Sanierungsgutachten und Plausibilisierung für Kreditgeber
Wir erstellen Gutachten nach IDW S 6, plausibilisieren die Planung Ihrer Kreditnehmer, bewerten persönliche Sicherheiten der Gesellschafter und begleiten das Workout bis zur Entscheidung über Stillhalten oder Ausstieg.


Wobei unterstützen wir Banken und Kreditgeber?
- Sanierungsgutachten nach IDW S 6
- Independent Business Review des Kreditnehmers
- Plausibilisierung von Planung und Konzept
- Prüfung der 13-Wochen-Liquiditätsplanung
- Monitoring der Sanierungsmaßnahmen
- Begleitung von Stillhalte- und Poolverhandlungen
Ihre Ansprechpartner für Banken und Kreditgeber
Ihre Gutachten verantworten Partner, die seit 2005 über 180 Mandate betreut haben und ihre Ergebnisse persönlich in Kreditgremien vertreten.

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender GesellschafterVerantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.
Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch
Gesellschafter und BeiratBegleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.
Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.
Wann beauftragen Kreditgeber ein Gutachten oder eine Prüfung?
Vier Anlässe, zu denen Banken, Kreditversicherer, Factoring- und Leasinggesellschaften eine unabhängige Sicht auf den Kreditnehmer brauchen.
Lage einschätzen lassenIntensivbetreuung
Ein Engagement wechselt in die Intensivbetreuung, weil Kennzahlen verfehlt oder Raten verspätet sind. Für die Entscheidung über Stillhalten oder Kündigung brauchen Sie eine Einschätzung, ob das Geschäftsmodell trägt und wie hoch Ihr Risiko ist.
Sanierungskredit
Der Kreditnehmer beantragt neue Mittel oder eine Prolongation in der Krise. Ohne Gutachten riskieren Sie Anfechtung und den Vorwurf der Sittenwidrigkeit. Wir prüfen die Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6 und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Limitreduzierung
Als Kreditversicherer oder Factoringgesellschaft sehen Sie steigende Zahlungsziele und sinkende Bonität beim Kunden. Wir prüfen Liquiditätsplanung und Sanierungsmaßnahmen, damit Sie Limite und Ankaufsgrenzen auf Basis belegter Zahlen festlegen.
Gesellschafter als Bürgen
Sie halten zusätzlich Bürgschaften und Grundschulden der Gesellschafter. Für Ihre Entscheidung zählt, was diese im Ernstfall einbringen. Wir bewerten die Vermögenslage der Bürgen und zeigen, ob eine Einigung mit ihnen mehr bringt als die Verwertung.
Wie prüfen wir Kreditnehmer im Auftrag von Banken und Kreditgebern?
Fünf Phasen vom Auftrag bis zum laufenden Monitoring des sanierten Engagements.
Auftragsklärung
Wir stimmen Prüfungsumfang, Berichtsadressaten und Zeitplan mit Ihnen und dem Kreditnehmer ab und regeln den Zugang zu Datenraum und Management des Unternehmens.
Analyse
Wir untersuchen Krisenursachen, Liquidität, Marktposition und Kostenstruktur des Kreditnehmers und führen Gespräche mit Geschäftsführung und Schlüsselpersonen.
Gutachten
Je nach Auftrag erstellen wir ein Gutachten nach IDW S 6 oder einen Independent Business Review mit klarer Aussage zur Sanierungsfähigkeit und zum Finanzierungsbedarf.
Bankenrunde
Wir präsentieren die Ergebnisse im Kreis der Kreditgeber, beantworten Rückfragen der Kreditgremien und unterstützen bei Stillhalte- und Poolvereinbarungen.
Sanierungsmonitoring
Wir überwachen Meilensteine und Covenants und berichten monatlich an die Kreditgeber. Abweichungen melden wir sofort, damit Sie rechtzeitig über nächste Schritte entscheiden.
Ratgeber zum Thema Banken und Kreditgeber
Beiträge zu Bankgespräch, Forderungsverzicht und Sanierungsverfahren aus Sicht von Kreditnehmern und Kreditgebern.
Alle Beiträge
Bankgespräch in der Krise: Wie sichern Geschäftsführer das Vertrauen ihrer Hausbank?Insolvenzrecht, MaRisk und IDW S6: Was Geschäftsführer im Bankgespräch wissen müssen, um Kredite zu sichern und Haftungsrisiken zu vermeiden.Weiterlesen
Schutzschirmverfahren und Banken: Ablauf, Voraussetzungen und SanierungschancenSchutzschirmverfahren nach § 270d InsO: Voraussetzungen, Ablauf, Drei-Monats-Frist und Rolle der Banken als Gläubiger – praxisnah erklärt.Weiterlesen
Haircut mit der Bank verhandeln: Bewertungsabschläge und Forderungsverzicht im ÜberblickHaircut im Sanierungskontext: Was § 397 BGB und § 3a EStG bedeuten und wie Forderungsverzicht und Rangrücktritt die Überschuldungsbilanz entlasten.Weiterlesen
Liquiditätsplanung für das Bankgespräch: Bankkonformen Plan aufbauenRechtliche Pflichten, IHK-Struktur und BGH-Faustregel: So bauen Geschäftsführer eine Liquiditätsplanung auf, die Banken überzeugt.Weiterlesen Häufige Fragen zum Thema Banken und Kreditgeber
Weitere Fragen zu Gutachten und Workout-Begleitung klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Beratungstermin buchenWas versteht man unter Banken und Kreditgeber?
Ein Sanierungsgutachten für Kreditgeber ist eine unabhängige Prüfung, ob ein Kreditnehmer in der Krise sanierungsfähig ist und unter welchen Bedingungen seine Finanzierung trägt. Banken und Kreditversicherer nutzen es als Grundlage für Stillhalten, Sanierungskredit oder Ausstieg.
Wann verlangen Banken ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?
Vor allem bei Sanierungskrediten und Prolongationen in der Krise. Ein Gutachten nach den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung senkt das Risiko, dass Kredite und Sicherheiten später angefochten werden oder als sittenwidrig gelten.
Was unterscheidet einen Independent Business Review vom IDW-S-6-Gutachten?
Ein Independent Business Review ist eine kompakte, unabhängige Prüfung von Geschäftsmodell, Planung und Liquidität und folgt keinem festen Standard. Er dient als schnelle Entscheidungsgrundlage. Das Gutachten nach IDW S 6 ist umfassender und trifft eine formale Aussage zur Sanierungsfähigkeit.
Wer bezahlt das Gutachten?
In der Regel trägt der Kreditnehmer die Kosten, auch wenn die Bank den Gutachter auswählt oder mitbeauftragt. Die Einzelheiten regelt die Mandatsvereinbarung, die wir vorab mit allen Beteiligten abstimmen.
Arbeiten Sie auch für Kreditversicherer, Factoring- und Leasinggesellschaften?
Ja. Diese Kreditgeber brauchen oft eine schnelle Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Wir passen Umfang und Tiefe der Prüfung an Ihre Entscheidung über Limite, Ankauf oder Vertragsfortführung an.
Wie bleiben Sie unabhängig, wenn das Unternehmen zahlt?
Unser Bericht stützt sich auf belegte Zahlen und Annahmen, die wir offenlegen. Auftraggeber und Berichtsadressaten stehen vor Beginn fest. So können Sie sich auf das Ergebnis berufen, auch gegenüber Ihren Kreditgremien.
Wie schnell liegt ein Ergebnis vor?
Eine erste Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Sichtung der Unterlagen. Ein Independent Business Review dauert meist einige Wochen, ein vollständiges Gutachten nach IDW S 6 je nach Größe acht bis sechzehn Wochen.
Begleiten Sie auch Vergleiche mit bürgenden Gesellschaftern?
Ja, wir bereiten die Vermögensaufstellung der Bürgen auf und rechnen durch, welcher Ablösebetrag im Vergleich zur Vollstreckung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die rechtliche Umsetzung übernehmen die Juristen Ihres Hauses oder Fachanwälte aus unserem Netzwerk.
