Insolvenzberatung Stuttgart

Insolvenzberatung in Stuttgart

Im Großraum Stuttgart entscheidet über das Überleben eines Betriebs oft, wie schnell die Geschäftsführung auf eine Liquiditätslücke reagiert. Wenn ein Zulieferer der Automobilindustrie ausbleibende Abrufe von Mercedes-Benz, Porsche oder Bosch verkraften muss, kippt die Auftragslage teils innerhalb weniger Wochen. Genau in dieser Phase greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir begleiten Unternehmer im Neckarraum, die zwischen offenen Forderungen und drohender Zahlungsunfähigkeit stehen, und ordnen die Handlungsspielräume, bevor sich die Frist schließt und persönliche Haftung entsteht.

Insolvenzberatung in Stuttgart
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Stuttgart zuständig?

Für Insolvenzverfahren mit Bezug zu Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart als Insolvenzgericht zuständig, ansässig in der Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart. Maßgeblich ist der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, bei einer GmbH also regelmäßig der Ort der werbenden Geschäftstätigkeit im Stadtgebiet oder im umliegenden Verwaltungsraum. Fehlt ein solcher Mittelpunkt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners. Ein Eröffnungsantrag wird bei diesem Insolvenzgericht eingereicht, das über Eröffnung, vorläufige Sicherungsmaßnahmen und die Bestellung eines Verwalters entscheidet. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass die Kammer die wirtschaftliche Lage rasch nachvollziehen kann.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Stuttgart
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Stuttgart

Als Landeshauptstadt bündelt Stuttgart Automobilbau, Maschinenbau und einen tief gestaffelten industriellen Mittelstand rund um Konzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch. Viele Ingenieurdienstleister und Zulieferer hängen an wenigen Großkunden und deren Abrufplänen. Diese Abhängigkeit prägt die typischen Krisenverläufe der Region und bestimmt, welchen Schwerpunkt eine Sanierung im Einzelfall verlangt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Stuttgart+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Stuttgart ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Stuttgart, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Stuttgart?

Ein erstes Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, wie dringlich Ihre Lage ist und welche Schritte anstehen. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Tempo des Mandats, also danach, ob eine stille Vorbereitung genügt oder ein Antrag kurzfristig zu stellen ist. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Beachten Sie die Abgrenzung zur öffentlichen Schuldnerberatung: Diese steht Privatpersonen offen und behandelt keine Unternehmensinsolvenzen. Für Betriebe im Raum Stuttgart ist die betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Begleitung ein eigenständiges Beratungsfeld.

Insolvenzberatung Stuttgart, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Stuttgart gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Stuttgart, von der Ingenieurgesellschaft bis zum Serienzulieferer. Sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, trägt die Leitung die Verantwortung für die rechtzeitige Reaktion nach § 15a InsO. Versäumte Fristen führen zu persönlicher Haftung und im Einzelfall zu strafrechtlichen Folgen. Unser Ziel ist die Sanierung im laufenden Betrieb, damit Belegschaft und Kundenbeziehungen erhalten bleiben. Auch Gesellschafter, die um ihr eingesetztes Kapital fürchten, erhalten eine klare Einordnung ihrer Handlungsoptionen.

Geschäftsführer in Stuttgart, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Stuttgart zu uns kommen

01

Wenn Abrufe eines Autoherstellers wegbrechen

Zulieferer im Raum Stuttgart planen ihre Kapazitäten oft entlang der Serien eines einzelnen Herstellers. Verschiebt sich ein Modellanlauf oder sinkt die Stückzahl, bleibt teure Fertigung ungenutzt. Die Fixkosten laufen weiter, während Zahlungseingänge stocken. In dieser Konstellation muss die Geschäftsführung früh prüfen, ob bereits drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vorliegt.

02

Transformation zur Elektromobilität als Liquiditätsfalle

Betriebe, die auf Verbrennungstechnik spezialisiert sind, stehen unter Umbaudruck. Investitionen in neue Fertigungslinien binden Kapital, bevor die Umsätze aus neuen Aufträgen fließen. Gerät diese Vorfinanzierung ins Wanken, entsteht eine gefährliche Lücke. Eine belastbare Fortbestehensprognose nach IDW S 11 zeigt, ob der Umbau tragfähig bleibt oder ein geordnetes Verfahren vorzuziehen ist.

03

Haftungsrisiko bei fortgesetzten Zahlungen

Sobald Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, drohen Geschäftsführern persönliche Ansprüche für Zahlungen, die den Grundsätzen des § 15b InsO widersprechen. Gerade im laufenden Betrieb eines Maschinenbauers werden Löhne, Lieferanten und Leasingraten weiter bedient. Ohne klare Grenzziehung wächst das private Haftungsrisiko mit jeder Überweisung.

04

Sanierung unter Wahrung der Kundenbeziehungen

Ein Verfahren wird im Stuttgarter Zuliefernetz schnell bekannt und kann Abrufe gefährden. Deshalb ist Diskretion in der Vorbereitung entscheidend. Über eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO lässt sich die Sanierung so steuern, dass Lieferbeziehungen zu den Herstellern erhalten bleiben.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck

Ein mittelständischer Zerspanungsbetrieb im Neckartal fertigte über Jahre Präzisionsteile für einen einzigen Antriebshersteller. Als dieser die Serie auslaufen ließ und Ersatzaufträge ausblieben, brachen zwei Drittel des Umsatzes weg. Rücklagen deckten zunächst die Löhne, doch nach wenigen Monaten reichte die Liquidität nicht mehr für fällige Verbindlichkeiten. Der Geschäftsführer erkannte, dass die Antragspflicht nach § 15a InsO greifen könnte, und sorgte sich zugleich um seine persönliche Haftung für weiter geleistete Zahlungen nach § 15b InsO.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir haben zunächst eine prüffähige Liquiditätsplanung über dreizehn Wochen aufgesetzt, um den genauen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit zu bestimmen. Auf dieser Basis entstand eine Fortbestehensprognose, die den möglichen Neukundenaufbau realistisch bewertete. Da tragfähige Perspektiven bestanden, bereiteten wir eine Eigenverwaltung am Amtsgericht Stuttgart vor. Die Geschäftsführung blieb im Amt und steuerte den Betrieb weiter, während offene Verbindlichkeiten im Verfahren geordnet und neue Aufträge akquiriert wurden. So blieb die Fertigungskompetenz im Unternehmen erhalten.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Stuttgart?

Unser Sitz liegt in München, unsere Mandate begleiten wir überregional und weitgehend digital. Für Unternehmen im Raum Stuttgart bedeutet das kurze Reaktionszeiten ohne feste Bürostruktur vor Ort. Unterlagen und Planungen tauschen wir über gesicherte digitale Wege aus, sodass eine Erstanalyse binnen Tagen möglich ist. Wenn es die Situation erfordert, kommen wir für Gespräche in die Region, etwa zur Abstimmung mit Banken, Gesellschaftern oder dem Betriebsrat. Betreut werden dabei nicht nur das Stadtgebiet, sondern auch die umliegenden Landkreise entlang des Neckars und darüber hinaus die weitere DACH-Region.

Insolvenzberatung im Umland von Stuttgart
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Stuttgart

Welches Insolvenzgericht ist für ein Unternehmen aus Stuttgart zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Stuttgart als Insolvenzgericht in der Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart. Dort reichen Sie den Eröffnungsantrag ein, sofern der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Stadtgebiet liegt. Das Gericht entscheidet über die Eröffnung, ordnet Sicherungsmaßnahmen an und bestellt einen Verwalter oder Sachwalter.
Was kostet die Begleitung durch eine Insolvenzberatung im Raum Stuttgart?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von Umfang und Dringlichkeit ab, also davon, ob eine stille Vorbereitung oder ein rascher Antrag ansteht. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Einschätzung, sodass keine verdeckten Positionen entstehen.
Gilt die Antragspflicht auch für Selbständige und GmbH-Geschäftsführer?
Für juristische Personen wie die GmbH greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit Fristen von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Selbständige ohne Haftungsbeschränkung unterliegen dieser Pflicht nicht, tragen aber das volle persönliche Vermögensrisiko und sollten ebenso früh handeln.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren für einen Stuttgarter Betrieb?
Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht nennen, da Größe des Betriebs, Zahl der Gläubiger und die gewählte Verfahrensart den Verlauf bestimmen. Eine Eigenverwaltung mit tragfähigem Sanierungskonzept kann binnen Monaten zu einer Fortführung führen, während komplexe Verfahren im Automobilzulieferbereich deutlich länger laufen.
Warum ist schnelles Handeln bei drohender Zahlungsunfähigkeit so wichtig?
Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läuft die Frist des § 15a InsO. Wer sie versäumt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO eröffnen sich Sanierungswege, die später verschlossen sind. Je früher die Analyse beginnt, desto größer bleibt der Handlungsspielraum.
Können Sie auch Unternehmen aus dem Umland ohne eigenes Büro vor Ort beraten?
Ja, wir arbeiten von München aus überregional und digital, sodass eine feste Niederlassung im Neckarraum nicht nötig ist. Für Betriebe aus den Landkreisen rund um Stuttgart übernehmen wir die vollständige Vorbereitung aus der Ferne und kommen bei Bedarf für Gespräche mit Gläubigern oder Gesellschaftern in die Region.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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