Restrukturierungsberatung in Frankfurt am Main
Unternehmen im Großraum Frankfurt am Main geraten oft schneller unter Druck, als es die Bilanz zunächst vermuten lässt. Am Finanzplatz zählt jeder Monat, in dem Ihre Gesellschaft handlungsfähig bleibt. Sobald sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, entscheidet der richtige Zeitpunkt über Ihre Sanierungschancen. Wir begleiten Sie durch eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem StaRUG, während Ihre Hausbank und Ihre Geschäftspartner im Rhein-Main-Gebiet einen klaren Kurs erwarten. Je früher Sie handeln, desto größer bleibt Ihr Gestaltungsspielraum und desto mehr Substanz können Sie für Ihr Unternehmen erhalten.
Welches Restrukturierungsgericht ist für Frankfurt am Main zuständig?
Zuständig für Ihr Restrukturierungsvorhaben ist das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Für ganz Hessen ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als einziges Restrukturierungsgericht zuständig. Diese Konzentration schafft für Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet klare Verhältnisse und eine eingespielte Spruchpraxis. In den meisten Fällen bleibt das Gericht allerdings im Hintergrund, denn unser Ziel ist die außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern. Erst wenn eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans erforderlich wird, treten wir an das Gericht heran. Diese Bestätigung bereiten wir so vor, dass sie tragfähig ist und Ihrem Sanierungskonzept die nötige rechtliche Sicherheit gibt.

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ist das Finanzzentrum Kontinentaleuropas. Banken und Fintechs prägen das Bild ebenso wie ein breiter Mittelstand und die Logistik rund um den Flughafen. Diese Nähe zu Kapitalgebern erhöht den Erwartungsdruck, sobald Ihre Kennzahlen kippen. Damit Ihre Restrukturierung greift, kommt es auf den passenden Schwerpunkt an, der zur Struktur Ihres Unternehmens und zu Ihrer Finanzierung passt.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+
Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.
Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Finanzielle Restrukturierung+
Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.
Operative Restrukturierung+
Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+
Auf Antrag kann das Amtsgericht Frankfurt am Main Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.
Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+
Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Frankfurt am Main?
Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Darin verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Lage und zeigen Ihnen auf, ob und wie eine Restrukturierung nach dem StaRUG in Ihrem Fall trägt. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Umfang und der Dringlichkeit Ihres Vorhabens, weshalb wir sie mit Ihnen transparent und im Voraus festlegen. Entscheidend ist der zeitliche Vorlauf, denn eine frühzeitige Restrukturierung erhält in aller Regel deutlich mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren. Je eher Sie das Gespräch suchen, desto wirtschaftlicher lässt sich Ihre Sanierung gestalten und desto mehr Substanz bleibt Ihrem Unternehmen erhalten.

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Frankfurt am Main gedacht?
Wir richten uns an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Frankfurt am Main, die Verantwortung in einer angespannten Lage tragen. Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt, Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Sanierungsinstruments und beim Erhalt Ihres laufenden Betriebs, solange Ihr Unternehmen noch handlungsfähig ist. Gerade am Finanzplatz Frankfurt zählt jeder Tag, an dem Sie den Kurs Ihres Unternehmens aus eigener Kraft bestimmen.

Womit Unternehmen aus Frankfurt am Main zu uns kommen
Wenn Covenants im Bankenumfeld reißen
Am Finanzplatz Frankfurt sind Unternehmensfinanzierungen häufig mit engen Covenants versehen. Reißt eine dieser Kennzahlen, reagieren Banken hier besonders früh und verlangen Nachbesserungen. Wir stabilisieren Ihre Gespräche mit den Kreditinstituten, bevor aus einer Kennzahlenverletzung eine Kündigung wird, und schaffen mit einer belastbaren Fortführungsprognose wieder Vertrauen auf Seiten Ihrer Kapitalgeber.
Fintechs zwischen Wachstum und Liquidität
Viele junge Finanzunternehmen im Rhein-Main-Gebiet wachsen schnell und verbrauchen dabei viel Kapital. Bleibt eine Finanzierungsrunde aus, droht die Liquidität zu kippen, während laufende Verpflichtungen weiterlaufen. Der Restrukturierungsrahmen des StaRUG erlaubt es Ihnen, Verbindlichkeiten geordnet zu regeln und den Betrieb fortzuführen, solange Ihr Geschäftsmodell im Kern tragfähig bleibt.
Gewerbeimmobilien unter Zinsdruck
Gestiegene Finanzierungskosten treffen Projektentwickler und Bestandshalter im Frankfurter Büromarkt spürbar. Sinkt der Wert einer Immobilie unter die Finanzierung, gerät die gesamte Gesellschaft in Schieflage. Mit einer frühen Restrukturierung ordnen wir Ihre Verbindlichkeiten neu und verschaffen Ihnen den zeitlichen Spielraum, den eine Anschlussfinanzierung oder ein geordneter Verkauf benötigt.
Wenn Gesellschafter uneins sind
Gerade in gewachsenen Frankfurter Familienunternehmen blockieren sich Gesellschafter in der Krise gegenseitig. Fehlt eine gemeinsame Linie, verstreicht wertvolle Zeit für die Sanierung. Wir moderieren diese Interessen und bündeln sie in einem Restrukturierungsplan, der die Beteiligten bindet und Ihrem Unternehmen eine tragfähige Perspektive über den aktuellen Konflikt hinaus gibt.
Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Krisenlage und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.
Das Sanierungsinstrument wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Frankfurt am Main unter Druck
Ein mittelständischer Zahlungsdienstleister aus dem Frankfurter Umland verlor binnen weniger Monate zwei große Vertragspartner. Die Umsätze brachen ein, während die Kosten für Technik und Personal weiterliefen. Eine Liquiditätsplanung zeigte, dass die Gesellschaft ihre Zahlungen innerhalb der kommenden zwölf Monate nicht mehr vollständig würde bedienen können. Damit lag eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vor. Zugleich hatte das Unternehmen einen Covenant seines Konsortialkredits gerissen, sodass die finanzierende Bank ein tragfähiges Sanierungskonzept einforderte.
Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Gemeinsam mit der Geschäftsführung erstellten wir zunächst eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6. Auf dieser Grundlage nutzten wir den Restrukturierungsrahmen des StaRUG und entwickelten einen Restrukturierungsplan, der die Bankverbindlichkeiten streckte und die Gesellschafter einband. Wo die Zustimmung einzelner Gläubiger fehlte, bereiteten wir die Bestätigung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main vor. Das Unternehmen blieb während des gesamten Prozesses am Markt, und die Geschäftsführung behielt die Kontrolle über das operative Geschäft.
Wie begleiten Sie Unternehmen in Frankfurt am Main?
Unsere Kanzlei ist in München ansässig und begleitet Unternehmen in Frankfurt am Main überregional und digital. Der Großteil der Abstimmung läuft effizient über gesicherte Videokonferenzen und einen strukturierten Datenraum, sodass Sie kaum Zeit verlieren. Wenn die Lage es erfordert, etwa bei sensiblen Bankgesprächen oder Gesellschafterversammlungen, sind wir mit persönlichen Terminen vor Ort im Rhein-Main-Gebiet präsent. Ein fester Ansprechpartner koordiniert Ihr gesamtes Vorhaben und behält auch grenzüberschreitende Restrukturierungen in der DACH-Region im Blick. So verbinden Sie die Erfahrung einer spezialisierten Restrukturierungsberatung mit kurzen Wegen und einer verlässlichen Betreuung an Ihrem Standort.

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung
Antworten für Unternehmen aus Frankfurt am Main
Welches Restrukturierungsgericht ist für mein Unternehmen in Frankfurt am Main zuständig?
Was kostet eine Restrukturierungsberatung?
Wie unterscheidet sich eine Restrukturierung von einer Insolvenz?
Ab wann ist eine Restrukturierung sinnvoll?
Bleibt die Geschäftsführung während der Restrukturierung im Amt?
Beraten Sie auch, obwohl Ihre Kanzlei nicht in Frankfurt sitzt?
Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten
Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.
„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“
Dr. Furch und Partner
Sprechen wir vertraulich darüber
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.





