Wenn Ermittlungen das Unternehmen treffen
Wir klären die wirtschaftliche und bilanzielle Größenordnung eines Ermittlungsverfahrens auf, koordinieren das Mandat und arbeiten eng mit den eingebundenen Fachanwälten für Strafrecht zusammen.
Aufklärung der Zahlen und Schutz Ihrer Handlungsfähigkeit
Wir quantifizieren die wirtschaftliche Größenordnung eines Vorwurfs, bevor Emotionen die Strategie bestimmen, und halten Ihren Betrieb während des Verfahrens handlungsfähig.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leisten wir im Wirtschaftsstrafrecht?
Ein Ermittlungsverfahren trifft die Geschäftsleitung oft ohne Vorwarnung und bindet innerhalb von Stunden die gesamte Aufmerksamkeit. Wir sind eine Wirtschaftsberatung und keine Rechtsanwaltskanzlei, deshalb übernehmen wir keine Strafverteidigung. Wir klären die wirtschaftliche und bilanzielle Größenordnung des Vorwurfs auf, sichern die relevanten Zahlen forensisch und bringen diese Aufarbeitung in die Verteidigung ein, die ein von uns eingebundener Fachanwalt für Strafrecht führt. So bleibt Ihr Betrieb handlungsfähig, während das Verfahren läuft.
- Forensische Aufarbeitung der Buchführung und der Zahlungsströme
- Feststellung des Zeitpunkts der Insolvenzreife nach § 15a InsO
- Schadens- und Vermögensflussanalyse bei Untreuevorwürfen
- Steuerliche und bilanzielle Einordnung für die Verteidigungslinie
- Koordination mit den eingebundenen Fachanwälten für Strafrecht
Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht
Je nach Vorwurf setzen wir an einem von vier Punkten an, von der Insolvenzreife über Vermögensdelikte und Steuer bis zur Begleitung im laufenden Ermittlungsverfahren.
Insolvenzstrafrecht
Sobald ein Insolvenzantrag gestellt ist, prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO und des Bankrotts nach § 283 StGB. Entscheidend ist der genaue Zeitpunkt, ab dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag. Wir rekonstruieren diesen Zeitpunkt aus Ihrer Buchhaltung, prüfen die Buchführungspflicht nach § 283b StGB und ordnen Zahlungen ein, die als Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung nach § 283c und § 283d StGB gewertet werden könnten. Diese Aufarbeitung übergeben wir dem verteidigenden Fachanwalt als belastbare Faktenbasis.
- Rekonstruktion des Zeitpunkts der Insolvenzreife
- Prüfung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB
- Einordnung von Zahlungen nach § 283c und § 283d StGB

Untreue und Vermögensdelikte
Der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB entsteht schnell, wenn Vermögensdispositionen im Nachhinein als pflichtwidrig gewertet werden. Wir analysieren die Vermögensflüsse, berechnen den behaupteten Schaden nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und arbeiten die geschäftliche Rechtfertigung der Entscheidungen heraus. Beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB und beim Eingehungsbetrug klären wir, ob und wann die Zahlungsfähigkeit gegeben war. Ihr Fachanwalt führt die Verteidigung auf dieser Grundlage.
- Vermögensflussanalyse und Schadensberechnung bei § 266 StGB
- Prüfung nicht abgeführter Sozialbeiträge nach § 266a StGB
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit beim Eingehungsbetrug

Steuerstrafrecht
Aus einer Betriebsprüfung wird schnell ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO. Wir arbeiten die steuerlichen und bilanziellen Sachverhalte auf, quantifizieren die möglichen Mehrsteuern und bereiten eine belastbare Nacherklärung vor. Wo eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, prüfen wir mit dem eingebundenen Steuerstrafverteidiger ihre Voraussetzungen und ihren richtigen Zeitpunkt. So bleibt die steuerliche Linie mit der strafrechtlichen Verteidigung abgestimmt.
- Aufarbeitung der Sachverhalte aus der Betriebsprüfung
- Quantifizierung möglicher Mehrsteuern nach § 370 AO
- Vorbereitung von Nacherklärung und Selbstanzeige

Begleitung im Ermittlungsverfahren
Eine Durchsuchung bindet den Betrieb und gefährdet Daten, die Sie später zur Entlastung brauchen. Wir begleiten Sie ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, sichern die betriebswirtschaftlichen Unterlagen forensisch und richten eine Kommunikationsmatrix für Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und Hausbank ein. Die verfahrensführende Verteidigung übernimmt der Fachanwalt für Strafrecht, während wir die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens absichern.
- Vorbereitung auf Durchsuchung und Beschlagnahme
- Forensische Sicherung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen
- Kommunikationsmatrix für Gremien und Geschäftspartner

Für wen ist unsere Unterstützung im Wirtschaftsstrafrecht sinnvoll?
Wir unterstützen die Menschen und Unternehmen, die im Wirtschaftsstrafrecht persönlich in der Verantwortung stehen, von der Geschäftsleitung bis zum Aufsichtsorgan.
Mit welchen strafrechtlichen Anliegen kommen Mandanten zu uns?
Diese Situationen bringen Geschäftsführer und Vorstände zu uns, und darauf reagieren wir innerhalb von Stunden.
Bei Ihnen steht eine Durchsuchung an oder läuft bereits
Eine Durchsuchung erfordert sofortiges und ruhiges Handeln.
Gegen Sie steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum
Nach einem Insolvenzantrag prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig § 15a InsO. Wir rekonstruieren aus Ihrer Buchhaltung den Zeitpunkt, ab dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorlag, und dokumentieren Ihre Reaktion darauf.
Ein Untreuevorwurf nach § 266 StGB belastet Sie
Vermögensentscheidungen werden im Nachhinein oft als pflichtwidrig dargestellt. Wir analysieren die Zahlungsströme, berechnen den behaupteten Schaden nachvollziehbar und arbeiten die geschäftliche Rechtfertigung heraus.
Nicht abgeführte Sozialbeiträge nach § 266a StGB stehen im Raum
Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt trifft Geschäftsführer persönlich. Wir prüfen, ab wann die Beiträge fällig waren und ob die Zahlungsfähigkeit noch gegeben war.
Aus Ihrer Betriebsprüfung wird ein Steuerstrafverfahren
Sobald der Prüfer den Anfangsverdacht meldet, greift § 370 AO.
Der Insolvenzverwalter erhebt Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung
Der Verwalter verknüpft die zivilrechtliche Haftung häufig mit dem Vorwurf des Bankrotts nach § 283 StGB.

So funktioniert unsere Begleitung im Wirtschaftsstrafrecht
Wir begleiten Sie von der ersten Stunde des Verfahrens bis zum dokumentierten Compliance-Stand, in fünf klar getakteten Schritten.
Sofortlage
Wir sichten den Vorwurf, sichern die betriebswirtschaftlichen Unterlagen und binden den passenden Fachanwalt für Strafrecht ein. In dieser Phase treffen wir ausschließlich abgestimmte Maßnahmen.
Aufklärung
Wir arbeiten die Zahlen forensisch auf, rekonstruieren die relevanten Zeitpunkte und quantifizieren die wirtschaftliche Größenordnung des Vorwurfs.
Verteidigungslinie
Wir stimmen die wirtschaftliche Einordnung mit dem Fachanwalt ab und legen die Schnittstellen zu Steuer und Bilanz fest, damit die Linie durchgängig trägt.
Verfahren
Wir begleiten das Verfahren, pflegen die Kommunikationsmatrix gegenüber Gremien und Geschäftspartnern und berichten Ihnen laufend an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.
Stabilisierung
Wir dokumentieren den Compliance-Stand nach Abschluss der internen Aufklärung und richten Frühwarnindikatoren ein, die neue Vorwürfe verhindern.
In welchen Konstellationen unterstützen wir?
Wir arbeiten branchenübergreifend, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Finanzbranche.
Aus der Praxis unserer Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht
Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir wirtschaftliche Aufklärung und strafrechtliche Verteidigung verzahnen.

Geschäftsführer unter Verdacht der Insolvenzverschleppung
- 480 Mitarbeiter, Insolvenzantrag im laufenden Jahr gestellt
- Staatsanwaltschaft prüft § 15a InsO gegen den Geschäftsführer
- Rekonstruktion der Zahlungsunfähigkeit aus der Buchhaltung
- Forensische Faktenbasis für den Fachanwalt erstellt
- Verfahren nach § 170 StPO eingestellt
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers abgewendet
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Vorstand mit Untreuevorwurf nach § 266 StGB
- Vorwurf pflichtwidriger Vermögensdispositionen
- Behaupteter Schaden von 4 Mio. Euro
- Vermögensflüsse analysiert und den Schaden neu berechnet
- Geschäftliche Rechtfertigung der Entscheidungen belegt
- Verfahren nach § 153a StPO gegen Auflage eingestellt
- Behaupteter Schaden deutlich reduziert
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Familienunternehmen im Steuerstrafverfahren
- Betriebsprüfung meldet Anfangsverdacht nach § 370 AO
- Unklare Vorjahre über mehrere Gesellschaften
- Steuerliche Sachverhalte vollständig aufgearbeitet
- Mögliche Mehrsteuern quantifiziert
- Strafbefreiende Selbstanzeige rechtzeitig eingereicht
- Steuerstrafverfahren ohne Anklage beendet
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner im Wirtschaftsstrafrecht

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.
