Insolvenzberatung Leipzig

Insolvenzberatung in Leipzig

Leipzig zählt zu den dynamischen Wirtschaftsräumen im Osten Deutschlands, doch auch hier geraten Betriebe unter Druck, wenn Aufträge einbrechen oder Kosten davonlaufen. Zulieferer der Automobilwerke und Dienstleister im Logistikdrehkreuz spüren Nachfrageschwankungen unmittelbar in ihrer Liquidität. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten, läuft für die Geschäftsleitung die Frist des § 15a InsO. Wer die Anzeichen einer Krise früh ernst nimmt und rechtzeitig fachlichen Rat einholt, kann eine Sanierung vorbereiten, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Leipzig zwingend wird und der Handlungsspielraum schwindet.

Insolvenzberatung in Leipzig
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Leipzig zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz im Raum Leipzig ist das Amtsgericht Leipzig als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. In Sachsen sind die Insolvenzgerichte konzentriert, das Amtsgericht Leipzig ist als Insolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Landgerichts Leipzig zuständig. Diese Bündelung sorgt dafür, dass Verfahren aus einem größeren Umkreis an einem spezialisierten Gericht geführt werden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit bleibt der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners. Der allgemeine Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO betrifft dagegen zivilrechtliche Auseinandersetzungen und ist vom Insolvenzverfahren zu trennen.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Leipzig
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Leipzig

Leipzig ist ein wachsender Standort des Automobilbaus mit den Werken von BMW und Porsche. Als Drehkreuz der Logistik- und Speditionsbranche zieht die Stadt zahlreiche Dienstleister an. Daneben prägen die Gesundheitswirtschaft und ein lebendiger Mediensektor das Bild, gestützt von einer starken Energiebranche. Jede dieser Branchen kennt eigene Krisenkonstellationen. Wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihrer Lage am nächsten kommt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Leipzig+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Leipzig ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Leipzig, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Leipzig?

Das erste Gespräch bei Dr. Furch und Partner ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir verschaffen uns darin ein Bild Ihrer Lage und sagen Ihnen offen, wie dringlich die Situation ist. Weitere Kosten hängen vom Umfang und von der Dringlichkeit des Mandats ab, etwa vom Aufwand für eine Fortbestehensprognose oder einen Eigenverwaltungsantrag. Vor jedem kostenpflichtigen Schritt erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheidet sich unsere Arbeit deutlich, denn diese steht ausschließlich überschuldeten Privatpersonen offen und begleitet weder Unternehmen noch deren Geschäftsleitung durch eine Unternehmensinsolvenz.

Insolvenzberatung Leipzig, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Leipzig gedacht?

Wir richten uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Leipzig, die eine Krise aktiv angehen wollen. Als Leitungsorgan einer GmbH stehen Sie nach § 15a InsO in der persönlichen Pflicht, einen Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Unser Ziel ist die Sanierung im laufenden Betrieb, damit die Belegschaft gehalten und die Substanz des Unternehmens bewahrt werden kann. Je früher Sie uns einbinden, desto größer bleibt der Spielraum für eine geordnete und tragfähige Lösung.

Geschäftsführer in Leipzig, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Leipzig zu uns kommen

01

Taktbindung der Automobilzulieferer

Zulieferer der Leipziger Automobilwerke müssen just in time und in fester Taktung liefern. Verschiebt ein Hersteller seine Produktionsplanung oder wechselt ein Modell aus, brechen eingeplante Abrufe weg. Die vorgehaltenen Kapazitäten und Vorfinanzierungen bleiben bestehen, sodass eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO rasch entstehen kann.

02

Margendruck im Logistikdrehkreuz

Speditionen und Kontraktlogistiker rund um das Leipziger Drehkreuz arbeiten mit knappen Margen und hohen Fixkosten. Steigende Personal- und Energiekosten treffen auf Kunden, die auf feste Raten bestehen. Fällt ein großer Auftraggeber aus oder dehnt seine Zahlungsziele, entsteht eine Lücke, die Fuhrpark und Mietflächen nicht mehr trägt.

03

Kostendruck in der Gesundheitswirtschaft

Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft im Raum Leipzig stehen zwischen gedeckelten Vergütungen und steigenden Personalkosten. Bleiben Investitionen und Tarifsteigerungen unfinanziert, gerät die Liquidität unter Druck. Da die Nachfrage stabil, die Erlösseite aber reguliert ist, kann trotz voller Auslastung eine Unterdeckung entstehen, die den Betrieb in die Insolvenznähe führt.

04

Strukturwandel im Mediensektor

Betriebe im Leipziger Mediensektor erleben eine Verlagerung der Erlöse ins Digitale. Wegbrechende Anzeigen- oder Projekterlöse treffen auf feste Kosten für Personal und Technik. Verzögert sich die Anpassung des Geschäftsmodells, reicht die Liquidität für laufende Produktionen nicht mehr aus, und offene Verbindlichkeiten häufen sich an.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Leipzig

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Leipzig ist das Amtsgericht Leipzig das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Leipzig unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Leipzig unter Druck

Ein Zulieferer der Leipziger Automobilindustrie verliert durch den Auslauf eines Modells einen wesentlichen Teil seiner Abrufe. Die Fertigung ist noch ausgelastet, doch neue Aufträge tragen die Kosten nicht vollständig. Lieferantenrechnungen bleiben offen, der Kontokorrentrahmen ist ausgeschöpft, und als eine fällige Sozialversicherung nicht mehr fristgerecht überwiesen werden kann, liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO nahe. Damit beginnt für die Geschäftsführung die Frist des § 15a InsO. Zugleich droht eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet werden.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Im ersten Schritt erstellen wir eine belastbare Liquiditätsplanung, um den Zeitpunkt der Insolvenzreife genau zu bestimmen. Daran schließt sich eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 an, die klärt, ob das Geschäftsmodell tragfähig bleibt. Fällt sie positiv aus, bereiten wir beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters fort. Auf diese Weise lassen sich Lieferbeziehungen zu den Automobilwerken und die eingearbeitete Belegschaft erhalten, während ein Insolvenzplan die Verbindlichkeiten ordnet.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Leipzig?

Unser Kanzleisitz ist in München, von wo aus wir Mandate im gesamten Bundesgebiet betreuen. Für Unternehmen im Raum Leipzig arbeiten wir überregional und digital, sodass viele Schritte ohne Zeitverlust aus der Ferne erfolgen. Wird Ihre Anwesenheit vor Ort benötigt, etwa bei Bank- oder Gläubigerterminen, reisen wir nach Leipzig an. Neben der Stadt selbst begleiten wir Betriebe im Leipziger Umland und im angrenzenden mitteldeutschen Raum bis nach Halle und in den Landkreis Nordsachsen. Auch bei überregionalen Verflechtungen erhalten Sie innerhalb der DACH-Region eine durchgehende Begleitung.

Insolvenzberatung im Umland von Leipzig
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Leipzig

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen aus Leipzig zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Leipzig ist das Amtsgericht Leipzig als Insolvenzgericht zuständig. Sie finden es unter der Anschrift Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. In Sachsen sind die Insolvenzgerichte konzentriert, sodass das Amtsgericht Leipzig für den gesamten Bezirk des Landgerichts Leipzig zuständig ist. Für die Zuständigkeit kommt es auf den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an.
Was kostet mich der Einstieg in die Beratung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst mit einem vereinbarten Mandat entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit richten. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit erläutern wir Ihnen den Aufwand, sodass Sie die Honorare von Beginn an einschätzen können.
Beraten Sie auch Selbständige und kleine Gesellschaften?
Ja. Wir begleiten Selbständige ebenso wie Geschäftsführer kleiner und mittlerer Gesellschaften im Raum Leipzig. Bei einer GmbH ist die fristgerechte Antragstellung nach § 15a InsO besonders wichtig, da die Geschäftsführung persönlich haftet. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen die passende Verfahrensart auf.
Mit welcher Verfahrensdauer muss ich rechnen?
Das richtet sich nach Größe und Komplexität des Unternehmens. Ein auf Sanierung angelegtes Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren strebt häufig binnen weniger Monate einen Insolvenzplan an. Ein Regelverfahren zur Abwicklung kann sich über mehrere Jahre ziehen, vor allem wenn Vermögen zu verwerten oder Ansprüche zu prüfen sind.
Wie rasch muss ich bei Insolvenzreife reagieren?
Ohne Verzug. Nach § 15a InsO bleiben Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit höchstens drei Wochen und bei Überschuldung höchstens sechs Wochen bis zur Antragstellung. Diese Fristen dürfen Sie nur nutzen, solange eine ernsthafte Sanierungschance besteht. Wer früher Rat sucht, kann den Verlauf noch selbst gestalten.
Können Sie uns trotz Kanzleisitz in München betreuen?
Ja. Von München aus begleiten wir Mandate in Leipzig und im gesamten mitteldeutschen Umfeld. Ein großer Teil der Zusammenarbeit erfolgt digital und telefonisch, was Zeit und Anfahrt erspart. Für wichtige Termine mit Banken oder Gläubigern reisen wir persönlich nach Leipzig.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.