Restrukturierungsberatung Bonn

Restrukturierungsberatung in Bonn

In Bonn arbeiten viele Unternehmen für wenige große Auftraggeber aus Telekommunikation, Logistik und öffentlicher Verwaltung.

Gerrit Furch und Dr. Volker Furch, Dr. Furch & Partner
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Wofür wir stehen

Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern

Bonn ist Sitz von Deutscher Telekom, DHL Group und Postbank und zugleich zweiter Dienstsitz der Bundesregierung, UN-Standort und Heimat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Rund um diese Auftraggeber arbeiten viele IT-Dienstleister, Beratungen, Agenturen und Projektunternehmen.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
13 Wo.rollierende Liquiditätssicht als Steuerungsgröße
Mandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerBereits über 180 Mandate beraten
Besprechung zur Restrukturierung eines Unternehmens
Leistungen

Was leisten wir bei der Restrukturierung in Bonn?

Die Bonner Wirtschaft lebt von Telekommunikation, Logistik, Bundesbehörden und den Dienstleistern, die für diese Auftraggeber arbeiten. Sinkt das Projektvolumen eines Großkunden oder verschiebt sich eine öffentliche Vergabe, fehlt binnen weniger Monate ein großer Teil des Umsatzes. Mit dem Restrukturierungsrahmen des StaRUG lässt sich eine solche Lage ordnen, bevor sie zur Insolvenz wird.

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
  • Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
  • Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
  • Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
Schwerpunkte

So gehen wir bei der Restrukturierung vor

Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.

  • Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
  • 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
  • Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.

  • Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
  • Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
  • Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte
Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.

  • Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
  • Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
  • Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung

Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.

  • Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
  • Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
  • Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet
Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.

Unternehmen und GmbHGmbH, AG, GmbH & Co. KG und Konzerntöchter im Mittelstand mit tragfähigem Kerngeschäft.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG nachkommen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Zweitmeinung zur Lage brauchen.
Banken und KreditgeberKonsortialbanken und Debt-Fonds, die Werte erhalten und einen belastbaren Plan verlangen.
Gläubiger und LieferantenGroßgläubiger und Schlüssellieferanten, die den Restrukturierungsprozess aktiv mitgestalten.
Investoren und KapitalgeberEigenkapitalgeber und Erwerber, die eine Kapitalstruktur mit Perspektive suchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die das Lebenswerk und die Beschäftigung sichern wollen.
Grenzüberschreitende GruppenUnternehmensgruppen mit Töchtern in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Häufige Anliegen

Womit kommen Unternehmen aus Bonn zu uns?

Diese Anliegen bringen Geschäftsführer aus Bonn und der Region zu uns, und darauf reagieren wir für Sie kurzfristig.

Welches Restrukturierungsgericht ist für Bonn zuständig?

Für Unternehmen aus Bonn ist das Amtsgericht Köln als Restrukturierungsgericht für Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zuständig. Es bestätigt den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und kann eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff.

Klumpenrisiko bei Konzern- und Behördenkunden

Viele Bonner IT-Dienstleister und Beratungen erzielen einen großen Teil ihres Umsatzes mit einem Konzern oder einer Bundesbehörde. Kürzt dieser Kunde sein Budget oder vergibt neu, bricht ein Großteil der Erlöse weg.

Vorleistung in langen Vergabeverfahren

Öffentliche Aufträge laufen über lange Ausschreibungen und Abnahmen. Unternehmen stellen Personal ein und finanzieren Leistungen vor, bevor die erste Rechnung bezahlt wird.

Hohe Personalkosten in wissensintensiven Projekten

In Beratung, Software und Cybersicherheit sind Personalkosten der größte Block. Fachkräfte lassen sich bei Auftragsrückgang kaum kurzfristig abbauen, ohne Know-how zu verlieren.

Industrie im Umland zwischen Energie und Nachfrage

Kunststoffverarbeiter und Maschinenbauer im Rhein-Sieg-Kreis spüren gestiegene Energie- und Materialpreise ebenso wie eine schwächere Nachfrage aus der Industrie.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Bonn?

Ein erstes Gespräch über Ihre Lage ist kostenlos und unverbindlich. Darin schätzen wir ein, wie dringlich die Situation ist und welche Werkzeuge des StaRUG greifen.

Flur einer Wirtschaftsberatung mit Tageslicht
Methodik

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Lagebild

Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.

3
Verfahrenswahl

Strategie

Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.

5
ab Planbestätigung

Stabilisierung

Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Wir sanieren Unternehmen aus Bonn und der Region, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus unserer Praxis im Raum Bonn

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Mittelstand aus Bonn
Branche: Mittelstand aus BonnZiel: StaRUG

IT-Dienstleister aus Bonn verliert seinen größten Rahmenvertrag

Ausgangslage
  • Ein Bonner IT-Dienstleister mit rund 120 Beschäftigten erzielt den
  • Nach einer Neuausschreibung wechselt der Kunde zu einem anderen
Unser Vorgehen
  • Wir erstellen eine integrierte Planung und ein Sanierungskonzept nach
  • Mietverträge und Leasingverbindlichkeiten ordnen wir über einen
Ergebnis
  • Mietverträge und Leasingverbindlichkeiten ordnen wir über einen
  • Die Geschäftsführung bleibt im Amt und richtet den Vertrieb auf weitere

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Automotive Tier-2
Branche: Automotive Tier-2Ziel: Bilanzielle Restrukturierung

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung

Ausgangslage
  • Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
  • Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
Unser Vorgehen
  • Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
  • Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
Ergebnis
  • Eigenkapitalquote wieder tragfähig
  • Investitionsfähigkeit zurückgewonnen

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Stabilisierung

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck

Ausgangslage
  • Sinkende Margen und hohe Fixkosten
  • Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Unser Vorgehen
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
  • Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
Ergebnis
  • Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
  • Restrukturierungsplan verabschiedet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung in Bonn

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Bonn

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Bonn zuständig?
Für Unternehmen aus Bonn ist das Amtsgericht Köln als Restrukturierungsgericht für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zuständig. Dort zeigen Sie ein Restrukturierungsvorhaben an, und das Gericht kann den Plan bestätigen oder eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erlassen. Für ein Insolvenzverfahren bleibt das Amtsgericht Bonn zuständig.
Warum geraten Bonner Dienstleister bei Kundenverlust so schnell in Liquiditätsnot?
Viele Betriebe arbeiten für einen oder wenige Großkunden aus Konzernen und Behörden. Endet ein Rahmenvertrag, fällt ein großer Umsatzanteil auf einmal weg, während Personal und Flächen weiter bezahlt werden. Eine Liquiditätsplanung über mindestens zwölf Monate zeigt diese Lücke früh genug, um gegenzusteuern.
Was unterscheidet die Restrukturierung von einem Insolvenzverfahren?
Die Restrukturierung nach dem StaRUG setzt bei drohender Zahlungsunfähigkeit an und läuft außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst. Ein Insolvenzverfahren beginnt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, und dann übernimmt ein Verwalter oder Sachwalter wesentliche Befugnisse.
Wann sollte ein Bonner Unternehmen über eine Restrukturierung nachdenken?
Sobald die Planung für die nächsten 24 Monate eine Unterdeckung zeigt, liegt drohende Zahlungsunfähigkeit nahe. Ab diesem Zeitpunkt steht der Restrukturierungsrahmen offen. Nach § 1 StaRUG muss die Geschäftsleitung solche Entwicklungen ohnehin laufend überwachen und rechtzeitig handeln.
Bleibe ich während der Restrukturierung Geschäftsführer?
Ja, im StaRUG-Verfahren führen Sie das Unternehmen eigenverantwortlich weiter. Das Restrukturierungsgericht wird nur bei einzelnen Schritten tätig, etwa bei der Planbestätigung. Einen Restrukturierungsbeauftragten bestellt es nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Rechte von Verbrauchern oder kleinen Unternehmen berührt sind.
Beraten Sie Unternehmen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis vor Ort?
Unsere Kanzlei sitzt in Grünwald bei München und betreut Mandanten aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ebenso wie aus dem übrigen Bundesgebiet. Planung, Konzept und Abstimmungen laufen überwiegend digital. Für Gespräche mit Banken, Gläubigern oder der Belegschaft kommen wir bei Bedarf nach Bonn.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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