Insolvenzberatung Frankfurt am Main

Insolvenzberatung in Frankfurt am Main

Wenn ein Unternehmen im Großraum Frankfurt am Main in eine Krise gerät, entscheidet die Geschwindigkeit über den Handlungsspielraum. Als Insolvenzberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter begleiten wir Unternehmen in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet von der ersten Liquiditätslücke nach § 18 InsO bis zum tragfähigen Verfahrensweg. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was in Ihrem Fall wirtschaftlich machbar ist.

Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Frankfurt am Main zuständig?

Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als Insolvenzgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners, also in der Regel der Sitz des Unternehmens. Wer frühzeitig berät, kann die Weichen stellen, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main überhaupt zwingend wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, zuständiges Insolvenzgericht
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist das Finanzzentrum Kontinentaleuropas, geprägt von Banken, Fintech, professionellen Dienstleistungen, Logistik rund um den Flughafen und einem breiten Mittelstand. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Frankfurt am Main+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Frankfurt am Main ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Frankfurt am Main?

Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Die kostenlose öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatung in Frankfurt am Main richtet sich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführer ist eine spezialisierte Beratung erforderlich, die Haftungsrisiken und Verfahrenswege fundiert bewertet.

Insolvenzberatung Frankfurt am Main, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Frankfurt am Main gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Frankfurt am Main, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Antragspflicht nach § 15a InsO, die persönliche Haftung der Organe und die Sanierung im laufenden Betrieb. Für die private Überschuldung von Verbrauchern sind spezialisierte öffentliche Stellen der richtige Ansprechpartner.

Geschäftsführer in Frankfurt am Main, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Frankfurt am Main zu uns kommen

01

Die Frist nach § 15a InsO läuft

Die Antragspflicht entsteht ohne formale Feststellung, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorliegt. Geschäftsführer brauchen dann binnen Stunden eine belastbare Einschätzung, ob noch eine positive Fortbestehensprognose darstellbar ist. Wir liefern diese Einschätzung mit prüffähiger Dokumentation und sichern die Verteidigungslinie gegen spätere Vorwürfe.

02

Die Hausbank kündigt die Kreditlinie

Wenn die Hausbank die Linie fällig stellt, entsteht binnen Tagen eine Deckungslücke. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Stillhalten und prüfen zugleich, ob ein geordnetes Verfahren den Wert des Unternehmens besser schützt als ein ungesteuerter Abbruch.

03

Ein Großkunde bricht weg

Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Frankfurt am Main kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und zeigen, welcher Verfahrensweg die Substanz erhält.

04

Der Steuerberater rät zum Insolvenzantrag

Ein Antrag ist selten alternativlos. Häufig ist die Lage rechtlich anders zu bewerten, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wir prüfen unabhängig, ob eine außergerichtliche Sanierung oder eine Eigenverwaltung der bessere Weg ist, bevor ein Regelverfahren eingeleitet wird.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Frankfurt am Main

Rhein-Main vor Ort begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen, um spätere Anfechtungsrisiken zu vermeiden.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Bank-IT-Haus unter dem Schutzschirm

Bank-IT-Dienstleister verliert zwei Großkunden
Ausgangslage

Bank-IT-Dienstleister verliert zwei Großkunden

Ein Frankfurter Softwarehaus für den Zahlungsverkehr betreut überwiegend Institute aus dem Bankenviertel. Nach der Fusion zweier Kunden entfallen binnen eines Quartals rund 40 Prozent der wiederkehrenden Umsätze. Die Gehälter der Entwicklerteams laufen weiter, die Liquidität reicht noch einige Monate, die Zahlungsunfähigkeit droht jedoch absehbar.

Unser Ansatz

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO

Weil erst eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, beantragen wir das Schutzschirmverfahren. Unter gerichtlichem Schutz und in Eigenverwaltung entsteht in drei Monaten ein Sanierungsplan, der die Kostenstruktur an die kleinere Kundenbasis anpasst und zwei neue Institute gewinnt. Das Unternehmen verlässt das Verfahren saniert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Frankfurt am Main?

Ja. Wir sind nicht an ein Büro vor Ort gebunden, wir arbeiten überregional und digital. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Mandate in Frankfurt am Main ebenso wie in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Verfahren in der DACH-Region.

Insolvenzberatung im Umland von Frankfurt am Main
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Frankfurt am Main

Welches Gericht ist für ein Insolvenzverfahren in Frankfurt am Main zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als Insolvenzgericht, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Es bearbeitet Regelinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren für Unternehmen, deren allgemeiner Gerichtsstand in Frankfurt am Main liegt.
Beraten Sie auch Unternehmen im Großraum Frankfurt und Rhein-Main?
Ja. Wir betreuen Mandate in Frankfurt am Main ebenso wie in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Als Wirtschaftsberatung mit eingebundenen Rechtsanwälten arbeiten wir überregional und sind schnell vor Ort, wenn die Lage es erfordert.
Was kostet eine Insolvenzberatung für Unternehmen in Frankfurt am Main?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von Umfang und Dringlichkeit ab und werden vorab transparent besprochen. Die kostenlose öffentliche Schuldnerberatung in Frankfurt am Main richtet sich dagegen an Privatpersonen, nicht an Unternehmen.
Gilt das Angebot auch für GmbH-Geschäftsführer und Selbständige in Frankfurt am Main?
Ja. Wir beraten Kapitalgesellschaften wie die GmbH ebenso wie haftende Selbständige und Personengesellschaften. Gerade für GmbH-Geschäftsführer ist die frühzeitige Prüfung der Antragspflicht nach § 15a InsO entscheidend, um die persönliche Haftung zu begrenzen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Das hängt vom gewählten Verfahrensweg ab. Eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren kann innerhalb weniger Monate zu einer Stabilisierung führen, ein Regelverfahren dauert oft länger. Entscheidend ist, wie früh die Beratung beginnt.
Wie schnell sollten Geschäftsführer in Frankfurt am Main bei einer Krise reagieren?
So früh wie möglich. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit Fristen von drei beziehungsweise sechs Wochen. Wer vorher berät, hält sich Sanierungswege wie die Eigenverwaltung offen, die nach Fristablauf oft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Regionen

Insolvenzberatung im Rhein-Main-Gebiet

Von Frankfurt am Main aus begleiten wir Unternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

Frankfurt und Rhein-Main

„Insolvenznähe ist ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch & Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.