Insolvenzberatung für Firmen und Unternehmen
Wir begleiten Firmen und Unternehmen sowie ihre Geschäftsführer und Gesellschafter durch die Krise, von der Fortbestehensprognose über die Eigenverwaltung bis zum Verfahren.
Insolvenzberatung für Firmen und Unternehmen mit Tempo und Haftungsschutz
Wir quantifizieren die Lage Ihres Unternehmens, bevor wir mit Ihnen über Strategie sprechen, trennen die Interessen sauber und sichern Ihre persönliche Haftung als Organ ab.


Bereits über 180 Mandate beraten
Was leistet unsere Insolvenzberatung für Firmen und Unternehmen?
Für Firmen und Unternehmen entscheidet sich Insolvenznähe an Fristen. Als Geschäftsführer stehen Sie persönlich im Risiko, sobald Sie die Antragspflicht nach § 15a InsO oder das Zahlungsverbot nach § 15b InsO nicht mehr jederzeit unter Kontrolle haben. Wir setzen früher an und validieren die Zahlungsfähigkeit und Überschuldung Ihres Unternehmens quantitativ, auf Basis der BGH-Rechtsprechung und der Standards IDW S 6 und S 11.
- Fortbestehensprognose und testierfähige Liquiditätsplanung
- Wahl des richtigen Verfahrenswegs von StaRUG bis Eigenverwaltung
- Haftungsschutz der Organe nach § 15b InsO und D&O-Koordination
- Verhandlung mit Banken, Gläubigern und Finanzamt
- Grenzüberschreitende Verfahrenskoordination nach EUInsVO
So gehen wir bei der Insolvenzberatung für Unternehmen vor
Je nach Zeitpunkt und Ausgangslage führen wir Ihr Unternehmen über einen von vier Wegen aus der Krise, vom stillen außergerichtlichen Weg bis zum grenzüberschreitenden Verfahren.
Vorinsolvenzliche Sanierung
Wir restrukturieren Ihr Unternehmen außergerichtlich im Stillhalterahmen, auf Basis eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6. So vermeiden Sie das Verfahren und behalten Marktreputation und Kundenbeziehungen.
- Stillhaltevereinbarungen mit Banken und Gläubigern
- Sanierungsgutachten nach IDW S 6
- Verfahren vermeiden, Reputation erhalten

StaRUG-Restrukturierung
Wir nutzen für Sie den präventiven Restrukturierungsrahmen mit gerichtlicher Bestätigung und setzen den Cram-down gegen blockierende Gläubigerminderheiten durch. Diesen Weg wählen Sie, wenn Ihnen Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO droht und Ihr Kerngeschäft tragfähig bleibt.
- Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung
- Cram-down gegen blockierende Minderheiten
- Verfahren bleibt weitgehend nicht-öffentlich

Eigenverwaltung und Schutzschirm
Sie bleiben handlungsfähig und führen Ihr Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Über den Schutzschirm nach § 270d InsO schlagen Sie eigene Sachwalter vor und gewinnen bis zu drei Monate Vollstreckungsschutz.
- Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig
- Schutzschirm nach § 270d InsO, drei Monate
- Massekredit zur operativen Fortführung

Grenzüberschreitende Verfahren
Wir koordinieren Ihre parallelen Verfahren nach EUInsVO 2015/848 zwischen Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz und sichern Ihnen die Anerkennung im US-amerikanischen Chapter-15-Verfahren.
- COMI-Bestimmung nach Art. 3 EUInsVO
- Konzerngruppenverfahren koordiniert
- Anerkennung in der Schweiz und den USA

Für welche Firmen und Unternehmen ist die Insolvenzberatung sinnvoll?
Wir arbeiten für Firmen und Unternehmen und für die Menschen, die persönlich in der Verantwortung stehen. Von der GmbH bis zur AG, von der Hausbank bis zum Investor.
Warum kommen Firmen und Unternehmen zu uns in die Insolvenzberatung?
Diese Situationen bringen Firmen und Unternehmen zu uns, und darauf reagieren wir für Sie innerhalb von Stunden.
Ihre Antragsfrist nach § 15a InsO läuft
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorliegt, läuft Ihre Frist von drei Wochen, bei Überschuldung bis zu sechs Wochen.
Ihnen droht persönliche Haftung nach § 15b InsO
§ 15b InsO sanktioniert Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und trifft Sie als Geschäftsführer oder Vorstand unmittelbar und unbegrenzt.
Ihre Hausbank kündigt oder fordert ein Gutachten
Konsortialkredite mit Cross-Default lösen bei Covenant-Bruch die Domino-Kündigung aus, oft mit einer Frist von 14 Tagen für ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6.
Ihre Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse
Sobald Auskunfteien negative Signale senden, kippt Ihre Lieferantenbasis.
Überschuldung nach § 19 InsO steht bei Ihnen im Raum
Überschuldung erfordert die zweistufige Prüfung aus rechnerischer Überschuldung und Fortbestehensprognose.
Konzern- und Auslandsbezug erschwert Ihr Verfahren
Bei Töchtern in Österreich, der Schweiz oder Frankreich entscheidet die COMI-Frage nach der EUInsVO über die Zuständigkeit.

So funktioniert unsere Insolvenzberatung für Unternehmen
Wir begleiten Ihr Unternehmen von der ersten Stunde bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.
Triage
Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen Antragspflicht und Verfahrensweg erstmals ein. In dieser Phase treffen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Validierung
Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte 24-Monats-Planung und die Fortbestehensprognose nach IDW S 11, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.
Strategie
Wir entscheiden mit Ihnen zwischen StaRUG, Eigenverwaltung mit Schutzschirm oder Regelinsolvenz und legen Ihre Stakeholder-Strategie gegenüber Banken, Gläubigern und Belegschaft fest.
Verfahren
Wir begleiten Antrag, Sachwalter und Massekredit und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.
Stabilisierung
Wir vollziehen den Plan und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.
In welchen Branchen beraten wir Firmen und Unternehmen?
Wir beraten Firmen und Unternehmen branchenspezifisch, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.
Aus der Praxis unserer Insolvenzberatung für Unternehmen
Drei anonymisierte Mandate von Firmen und Unternehmen zeigen Ihnen, wie wir akuten Druck in eine geordnete Lösung überführen.

Zulieferer verliert Großauftrag
- 620 Mitarbeiter, Werke in Deutschland und Tschechien
- Liquiditätslücke von 18 Mio. Euro in sechs Wochen
- 13-Wochen-Planung und Fortbestehensprognose in 72 Stunden
- Antrag auf Eigenverwaltung mit Schutzschirm nach § 270d InsO
- 540 Arbeitsplätze erhalten
- Planbestätigung nach sieben Monaten
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Anlagenbauer bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Covenant-Bruch bei stabiler Auftragslage
- Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
- Restrukturierungsplan nach StaRUG entwickelt
- Gläubigergruppen gebildet, Cram-down vorbereitet
- Sanierung ohne Insolvenzverfahren
- Kundenbeziehungen vollständig erhalten
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handelsgruppe mit Filialnetz
- Sinkende Margen und hohe Fixkosten
- Zahlungsunfähigkeit eingetreten
- Verfahren in Eigenverwaltung geführt
- Werthaltige Filialen und Marke gebündelt
- Übertragung an strategischen Investor
- Kern der Belegschaft übernommen
Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025
Ihre Ansprechpartner für die Insolvenzberatung von Unternehmen

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung, von der Fortbestehensprognose bis zur grenzüberschreitenden Verfahrenskoordination. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Er begleitet komplexe Sanierungen mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip. Sein Schwerpunkt liegt auf der strategischen Krisenlösung im Mittelstand.
Antworten auf häufige Fragen
Ab wann besteht Insolvenzantragspflicht?
Was unterscheidet StaRUG von Eigenverwaltung?
Welche Haftungsrisiken treffen die Geschäftsleitung persönlich?
Wie funktioniert das Schutzschirmverfahren?
Welche Rolle spielt die EUInsVO bei Konzernsachverhalten?
Was geschieht mit Arbeitsverhältnissen im Verfahren?
Wie lange dauert ein Eigenverwaltungsverfahren?
Wann ist eine übertragende Sanierung sinnvoll?
Was kostet eine Beratung beim Insolvenzverwalter?
Was ist eine Insolvenzberatung?
Wer bezahlt Insolvenzberater?
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Insolvenzberatung in Ihrer Region
Wir begleiten Unternehmen in ganz Bayern, im Rhein-Main-Gebiet und in den angrenzenden Wirtschaftsräumen. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.
