Insolvenzberatung Aalen

Insolvenzberatung in Aalen

Im Ostalbkreis rund um Aalen tragen Maschinenbau und Metallverarbeitung die Wirtschaft, ergänzt um die Präzisionsoptik im Umfeld von Carl Zeiss. Diese Stärke beruht auf einem dichten Netz mittelständischer Betriebe, das konjunkturelle Einbrüche jedoch spürbar weiterreicht. Verliert ein Unternehmen den Anschluss an Aufträge oder gerät die Finanzierung ins Wanken, zählt jede Woche, denn die Antragspflicht nach § 15a InsO duldet keinen Aufschub. Wer als Geschäftsführer eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennt, kann eine Sanierung noch aus einer Position der Handlungsfähigkeit heraus einleiten.

Insolvenzberatung in Aalen
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Aalen zuständig?

Für Insolvenzverfahren im Raum Aalen ist das Amtsgericht Aalen in der Stuttgarter Straße 9/7, 73430 Aalen zuständig. Das Amtsgericht Aalen ist als Insolvenzgericht auch für die Bezirke Ellwangen, Heidenheim, Neresheim und Schwäbisch Gmünd zuständig. Damit bündelt es die Insolvenzsachen eines großen Teils der Ostalb an einem Ort. Beim dortigen Insolvenzgericht stellen Sie den Eröffnungsantrag, und es prüft, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die örtliche Zuständigkeit folgt dem Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, in aller Regel dem Unternehmenssitz. Für Verfahren außerhalb der Insolvenz bleibt der allgemeine Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung maßgeblich. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und zügig bei der zuständigen Abteilung ankommt.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Aalen
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Aalen

Aalen bildet das wirtschaftliche Zentrum des Ostalbkreises und lebt von einem breiten industriellen Mittelstand. Maschinenbau und Metallverarbeitung geben den Takt vor, während die Optikindustrie im Umfeld von Carl Zeiss dem Standort internationale Sichtbarkeit verschafft. Viele dieser Betriebe sind familiengeführt und hängen an wenigen Schlüsselkunden. Bitte wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihre wirtschaftliche Lage am ehesten trifft.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Aalen+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Aalen ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Aalen, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Aalen?

Der erste Kontakt kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. In diesem Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick und sagen Ihnen ehrlich, wie ernst die Lage ist. Erst danach und nur nach Ihrer Beauftragung entstehen Kosten, deren Höhe sich am Umfang der Aufgabe und an der Dringlichkeit orientiert. Ein akuter Fall mit laufenden Fristen erfordert mehr Einsatz als eine vorausschauende Planung. Beachten Sie den Unterschied zur öffentlichen Schuldnerberatung: Diese ist kostenfrei, steht aber ausschließlich überschuldeten Privatpersonen offen. Unternehmen und ihre Geschäftsführer in der Krise begleiten wir als spezialisierte wirtschaftsberatende Kanzlei.

Insolvenzberatung Aalen, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Aalen gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Aalen und im gesamten Ostalbkreis. Als verantwortliches Organ tragen Sie in der Krise ein persönliches Risiko, weil die Antragspflicht nach § 15a InsO unmittelbar an Ihre Funktion anknüpft und Fehler mit dem Privatvermögen bezahlt werden können. Unser Anspruch ist es, das Unternehmen im laufenden Betrieb zu sanieren und die über Generationen gewachsene Substanz zu erhalten. Dazu verbinden wir eine klare Analyse der Zahlen mit der rechtssicheren Gestaltung des Verfahrens.

Geschäftsführer in Aalen, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Aalen zu uns kommen

01

Kapitalbindung in der Präzisionsoptik

Optik- und Feinmechanikbetriebe im Umfeld von Carl Zeiss investieren stark in Entwicklung und Reinraumtechnik. Diese Vorleistungen amortisieren sich erst über Jahre, was die Betriebe anfällig für Nachfrageeinbrüche macht. Fällt ein großes Projekt weg, kann die Finanzierung ins Wanken geraten. Wir prüfen, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vorliegt, und zeigen tragfähige Wege auf.

02

Energiekosten in der Metallverarbeitung

Gießereien und Zerspaner der Ostalb arbeiten energieintensiv und geben steigende Kosten nur verzögert an ihre Kunden weiter. Klettern Strompreise und Materialpreise, schmilzt die ohnehin schmale Marge. Bleibt am Monatsende zu wenig übrig, um Verbindlichkeiten zu decken, sollten Sie den Liquiditätsverlauf lückenlos dokumentieren und früh gegensteuern.

03

Nachfolge im Familienunternehmen

Viele Betriebe im Ostalbkreis stehen vor einem Generationswechsel. Fehlt eine geregelte Nachfolge oder scheitert die Übergabe, geraten Investitionsstau und Führungslücken zur Belastung. Wächst daraus eine finanzielle Schieflage, verbinden wir die betriebswirtschaftliche Sanierung mit einer tragfähigen Regelung für die Unternehmensführung.

04

Klumpenrisiko bei wenigen Großkunden

Zulieferer der Region liefern häufig an eine Handvoll Abnehmer aus der Automobil- und Werkzeugindustrie. Kürzt einer davon die Aufträge, bricht ein erheblicher Teil des Umsatzes weg. In solchen Momenten entscheidet die Frage, ob die Fristen nach § 15a InsO bereits laufen, über Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Aalen

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Aalen ist das Amtsgericht Aalen das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Aalen unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Aalen unter Druck

Ein familiengeführter Werkzeugbauer aus dem Ostalbkreis geriet in Schieflage, nachdem ein langjähriger Automobilkunde die Fertigung ins Ausland verlagerte. Der Umsatz halbierte sich, während Kredite für eine neue Maschinenhalle weiter zu bedienen waren. Als eine Bürgschaft fällig wurde, konnte das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht begleichen. Die Zahlungsunfähigkeit war eingetreten und mit ihr die Antragspflicht nach § 15a InsO. Weil der Geschäftsführer in dieser Phase noch einzelne Lieferanten bevorzugt bezahlt hatte, stand eine Haftung nach § 15b InsO im Raum.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir verschafften uns zunächst über eine tagesaktuelle Liquiditätsübersicht ein klares Bild der Zahlungsfähigkeit. Anschließend erstellten wir eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und ein Sanierungskonzept, das die Abhängigkeit von einem einzelnen Abnehmer auflöste. Da die Sanierung tragfähig erschien, beantragten wir die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Aalen. Die Geschäftsführung blieb im Amt und führte den Betrieb unter Aufsicht eines Sachwalters fort. Zugleich stellten wir haftungsträchtige Zahlungen ein, um die Risiken nach § 15b InsO zu begrenzen und den Fortbestand zu sichern.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Aalen?

Unser Sitz ist in München, unser Wirkungskreis reicht weit darüber hinaus. Ein Großteil der Zusammenarbeit läuft digital und telefonisch, was schnelle Reaktionen erlaubt, sobald eine Frist näher rückt. Ist ein Treffen vor Ort sinnvoll, kommen wir nach Aalen und in die umliegenden Gerichtsbezirke wie Heidenheim und Schwäbisch Gmünd. Unsere Beratung deckt den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Österreich oder der Schweiz koordinieren wir alle Schritte über die Landesgrenzen hinweg, damit Sie an Tempo nichts einbüßen.

Insolvenzberatung im Umland von Aalen
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Aalen

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen aus Aalen zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Aalen in der Stuttgarter Straße 9/7, 73430 Aalen. Das Amtsgericht Aalen ist als Insolvenzgericht auch für die Bezirke Ellwangen, Heidenheim, Neresheim und Schwäbisch Gmünd zuständig. Dort stellen Sie den Eröffnungsantrag, und dort entscheidet das Gericht über die Verfahrenseröffnung und über einen Antrag auf Eigenverwaltung.
Ist das erste Beratungsgespräch wirklich kostenfrei?
Ja. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, damit Sie ohne Risiko klären können, wo Sie stehen. Erst mit einer konkreten Beauftragung entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit richten. Den finanziellen Rahmen legen wir vorab offen, sodass Sie in Ruhe entscheiden können.
Beraten Sie auch kleine Handwerks- und Metallbetriebe?
Ja. Ob Sie einen kleinen Metallbetrieb oder eine mittelständische GmbH im Ostalbkreis führen, wir richten uns nach Ihrer wirtschaftlichen Situation. Gerade für Geschäftsführer ist die persönliche Haftung nach § 15a und § 15b InsO ein wichtiger Punkt, den wir gleich zu Beginn prüfen, um Ihr Privatvermögen zu schützen.
Wie lange dauert es, bis ein Verfahren abgeschlossen ist?
Das richtet sich nach Umfang und Struktur des Unternehmens. Ein klassisches Regelinsolvenzverfahren zieht sich meist über mehrere Monate bis Jahre. Eine Sanierung in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan kann deutlich zügiger abgeschlossen werden, weil das Konzept von Anfang an vorliegt. Eine konkrete Einschätzung geben wir nach Durchsicht Ihrer Unterlagen.
Wie dringend ist die Insolvenzantragstellung?
Sie ist sehr dringend. Ist Zahlungsunfähigkeit eingetreten, müssen Sie den Antrag nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern und spätestens nach drei Wochen stellen. Bei Überschuldung liegt die Höchstfrist bei sechs Wochen. Ein Versäumnis kann zu persönlicher Haftung und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist frühes Handeln so wichtig.
Betreuen Sie auch Mandate aus Heidenheim oder Ellwangen?
Ja. Weil das Amtsgericht Aalen auch für Bezirke wie Heidenheim und Ellwangen zuständig ist, begleiten wir Mandate aus dem gesamten Einzugsgebiet. Von München aus arbeiten wir überregional und digital, für persönliche Termine kommen wir in die Region. So verbinden wir kurze Wege mit fachlicher Spezialisierung.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.