Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

Wenn Ermittlungen das Unternehmen treffen

Wir klären die wirtschaftliche und bilanzielle Größenordnung eines Ermittlungsverfahrens auf, koordinieren das Mandat und arbeiten eng mit den eingebundenen Fachanwälten für Strafrecht zusammen.

Wirtschaftsstrafrecht
Wofür wir stehen

Aufklärung der Zahlen und Schutz Ihrer Handlungsfähigkeit

Wir quantifizieren die wirtschaftliche Größenordnung eines Vorwurfs, bevor Emotionen die Strategie bestimmen, und halten Ihren Betrieb während des Verfahrens handlungsfähig.

30+Jahre Erfahrung in Krise und Sanierung
6Partnerstandorte für Strafverteidigung in der DACH-Region
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate in Krise und Verfahren
Bereits über 180 Mandate beraten
Leerer Besprechungsraum einer Wirtschaftsberatung
Leistungen

Was leisten wir im Wirtschaftsstrafrecht?

Ein Ermittlungsverfahren trifft die Geschäftsleitung oft ohne Vorwarnung und bindet innerhalb von Stunden die gesamte Aufmerksamkeit. Wir sind eine Wirtschaftsberatung und keine Rechtsanwaltskanzlei, deshalb übernehmen wir keine Strafverteidigung. Wir klären die wirtschaftliche und bilanzielle Größenordnung des Vorwurfs auf, sichern die relevanten Zahlen forensisch und bringen diese Aufarbeitung in die Verteidigung ein, die ein von uns eingebundener Fachanwalt für Strafrecht führt. So bleibt Ihr Betrieb handlungsfähig, während das Verfahren läuft.

  • Forensische Aufarbeitung der Buchführung und der Zahlungsströme
  • Feststellung des Zeitpunkts der Insolvenzreife nach § 15a InsO
  • Schadens- und Vermögensflussanalyse bei Untreuevorwürfen
  • Steuerliche und bilanzielle Einordnung für die Verteidigungslinie
  • Koordination mit den eingebundenen Fachanwälten für Strafrecht
Schwerpunkte

Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

Je nach Vorwurf setzen wir an einem von vier Punkten an, von der Insolvenzreife über Vermögensdelikte und Steuer bis zur Begleitung im laufenden Ermittlungsverfahren.

Insolvenzstrafrecht

Sobald ein Insolvenzantrag gestellt ist, prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO und des Bankrotts nach § 283 StGB. Entscheidend ist der genaue Zeitpunkt, ab dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag. Wir rekonstruieren diesen Zeitpunkt aus Ihrer Buchhaltung, prüfen die Buchführungspflicht nach § 283b StGB und ordnen Zahlungen ein, die als Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung nach § 283c und § 283d StGB gewertet werden könnten. Diese Aufarbeitung übergeben wir dem verteidigenden Fachanwalt als belastbare Faktenbasis.

  • Rekonstruktion des Zeitpunkts der Insolvenzreife
  • Prüfung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB
  • Einordnung von Zahlungen nach § 283c und § 283d StGB
Insolvenzstrafrecht

Untreue und Vermögensdelikte

Der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB entsteht schnell, wenn Vermögensdispositionen im Nachhinein als pflichtwidrig gewertet werden. Wir analysieren die Vermögensflüsse, berechnen den behaupteten Schaden nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und arbeiten die geschäftliche Rechtfertigung der Entscheidungen heraus. Beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB und beim Eingehungsbetrug klären wir, ob und wann die Zahlungsfähigkeit gegeben war. Ihr Fachanwalt führt die Verteidigung auf dieser Grundlage.

  • Vermögensflussanalyse und Schadensberechnung bei § 266 StGB
  • Prüfung nicht abgeführter Sozialbeiträge nach § 266a StGB
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit beim Eingehungsbetrug
Untreue und Vermögensdelikte

Steuerstrafrecht

Aus einer Betriebsprüfung wird schnell ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO. Wir arbeiten die steuerlichen und bilanziellen Sachverhalte auf, quantifizieren die möglichen Mehrsteuern und bereiten eine belastbare Nacherklärung vor. Wo eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, prüfen wir mit dem eingebundenen Steuerstrafverteidiger ihre Voraussetzungen und ihren richtigen Zeitpunkt. So bleibt die steuerliche Linie mit der strafrechtlichen Verteidigung abgestimmt.

  • Aufarbeitung der Sachverhalte aus der Betriebsprüfung
  • Quantifizierung möglicher Mehrsteuern nach § 370 AO
  • Vorbereitung von Nacherklärung und Selbstanzeige
Steuerstrafrecht

Begleitung im Ermittlungsverfahren

Eine Durchsuchung bindet den Betrieb und gefährdet Daten, die Sie später zur Entlastung brauchen. Wir begleiten Sie ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, sichern die betriebswirtschaftlichen Unterlagen forensisch und richten eine Kommunikationsmatrix für Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und Hausbank ein. Die verfahrensführende Verteidigung übernimmt der Fachanwalt für Strafrecht, während wir die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens absichern.

  • Vorbereitung auf Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Forensische Sicherung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen
  • Kommunikationsmatrix für Gremien und Geschäftspartner
Begleitung im Ermittlungsverfahren
Mandanten

Für wen ist unsere Unterstützung im Wirtschaftsstrafrecht sinnvoll?

Wir unterstützen die Menschen und Unternehmen, die im Wirtschaftsstrafrecht persönlich in der Verantwortung stehen, von der Geschäftsleitung bis zum Aufsichtsorgan.

Geschäftsführer und VorständeOrgane, die persönlich in ein Ermittlungsverfahren geraten oder eines kommen sehen.
Aufsichtsräte und BeiräteKontrollorgane, die eine unabhängige wirtschaftliche Aufklärung eines Vorwurfs verlangen.
Compliance OfficerVerantwortliche, die eine interne Untersuchung sauber aufsetzen und dokumentieren wollen.
CFOs und FinanzleitungFinanzverantwortliche zwischen bilanzieller Bewertung und drohender Vermögensabschöpfung.
Familienunternehmen und InhaberInhabergeführte Unternehmen, die Vermögen und Fortführung schützen wollen.
Banken und FinanzinstituteVorstände regional verankerter Institute bei aufsichts- und strafrechtlichen Vorwürfen.
Familienstämme und StiftungenVermögensträger, deren Struktur durch steuerstrafrechtliche Fragen berührt wird.
Investoren und FondsmanagerKapitalmarktakteure bei Vorwürfen mit Bezug zu Insider- und Marktmissbrauchsrecht.
Häufige Anliegen

Mit welchen strafrechtlichen Anliegen kommen Mandanten zu uns?

Diese Situationen bringen Geschäftsführer und Vorstände zu uns, und darauf reagieren wir innerhalb von Stunden.

Bei Ihnen steht eine Durchsuchung an oder läuft bereits

Eine Durchsuchung erfordert sofortiges und ruhiges Handeln.

Gegen Sie steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum

Nach einem Insolvenzantrag prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig § 15a InsO. Wir rekonstruieren aus Ihrer Buchhaltung den Zeitpunkt, ab dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorlag, und dokumentieren Ihre Reaktion darauf.

Ein Untreuevorwurf nach § 266 StGB belastet Sie

Vermögensentscheidungen werden im Nachhinein oft als pflichtwidrig dargestellt. Wir analysieren die Zahlungsströme, berechnen den behaupteten Schaden nachvollziehbar und arbeiten die geschäftliche Rechtfertigung heraus.

Nicht abgeführte Sozialbeiträge nach § 266a StGB stehen im Raum

Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt trifft Geschäftsführer persönlich. Wir prüfen, ab wann die Beiträge fällig waren und ob die Zahlungsfähigkeit noch gegeben war.

Aus Ihrer Betriebsprüfung wird ein Steuerstrafverfahren

Sobald der Prüfer den Anfangsverdacht meldet, greift § 370 AO.

Der Insolvenzverwalter erhebt Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung

Der Verwalter verknüpft die zivilrechtliche Haftung häufig mit dem Vorwurf des Bankrotts nach § 283 StGB.

Flur einer Wirtschaftsberatung
Methodik

So funktioniert unsere Begleitung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir begleiten Sie von der ersten Stunde des Verfahrens bis zum dokumentierten Compliance-Stand, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Sofortlage

Wir sichten den Vorwurf, sichern die betriebswirtschaftlichen Unterlagen und binden den passenden Fachanwalt für Strafrecht ein. In dieser Phase treffen wir ausschließlich abgestimmte Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Aufklärung

Wir arbeiten die Zahlen forensisch auf, rekonstruieren die relevanten Zeitpunkte und quantifizieren die wirtschaftliche Größenordnung des Vorwurfs.

3
Strategie

Verteidigungslinie

Wir stimmen die wirtschaftliche Einordnung mit dem Fachanwalt ab und legen die Schnittstellen zu Steuer und Bilanz fest, damit die Linie durchgängig trägt.

4
Umsetzung

Verfahren

Wir begleiten das Verfahren, pflegen die Kommunikationsmatrix gegenüber Gremien und Geschäftspartnern und berichten Ihnen laufend an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.

5
nach Abschluss

Stabilisierung

Wir dokumentieren den Compliance-Stand nach Abschluss der internen Aufklärung und richten Frühwarnindikatoren ein, die neue Vorwürfe verhindern.

Branchen

In welchen Konstellationen unterstützen wir?

Wir arbeiten branchenübergreifend, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Finanzbranche.

Automotive und Zulieferer
Maschinen- und Anlagenbau
Banken und Finanzinstitute
Pharma und Medizintechnik
Logistik und Spedition
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Chemie und Industrie
Automotive und Zulieferer
Maschinen- und Anlagenbau
Banken und Finanzinstitute
Pharma und Medizintechnik
Logistik und Spedition
Bau und Projektentwicklung
Handel und E-Commerce
Chemie und Industrie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
TMT und Software
Gesundheits- und Sozialwesen
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Kapitalmarkt und Fonds
Family Offices und Stiftungen
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
TMT und Software
Gesundheits- und Sozialwesen
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Kapitalmarkt und Fonds
Family Offices und Stiftungen
Case Studies

Aus der Praxis unserer Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Aufklärung und strafrechtliche Verteidigung verzahnen.

Automotive Tier-1
Branche: Automotive Tier-1Ziel: Verfahrenseinstellung

Geschäftsführer unter Verdacht der Insolvenzverschleppung

Ausgangslage
  • 480 Mitarbeiter, Insolvenzantrag im laufenden Jahr gestellt
  • Staatsanwaltschaft prüft § 15a InsO gegen den Geschäftsführer
Unser Vorgehen
  • Rekonstruktion der Zahlungsunfähigkeit aus der Buchhaltung
  • Forensische Faktenbasis für den Fachanwalt erstellt
Ergebnis
  • Verfahren nach § 170 StPO eingestellt
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers abgewendet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Maschinenbau
Branche: MaschinenbauZiel: Einstellung gegen Auflage

Vorstand mit Untreuevorwurf nach § 266 StGB

Ausgangslage
  • Vorwurf pflichtwidriger Vermögensdispositionen
  • Behaupteter Schaden von 4 Mio. Euro
Unser Vorgehen
  • Vermögensflüsse analysiert und den Schaden neu berechnet
  • Geschäftliche Rechtfertigung der Entscheidungen belegt
Ergebnis
  • Verfahren nach § 153a StPO gegen Auflage eingestellt
  • Behaupteter Schaden deutlich reduziert

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Selbstanzeige

Familienunternehmen im Steuerstrafverfahren

Ausgangslage
  • Betriebsprüfung meldet Anfangsverdacht nach § 370 AO
  • Unklare Vorjahre über mehrere Gesellschaften
Unser Vorgehen
  • Steuerliche Sachverhalte vollständig aufgearbeitet
  • Mögliche Mehrsteuern quantifiziert
Ergebnis
  • Strafbefreiende Selbstanzeige rechtzeitig eingereicht
  • Steuerstrafverfahren ohne Anklage beendet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Wirtschaftsstrafrecht

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Übernimmt Dr. Furch & Partner selbst die Strafverteidigung?
Die forensische Strafverteidigung vor Gericht übernehmen Fachanwälte für Strafrecht aus unserem festen Partnernetzwerk in Deutschland Österreich und der Schweiz. Wir koordinieren das Mandat von Grünwald bei München aus und bringen die wirtschaftliche steuerliche und bilanzielle Größenordnung ein. Diese Arbeitsteilung hat sich bewährt, weil Wirtschaftsstrafverfahren fast immer mit Bilanz Steuern Bank und operativem Geschäft verzahnt sind.
Was passiert in den ersten Stunden nach einer Durchsuchung?
Wir aktivieren die 24/7 Hotline koordinieren mit dem Partneranwalt die Anwesenheit vor Ort sichern beschlagnahmefreie Unterlagen prüfen den Durchsuchungsbeschluss auf Reichweite und beraten die Geschäftsleitung zu Auskunftsrechten der Mitarbeiter. Parallel werden Pflichten gegenüber Aufsichtsrat Wirtschaftsprüfer Bank und gegebenenfalls BaFin oder FMA strukturiert. Eine Pressestrategie und die interne Kommunikation werden noch am ersten Tag aufgesetzt.
Wie unterscheidet sich die Verteidigung gegen Person und Unternehmen?
Geschäftsführer Vorstand oder Compliance Officer sind als natürliche Personen Beschuldigte mit Schweigerecht und Verteidigerwahl. Das Unternehmen ist daneben Verfahrensbeteiligter im Bußgeldverfahren nach Paragraph 30 OWiG oder Verband nach österreichischem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Die Interessen können auseinanderlaufen. Wir bauen eine Verteidigungsarchitektur in der beide Mandate getrennt aber abgestimmt geführt werden. Auch die D&O Versicherung wird früh eingebunden.
Welche Rolle spielen interne Untersuchungen?
Interne Untersuchungen nach Paragraph 130 OWiG oder im Vorfeld einer Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO sind oft der Schlüssel für die spätere strafrechtliche Behandlung. Sie müssen so gestaltet werden dass Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben Beweismittel verwertbar sind und der Anwaltsschutz nach der Jones Day Rechtsprechung des BVerfG soweit wie möglich greift. Wir strukturieren den Untersuchungsplan und arbeiten mit forensischen Wirtschaftsprüfern zusammen.
Wie wird ein Verfahren in der Schweiz Österreich und Deutschland koordiniert?
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten laufen häufig parallele Verfahren in mehreren Jurisdiktionen. Wir koordinieren über das Partnernetzwerk eine gemeinsame Verteidigungslinie unter Beachtung der Rechtshilfeabkommen des Europäischen Haftbefehls und der Doppelverfolgungsverbote. Die Schweiz mit dem IRSG Österreich mit dem EU JZG und Deutschland mit dem IRG haben unterschiedliche Spielregeln die früh berücksichtigt werden müssen damit kein Verfahren das andere kompromittiert.
Was bedeutet eine Verständigung nach Paragraph 257c StPO praktisch?
Die Verständigung erlaubt unter strengen Voraussetzungen eine Vereinbarung über das Verfahrensende oft mit Strafbefehl oder Bewährungsstrafe. Für das Unternehmen ist entscheidend dass die Verständigung mit den parallelen Folgen abgestimmt ist: Vergaberechtliches Selbstreinigungsverfahren bilanzielle Rückstellungen nach IAS 37 Mitteilungen an die BaFin und gegebenenfalls Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt nach Artikel 17 MAR. Eine Verständigung die diese Folgen ignoriert führt zu Folgeschäden die den vermeintlichen Vorteil neutralisieren.
Können Sie auch in laufenden Verfahren übernehmen?
Ja. Ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren ist nicht ungewöhnlich gerade wenn das Mandat aus einer reinen Strafverteidigung in eine komplexe Unternehmenssituation hineinwächst. Wir prüfen Aktenlage Verteidigungslinie und parallele Verfahrensstränge und entscheiden gemeinsam mit dem Mandanten ob ein Wechsel sinnvoll ist oder eine Co-Verteidigung mit dem bestehenden Verteidiger den besseren Weg darstellt.
Was sind die häufigsten Insolvenzstraftaten?
In der Praxis dominieren vier Tatbestände das Insolvenzstrafrecht. Erstens die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO in Verbindung mit § 15a Abs. 4 InsO, die bei verspäteter Antragstellung greift. Zweitens der Bankrott nach § 283 StGB, der das Beiseiteschaffen, Verheimlichen oder Zerstören von Vermögensbestandteilen sanktioniert. Drittens die Gläubigerbegünstigung gemäß § 283c StGB, wenn einzelne Gläubiger in der Krise bevorzugt befriedigt werden. Viertens das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen nach § 266a StGB, das in der Insolvenzpraxis regelmäßig flankierend angeklagt wird. In Österreich entspricht dies § 159 StGB sowie der Anzeigepflicht nach § 69 IO, in der Schweiz greifen Art. 163 ff. StGB sowie das SchKG-Regime. Die Erstberatung in unserem Büro in Grünwald bei München erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Praktischer Hinweis: Sichern Sie unverzüglich die Buchhaltung sowie Bankunterlagen der letzten 36 Monate, weil die Staatsanwaltschaft regelhaft auf diesen Zeitraum zurückgreift.
Wie verteidige ich mich gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf nach § 15a InsO setzt zwingend an der exakten Bestimmung des Eintritts von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung an. Die Rechtsprechung des BGH (IX ZR 123/19 sowie 1 StR 285/18) verlangt eine stichtagsbezogene Liquiditätsbilanz und eine Fortführungsprognose nach IDW S 11. Verteidigungsansätze liegen regelmäßig in der Widerlegung der Überschuldung durch eine positive Fortbestehensprognose, im Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen einschließlich StaRUG-Restrukturierungsplan sowie in der Frage des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit. In Österreich greift parallel das URG, in der Schweiz Art. 725 OR. Schweigen Sie zunächst zur Sache und legen Sie alle Unterlagen anwaltlich gefiltert vor. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Praktischer Schritt: Beauftragen Sie umgehend ein Sachverständigengutachten zur Zahlungsunfähigkeit, bevor die Staatsanwaltschaft den Stichtag durch eigenen Gutachter fixieren lässt.
Welche Strafe droht bei verspäteter Insolvenzantragstellung?
§ 15a Abs. 4 InsO sieht für die vorsätzliche Insolvenzverschleppung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, bei fahrlässiger Begehung nach § 15a Abs. 5 InsO bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Hinzu treten regelmäßig § 283 StGB mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren sowie im besonders schweren Fall nach § 283a StGB bis zehn Jahren. Strafschärfend wirken Verlustquoten der Gläubiger, Dauer der Verschleppung sowie das Vorenthalten von Sozialabgaben nach § 266a StGB. Nebenfolgen sind das Berufsverbot nach § 70 StGB sowie die fünfjährige Geschäftsführersperre gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG. Die zivilrechtliche Haftung aus § 15b InsO trifft den Geschäftsleiter persönlich. In Österreich sieht § 159 StGB bis zu zwei Jahre vor, in der Schweiz Art. 165 StGB bis fünf Jahre. Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Empfehlung: Bei drohender Anklage frühzeitig auf Verständigung nach § 257c StPO hinwirken.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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