Restrukturierungsberatung Oldenburg

Restrukturierungsberatung in Oldenburg

In Oldenburg und im Weser-Ems-Raum prägen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Energie und ein breiter Mittelstand das Geschäft. Schwankende Erzeugerpreise, strengere Auflagen und steigende Kosten setzen viele Betriebe unter Druck.

Gerrit Furch und Dr. Volker Furch, Dr. Furch & Partner
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Wofür wir stehen

Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern

Oldenburg ist das Zentrum der Metropolregion Nordwest und stark von der Agrar- und Ernährungswirtschaft geprägt, von der Geflügel- und Fleischverarbeitung über Molkereien bis zum Landhandel.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
13 Wo.rollierende Liquiditätssicht als Steuerungsgröße
Mandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerBereits über 180 Mandate beraten
Besprechung zur Restrukturierung eines Unternehmens
Leistungen

Was leisten wir bei der Restrukturierung in Oldenburg?

Die Wirtschaft im Raum Oldenburg lebt von der Agrar- und Ernährungsindustrie, von Energie, Finanzdienstleistung und einem breiten Mittelstand. Regulatorischer Druck, schwankende Erzeugerpreise und steigende Kosten treffen viele Betriebe gleichzeitig. Gerät die Finanzierung ins Wanken, zeigt sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit meist mit Vorlauf. Hier setzt unsere Restrukturierungsberatung an.

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
  • Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
  • Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
  • Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
Schwerpunkte

So gehen wir bei der Restrukturierung vor

Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.

  • Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
  • 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
  • Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.

  • Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
  • Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
  • Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte
Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.

  • Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
  • Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
  • Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung

Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.

  • Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
  • Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
  • Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet
Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.

Unternehmen und GmbHGmbH, AG, GmbH & Co. KG und Konzerntöchter im Mittelstand mit tragfähigem Kerngeschäft.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG nachkommen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Zweitmeinung zur Lage brauchen.
Banken und KreditgeberKonsortialbanken und Debt-Fonds, die Werte erhalten und einen belastbaren Plan verlangen.
Gläubiger und LieferantenGroßgläubiger und Schlüssellieferanten, die den Restrukturierungsprozess aktiv mitgestalten.
Investoren und KapitalgeberEigenkapitalgeber und Erwerber, die eine Kapitalstruktur mit Perspektive suchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die das Lebenswerk und die Beschäftigung sichern wollen.
Grenzüberschreitende GruppenUnternehmensgruppen mit Töchtern in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Häufige Anliegen

Womit kommen Unternehmen aus Oldenburg zu uns?

Diese Anliegen bringen Geschäftsführer aus Oldenburg und der Region zu uns, und darauf reagieren wir für Sie kurzfristig.

Welches Restrukturierungsgericht ist für Oldenburg zuständig?

Für Unternehmen aus Oldenburg ist das Amtsgericht Oldenburg als zuständiges Restrukturierungsgericht für den OLG Oldenburg berufen. Es bestätigt den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und kann eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff.

Preisdruck in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Betriebe der Fleisch-, Geflügel- und Milchverarbeitung im Raum Oldenburg arbeiten mit schmalen Margen und schwankenden Erzeugerpreisen.

Investitionen in Tierwohl und Auflagen

Verschärfte Vorgaben zu Tierwohl, Umwelt und Dokumentation verlangen hohe Investitionen in Ställe und Technik. Diese Mittel binden Kapital, während sich die Erlöse nicht im gleichen Tempo erhöhen lassen.

Abhängigkeit von wenigen Großabnehmern

Viele Verarbeiter und Zulieferer in der Region hängen an einigen großen Handels- und Industriekunden. Wird ein Vertrag gekündigt oder verschieben sich Zahlungsziele, bricht ein erheblicher Teil des Umsatzes weg.

Enge Bankfinanzierung im ländlichen Mittelstand

Familienbetriebe im Weser-Ems-Raum tragen häufig Investitionsdarlehen aus Erweiterungen. Werden Banken zurückhaltender und ziehen Covenants an, geraten Linien unter Vorbehalt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Oldenburg?

Ein erstes Gespräch über Ihre Lage ist kostenlos und unverbindlich. Darin schätzen wir ein, wie dringlich die Situation ist und welche Werkzeuge des StaRUG greifen.

Flur einer Wirtschaftsberatung mit Tageslicht
Methodik

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Lagebild

Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.

3
Verfahrenswahl

Strategie

Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.

5
ab Planbestätigung

Stabilisierung

Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Wir sanieren Unternehmen aus Oldenburg und der Region, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus unserer Praxis im Raum Oldenburg

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Mittelstand aus Oldenburg
Branche: Mittelstand aus OldenburgZiel: StaRUG

Lebensmittelverarbeiter aus dem Raum Oldenburg unter Druck

Ausgangslage
  • Ein mittelständischer Lebensmittelverarbeiter aus dem Oldenburger
  • Gestiegene Energie- und Rohstoffkosten treffen auf harte
Unser Vorgehen
  • Wir erstellen eine prüffähige integrierte Planung und ein
  • Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG binden wir die betroffenen
Ergebnis
  • Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG binden wir die betroffenen
  • Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt die Sanierung in eigener

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Automotive Tier-2
Branche: Automotive Tier-2Ziel: Bilanzielle Restrukturierung

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung

Ausgangslage
  • Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
  • Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
Unser Vorgehen
  • Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
  • Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
Ergebnis
  • Eigenkapitalquote wieder tragfähig
  • Investitionsfähigkeit zurückgewonnen

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Stabilisierung

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck

Ausgangslage
  • Sinkende Margen und hohe Fixkosten
  • Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Unser Vorgehen
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
  • Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
Ergebnis
  • Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
  • Restrukturierungsplan verabschiedet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung in Oldenburg

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Oldenburg

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Oldenburg zuständig?
Für Unternehmen aus Oldenburg ist das Amtsgericht Oldenburg als zuständiges Restrukturierungsgericht für den OLG-Bezirk Oldenburg berufen, der den gesamten Weser-Ems-Raum umfasst. Dort zeigen Sie ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG an, und das Gericht kann den Plan bestätigen oder eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erlassen. In der Regel streben wir eine außergerichtliche Lösung an.
Warum ist die Agrar- und Ernährungswirtschaft im Raum Oldenburg krisenanfällig?
Die Branche arbeitet mit schmalen Margen, schwankenden Erzeugerpreisen und hoher Abhängigkeit von wenigen Großabnehmern. Steigen Kosten für Futter, Energie und Auflagen, während Abnehmer die Preise drücken, entsteht schnell eine Unterdeckung. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung macht diese Entwicklung früh sichtbar.
Was unterscheidet die Restrukturierung von einem Insolvenzverfahren?
Die Restrukturierung nach dem StaRUG greift bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit und läuft außerhalb einer Insolvenz. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst. Ein Insolvenzverfahren setzt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung an und verlagert die Kontrolle stärker auf einen Verwalter.
Wann sollte ein Oldenburger Unternehmen über eine Restrukturierung nachdenken?
Sobald sich eine Krise abzeichnet und noch Spielraum besteht. Nach § 1 StaRUG muss die Geschäftsleitung bestandsgefährdende Entwicklungen ohnehin früh erkennen. Zeigt die Liquiditätsplanung für die nächsten Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit, sollten Sie die Möglichkeiten des StaRUG prüfen.
Behalte ich als Geschäftsführer die Kontrolle über mein Unternehmen?
Ja, im Restrukturierungsrahmen des StaRUG führen Sie das Unternehmen eigenverantwortlich weiter. Anders als in einer Regelinsolvenz übernimmt kein Verwalter die Leitung. Das Restrukturierungsgericht wird nur bei einzelnen Schritten tätig, etwa bei der Bestätigung des Plans oder einer Stabilisierungsanordnung.
Beraten Sie auch Betriebe außerhalb von Oldenburg?
Ja, unsere Kanzlei ist in Grünwald bei München ansässig und betreut Mandanten in Oldenburg und der gesamten Metropolregion Nordwest sowie überregional. Der überwiegende Teil der Arbeit erfolgt digital. Für Gespräche mit Banken oder der Belegschaft kommen wir bei Bedarf zu Ihnen.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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