Insolvenzberatung in Lübeck
An der Ostsee stehen viele Betriebe in Abhängigkeit von Exportmärkten und saisonalen Zyklen, was den Großraum Lübeck anfällig für plötzliche Auftragslücken macht. Ob Medizintechnik, maritime Wirtschaft oder Hafenlogistik, ein Einbruch der Nachfrage schlägt schnell auf die Liquidität durch. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten, beginnt für die Geschäftsleitung die Frist des § 15a InsO. Wer die Warnsignale früh erkennt und rechtzeitig fachlichen Rat sucht, kann eine geordnete Sanierung einleiten, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Lübeck unausweichlich wird und wertvolle Zeit verloren geht.
Welches Insolvenzgericht ist für Lübeck zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz im Raum Lübeck ist das Amtsgericht Lübeck als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck. In Schleswig-Holstein sind die Insolvenzgerichte konzentriert, das Amtsgericht Lübeck ist als eines der zuständigen Insolvenzgerichte auch über den eigenen Amtsgerichtsbezirk hinaus zuständig. Dadurch werden Verfahren aus einem größeren Einzugsgebiet an einem spezialisierten Gericht gebündelt. Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an. Der allgemeine Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO betrifft demgegenüber die zivilrechtliche Auseinandersetzung und bleibt vom Insolvenzverfahren getrennt.

Insolvenzberatung für den Großraum Lübeck
Lübeck verbindet eine leistungsstarke Medizintechnik mit einer traditionsreichen maritimen Wirtschaft. Der größte deutsche Ostseehafen trägt eine umfangreiche Hafen- und Logistikbranche. Hinzu kommt die Ernährungswirtschaft, die mit Süßwaren und Marzipan weit über die Stadt hinaus bekannt ist. Diese Mischung bringt sehr verschiedene Krisenverläufe hervor. Wählen Sie den Bereich, der Ihre Situation am ehesten trifft.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
StaRUG-Restrukturierungsrahmen+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Lübeck+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Lübeck ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Lübeck?
Das erste Gespräch mit Dr. Furch und Partner führen wir kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Ausgangslage und benennen offen den Handlungsdruck. Alle weiteren Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats, etwa nach dem Aufwand für eine Fortbestehensprognose oder die Vorbereitung eines Eigenverwaltungsantrags. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit erhalten Sie eine klare Aufwandsschätzung. Deutlich abzugrenzen ist dies von der öffentlichen Schuldnerberatung, die allein überschuldeten Privatpersonen offensteht und Unternehmen sowie deren Leitungsorgane in einer Unternehmensinsolvenz nicht betreut.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Lübeck gedacht?
Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Lübeck, die einer Schieflage rechtzeitig begegnen wollen. Als Leitungsorgan einer GmbH tragen Sie nach § 15a InsO die persönliche Pflicht zur fristgerechten Antragstellung. Wird sie versäumt, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Uns geht es um die Sanierung im laufenden Betrieb, damit die Belegschaft gehalten und die Substanz Ihres Unternehmens gesichert werden kann. Je früher Sie das Gespräch suchen, desto mehr Handlungswege bleiben für eine tragfähige Lösung erhalten.

Womit Unternehmen aus Lübeck zu uns kommen
Exportabhängigkeit der Medizintechnik
Die Medizintechnik im Raum Lübeck lebt in hohem Maß vom Export und von langen Entwicklungszyklen. Ändern sich Zulassungsanforderungen in wichtigen Märkten oder verzögert sich eine Produktfreigabe, bleiben hohe Entwicklungskosten zunächst ohne Erlös. Verschärft ein starker Euro die Wettbewerbslage, kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO entstehen.
Kapitalbindung in der maritimen Wirtschaft
Werften und maritime Dienstleister tragen hohe Kapitalbindung bei langen Projektlaufzeiten. Verzögert sich die Abnahme eines Auftrags oder springt ein Kunde ab, fehlt der eingeplante Mittelzufluss für bereits begonnene Arbeiten. Da einzelne Projekte einen großen Teil des Umsatzes ausmachen, geraten solche Betriebe rasch in eine Liquiditätsklemme.
Umschlagmengen und Fixkosten im Ostseehafen
Betriebe der Hafenlogistik am Lübecker Ostseehafen reagieren empfindlich auf schwankende Umschlagmengen. Sinkt der Verkehr im Fähr- und Frachtgeschäft, während Flächen und Gerät weiter finanziert werden müssen, kippt die Auslastung. Verlängern große Kunden zudem ihre Zahlungsziele, entsteht eine Lücke, die den laufenden Betrieb gefährdet.
Rohstoff- und Energiekosten in der Süßwarenproduktion
Hersteller von Süßwaren und Marzipan sind von den Preisen für Rohstoffe wie Kakao und Mandeln sowie von Energiekosten abhängig. Ziehen diese an, während der Handel auf stabilen Verkaufspreisen besteht, schmilzt die Marge. Gelingt die Weitergabe der Kosten nicht rechtzeitig, entsteht eine Unterdeckung, die vorhandene Reserven aufzehrt.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Lübeck ist das Amtsgericht Lübeck das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Lübeck unter Druck
Ein Hersteller von Medizintechnik aus dem Lübecker Raum hat für ein neues Gerät erheblich in Entwicklung und Zulassung investiert. Als sich die Freigabe in einem wichtigen Exportmarkt verzögert, bleibt der eingeplante Umsatz aus. Löhne und Zinsen laufen weiter, offene Lieferantenrechnungen häufen sich, und der Kontokorrent ist ausgereizt. Als eine fällige Steuerzahlung nicht mehr fristgerecht geleistet werden kann, liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO nahe. Für die Geschäftsführung beginnt die Frist des § 15a InsO, und es droht eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Zunächst erarbeiten wir eine tagesgenaue Liquiditätsplanung, um den Eintritt der Insolvenzreife sicher zu bestimmen. Darauf baut eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 auf, die die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells bewertet. Zeigt sich eine belastbare Perspektive, bereiten wir beim Amtsgericht Lübeck einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und lenkt die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. So bleiben das eingespielte Entwicklungsteam und wichtige Kundenbeziehungen erhalten, während ein Insolvenzplan die Verbindlichkeiten in geordnete Bahnen lenkt.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Lübeck?
Unser Sitz befindet sich in München, von dort betreuen wir Mandate bundesweit. Unternehmen im Raum Lübeck begleiten wir überregional und digital, sodass ein großer Teil der Zusammenarbeit ortsunabhängig gelingt. Ist Ihre Anwesenheit vor Ort gefragt, etwa bei Bankgesprächen oder Gläubigerverhandlungen, reisen wir an die Ostsee. Neben der Hansestadt selbst betreuen wir Betriebe im Umland von Ostholstein bis ins Herzogtum Lauenburg. Da die Konzentration der Insolvenzgerichte in Schleswig-Holstein ein größeres Einzugsgebiet betrifft, sind wir mit den Verfahren der Region vertraut und begleiten Sie auch bei Verflechtungen innerhalb der DACH-Region durchgehend.

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„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Furch und Partner
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