Insolvenzberatung in Aachen
Wer im Großraum Aachen ein Unternehmen führt, spürt den Wandel des Rheinischen Reviers unmittelbar. Der Braunkohleausstieg verschiebt Lieferketten, und forschungsnahe Betriebe rund um den Campus Melaten geraten bei ausbleibender Anschlussfinanzierung schnell in Liquiditätsnot. Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten, greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit ihren knappen Fristen. Wir prüfen Ihre Lage mit dem nötigen Tempo und zeigen auf, ob eine Sanierung im laufenden Betrieb trägt oder ein geordnetes Verfahren am zuständigen Insolvenzgericht der richtige Weg ist.
Welches Insolvenzgericht ist für Aachen zuständig?
Für Insolvenzverfahren aus dem Aachener Raum ist das Amtsgericht Aachen als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen. An diesem Gericht wird über die Eröffnung entschieden, hier werden Anträge auf Eigenverwaltung geprüft und die spätere Abwicklung zusammengeführt. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist im Regelfall der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners. Liegt dieser im Bezirk des Amtsgerichts Aachen, läuft das Verfahren hier, unabhängig vom privaten Wohnsitz der Geschäftsführung. Wir bereiten den Antrag so auf, dass das Gericht ohne Rückfragen über die Eröffnung befinden kann, und begleiten Sie durch jeden Verfahrensschritt.

Insolvenzberatung für den Großraum Aachen
Aachen lebt von der Nähe zur RWTH, die als größter Arbeitgeber zahlreiche Ausgründungen im Bereich Mobilität und Ingenieurwesen trägt. Rund um den Campus Melaten hat sich eine dichte Szene forschungsnaher Betriebe gebildet, während das Rheinische Revier zugleich den Braunkohleausstieg verkraften muss. Aus dieser Mischung ergeben sich sehr unterschiedliche Krisenlagen, weshalb sich der Blick auf den für Ihre Situation passenden Schwerpunkt lohnt.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
StaRUG-Restrukturierungsrahmen+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Aachen+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Aachen ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Aachen?
Das erste Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, wie akut die Lage ist und welche Handlungsspielräume noch bestehen. Erst danach entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Die Kosten der eigentlichen Beratung richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats, etwa danach, ob eine Fortbestehensprognose zu erstellen oder ein Eigenverwaltungsverfahren vorzubereiten ist. Wir legen die zu erwartenden Kosten vorab offen. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheidet sich unser Angebot deutlich, denn diese steht ausschließlich Privatpersonen offen und begleitet keine unternehmerischen Sanierungen von Kapitalgesellschaften.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Aachen gedacht?
Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter im Großraum Aachen, die unternehmerische Verantwortung tragen. Sobald sich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzeichnet, entsteht aus § 15a InsO eine persönliche Antragspflicht, deren Verletzung die private Haftung auslöst. Gerade in forschungsnahen Betrieben und im industriellen Mittelstand des Rheinischen Reviers geht es darum, früh gegenzusteuern und die Sanierung im laufenden Betrieb zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten Sie treffen und wie sich das Unternehmen erhalten lässt, bevor der Handlungsspielraum verloren geht.

Womit Unternehmen aus Aachen zu uns kommen
Anschlussfinanzierung im Technologietransfer
Junge Betriebe aus dem Umfeld der RWTH leben von Fördermitteln und Wagniskapital. Verzögert sich eine Finanzierungsrunde, reicht die Liquidität oft nur wenige Wochen. Wer die Zahlungsunfähigkeit zu spät erkennt, riskiert die persönliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen, die nach Eintritt der Krise noch geleistet werden.
Strukturwandel im Rheinischen Revier
Zulieferer und Dienstleister, die auf den Braunkohletagebau ausgerichtet waren, verlieren mit dem Ausstieg ihre Geschäftsgrundlage. Auslaufende Aufträge und stockende Umstellungen drücken auf die Erträge. Eine belastbare Fortbestehensprognose nach IDW S 11 klärt früh, ob der Betrieb aus eigener Kraft weitertragen kann.
Abhängigkeit von einzelnen Großkunden
Viele Aachener Ingenieurbetriebe hängen an wenigen Auftraggebern aus der Automobil- und Mobilitätsbranche. Fällt ein Rahmenvertrag weg oder verschieben sich Zahlungsziele, kippt die Planung rasch. In solchen Lagen entscheidet die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO darüber, ob eine Sanierung in Eigenverwaltung noch offensteht.
Grenznahe Lieferketten unter Druck
Die Lage im Dreiländereck bindet viele Betriebe an Partner in Belgien und den Niederlanden. Wechselkursrisiken spielen hier zwar keine Rolle, doch Zoll- und Transportverzögerungen belasten das Working Capital. Kommt es zu Forderungsausfällen bei ausländischen Abnehmern, gerät die eigene Zahlungsfähigkeit schnell in Gefahr.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Aachen ist das Amtsgericht Aachen das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Aachen unter Druck
Ein Ingenieurbüro aus dem Umfeld des Campus Melaten hatte sich auf Prüfstände für elektrische Antriebe spezialisiert. Zwei große Entwicklungsaufträge liefen zeitgleich aus, und eine erwartete Finanzierungsrunde verzögerte sich um mehrere Monate. Die Gehälter wurden noch gezahlt, während Lieferantenrechnungen liegen blieben. Als die Hausbank die Kreditlinie kürzte, war die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Die Geschäftsführung hatte die Antragspflicht nach § 15a InsO zunächst unterschätzt und geriet mit fortlaufenden Zahlungen in den Haftungsbereich des § 15b InsO.
Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Gemeinsam wurde zunächst eine prüffähige Liquiditätsplanung über dreizehn Wochen aufgebaut, die den tatsächlichen Finanzbedarf offenlegte. Auf dieser Grundlage entstand eine Fortbestehensprognose, die den Sanierungswert des Betriebs belegte. Der Antrag auf Eigenverwaltung wurde beim Amtsgericht Aachen gestellt, sodass die Geschäftsführung im Amt blieb und den Betrieb weiterführen konnte. Parallel wurden Gespräche mit dem Investor und der Bank geführt. Über das Verfahren gelang es, die laufenden Aufträge zu sichern und die Prüfstandsfertigung in eine tragfähige Struktur zu überführen.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Aachen?
Unser Kanzleisitz liegt in München. Bei größeren Unternehmen oder auf Ihren Wunsch sind wir persönlich vor Ort in Aachen, um die Lage gemeinsam mit Ihnen und den Beteiligten zu besprechen. In allen übrigen Fällen beraten wir deutschlandweit effizient per Video-Call, was gerade in einer akuten Krise wertvolle Zeit spart. So begleiten wir Mandate in Aachen und Umgebung ohne Zeitverlust, stimmen uns bei Bedarf kurzfristig ab und halten den Kontakt zum Amtsgericht Aachen sowie zu Banken und Gläubigern durchgehend eng. Für die Qualität der Begleitung spielt die Entfernung dabei keine Rolle.

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Beraten Sie in Aachen vor Ort oder per Video?
„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Furch und Partner
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