Insolvenzberatung Wolfsburg

Insolvenzberatung in Wolfsburg

Wolfsburg lebt vom Automobil, und genau das macht viele Betriebe im Umfeld verwundbar, wenn der Volkswagen-Konzern seinen Umbau vorantreibt. Sparprogramm, angekündigter Stellenabbau und verlagerte Produktion drücken auf Zulieferer, Dienstleister und Logistiker in der ganzen Region. Sobald Aufträge wegbrechen und die Liquidität kippt, greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit ihrer knappen Frist von drei Wochen. Wir unterstützen Geschäftsführer im Großraum Wolfsburg dabei, ihre Lage früh und nüchtern zu bewerten, Haftungsrisiken zu erkennen und rechtzeitig zwischen Sanierung im laufenden Betrieb und geordnetem Verfahren zu entscheiden.

Insolvenzberatung in Wolfsburg für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise, vertrauliche Erstberatung
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Wolfsburg zuständig?

Für Insolvenzverfahren aus Wolfsburg ist das Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg, zuständig. Das Amtsgericht Wolfsburg ist als Insolvenzgericht auch für den Amtsgerichtsbezirk Helmstedt zuständig, sodass Unternehmen aus beiden Bereichen ihre Anträge hier stellen. Örtlich maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners, also der Sitz einer Gesellschaft oder der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Ein Betrieb mit Sitz im Wolfsburger oder Helmstedter Bezirk richtet seinen Eröffnungsantrag daher an dieses Gericht, unabhängig vom Standort einzelner Werke oder Lager. Wir prüfen die Zuständigkeit vorab, bereiten die Unterlagen vollständig auf und stimmen mit Ihnen ab, ob ein Regelverfahren oder eine Eigenverwaltung sinnvoll ist.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Wolfsburg
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Wolfsburg

Kaum ein Standort in Deutschland hängt so stark an einem Unternehmen wie Wolfsburg an der Volkswagen AG, ergänzt durch Automobilzulieferer, IT-Dienstleister und Logistik. Der laufende Konzernumbau mit Sparprogramm und verlagerter Golf-Produktion setzt die gesamte Wertschöpfungskette unter Druck, während in Ladeinfrastruktur, Batterietechnik und Software neue Chancen entstehen. Weil jede dieser Branchen eigene Krisenmuster kennt, richtet sich die passende Beratung nach Ihrem konkreten Schwerpunkt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Wolfsburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Wolfsburg ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Wolfsburg, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Wolfsburg?

Ein erstes Gespräch führen wir kostenlos und unverbindlich, damit Sie Ihre Situation ohne finanzielles Risiko einordnen können. In diesem Termin klären wir, wie akut der Handlungsbedarf ist und welche Verfahrenswege für Ihr Unternehmen infrage kommen. Weitere Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats sowie nach der Komplexität der Sanierung, worüber wir Sie vorab offen informieren. Abzugrenzen ist unser Angebot von der öffentlichen Schuldnerberatung, die ausschließlich überschuldeten Privatpersonen offensteht. Geschäftsführer, Vorstände und Selbstständige erhalten dort keine Hilfe bei unternehmerischen Insolvenzfragen und benötigen deshalb eine spezialisierte Begleitung, die den betrieblichen Zusammenhang versteht.

Insolvenzberatung Wolfsburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Wolfsburg gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Wolfsburg, die im Umfeld des Konzernumbaus früh Klarheit über ihre Lage suchen. Wer eine GmbH oder AG führt, trägt nach § 15a InsO die persönliche Verantwortung, bei Insolvenzreife rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Ein Versäumnis führt schnell zur persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen möglichst im laufenden Betrieb zu sanieren, Beschäftigung zu sichern und Ihnen als Verantwortlichem einen geordneten und rechtssicheren Weg aus der Krise zu eröffnen.

Geschäftsführer in Wolfsburg, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Wolfsburg zu uns kommen

01

Abhängigkeit von einem Großkunden

Viele Zulieferer und Dienstleister in Wolfsburg erwirtschaften den Großteil ihres Umsatzes mit dem Volkswagen-Konzern. Kürzt dieser im Zuge des Sparprogramms Volumina oder verlängert Zahlungsziele, fehlt sofort ein tragender Teil der Einnahmen. Feste Kosten laufen weiter, während die Liquidität schwindet, sodass selbst langjährige Partner schnell in eine bedrohliche Schieflage geraten.

02

Transformation zur Elektromobilität

Betriebe, die auf Verbrennertechnik spezialisiert sind, verlieren durch den Wandel zur Elektromobilität ihre Auftragsbasis. Investitionen in neue Fertigung binden Kapital, während alte Produktlinien auslaufen. Ohne belastbare Fortbestehensprognose fällt es schwer, Banken und Investoren von der Zukunftsfähigkeit zu überzeugen, was die Finanzierung des Umbaus zusätzlich erschwert.

03

Personalintensive Dienstleister unter Druck

IT-Häuser, Ingenieurbüros und Logistiker rund um den Konzernsitz beschäftigen viele Fachkräfte auf Basis langfristiger Rahmenverträge. Werden Projekte gestoppt oder verschoben, bleiben hohe Personalkosten ohne Gegenwert bestehen. Reagiert die Geschäftsführung zu spät, wächst das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und damit der persönlichen Haftung nach § 15b InsO.

04

Handel und Handwerk in der Kaufkraftfalle

Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk in Wolfsburg spüren unmittelbar, wenn Kurzarbeit und Stellenabbau die Kaufkraft dämpfen. Sinkende Umsätze treffen auf gestiegene Energie- und Einkaufskosten. Kleine Kapitalgesellschaften verbrauchen dabei rasch ihre Rücklagen, weshalb eine frühzeitige Prüfung von Zahlungsfähigkeit und Überschuldung entscheidend ist.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Wolfsburg

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Wolfsburg ist das Amtsgericht Wolfsburg das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Wolfsburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Wolfsburg unter Druck

Ein Automobilzulieferer aus dem Wolfsburger Umland fertigte über Jahre Komponenten für ein Fahrzeugmodell, dessen Produktion im Zuge des Konzernumbaus verlagert wurde. Innerhalb weniger Monate brach ein wesentlicher Teil der Abrufe weg, während Löhne, Kredite und Leasingraten unverändert blieben. Als ein Lieferant auf Vorkasse bestand, konnte das Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht bedienen. Damit trat Zahlungsunfähigkeit ein, die den Geschäftsführer nach § 15a InsO zum unverzüglichen Handeln zwang. Zugleich drohte eine persönliche Haftung nach § 15b InsO, sobald nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen entgegen dem Interesse der Gläubigergesamtheit geleistet würden.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine kurzfristige Liquiditätsplanung, um den genauen Zeitpunkt der Insolvenzreife festzustellen und die verbleibenden Fristen zu sichern. Darauf aufbauend entstand eine Fortbestehensprognose, die zeigte, dass ein verkleinerter Kernbetrieb tragfähig sein konnte. Für die Sanierung wählten wir die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO am Amtsgericht Wolfsburg, sodass die Geschäftsführung im Amt blieb und den Betrieb unter Aufsicht eines Sachwalters fortführte. Parallel wurden neue Kunden außerhalb des Konzerns gewonnen, Verträge angepasst und die Fertigung auf zukunftsfähige Komponenten ausgerichtet. So blieben wesentliche Arbeitsplätze erhalten.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Wolfsburg?

Unser Sitz ist in München, von wo aus wir Mandate in ganz Deutschland begleiten. Bei größeren Unternehmen oder auf Ihren Wunsch sind wir persönlich vor Ort in Wolfsburg, um Gespräche mit Geschäftsführung, Banken und Betriebsrat unmittelbar zu führen. In vielen Fällen arbeiten wir deutschlandweit effizient per Video-Call, was gerade unter dem Zeitdruck einer drohenden Insolvenz wertvolle Tage spart. Unterlagen prüfen wir digital, Termine setzen wir kurzfristig an, und die Beratung bleibt dennoch persönlich und verbindlich. So begleiten wir Mandate in Wolfsburg und Umgebung ohne Zeitverlust und mit genauem Blick auf das örtlich zuständige Insolvenzgericht.

Insolvenzberatung im Umland von Wolfsburg
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Wolfsburg

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen aus Wolfsburg zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg. Es ist als Insolvenzgericht auch für den Amtsgerichtsbezirk Helmstedt zuständig. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand, also der Sitz Ihrer Gesellschaft oder der Mittelpunkt Ihrer selbstständigen Tätigkeit, sodass Sie den Eröffnungsantrag dort einreichen.
Was kostet die Beratung durch Ihre Kanzlei?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Mandats sowie nach der Komplexität der geplanten Sanierung. Wir legen die zu erwartenden Honorare vorab offen, sodass Sie Ihre Entscheidung auf einer klaren Grundlage treffen können.
Was gilt für Geschäftsführer eines Zulieferers, der VW verliert?
Verliert Ihr Betrieb den maßgeblichen Konzernauftrag und droht dadurch Zahlungsunfähigkeit, greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie ohne schuldhaftes Zögern reagieren. Je früher wir Liquidität und Fortbestehensprognose prüfen, desto eher lässt sich eine Sanierung im laufenden Betrieb erreichen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Dauer hängt von Größe und Struktur des Unternehmens ab. Eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren zur Sanierung ist häufig nach einigen Monaten abgeschlossen, während ein Regelverfahren mit Verwertung und Verteilung mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Eine belastbare Einschätzung geben wir nach Prüfung Ihrer Lage.
Welche Fristen setzt § 15a InsO?
Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Sie ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen. Bei Überschuldung beträgt die Höchstfrist sechs Wochen. Wer diese Fristen überschreitet, riskiert eine persönliche Haftung und kann sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen.
Kommen Sie nach Wolfsburg oder beraten Sie per Video?
Beides ist möglich. Bei größeren Mandaten oder auf Ihren Wunsch kommen wir persönlich nach Wolfsburg und in den Bezirk Helmstedt. In vielen Fällen arbeiten wir deutschlandweit per Video-Call, um unter Zeitdruck keine Tage zu verlieren. Die Wahl richtet sich nach Ihrer Situation und dem gewünschten Maß an Nähe.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.