Schutzschirmverfahren vorbereiten und zum Insolvenzplan führen
Wir prüfen die Voraussetzungen nach § 270d InsO, bereiten Konzept und Bescheinigung vor und erarbeiten in der Schutzfrist von höchstens drei Monaten den Insolvenzplan, mit dem Sie als Geschäftsführer im Amt bleiben.


Wobei unterstützen wir Sie im Schutzschirmverfahren?
- Prüfung der Zugangsvoraussetzungen nach § 270d InsO
- Unterlagen für die Bescheinigung eines Berufsträgers
- Vorbereitung der Schutzanordnungen für das Gericht
- Auswahl und Vorschlag des vorläufigen Sachwalters
- Insolvenzplan innerhalb der Frist von drei Monaten
- Kommunikation mit Belegschaft und Lieferanten
Ihre Ansprechpartner für das Schutzschirmverfahren
Im Schutzschirmverfahren sprechen Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter direkt mit den Partnern, die das Mandat führen und den Insolvenzplan vorbereiten.

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender GesellschafterVerantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.
Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch
Gesellschafter und BeiratBegleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.
Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.
Wann ist ein Schutzschirmverfahren sinnvoll?
Der Schutzschirm steht Ihnen offen, solange Ihr Unternehmen zahlungsfähig ist. Für Geschäftsführer sprechen diese vier Lagen für einen frühen Antrag.
Lage einschätzen lassenDrohende Illiquidität
Ihre Planung zeigt, dass die Liquidität in den kommenden Monaten ausgeht, heute bezahlen Sie aber noch alle fälligen Rechnungen. In diesem Zeitfenster steht Ihnen der Schutzschirm offen, bevor eine Zahlungsunfähigkeit den Zugang versperrt.
Haftung vor dem Antrag
Sie sehen als Geschäftsführer, dass die Liquidität bald ausgeht, und fragen, wie lange Sie abwarten dürfen. Mit einem frühen Schutzschirmantrag handeln Sie, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt und Zahlungen Ihre Haftung nach § 15b InsO auslösen.
Vollstreckungsdruck
Gläubiger drohen mit Kontopfändungen oder kündigen einen Insolvenzantrag an, und jeder Zugriff gefährdet den laufenden Betrieb. Auf Ihren Antrag untersagt das Gericht Zwangsvollstreckungen und verschafft Ihnen Zeit für die Ausarbeitung des Plans.
Überschuldung
Die Fortführungsprognose über zwölf Monate fällt negativ aus, die Bilanz zeigt eine Überschuldung, doch Ihre Rechnungen zahlen Sie noch. Mit dem Schutzschirmantrag erfüllen Sie die Antragspflicht nach § 15a InsO und behalten die Geschäftsführung.
Wie begleiten wir Sie durch das Schutzschirmverfahren?
Unsere Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern im Schutzschirmverfahren in fünf Phasen, getaktet auf drei Monate.
Zugang prüfen
Wir prüfen anhand Ihres Liquiditätsstatus, ob bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt, und klären, ob drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Weg in den Schutzschirm öffnet.
Antragsunterlagen
Wir erstellen Eigenverwaltungsplanung und Sanierungskonzept und bereiten die Unterlagen für die Bescheinigung vor, die ein in Insolvenzsachen erfahrener Berufsträger ausstellt.
Schutz anordnen
Mit dem Antrag, den Sie gemeinsam mit Fachanwälte aus unserem Netzwerk stellen, schlagen Sie den vorläufigen Sachwalter vor. Das Gericht setzt die Frist für den Insolvenzplan.
Insolvenzplan
Wir erarbeiten den Plan mit Gruppenbildung, Quote und Vergleichsrechnung, organisieren die Insolvenzgeldvorfinanzierung und holen die Zustimmung der wichtigsten Gläubiger vorab ein.
Planbestätigung
Das Gericht eröffnet das Verfahren in Eigenverwaltung, und die Gläubiger stimmen über den Plan ab. Nach der Bestätigung begleiten wir die Umsetzung bis zur Aufhebung des Verfahrens.
Ratgeber zum Thema Schutzschirmverfahren
Aktuelle Beiträge zum Schutzschirmverfahren, zu seinen Voraussetzungen und zu den Pflichten der Geschäftsleitung.
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Weitere Fragen zum Schutzschirmverfahren und zu Ihrer Rolle als Geschäftsführer besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Beratungstermin buchenWas versteht man unter Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine Form der Eigenverwaltung, in der ein Unternehmen bis zu drei Monate Zeit erhält, unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Es hilft Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch zahlungsfähig sind.
Wer stellt die Bescheinigung für das Schutzschirmverfahren aus?
Nach § 270d InsO stellt ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation die Bescheinigung aus. Sie bestätigt mit Gründen, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Aussteller darf danach nicht vorläufiger Sachwalter werden.
Was passiert, wenn im Schutzschirm Zahlungsunfähigkeit eintritt?
Die Zahlungsunfähigkeit allein beendet das Verfahren nicht. Sie müssen sie dem Gericht unverzüglich anzeigen, nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Welche Nachteile hat das Schutzschirmverfahren?
Spätestens mit der Eröffnung wird das Verfahren öffentlich bekannt, und Kunden oder Lieferanten reagieren oft verunsichert. Hinzu kommen die Kosten von Sachwalter und Gericht sowie hohe Anforderungen an Planung und Berichtswesen.
Was unterscheidet Schutzschirmverfahren und StaRUG?
Das StaRUG regelt eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz und setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Das Schutzschirmverfahren mündet in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und erlaubt zusätzlich die Lösung aus belastenden Verträgen und die Nutzung von Insolvenzgeld.
Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren?
Das Gericht setzt eine Frist zur Vorlage des Insolvenzplans von höchstens drei Monaten. Danach eröffnet es das Verfahren in Eigenverwaltung, und die Gläubiger stimmen über den Plan ab, sodass das gesamte Verfahren meist einige Monate länger dauert.
Kann ich den Sachwalter im Schutzschirmverfahren selbst vorschlagen?
Ja. Sie können dem Gericht eine Person als vorläufigen Sachwalter vorschlagen, und das Gericht darf nur abweichen, wenn diese offensichtlich ungeeignet ist. Der Aussteller der Bescheinigung scheidet für dieses Amt aus.
Was sollten Geschäftsführer vor dem Antrag mit ihrer D&O-Versicherung klären?
Prüfen Sie, ob die Police Ansprüche aus § 15b InsO umfasst und welche Klauseln für den Insolvenzfall gelten. Melden Sie bekannte Umstände rechtzeitig, weil viele Policen nur Ansprüche decken, die während der Vertragslaufzeit erhoben werden, und lassen Sie die Bedingungen von einem Fachanwalt aus unserem Netzwerk prüfen.
