Mandanten | Freiberufler und Selbstständige

Für Freiberufler und Selbstständige

Als Freiberufler oder Solo-Selbstständiger haften Sie persönlich. Honorarausfälle. Vorsteuer-Klemmen. Berufshaftpflicht. Wir begleiten Aerzte. Anwaelte. Steuerberater. Architekten. IT-Consultants. Kreative. Tätig in Deutschland. Oesterreich. Schweiz. Frankreich. Mit klarer Sicht auf Berufsrecht und Restschuldbefreiung in jedem dieser Foren.

Freiberufler
Konkret

Was bekommen Sie von uns?

Freiberufler sind kein Mittelstand im klassischen Sinn. Sie sind das Unternehmen. Fällt der Auftraggeber aus oder kippt ein Großmandat. wankt die gesamte Existenz binnen Wochen. Wir analysieren die Liquidität. ordnen offene Honorare. prüfen die Berufshaftpflicht-Deckung. und sortieren private wie betriebliche Verbindlichkeiten in einer einzigen Bilanz Ihres Lebens. Bei Aerzten und Apothekern beachten wir die KV-Zulassung und Approbationsrecht nach BAEO. Bei Anwaelten die BRAO und das Vertretungsverbot in der Krise. Bei Steuerberatern die StBerG-Pflichten. International prüfen wir EUInsVO 2015/848 für COMI-Verlagerung nach Frankreich oder die Niederlande zur Verkürzung der Restschuldbefreiung. Wir verhandeln mit Gläubigern. begleiten StaRUG-Verfahren bei freiberuflichen Kapitalgesellschaften (PartG mbB. UG. GmbH) und sichern den Zugriff auf Existenzminimum nach § 850c ZPO.

Freiberufler
Themen

Womit wir Freiberufler besonders unterstützen

Aufgeteilt nach typischen Beratungssituationen für diese Mandantengruppe.

Honorarausfall und Mandatsverlust+

Verliert ein Solo-Selbstständiger seinen Hauptauftraggeber. greift binnen zwei Monaten der § 17 InsO-Test der Zahlungsunfähigkeit auch privat. Wir prüfen Stundungsantraege beim Finanzamt nach § 222 AO und bei der Krankenkasse parallel zur Außenstandskommunikation.

Rechtsformwechsel in die Haftungsbeschränkung+

Der Wechsel vom Einzelunternehmer in die PartG mbB oder die GmbH erfordert Zustimmung der Kammer und steuerliche Strukturierung nach UmwStG § 24. Wir koordinieren mit Steuerberater und Kammer und sichern Altverbindlichkeiten nicht in die neue Gesellschaft durchschlagen.

Berufshaftpflicht und Regress+

Regressfälle der Vermögensschaden-Haftpflicht laufen parallel zur wirtschaftlichen Krise. Wir koordinieren die Deckungszusage des Versicherers mit der Schuldenregulierung und verhindern dass ein laufender Regress die gesamte Existenz aufzehrt.

Restschuldbefreiung DE AT CH+

Drei Jahre in Deutschland nach § 287 InsO. Fünf Jahre in Oesterreich nach IO. Privatkonkurs in der Schweiz nach SchKG mit unterschiedlichen Pfändungsfreigrenzen. Bei legitimer COMI-Verlagerung prüfen wir Forenwahl unter EUInsVO 2015/848.

Situationen

In welchen Situationen helfen wir?

01

Großmandat bricht weg

Der IT-Consultant verliert seinen Tier-1-Automotive-Kunden in der Transformationskrise des OEM. 80 Prozent des Umsatzes fallen aus. Parallel laufen Leasingraten für Hardware und Büro. Wir verhandeln Stundungen mit dem Vermieter und prüfen ob das Auftragsverhältnis Anspruch auf Mindestvergütung nach § 615 BGB auslöst.

02

Honorarforderung uneinbringlich

Der Architekt hat 180 000 Euro offene HOAI-Honorare. Der Bauträger geht in Eigenverwaltung. Wir melden die Forderung zur Insolvenztabelle. prüfen die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB und sichern die Vorsteuer-Korrektur § 17 UStG für bereits abgeführte Umsatzsteuer.

03

Approbation oder Zulassung gefährdet

Wirtschaftliche Krise des Arztes bedroht die KV-Zulassung. Strafrechtliche Vorwürfe nach § 263 StGB wegen falscher Abrechnung gegen den Anwalt gefährden die BRAO-Zulassung. Wir koordinieren Berufsrechtsverteidigung und wirtschaftliche Sanierung in einem Mandat.

04

Cross-Border Honorar Schweiz Frankreich

Der Berater rechnet in CHF gegenüber Schweizer Auftraggebern ab. Wechselkursverluste und Quellensteuer nach DBA verschärfen die Liquidität. Wir prüfen das anwendbare Recht nach Rom I und die Vollstreckung in der Schweiz nach IPRG bei offenen Forderungen.

05

Wechsel in die GmbH gescheitert

Der Unternehmensberater hat zu spät in die UG gewechselt. Altverbindlichkeiten bleiben beim Einzelunternehmer. Wir prüfen ob die Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO greift und ob Durchgriff auf Privatvermögen nach BGH-Rechtsprechung droht.

06

Privatinsolvenz mit Praxis Fortführung

Der Heilpraktiker will trotz Verbraucherinsolvenz die Praxis weiterführen. Wir prüfen Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO der selbstständigen Tätigkeit und verhandeln die Pauschalisierung der monatlichen Abführung mit dem Treuhänder.

Mehrwert

Was haben Sie davon?

01

Verständnis der Kammern

Wir kennen BRAO. BAEO. StBerG. HOAI. Wir wissen wie Aerztekammer. Rechtsanwaltskammer und Architektenkammer in der Krise reagieren und welche Pflichten zur Anzeige bestehen. Diese Sprache zu kennen entscheidet ob die Zulassung erhalten bleibt.

02

Trennung Privat und Beruf

Wir trennen die persönliche Haftungssphäre von der gewerblichen Tätigkeit chirurgisch sauber. Das umfasst Ehegatten-Mithaftung bei Mietverträgen. Bürgschaften gegenüber Hausbanken und die Behandlung des Familienwohnheims als Schonvermögen oder Vollstreckungsobjekt.

03

Steuerliche Koordination

Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater. Vorsteuer-Berichtigungen § 17 UStG. Einkommensteuer-Stundungen § 222 AO und Sozialversicherungspflicht bei Künstlersozialkasse oder berufsständischen Versorgungswerken laufen parallel zur Schuldenregulierung.

04

Diskretion in kleinen Märkten

In Rechtsanwalts- und Aerztekreisen kennt jeder jeden. Eine öffentliche Insolvenz zerstört Mandantenstamm und Reputation. Wir prüfen ob außergerichtliche Vergleiche oder ein StaRUG-Verfahren die Krise diskret abwickeln können.

05

International ohne Aufwand für Sie

Tätig in DACH und Frankreich. Wir prüfen Forenwahl. COMI-Verlagerung und steuerliche Konsequenzen ohne dass Sie sich in vier Rechtsordnungen einarbeiten müssen. Sie reden mit uns. Wir reden mit den anderen Foren.

Branchen

In welchen Branchen sind unsere Mandanten?

Heilberufe

Aerzte Zahnaerzte Apotheker

KV-Zulassung. Apothekenbetriebsordnung. Approbation. In der Krise droht der Entzug ebenso wie die wirtschaftliche Schieflage. Wir koordinieren mit Kammern und Versorgungswerken.

Rechtsberatende Berufe

Anwaelte Notare Steuerberater

BRAO. BNotO. StBerG. Vertretungsverbote in der Krise. Mandantenschutz nach § 53 StPO. Wir wickeln Kanzleien sanierungsorientiert ab ohne dass laufende Mandate beschädigt werden.

Bau und Planung

Architekten und Ingenieure

HOAI-Honorare. Planungsmängelhaftung. Bauhandwerkersicherung § 650f BGB. Lange Forderungslaufzeiten gegen Bauträger und öffentliche Auftraggeber. Wir sichern Außenstände in Bauträgerinsolvenzen.

TMT und Consulting

IT-Berater und Solo-Tech

Scheinselbstständigkeit nach § 7 SGB IV. Wechselkursrisiken bei Schweizer und österreichischen Auftraggebern. Lizenzrechte und Quellcode-Sicherung in der Insolvenz des Hauptkunden.

Kreativwirtschaft

Designer Texter Fotografen

Künstlersozialkasse. Urheberrechte als Hauptaktivum. Honorarausfälle bei Agentur-Insolvenzen. Wir sichern Urheberrechte vor Pfändung und prüfen Nutzungsrechte als Verwertungsmasse.

Coaching und Beratung

Trainer Coaches Berater

Häufig fließende Grenze zwischen freier Tätigkeit und Gewerbe. Steuerliche Einordnung entscheidet über Insolvenzform. Wir prüfen Sonderfälle der freigegebenen Tätigkeit § 35 InsO.

Heilpraktiker und Therapie

Heilpraktiker Physiotherapie Logopaedie

Kassenzulassungen. Heilpraktikergesetz. Praxisräume mit langfristigen Mietverträgen. Wir verhandeln Praxisfortführung trotz laufender Verbraucherinsolvenz.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre Berufspraxis
DACH+FR Foren abgedeckt
24/7 Erreichbar im Akutfall
100% Verschwiegenheit
Vorgehen

So funktioniert die Zusammenarbeit

01

Erstgespräch unter Verschwiegenheit

Ein Termin von neunzig Minuten. Sie bringen offene Honorare. Verbindlichkeiten. Steuerbescheide. Bürgschaften und die letzten beiden BWA mit. Wir klären sofort ob Insolvenzantragspflicht droht (bei haftungsbeschränkter Berufsausübungsgesellschaft § 15a InsO). Wir benennen die Hebel der nächsten vierzehn Tage. Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Standortbestimmung mit Blick auf Kammer. Finanzamt. Hausbank und private Lebenssituation.

02

Vermögensbild und Forderungsaufnahme

Innerhalb von zwei Wochen erstellen wir das vollständige Vermögensbild. Aktiva. Passiva. Schwebende Verträge. Offene Honorare nach HOAI/RVG/StBVV. Wir prüfen Werthaltigkeit der Außenstände und ordnen Verbindlichkeiten nach Rang. Privat versus betrieblich. Gesicherte versus ungesicherte Gläubiger. Sozialversicherungstraeger. Finanzamt. Vermieter. Lieferanten. Diese Liste ist die Verhandlungsgrundlage für alles was folgt.

03

Strategie und Forenwahl

Wir entscheiden mit Ihnen das Forum. Außergerichtlicher Vergleich. Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO. Regelinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung. StaRUG bei Kapitalgesellschaftsmantel der Praxis. COMI-Verlagerung nach Frankreich oder Niederlande bei tatsächlich möglichem Wohnsitzwechsel. Jede Variante hat steuerliche und berufsrechtliche Konsequenzen. Wir legen sie auf den Tisch.

04

Umsetzung und Gläubigerdialog

Wir führen die Verhandlungen mit Finanzamt. Sozialversicherung. Hausbank und Großgläubigern. Bei berufsständischen Versorgungswerken (Aerzteversorgung. Versorgungswerk der Rechtsanwälte) prüfen wir Beitragsstundung und Mindestbeitrag. Bei der Künstlersozialkasse die Einstufung der Tätigkeit. Sie bleiben handlungsfähig im Mandat. Wir nehmen Ihnen die zermürbende Kommunikation ab.

05

Existenzsicherung im Verfahren

Während der Restschuldbefreiungsphase begleiten wir die jährliche Pflicht zur Auskunft und prüfen die Pauschalierung der abzuführenden Beträge bei freigegebener selbstständiger Tätigkeit § 35 Abs. 2 InsO. Wir sichern dass Sie als Heilpraktiker. Coach oder Berater weiterarbeiten dürfen ohne dass jeder Honorareingang einzeln zum Treuhänder muss.

06

Neuanfang und Strukturierung

Nach Restschuldbefreiung oder Vergleichsabschluss strukturieren wir den Neustart. Rechtsformwahl. PartG mbB. Praxis-GmbH. Holding-Struktur bei Mehrfach-Standorten. Versicherungs-Audit. Trennung von Privat- und Betriebsvermögen. Vorsorge für den nächsten Konjunkturzyklus. So dass die nächste Krise nicht erneut die Existenz bedroht.

Beratung

Welche Beratungsleistungen passen für Sie?

Insolvenzberatung

Insolvenzberatung

Verbraucherinsolvenz § 304 InsO oder Regelinsolvenz. Die Wahl entscheidet über Dauer und Kosten der Restschuldbefreiung. Für Freiberufler mit freigegebener selbstständiger Tätigkeit prüfen wir die Sonderregeln nach § 35 Abs. 2 InsO.

Schuldenmanagement

Schuldenmanagement

Außergerichtliche Vergleiche mit Finanzamt. Sozialversicherung. Hausbank und Versorgungswerken. Bei Aerzten und Anwaelten oft der diskreteste Weg um Zulassung und Reputation zu erhalten ohne öffentliches Verfahren.

Restrukturierung

Restrukturierung

Bei Berufsausübungsgesellschaften (PartG mbB. UG. GmbH) prüfen wir StaRUG-Verfahren. Eigenverwaltung und Schutzschirm § 270d InsO. So bleibt die Praxis-Hülle erhalten während die Schulden geordnet werden.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe nach § 263 StGB bei falscher Abrechnung KV-Betrug. Steuerhinterziehung § 370 AO. Insolvenzverschleppung § 15a InsO. Berufsrechtliche und strafrechtliche Verteidigung müssen aus einer Hand laufen.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Honorarklagen nach HOAI und RVG. Auftragsbedingungen. Haftungsbeschränkungen in AGB für Berater. Wir prüfen ob Ihre Vertragsgrundlagen vor Regressansprüchen schützen oder Tür und Tor öffnen.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wechsel vom Einzelunternehmer in PartG mbB oder Praxis-GmbH. Aufnahme von Partnern. Auseinandersetzung bei zerstrittenen Sozietäten. Wir gestalten den Rechtsformwechsel ohne dass Altverbindlichkeiten durchschlagen.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Praxisverkauf bei Aerzten an Nachfolger. Kanzleiverkauf nach BRAO § 27. Mandantenuebergabe bei Steuerberatern. In der Krise ist die Nachfolge oft der bessere Weg als die Liquidation.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Verliere ich meine Approbation oder Zulassung in der Insolvenz?
Nicht automatisch. Die BAEO sieht keinen automatischen Entzug der Approbation bei Insolvenz vor. Die Kassenärztliche Vereinigung kann die Zulassung jedoch entziehen bei Pflichtverletzungen. Bei Anwaelten regelt § 14 BRAO den Widerruf bei Vermögensverfall. Wir koordinieren das Verfahren mit der Kammer so dass die Berufsausübung erhalten bleibt soweit rechtlich möglich. Frühe Kommunikation mit der Kammer ist oft entscheidend.
Kann ich als Freiberufler trotz Privatinsolvenz weiterarbeiten?
Ja. § 35 Abs. 2 InsO ermöglicht die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Treuhänder. Sie führen die Praxis oder Kanzlei fort und führen einen pauschalierten Betrag monatlich ab. Voraussetzung ist dass die Tätigkeit voraussichtlich Überschüsse erwirtschaftet. Wir verhandeln die Pauschale realistisch und sichern dass nicht jeder Honorareingang einzeln gemeldet werden muss.
Wie unterscheidet sich Restschuldbefreiung in DE AT und CH?
Deutschland: drei Jahre nach § 287 InsO seit 2020. Oesterreich: fünf Jahre Abschöpfungsverfahren nach IO. Schweiz: kennt keine echte Restschuldbefreiung. Privatkonkurs nach SchKG führt zu Verlustscheinen die zwanzig Jahre verfolgen. Bei Wohnsitzwechsel prüfen wir EUInsVO 2015/848 für legitime COMI-Verlagerung. Frankreich und Niederlande bieten teils noch kürzere Verfahren.
Was passiert mit meiner Berufshaftpflicht in der Krise?
Die laufende Vermögensschaden-Haftpflicht bleibt bestehen solange die Prämien gezahlt werden. Bei Beitragsrückständen droht Leistungsfreiheit nach § 38 VVG. Bei einem Regressfall parallel zur Krise koordinieren wir die Deckungszusage des Versicherers. Wir verhindern dass der Versicherer aus formalen Gründen leistungsfrei wird während Sie wirtschaftlich am Boden sind.
Soll ich vor der Krise in die GmbH oder PartG mbB wechseln?
Wenn die Krise bereits absehbar ist greifen Anfechtungsregeln nach §§ 129 ff. InsO und Durchgriffshaftung. Ein Wechsel kurz vor der Insolvenz kann als Vermögensverschiebung gewertet werden. Wir prüfen ob der Wechsel noch wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich sicher ist. Häufig ist es besser den Wechsel nach Restschuldbefreiung sauber neu aufzusetzen statt jetzt falsche Spuren zu legen.
Wie schütze ich offene Honorare wenn der Auftraggeber insolvent wird?
Sofortige Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle. Prüfung von Sicherungsrechten wie Bauhandwerkersicherung § 650f BGB. Eigentumsvorbehalt. Aussonderungsrechte. Bei Vorleistung Vorsteuer-Korrektur § 17 UStG damit Sie nicht doppelt verlieren. Wir prüfen Anfechtbarkeit von Zahlungen die der Auftraggeber kurz vor Insolvenz noch geleistet hat und sichern was sicherbar ist.
Was kostet die Begleitung durch Ihre Kanzlei?
Erstgespräch zum Pauschalpreis. Danach abhängig vom gewählten Forum. Außergerichtlicher Vergleich nach Stunden mit klarem Budget vorab. Insolvenzbegleitung mit fester Honorarvereinbarung. Bei Kapitalgesellschaftsmantel und StaRUG-Verfahren transparente Phasen-Honorierung. Wir nennen Zahlen bevor wir arbeiten. Keine versteckten Folgekosten. Gerichtskosten und Treuhändervergütung sind separate Posten.
Können Sie auch Cross-Border begleiten wenn ich in mehreren Ländern tätig bin?
Ja. Strasbourg liegt geografisch ideal für DACH und Frankreich. Wir prüfen anwendbares Recht nach Rom I für Honorarverträge. EUInsVO 2015/848 für Insolvenzforum. Vollstreckung in der Schweiz nach IPRG und Lugano-Übereinkommen. Bei Wohnsitz oder Tätigkeit in mehreren Ländern entscheidet die Forenwahl oft über Jahre Ihrer Restschuldbefreiung. Diese Wahl wollen Sie informiert treffen.

„Freiberufler stehen mit dem ganzen Namen für ihre Arbeit. Wenn dieser Name in die Krise gerät zählt nicht das laute Verfahren sondern der diskrete Weg der Praxis. Kammer und Existenz erhält.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

Kontakt aufnehmen

Sprechen wir vertraulich darüber

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.