Finanzielle Restrukturierung mit Gläubigern und Banken

Wir ordnen Ihre Passivseite neu, verhandeln Stillhalteabkommen und Forderungsverzicht mit Ihren Gläubigern und beziehen persönliche Bürgschaften der Gesellschafter ein, bis die Schulden wieder zur Ertragskraft passen.

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Leistungen

Wobei unterstützen wir Sie in der finanziellen Restrukturierung?

  • Analyse von Schuldentragfähigkeit und Kapitalstruktur
  • Stillhalteabkommen mit Banken und Finanzierern
  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein verhandeln
  • Qualifizierter Rangrücktritt für Gesellschafterdarlehen
  • Debt-to-Equity-Swap strukturieren und umsetzen
  • Gläubigerverhandlungen und Sicherheitenpoolvertrag
Team

Ihre Ansprechpartner für die finanzielle Restrukturierung

Bei der finanziellen Restrukturierung sprechen Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter direkt mit den Partnern, die mit Banken und Gläubigern verhandeln.

Gerrit S. Furch, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Furch & Partner

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.

Geschäftsführender Gesellschafter

Verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.

Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch, Gesellschafter und Beirat von Dr. Furch & Partner

Dr. Volker Furch

Gesellschafter und Beirat

Begleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.

Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.

Anlässe

Wann ist eine finanzielle Restrukturierung sinnvoll?

Ihr Geschäft verdient Geld, die Schuldenlast zehrt es auf. In diesen vier Lagen setzen Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Finanzierung an.

Lage einschätzen lassen
01

Refinanzierungslücke

Ein Darlehen oder Schuldschein wird in den nächsten Monaten fällig, und Ihre bisherigen Geldgeber signalisieren, dass sie nicht verlängern. Neue Banken verlangen eine tragfähige Kapitalstruktur, bevor sie überhaupt ein Angebot abgeben.

02

Hoher Verschuldungsgrad

Zins und Tilgung verbrauchen einen Großteil Ihres operativen Ergebnisses, obwohl das Geschäft selbst profitabel läuft. Für neue Investitionen bleibt kaum Spielraum, und jede Planabweichung bringt Sie an die Grenze Ihrer Kreditverträge.

03

Akkordstörer

Die meisten Gläubiger tragen eine Lösung mit, einzelne Lieferanten oder Finanzierer verweigern jedoch jedes Zugeständnis und drohen mit Vollstreckung. Sie brauchen eine Verhandlungsstrategie, die die Mehrheitsregeln des StaRUG einbezieht.

04

Eigenes Darlehen im Risiko

Sie haben der Gesellschaft privat Geld geliehen, und die Banken verlangen einen Rangrücktritt. In einer Insolvenz wäre Ihr Darlehen nach § 39 InsO ohnehin nachrangig. Wir rechnen durch, welcher Beitrag Ihr Privatvermögen am wenigsten belastet.

Vorgehen

Wie läuft die finanzielle Restrukturierung mit Ihren Gläubigern ab?

Finanzielle Restrukturierung in fünf Phasen, von der Passivseite bis zur Einigung mit Gläubigern und Gesellschaftern.

//01
0 bis 48 Stunden

Gläubigerlandkarte

Wir erfassen alle Finanzierer mit Volumen und Sicherheiten. Dabei klären wir, welche Gläubiger eine Lösung mittragen und wer sie mit Kündigung oder Vollstreckung blockieren kann.

//02
Woche 1 bis 3

Tragfähige Schuld

Aus der integrierten Planung leiten wir ab, welchen Schuldenstand Ihr Unternehmen dauerhaft bedienen kann. Die Differenz zum heutigen Stand ergibt den Restrukturierungsbedarf.

//03
Woche 2 bis 4

Stillhalten sichern

Ein Stillhalteabkommen verschafft Ihnen Zeit. Die Banken verzichten befristet auf Kündigung und Verwertung von Sicherheiten, während wir das Gesamtpaket ausarbeiten.

//04
Woche 4 bis 10

Instrumente wählen

Wir kombinieren Forderungsverzicht und Rangrücktritt mit einem Debt-to-Equity-Swap so, dass Bilanz und Steuerlast zur künftigen Gesellschafterstruktur Ihres Unternehmens passen.

//05
ab Woche 10

Vertragsabschluss

Mit Fachanwälten aus unserem Netzwerk bringen wir die Vereinbarungen zur Unterschrift. Danach überwachen wir die vereinbarten Auflagen und berichten an Ihre Gläubiger.

Fragen

Häufige Fragen zum Thema Finanzielle Restrukturierung

Weitere Fragen zur finanziellen Restrukturierung und zu Ihren persönlichen Sicherheiten klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

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Was versteht man unter Finanzielle Restrukturierung?

Die finanzielle Restrukturierung ordnet die Passivseite eines Unternehmens neu, etwa durch Stundungen und Forderungsverzichte der Gläubiger oder durch neues Eigenkapital. Sie hilft Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, deren Verschuldung die Liquidität überfordert.

Was ist ein Debt-to-Equity-Swap?

Beim Debt-to-Equity-Swap wandeln Gläubiger ihre Forderungen in Gesellschaftsanteile um. Die Verschuldung sinkt und das Eigenkapital steigt. Die Altgesellschafter geben dafür Anteile ab. Im Insolvenzplan und im Restrukturierungsplan nach StaRUG lässt sich der Swap auch ohne Zustimmung der Altgesellschafter umsetzen.

Wie wirkt ein Rangrücktritt bei Überschuldung?

Mit einem qualifizierten Rangrücktritt tritt der Gläubiger hinter alle übrigen Gläubiger zurück. Die Forderung bleibt bestehen, fällt aber aus dem Überschuldungsstatus nach § 19 InsO heraus. Weil die Erklärung bestimmte Formulierungen braucht, prüft ein Fachanwalt aus unserem Netzwerk jeden Text.

Ist ein Forderungsverzicht steuerpflichtig?

Verzichtet ein Gläubiger, entsteht beim Unternehmen ein Ertrag in Höhe des erlassenen Betrags. Nach § 3a EStG bleibt dieser Sanierungsertrag steuerfrei, wenn die Voraussetzungen einer unternehmensbezogenen Sanierung belegt sind. Die steuerliche Gestaltung stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.

Was regelt ein Stillhalteabkommen mit Banken?

Im Stillhalteabkommen verpflichten sich die Banken, Kredite für einen festen Zeitraum weder zu kündigen noch Sicherheiten zu verwerten. Im Gegenzug liefert das Unternehmen regelmäßige Berichte und meist ein Sanierungskonzept. Die Laufzeit reicht in der Regel bis zur Entscheidung über das Gesamtpaket.

Was tun, wenn einzelne Gläubiger nicht zustimmen?

Außergerichtlich braucht jede Vereinbarung die Zustimmung aller betroffenen Gläubiger. Blockieren einzelne, ermöglicht das StaRUG eine Abstimmung in Gruppen, bei der eine qualifizierte Mehrheit die übrigen bindet. Ob dieser Weg passt, bewerten wir gemeinsam mit Restrukturierungsanwälten aus unserem Netzwerk.

Worin unterscheidet sich finanzielle von operativer Restrukturierung?

Die finanzielle Restrukturierung setzt an der Passivseite an, also an Schulden und Eigenkapital. Die operative Restrukturierung verbessert Kostenstruktur und Ertragskraft. Gläubiger stimmen einem Schuldenschnitt meist nur zu, wenn beide Seiten zusammen ein tragfähiges Konzept ergeben.

Was wird aus meiner Bürgschaft, wenn die Bank auf Forderungen verzichtet?

Erlässt die Bank einen Teil der Kreditforderung, erlischt die Bürgschaft nach § 767 BGB grundsätzlich im gleichen Umfang, weil sie von der Hauptschuld abhängt. Banken gestalten Verzichte deshalb oft so, dass die Bürgschaft bestehen bleibt, und diesen Punkt verhandeln wir für Sie mit.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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