Insolvenzberatung in Reutlingen
Im Großraum Reutlingen geraten Maschinenbauer und Zulieferer zunehmend unter Druck, wenn Aufträge ausbleiben und Investitionen aufgeschoben werden. Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, verlangt § 15a InsO ein schnelles Handeln mit engen Fristen. Als Insolvenz- und Sanierungsberatung begleiten wir Geschäftsführer im industriellen Umfeld rund um Robert Bosch und den Umformmaschinenbauer Wafios. Wer bei ersten Warnsignalen frühzeitig reagiert, behält den Handlungsspielraum und kann sein Unternehmen häufig im laufenden Betrieb sanieren.
Welches Insolvenzgericht ist für Reutlingen zuständig?
Eine Besonderheit betrifft die Zuständigkeit: Am Amtsgericht Reutlingen besteht kein Insolvenzgericht, für Insolvenzverfahren aus dem Reutlinger Bezirk ist das Amtsgericht Tübingen zuständig. Ihren Insolvenzantrag richten Sie deshalb an das Amtsgericht Tübingen in der Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, auch wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Reutlingen hat. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit bleibt der Mittelpunkt Ihrer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, in der Praxis der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Der allgemeine Gerichtsstand für sonstige zivilrechtliche Streitigkeiten richtet sich weiterhin nach dem Unternehmenssitz in Reutlingen, sodass allgemeine und insolvenzrechtliche Zuständigkeit hier auseinanderfallen. Wir stellen vorab sicher, dass Ihr Antrag beim richtigen Gericht eingeht.

Insolvenzberatung für den Großraum Reutlingen
Die Reutlinger Wirtschaft ist stark vom Maschinenbau und von der industriellen Fertigung geprägt, mit Robert Bosch als größtem Arbeitgeber und rund 8.000 Beschäftigten sowie dem Umformmaschinenbauer Wafios. Dazu kommt ein traditionsreicher Textil- und Bekleidungssektor. Diese industrielle Mischung bringt unterschiedliche Krisenverläufe hervor, weshalb der passende Schwerpunkt von Ihrer Branche und der Ursache Ihrer Schieflage abhängt.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
StaRUG-Restrukturierungsrahmen+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Tübingen+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Tübingen ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Reutlingen?
Das erste Gespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Lage, wir ordnen sie rechtlich ein und zeigen Wege auf, bevor Kosten entstehen. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, etwa danach, ob eine kurzfristige Liquiditätsplanung ausreicht oder ein vollständiges Eigenverwaltungsverfahren vorzubereiten ist. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheidet sich unser Angebot deutlich, denn jene richtet sich an überschuldete Privatpersonen, während wir Unternehmen und ihre Geschäftsführung in der Krise begleiten.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Reutlingen gedacht?
Wir arbeiten für Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie für Gesellschafter mittelständischer Betriebe im Großraum Reutlingen. In Organverantwortung tragen Sie eine besondere Pflicht, denn bei Insolvenzreife müssen Sie nach § 15a InsO fristgerecht handeln, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Viele Mandanten kommen aus dem Maschinenbau und der industriellen Fertigung der Region Neckar-Alb. Unser Ziel ist, Ihr Unternehmen möglichst im laufenden Betrieb zu stabilisieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern.

Womit Unternehmen aus Reutlingen zu uns kommen
Investitionsstau im Maschinenbau
Maschinenbauer in Reutlingen leben von der Investitionsbereitschaft ihrer Kunden. Halten sich Abnehmer bei Neuanschaffungen zurück, sinken Auftragseingänge, während Entwicklungs- und Personalkosten weiterlaufen. Ziehen sich Bestellungen über mehrere Quartale, kann daraus eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO entstehen, die eine frühzeitige Planung der Liquidität verlangt.
Abhängigkeit von großen Industriekunden
Viele Zulieferer im Raum Reutlingen sind eng an einzelne Großkunden gebunden. Verlagert ein Konzern die Beschaffung oder senkt die Abrufmengen, bricht ein erheblicher Umsatzanteil weg. Wer seine Kundenbasis nicht breit genug aufgestellt hat, gerät dann schnell in Liquiditätsnot und braucht rasch eine belastbare Fortbestehensprognose.
Strukturwandel im Textilsektor
Der traditionsreiche Textil- und Bekleidungssektor der Stadt steht unter dem Druck internationaler Konkurrenz und steigender Kosten. Kleinere Betriebe kämpfen mit sinkenden Margen und schwieriger Finanzierung. Ohne tragfähiges Konzept für Modernisierung oder Nachfolge droht solchen Unternehmen eine Schieflage, die frühes Gegensteuern erfordert.
Fachkräftemangel und steigende Lohnkosten
Rund um Hochschule und Industrie konkurrieren Reutlinger Betriebe um qualifizierte Fachkräfte. Steigende Lohnkosten treffen auf angespannte Erträge, sodass die Ergebnisdecke dünner wird. Verbindet sich dies mit einem Nachfrageeinbruch, geraten die haftungsrechtlichen Pflichten der Geschäftsführung schnell in den Vordergrund.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Reutlingen ist das Amtsgericht Tübingen das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Reutlingen unter Druck
Ein mittelständischer Maschinenbauer aus dem Reutlinger Umland verlor durch die Investitionszurückhaltung seiner Industriekunden binnen eines Jahres einen großen Teil seiner Aufträge. Die Umsätze sanken, während Löhne und Kredite für den Maschinenpark weiterliefen. Als Lieferanten nur noch gegen Vorkasse lieferten und die Bank die Linie kürzte, konnte das Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht bedienen. Damit stand die Zahlungsunfähigkeit im Raum, die nach § 15a InsO eine Antragspflicht auslöst. Dem Geschäftsführer drohte zugleich eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung und ordneten die Lage anhand einer Fortbestehensprognose ein. Auf dieser Grundlage bereiteten wir einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO vor, den wir beim zuständigen Amtsgericht Tübingen einreichten. So blieb die Geschäftsführung im Amt und steuerte die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Parallel verhandelten wir mit dem wichtigsten Kunden über verlässliche Abrufmengen und mit der Bank über eine Zwischenfinanzierung, damit der Betrieb während des Verfahrens fortgeführt werden konnte.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Reutlingen?
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und betreut Mandate in ganz Deutschland. Bei größeren Unternehmen oder auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sind wir persönlich vor Ort in Reutlingen, um die Lage gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ansprechpartnern zu besprechen. In vielen Fällen arbeiten wir deutschlandweit effizient per Video-Call, sodass wir bereits am Tag Ihrer Anfrage erste Schritte einleiten können. Gerade bei drohender Zahlungsunfähigkeit spart dieser Weg wertvolle Zeit. So begleiten wir Mandate in Reutlingen und Umgebung ohne Zeitverlust und mit klarem Blick auf das zuständige Amtsgericht Tübingen.

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Antworten für Unternehmen aus Reutlingen
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Was bedeutet die Antragspflicht nach § 15a InsO?
Beraten Sie in Reutlingen persönlich oder per Video?
„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Furch und Partner
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