Insolvenzberatung Mannheim

Insolvenzberatung in Mannheim

In der Metropolregion Rhein-Neckar hängen viele Betriebe an der Industrie rund um Daimler Truck und die Landtechnik. Der Umbau des Mannheimer Motorenwerks zur Batterie- und Antriebstechnik verändert ganze Zulieferketten, und wer als Vorlieferant Aufträge verliert, gerät schnell in Zahlungsschwierigkeiten. Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, verlangt § 15a InsO ein rasches Handeln innerhalb enger Fristen. Wir verschaffen Ihnen schnell Klarheit über die Lage und prüfen, ob eine Sanierung in Eigenverwaltung trägt oder ein Regelverfahren am zuständigen Insolvenzgericht ansteht.

Insolvenzberatung in Mannheim für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise, vertrauliche Erstberatung
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Mannheim zuständig?

Für Insolvenzverfahren aus dem Mannheimer Raum ist das Amtsgericht Mannheim als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es im Schloss, 68149 Mannheim. Das Amtsgericht Mannheim ist als Insolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Landgerichts Mannheim zuständig, sodass auch Betriebe aus dem weiteren Umland ihr Verfahren hier führen. An diesem Gericht wird über die Eröffnung entschieden und die Eigenverwaltung geprüft. Für die örtliche Zuständigkeit kommt es im Regelfall auf den Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit an. Liegt dieser im Bezirk, läuft das Verfahren in Mannheim, unabhängig vom privaten Wohnsitz der Geschäftsführung. Wir bereiten den Antrag so auf, dass das Gericht zügig entscheiden kann.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Mannheim
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Mannheim

Mannheim gehört zu den wichtigen Industrie- und Handelsplätzen der Region Rhein-Neckar und verfügt über einen der größten Binnenhäfen des Landes. Das Mercedes-Benz Werk von Daimler Truck, der Landtechnikhersteller John Deere und der Energieversorger MVV prägen die Beschäftigung, während das Motorenwerk den Wandel zur Antriebstechnik durchläuft. Diese Struktur bringt sehr verschiedene Risikolagen mit sich, sodass sich der Blick auf den passenden Schwerpunkt lohnt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Mannheim+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Mannheim ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Mannheim, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Mannheim?

Zu Beginn steht ein kostenloses und unverbindliches Orientierungsgespräch, in dem wir die Dringlichkeit einschätzen und mögliche Wege aufzeigen. Wie es weitergeht, entscheiden Sie danach selbst. Der Aufwand der weiteren Beratung bemisst sich nach Umfang und Zeitdruck des Mandats, etwa nach der Frage, ob eine Fortbestehensprognose zu erstellen oder ein Eigenverwaltungsverfahren vorzubereiten ist. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vorab transparent. Ein Vergleich mit der öffentlichen Schuldnerberatung führt in die Irre, denn diese richtet sich allein an Privatpersonen und begleitet keine unternehmerischen Sanierungen von Kapitalgesellschaften.

Insolvenzberatung Mannheim, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Mannheim gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in der Metropolregion Rhein-Neckar, die für ihr Unternehmen einstehen. Zeichnet sich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ab, wird aus § 15a InsO eine persönliche Antragspflicht, deren Verletzung in die private Haftung führt. Im industriellen Mittelstand rund um Mannheim geht es meist darum, den Betrieb im laufenden Geschäft zu sanieren und seine Substanz zu erhalten. Wir erläutern Ihnen Ihre Pflichten und zeigen, wie sich Werte und Arbeitsplätze sichern lassen, solange noch Spielraum besteht.

Geschäftsführer in Mannheim, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Mannheim zu uns kommen

01

Zulieferdruck im Antriebswandel

Der Umbau des Mannheimer Motorenwerks zur Batterie- und Antriebstechnik verschiebt Volumina bei Vorlieferanten für Verbrennungskomponenten. Läuft ein Rahmenauftrag aus, brechen kalkulierte Deckungsbeiträge weg. Eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 zeigt früh, ob sich der Betrieb aus eigener Kraft in neue Produktfelder umsteuern lässt.

02

Konjunkturschwäche in der Landtechnik

Hersteller wie John Deere und ihr Zulieferumfeld reagieren empfindlich auf schwankende Agrarpreise und zurückhaltende Investitionen der Landwirte. Sinkt die Nachfrage, geraten Fertiger von Bauteilen unter Kostendruck. Wer die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO rechtzeitig erkennt, hält sich den Weg in die Eigenverwaltung offen.

03

Logistik und Handel am Binnenhafen

Speditionen und Handelsbetriebe rund um den Mannheimer Hafen leben von schmalen Margen und hohem Umschlag. Steigende Energie- und Transportkosten treffen sie unmittelbar. Bleiben Zahlungen großer Abnehmer aus, kann eine einzelne Forderungslücke die gesamte Liquiditätsplanung ins Wanken bringen.

04

Haftungsrisiken in der Geschäftsführung

Gerade in mittelständischen Kapitalgesellschaften wird die Krise häufig zu spät als solche eingeordnet. Werden nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Zahlungen geleistet, haftet die Geschäftsführung persönlich nach § 15b InsO. Eine klare Dokumentation des Zahlungsverhaltens schützt vor vermeidbaren Ersatzansprüchen.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Mannheim

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Mannheim ist das Amtsgericht Mannheim das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Mannheim unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Mannheim unter Druck

Ein mittelständischer Zulieferer aus dem Mannheimer Umland fertigte Präzisionsteile für Verbrennungsmotoren. Mit dem Umbau des Werks zur Antriebstechnik reduzierte der Hauptabnehmer seine Abrufe binnen eines Jahres erheblich. Die Fixkosten blieben, während der Umsatz einbrach. Rücklagen deckten die Löhne noch einige Monate, dann konnten Lieferanten nicht mehr fristgerecht bezahlt werden. Als eine größere Forderung ausfiel, trat die Zahlungsunfähigkeit ein, und die Geschäftsführung stand vor der Antragspflicht nach § 15a InsO sowie dem Haftungsrisiko des § 15b InsO.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zuerst entstand eine prüffähige Liquiditätsplanung, die den Finanzbedarf über die kommenden Wochen sichtbar machte. Darauf aufbauend belegte eine Fortbestehensprognose, dass sich der Betrieb mit neuen Produktfeldern in der Antriebstechnik tragen ließ. Der Antrag auf Eigenverwaltung ging an das Amtsgericht Mannheim, sodass die Geschäftsführung im Amt blieb und die Umstellung selbst steuern konnte. In Verhandlungen mit dem Hauptabnehmer wurden Anschlussaufträge gesichert. So gelang es, die Fertigung neu auszurichten und die Arbeitsplätze im Kern zu erhalten.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Mannheim?

Unser Kanzleisitz befindet sich in München. Bei größeren Unternehmen oder auf Ihren Wunsch sind wir persönlich vor Ort in Mannheim, um die Situation mit Ihnen und den Beteiligten durchzugehen. In den übrigen Fällen beraten wir deutschlandweit effizient per Video-Call, was in einer akuten Krise entscheidende Zeit spart. So begleiten wir Mandate in Mannheim und Umgebung ohne Zeitverlust, reagieren kurzfristig auf neue Entwicklungen und halten den Draht zum Amtsgericht Mannheim sowie zu Banken und Gläubigern eng. Für die Qualität der Begleitung kommt es auf Erreichbarkeit an, kaum auf die Entfernung.

Insolvenzberatung im Umland von Mannheim
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Mannheim

Welches Insolvenzgericht ist für Mannheimer Unternehmen zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Mannheim als Insolvenzgericht, das Sie im Schloss, 68149 Mannheim, erreichen. Es führt die Verfahren für den gesamten Bezirk des Landgerichts Mannheim, sodass auch Betriebe aus dem Umland hier verhandelt werden. Über Antrag und Eröffnung entscheidet dieses Gericht, sofern der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit im Bezirk liegt.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das erste Orientierungsgespräch bleibt kostenlos und unverbindlich. Danach richtet sich das Honorar nach Umfang und Dringlichkeit, und Sie erhalten die Kosten vorab offengelegt. Ein reines Prognosegutachten verlangt weniger Aufwand als ein vollständiges Eigenverwaltungsverfahren. Kostenpflichtige Schritte gehen wir erst nach Ihrer Freigabe an.
Betrifft die Antragspflicht auch Einzelunternehmer?
Die Antragspflicht nach § 15a InsO gilt für die Organe juristischer Personen, etwa den Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer AG. Einzelunternehmer und Freiberufler in Mannheim fallen nicht darunter, tragen aber dasselbe wirtschaftliche Risiko und sollten bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ebenso früh das Gespräch suchen.
Wie lange zieht sich ein Sanierungsverfahren hin?
Das hängt vom Konzept und der Gläubigerstruktur ab. Ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO läuft bis zu drei Monate bis zur Antragstellung. Die Eigenverwaltung selbst nimmt oft mehrere Monate in Anspruch, bei größeren Industriebetrieben mitunter länger als ein Jahr. Eine seriöse Punktprognose lässt sich erst nach Sichtung der Zahlen geben.
Wie schnell muss ich als Geschäftsführer handeln?
Sehr schnell. § 15a InsO verlangt den Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Wochen sind eine Höchstgrenze. Wer uns früh einbindet, kann eine Sanierung in Eigenverwaltung vorbereiten, ehe Zahlungen in die persönliche Haftung nach § 15b InsO führen.
Findet die Beratung in Mannheim oder aus München statt?
Wir sind in München ansässig und kommen bei größeren Mandaten oder auf Ihren Wunsch persönlich nach Mannheim. Im Regelfall arbeiten wir deutschlandweit per Video-Call, was gerade unter Zeitdruck Vorteile bringt. Die Abstimmung mit dem Amtsgericht Mannheim und Ihren Gläubigern gelingt auf beiden Wegen ohne Reibungsverluste.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.