Insolvenzberatung Rostock

Insolvenzberatung in Rostock

Im Großraum Rostock spüren maritime Betriebe und Zulieferer der Windkraft zunehmend, wie schnell aus einer Auftragsflaute eine Liquiditätskrise wird. Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, verlangt § 15a InsO ein rasches Handeln mit knappen Fristen. Als Insolvenz- und Sanierungsberatung begleiten wir Geschäftsführer entlang des Seehafens und im Umfeld von Werften und Windkrafttechnik. Wer bei ersten Anzeichen einer Schieflage frühzeitig reagiert, behält die Steuerung in der Hand und eröffnet sich Wege zur Sanierung im laufenden Betrieb.

Insolvenzberatung in Rostock für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise, vertrauliche Erstberatung
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Rostock zuständig?

Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Rostock ist das Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13, 18057 Rostock zuständig. Das Amtsgericht Rostock ist als zentrales Insolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Landgerichts Rostock zuständig. Damit werden auch Verfahren aus dem Umland an diesem Standort geführt. Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf den Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit an, in der Praxis also auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Liegt dieser im Rostocker Bezirk, wird der Antrag dort gestellt und das Verfahren dort eröffnet. Der allgemeine Gerichtsstand für sonstige zivilrechtliche Streitigkeiten richtet sich dagegen nach dem Sitz Ihres Unternehmens. Wir klären vorab, welches Gericht in Ihrem Fall entscheidet.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Rostock
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Rostock

Die Rostocker Wirtschaft lebt von der maritimen Branche mit Seehafen und Schiffbau, verstärkt durch die Windkrafttechnik rund um den Stammsitz von Nordex und durch das Kreuzfahrtgeschäft von AIDA Cruises. Hinzu kommen die Universität und eine wachsende Branche erneuerbarer Energien. Aus dieser Struktur ergeben sich sehr verschiedene Krisenbilder, weshalb der passende Schwerpunkt von Ihrer Branche abhängt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Rostock+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Rostock ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Rostock, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Rostock?

Das erste Gespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Lage, wir ordnen sie rechtlich ein und zeigen Wege auf, bevor Kosten entstehen. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit, etwa danach, ob eine kurzfristige Liquiditätsplanung genügt oder ein vollständiges Eigenverwaltungsverfahren vorzubereiten ist. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheidet sich unser Angebot deutlich, denn jene richtet sich an überschuldete Privatpersonen, während wir Unternehmen und ihre Geschäftsführung in der Krise begleiten.

Insolvenzberatung Rostock, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Rostock gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie für Gesellschafter mittelständischer Betriebe im Großraum Rostock. In Organverantwortung tragen Sie eine besondere Pflicht, denn bei Insolvenzreife müssen Sie nach § 15a InsO fristgerecht handeln, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Viele Mandanten stammen aus der maritimen Wirtschaft und der Windkraftzulieferung der Region. Unser Ziel ist, Ihr Unternehmen möglichst im laufenden Betrieb zu stabilisieren und Arbeitsplätze am Standort zu sichern.

Geschäftsführer in Rostock, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Rostock zu uns kommen

01

Konjunkturzyklen im Schiffbau und in den Werften

Werften und maritime Zulieferer in Rostock arbeiten in ausgeprägten Zyklen mit langen Bauzeiten und hoher Kapitalbindung. Bleibt ein Großauftrag aus oder verzögert sich die Abnahme eines Schiffes, geraten Vorfinanzierungen ins Wanken. Solche Schwankungen können rasch in eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO münden und verlangen eine vorausschauende Steuerung der Liquidität.

02

Preisdruck in der Windkraftzulieferung

Zulieferer der Windkrafttechnik stehen im internationalen Wettbewerb unter erheblichem Preisdruck. Steigende Material- und Energiekosten treffen auf gedeckelte Abnahmepreise großer Hersteller, sodass Margen schmelzen. Wenn zusätzlich Projekte verschoben werden, entsteht eine Finanzierungslücke, die eine belastbare Fortbestehensprognose und frühe Gespräche mit Kapitalgebern erfordert.

03

Saisonabhängigkeit im Hafen- und Tourismusgeschäft

Rund um Hafen und Kreuzfahrt hängen viele Betriebe von Saison und Reederei-Aufträgen ab. Fällt eine Saison schwächer aus oder streicht eine Reederei Anläufe, brechen Umsätze weg, während Fixkosten für Personal und Anlagen bleiben. Betriebe mit dünner Eigenkapitaldecke geraten dann schnell in Zahlungsschwierigkeiten.

04

Förderabhängigkeit bei erneuerbaren Energien

Projekte im Bereich erneuerbarer Energien reagieren empfindlich auf politische und regulatorische Änderungen. Verzögern sich Genehmigungen oder ändern sich Förderbedingungen, verschieben sich geplante Einnahmen nach hinten. Für junge Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf kann diese Unsicherheit die Zahlungsfähigkeit gefährden und macht ein sauberes Liquiditätsmanagement unverzichtbar.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Rostock

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Rostock ist das Amtsgericht Rostock das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Rostock unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Rostock unter Druck

Ein Zulieferer für Windkraftkomponenten aus dem Rostocker Umland hatte stark auf einen einzigen Hersteller gesetzt. Als dieser einen Großauftrag verschob und Zahlungsziele verlängerte, fehlten dem Betrieb kurzfristig die Mittel für Löhne und Materialeinkauf. Lieferanten bestanden auf Vorkasse, die Hausbank zögerte bei einer Anschlussfinanzierung. Damit war die Zahlungsunfähigkeit erreicht, die nach § 15a InsO eine Antragspflicht auslöst. Dem Geschäftsführer drohte zugleich eine persönliche Haftung nach § 15b InsO, sobald er nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen freigab.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir begannen mit einer wochengenauen Liquiditätsplanung und prüften anhand einer Fortbestehensprognose, ob eine Sanierung tragfähig ist. Auf dieser Basis bereiteten wir einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Rostock vor, sodass die Geschäftsführung im Amt blieb und die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters steuerte. Parallel verhandelten wir mit dem Hauptkunden über verlässliche Abrufe und mit der Bank über eine Zwischenfinanzierung, damit der Betrieb während des Verfahrens weiterlaufen konnte.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Rostock?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und betreut Mandate in ganz Deutschland. Bei größeren Unternehmen oder auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sind wir persönlich vor Ort in Rostock, um die Lage gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ansprechpartnern zu besprechen. In vielen Fällen arbeiten wir deutschlandweit effizient per Video-Call, sodass wir bereits am Tag Ihrer Anfrage erste Schritte einleiten können. Gerade bei drohender Zahlungsunfähigkeit spart dieser Weg wertvolle Zeit. So begleiten wir Mandate in Rostock und Umgebung ohne Zeitverlust und mit direktem Zugang zum zuständigen Insolvenzgericht.

Insolvenzberatung im Umland von Rostock
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Rostock

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen aus Rostock zuständig?
Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Rostock ist das Amtsgericht Rostock in der Zochstraße 13, 18057 Rostock zuständig. Es ist als zentrales Insolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Landgerichts Rostock verantwortlich und führt daher auch Verfahren aus dem Umland. Maßgeblich ist der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, also in der Regel der Ort Ihrer Geschäftsleitung.
Mit welchen Kosten muss ich für die Beratung rechnen?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn wir gemeinsam den Umfang Ihres Mandats festlegen, und richten sich nach Aufwand und Dringlichkeit. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine klare Einschätzung, womit Sie rechnen müssen, sodass Sie die finanzielle Seite von Anfang an überblicken.
Als Selbständiger im Hafenumfeld, wann sollte ich reagieren?
Bei Kapitalgesellschaften greift ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Antragspflicht nach § 15a InsO mit Fristen von drei und sechs Wochen. Als Selbständiger ohne Antragspflicht sind Sie zwar zeitlich freier, sollten aber genauso früh handeln, denn je eher Sie Ihre Liquidität ordnen, desto eher lässt sich eine Sanierung außerhalb eines Verfahrens erreichen.
Wie lange zieht sich ein Insolvenzverfahren hin?
Das hängt von Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren zur Sanierung kann binnen einiger Monate in einen Insolvenzplan münden, während ein Regelinsolvenzverfahren mit Verwertung länger dauert. Je früher Sie gegensteuern, desto kürzer verläuft der Prozess und desto besser stehen die Sanierungschancen.
Was verlangt § 15a InsO von der Geschäftsführung?
§ 15a InsO verpflichtet die Leitung juristischer Personen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung, gerechnet ab Eintritt des Grundes. Eine Überschreitung gilt als Insolvenzverschleppung und kann Haftung und Strafbarkeit auslösen. Deshalb klären wir zuerst, ob Insolvenzreife vorliegt.
Findet die Beratung in Rostock oder online statt?
Beides ist möglich. Von unserem Münchner Sitz aus kommen wir bei größeren Mandaten oder auf Ihren Wunsch persönlich nach Rostock. Häufig genügt ein Video-Call, mit dem wir schon am Tag Ihrer Anfrage beginnen können. Bei knappen Fristen sichert dieser schnelle Zugang wertvolle Zeit für die Sanierung Ihres Betriebs.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

Kontakt aufnehmen

Sprechen wir vertraulich darüber

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.