Insolvenzreife-Check für Geschäftsführer

Mit zehn Ja-Nein-Fragen prüfen Sie als Geschäftsführer in wenigen Minuten, ob Anzeichen für einen Insolvenzgrund nach §§ 17 bis 19 InsO vorliegen, und erhalten eine Empfehlung, bevor Ihre Haftung zum Thema wird.

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Selbsttest

Selbsttest zur Insolvenzreife Ihres Unternehmens

Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein. Das Ergebnis erscheint sofort und bleibt in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Der Selbsttest gibt Ihnen eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung durch Berater und Fachanwalt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

0 von 10 Fragen beantwortet

01

Können Sie fällige Rechnungen nicht vollständig bezahlen?

Gemeint sind Forderungen mit abgelaufenem Zahlungsziel, die eingefordert werden.

02

Fehlen zehn Prozent oder mehr der fälligen Zahlungen?

Ab zehn Prozent Deckungslücke liegt nach dem BGH meist Zahlungsunfähigkeit vor.

03

Lässt sich die Lücke nicht binnen drei Wochen schließen?

Eine Lücke, die binnen drei Wochen schließbar ist, gilt als bloße Zahlungsstockung.

04

Haben Sie Sozialabgaben oder Lohnsteuer verspätet gezahlt?

Gerichte werten solche Rückstände als Indiz für eine Zahlungseinstellung.

05

Drohen Gläubiger mit Vollstreckung oder Insolvenzantrag?

Damit sind Ihre Zahlungsrückstände bereits nach außen sichtbar geworden.

06

Ist Ihre Kontokorrentlinie seit Wochen ausgeschöpft?

Ohne Puffer für unerwartete Zahlungen gilt das als frühes Warnsignal.

07

Läuft eine Finanzierung ohne zugesagte Anschlusslösung aus?

Für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO zählen in der Regel 24 Monate.

08

Zeigt Ihre 24-Monats-Planung eine Finanzierungslücke?

Fehlt eine solche Planung, antworten Sie mit Ja, denn dann fehlt der Nachweis.

09

Weist Ihre Bilanz einen nicht gedeckten Fehlbetrag aus?

Negatives Eigenkapital allein ist keine Überschuldung, verlangt aber eine Prüfung.

10

Fehlt eine dokumentierte Fortführungsprognose?

Eine positive Prognose für zwölf Monate schließt die Überschuldung nach § 19 InsO aus.

Bilanz und Liquiditätsstatus mit Lupe bei der Prüfung der Insolvenzreife
Leistungen

Was leistet der Insolvenzreife-Check für Geschäftsführer?

  • Zehn Ja-Nein-Fragen zu allen drei Insolvenzgründen
  • Indizien für Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
  • Hinweise auf drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
  • Erste Einschätzung zur Überschuldung nach § 19 InsO
  • Sofortiges Ergebnis mit gewichteter Punktzahl
  • Klare Empfehlung für Ihren nächsten Schritt
Team

Ihre Ansprechpartner nach dem Insolvenzreife-Check

Nach dem Selbsttest sprechen Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter direkt mit den Partnern, die Ihre Lage prüfen und das Ergebnis mit Ihnen besprechen.

Gerrit S. Furch, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Furch & Partner

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.

Geschäftsführender Gesellschafter

Verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.

Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch, Gesellschafter und Beirat von Dr. Furch & Partner

Dr. Volker Furch

Gesellschafter und Beirat

Begleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.

Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.

Anlässe

Wann lohnt sich der Insolvenzreife-Check für Geschäftsführer?

Vier typische Lagen, in denen der Selbsttest Geschäftsführern und Gesellschaftern zeigt, ob sie die Insolvenzreife prüfen lassen sollten.

Lage einschätzen lassen
01

Zahlungen schieben

Sie entscheiden jede Woche neu, welche Rechnung Sie zuerst bezahlen, und vertrösten Lieferanten mit Teilzahlungen. Der Check zeigt Ihnen, ob daraus bereits eine Deckungslücke geworden sein kann, die nach § 17 InsO zur Zahlungsunfähigkeit führt.

02

Verlust im Abschluss

Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag aus, der das Eigenkapital übersteigt, oder Ihr Steuerberater spricht die Prüfpflicht an. Mit dem Check sehen Sie, ob eine Überschuldung nach § 19 InsO für Ihre Gesellschaft zum Thema werden kann.

03

Bank stellt Fragen

Ihre Hausbank fordert aktuelle Zahlen, kürzt die Kreditlinie oder knüpft die Verlängerung an neue Auflagen. Der Check hilft Ihnen einzuordnen, ob Ihre Finanzierung über die nächsten 24 Monate trägt und wie dringend Sie handeln müssen.

04

Sorge um eigene Haftung

Sie fragen sich als Geschäftsführer, ob Sie mit den Zahlungen der letzten Wochen bereits persönlich haften. Der Check zeigt Ihnen, ob Anzeichen für einen Insolvenzgrund vorliegen, ab dem Zahlungen nach § 15b InsO unzulässig sein können.

Vorgehen

Wie geht es nach dem Insolvenzreife-Check mit uns weiter?

Aus dem Ergebnis wird in fünf Schritten eine belastbare Prüfung, die Ihre Antragspflicht als Geschäftsführer klärt.

//01
am selben Tag

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Ergebnis und die aktuelle Lage Ihres Unternehmens. Im kostenlosen Gespräch klären wir, welche Unterlagen wir brauchen und wie eilig die Prüfung ist.

//02
Tag 1 bis 3

Liquiditätsstatus

Wir stellen verfügbare Mittel und fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag gegenüber und ergänzen einen Finanzplan über drei Wochen zur Deckungslücke nach § 17 InsO.

//03
Woche 1 bis 2

Überschuldungsprüfung

Wir erstellen den Überschuldungsstatus und prüfen die Fortführungsprognose über zwölf Monate. Für § 18 InsO planen wir Ihre Zahlungsfähigkeit über 24 Monate.

//04
Woche 2

Prüfbericht

Sie erhalten einen Bericht nach IDW S 11, der das Ergebnis begründet und Ihre Entscheidungen dokumentiert. Fachanwälte aus unserem Netzwerk prüfen die Rechtsfolgen.

//05
danach

Weg festlegen

Je nach Befund bereiten wir mit Ihnen die außergerichtliche Sanierung oder ein Verfahren nach StaRUG vor. Liegt Insolvenzreife vor, begleiten wir Ihren Antrag fristgerecht.

Fragen

Häufige Fragen zum Thema Insolvenzreife-Check

Weitere Fragen zur Insolvenzreife und zu Ihrer persönlichen Haftung klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

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Was versteht man unter Insolvenzreife-Check?

Ein Insolvenzreife-Check ist ein Selbsttest, mit dem Geschäftsführer anhand typischer Warnsignale einschätzen, ob einer der Insolvenzgründe nach §§ 17 bis 19 InsO vorliegen könnte. Er zeigt in wenigen Minuten, ob eine fachliche Prüfung der Insolvenzreife nötig ist und wie eilig sie ist.

Ist das Ergebnis des Insolvenzreife-Checks rechtlich verbindlich?

Das Ergebnis gibt Ihnen eine erste Orientierung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben. Verbindlich klären Sie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erst mit einem Liquiditätsstatus, einem Überschuldungsstatus und einer Prüfung nach IDW S 11.

Wann gilt ein Unternehmen nach § 17 InsO als zahlungsunfähig?

Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, das seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Nach der Rechtsprechung des BGH spricht eine Deckungslücke von zehn Prozent oder mehr, die sich binnen drei Wochen nicht schließen lässt, regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit.

Welche Fristen gelten nach § 15a InsO für den Insolvenzantrag?

Geschäftsführer müssen den Antrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Höchstfristen dürfen Sie nur ausschöpfen, solange eine Sanierung ernsthaft möglich ist.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO?

Sie droht, wenn Ihr Unternehmen seine bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit voraussichtlich nicht erfüllen kann. Maßgeblich ist in aller Regel ein Zeitraum von 24 Monaten. Sie berechtigt zum Eigenantrag und öffnet den Restrukturierungsrahmen nach StaRUG, eine Antragspflicht folgt daraus allein noch nicht.

Welche Zahlungen darf ein Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife leisten?

Nach § 15b InsO sind nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nur noch Zahlungen erlaubt, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Für verbotene Zahlungen haften Sie persönlich. Fachanwälte aus unserem Netzwerk prüfen die Rechtslage im Einzelfall.

Wann liegt eine Überschuldung nach § 19 InsO vor?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Eine positive Fortführungsprognose schließt die Überschuldung aus.

Was sollte ich als Geschäftsführer nach einem auffälligen Ergebnis festhalten?

Halten Sie den Liquiditätsstatus und Ihre Entscheidungen mit Datum schriftlich fest, und leisten Sie bis zur fachlichen Prüfung nur Zahlungen, die für den laufenden Betrieb unerlässlich sind. Diese Unterlagen helfen Ihnen später, Ihre Sorgfalt gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht zu belegen.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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