ein Kapitalmarktthema weil Insiderinformationen nach Artikel 7 MAR ad hoc publiziert werden müssen sobald der Sachverhalt eine Erheblichkeitsschwelle überschreitet. Unsere Arbeit setzt genau an dieser Schnittstelle an. Die forensische Verteidigung übernimmt ein Fachanwalt für Strafrecht aus unserem Partnernetzwerk. Wir steuern das Mandat von Strasbourg aus übernehmen die Schnittstellen zu Steuern Bilanz Restrukturierung und Bank und sorgen dafür dass die Verteidigungslinie strafrechtlich und unternehmerisch konsistent ist. Das beginnt mit einer schriftlichen Verteidigungsstrategie noch in der ersten Woche umfasst eine Kommunikationsmatrix mit Aufsichtsrat Wirtschaftsprüfer Bank Versicherer und Behörden und endet erst mit der Verfahrenseinstellung dem rechtskräftigen Urteil oder dem dokumentierten Compliance-Stand nach Abschluss der internen Untersuchung. Internationale Sachverhalte werden über die Rechtshilfeabkommen das Europäische Haftbefehl-System und die Doppelverfolgungsverbote nach Artikel 50 GRCh koordiniert.
In welchen Konstellationen verteidigen wir?
Kartellverfahren und Korruption im Einkauf
Bundeskartellamt und Europäische Kommission prüfen Absprachen in Lieferketten. Parallel laufen Korruptionsvorwürfe im Auslandsvertrieb. Wir koordinieren Verteidigung Bonusantrag und vergaberechtliche Selbstreinigung damit OEM-Mandate nicht verloren gehen.
Cum-Ex Marktmanipulation Insiderhandel
Vorstände regionaler Privatbanken und Asset Manager stehen wegen Cum-Ex und Cum-Cum Strukturen aus den Jahren 2010 bis 2017 im Fokus. BaFin Verfahren und strafrechtliche Ermittlungen laufen parallel. Wir flankieren die anwaltliche Verteidigung an der Schnittstelle zu Aufsichtsrecht und Bilanz.
Anti-Korruption Heilmittelwerbung Arzneimittelrecht
Paragraph 299a und 299b StGB Heilmittelwerbegesetz und das österreichische Arzneimittelgesetz schaffen ein dichtes Netz für Vertriebsstrukturen. Vorwürfe gegen Sales-Teams berühren Lizenzen und Krankenkassenvereinbarungen. Verteidigung muss regulatorisch mitdenken.
Geldwäsche Submissionsabsprachen Bauträger-Insolvenz
Geldwäscheverdacht nach Paragraph 261 StGB bei Bargeldzahlungen Submissionsabsprachen nach Paragraph 298 StGB und Insolvenzstrafrecht bei Bauträgern. Wir koordinieren Strafverteidigung Insolvenzrecht und Bankgespräche bei stockenden Projekten.
Datenschutz Cybercrime Plattformhaftung
DSGVO Bußgelder treffen auf strafrechtliche Vorwürfe nach Paragraph 42 BDSG. Cyberangriffe lösen Strafanzeigen und parallele Aufsichtsverfahren aus. Plattformbetreiber stehen unter dem Digital Services Act und dem KoPlG in der Pflicht. Verteidigung wird technisch und regulatorisch.
Sanktionsrecht Exportkontrolle Zoll
EU Sanktionen gegen Russland Iran und Belarus AWG BAFA Genehmigungen und das Schweizer EmbG. Spediteure und Exporteure geraten ins Visier weil Endverbleibserklärungen fehlerhaft oder Zwischenhändler nicht gescreent waren. Die eingebundenen Fachanwälte verteidigen entlang der Compliance-Kette, wir steuern die wirtschaftliche Seite.
Produkthaftung Arbeitsunfall Umweltstrafrecht
Tödlicher Arbeitsunfall an einer Anlage Verstoß gegen das BImSchG oder gegen das österreichische AWG. Geschäftsführer haften nach Paragraph 130 OWiG persönlich. Die eingebundenen Fachanwälte verteidigen parallel zur zivilrechtlichen Produkthaftung und zum Versicherungsverfahren, wir koordinieren die wirtschaftlichen Folgen.
Schritt für Schritt zur strafrechtlichen Verteidigung
Sofort-Reaktion in 24 Stunden
Über die Hotline wird das Mandat angenommen ein Partneranwalt aus dem Strafrechtsnetzwerk zugewiesen und die Erstmaßnahmen koordiniert. Sicherung beschlagnahmefreier Unterlagen Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses Briefing der Geschäftsleitung Abstimmung mit Aufsichtsrat und D&O Versicherer. Ergebnis nach 24 Stunden: ein Lagebild eine verantwortliche Person je Arbeitsstrang und eine vorläufige Verteidigungslinie.
Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung
Sobald Akteneinsicht nach Paragraph 147 StPO gewährt wird beginnt die systematische Auswertung. Parallel läuft eine interne Sachverhaltsaufklärung mit forensischen Wirtschaftsprüfern und IT-Forensik. Ziel ist ein konsolidierter Sachverhalt der sowohl als Verteidigungsgrundlage als auch für bilanzielle Rückstellungen und Mitteilungen an Aufsichtsbehörden tragfähig ist. Doppelarbeit und widersprüchliche Darstellungen werden vermieden.
Verteidigungsstrategie und Verfahrensführung
Auf Basis der Sachverhaltsaufklärung wird die Verteidigungslinie festgelegt: aktive Einlassung schweigen Schriftsatzverteidigung oder Verständigung. Parallel werden Anträge auf Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153 oder 153a StPO vorbereitet wo das aussichtsreich ist. Bei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen nach Paragraph 30 OWiG wird der Kooperationsbonus durch dokumentierte Aufklärung und Compliance-Verbesserungen genutzt.
Schnittstellenmanagement Steuern Bank Aufsicht
Während die Verteidigung läuft werden die Folgewirkungen aktiv gesteuert. Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO wenn steuerstrafrechtlich relevant. Information der Hausbanken in einem Format das Covenants schützt. Anzeigepflichten gegenüber BaFin FMA oder FINMA. Wettbewerbsregister-Eintragung und Selbstreinigungsverfahren nach Paragraph 125 GWB. Bilanzielle Behandlung der drohenden Geldbußen mit den Wirtschaftsprüfern.
Verfahrensabschluss und Compliance-Nachsorge
Nach Verfahrensende wird der Sachverhalt in ein dauerhaftes Compliance-Programm überführt. Tone from the Top Risk Assessment Kontrollen Schulungen Whistleblowing nach HinSchG und HSchG. Ziel ist nicht nur das Verfahrensende sondern ein dokumentierter Compliance-Stand der bei künftigen Prüfungen Bestand hat und in Vergabeverfahren als Selbstreinigung anerkannt wird.
Vier Hebel der Verteidigung
Individualverteidigung
Geschäftsführer Vorstände Aufsichtsräte und Compliance Officer als natürliche Personen. Der Fachanwalt für Strafrecht aus dem Partnernetzwerk übernimmt die forensische Verteidigung. Wir koordinieren die Schnittstelle zur D&O Versicherung zur arbeitsrechtlichen Trennung von Mandaten und zur persönlichen Vermögensstruktur. Ziel ist Verfahrenseinstellung oder Verständigung ohne Verlust des Mandats und ohne Berufsverbot nach Paragraph 70 StGB oder vergleichbare Maßnahmen in Österreich und der Schweiz.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Wenn Ermittler vor der Tür stehen
Die Durchsuchung kommt um sechs Uhr morgens. Staatsanwaltschaft Stuttgart oder die Strafverfolgungsbehörden in Wien beschlagnahmen Server, IT-Systeme und Aktenordner. Parallel laufen Anfragen der BaFin oder FINMA, der Aufsichtsrat verlangt einen Lagebericht bis zum Mittag und die Hausbank prüft die Auswirkungen auf bestehende Kreditlinien. In dieser Phase werden Entscheidungen getroffen die das gesamte Verfahren prägen. Wer jetzt ohne Strategie reagiert riskiert Selbstbelastungen Kommunikationsfehler und parallele zivilrechtliche Haftungsfolgen die später kaum noch zu korrigieren sind. Geschäftsführer Vorstände und Compliance Officer stehen gleichzeitig persönlich und unternehmerisch im Fokus.
Strafverteidigung im Netzwerk mit Wirtschaftsberatung
Die Strafverteidigung selbst übernehmen ausgewählte Fachanwälte für Strafrecht aus unserem internationalen Partnernetzwerk. Wir koordinieren das Mandat von Strasbourg aus über die Schnittstelle zu Steuern Bilanz Restrukturierung und Bank. Das bedeutet konkret: ein Mandatsleiter steuert die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft mit BaFin oder FMA mit der Konzernrevision mit den Wirtschaftsprüfern und mit der Geschäftsleitung. Strafrechtliche Verteidigungslinie und bilanzielle Behandlung etwa nach IAS 37 für drohende Geldbußen werden nicht nacheinander sondern parallel entwickelt. So entsteht eine konsistente Verteidigung die zivilrechtliche D&O Fragen Tax Compliance und operative Geschäftsfortführung mitdenkt.
Verfahrensende ohne Kollateralschaden
Ziel ist die Einstellung nach Paragraph 153 oder 153a StPO in Österreich nach Paragraph 198 StPO in der Schweiz das Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Wo das nicht erreichbar ist arbeiten wir auf eine Verständigung nach Paragraph 257c StPO mit klaren Folgen für das Unternehmen hin. Parallel sichern wir die operative Handlungsfähigkeit: keine ungerechtfertigten Vermögensarreste keine vorschnellen Kontosperrungen geordnete Kommunikation mit Banken Versicherern und Geschäftspartnern. Am Ende stehen Verfahrensergebnis bilanzielle Klarheit und ein dokumentierter Compliance-Stand der bei künftigen Prüfungen Bestand hat. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig die Organe behalten ihre Mandate.
Antworten auf häufige Fragen
Übernimmt Dr. Furch & Partner selbst die Strafverteidigung?
Was passiert in den ersten Stunden nach einer Durchsuchung?
Wie unterscheidet sich die Verteidigung gegen Person und Unternehmen?
Welche Rolle spielen interne Untersuchungen?
Wie wird ein Verfahren in der Schweiz Österreich und Deutschland koordiniert?
Was bedeutet eine Verständigung nach Paragraph 257c StPO praktisch?
Können Sie auch in laufenden Verfahren übernehmen?
Was sind die häufigsten Insolvenzstraftaten?
Wie verteidige ich mich gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
Welche Strafe droht bei verspäteter Insolvenzantragstellung?
„In Wirtschaftsstrafverfahren entscheidet sich der Ausgang nicht im Plädoyer sondern in der ersten Woche.“
Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat
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