Restrukturierungsberatung Stuttgart

Restrukturierungsberatung in Stuttgart

Im Großraum Stuttgart geraten Automobilzulieferer und Maschinenbauer unter spürbaren Anpassungsdruck, weil der Wandel zur E-Mobilität ganze Wertschöpfungsketten neu ordnet. Wenn Aufträge wegbrechen und die Liquidität knapp wird, zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oft Monate im Voraus ab. Genau in dieser Phase eröffnet das StaRUG einen geordneten Weg zur Sanierung, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt. Wir begleiten Unternehmen aus der Region Stuttgart dabei, frühzeitig zu handeln und den Betrieb aus eigener Kraft zu stabilisieren, bevor sich die Krise verfestigt.

Restrukturierungsberatung in Stuttgart für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Stuttgart zuständig?

Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG läuft über ein staatliches Restrukturierungsgericht, das den Restrukturierungsplan bestätigen und eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erlassen kann. Für Unternehmen mit Sitz im Großraum Stuttgart ist dieses Gericht am Amtsgericht Stuttgart angesiedelt, das zugleich als Insolvenzgericht für die Region fungiert. Unser Ziel liegt darin, eine tragfähige Einigung mit den Gläubigern außergerichtlich zu erreichen, sodass ein förmliches Verfahren möglichst vermieden wird. Sollte eine gerichtliche Bestätigung dennoch erforderlich werden, ist das zuständige Restrukturierungsgericht das Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Stuttgart
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Stuttgart

Die Wirtschaft rund um Stuttgart zählt zu den industriestärksten Räumen Europas und lebt von der Automobilindustrie und einem breiten Maschinenbau. Ergänzt wird sie durch eine dichte Landschaft spezialisierter Zulieferer, die eng in die Wertschöpfung der großen Hersteller eingebunden ist. Dieser exportorientierte Mittelstand reagiert empfindlich auf Nachfrageschwankungen und technologische Umbrüche. Aus dieser Struktur ergeben sich wiederkehrende Krisenmuster, an denen unsere Beratung in der Region ansetzt.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Stuttgart.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Stuttgart Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Stuttgart, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Stuttgart?

Ein erstes Gespräch über Ihre Situation ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, wie akut die Lage ist und welche Instrumente des StaRUG in Betracht kommen. Die Kosten einer weitergehenden Begleitung richten sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit der Krise, weil eine kurzfristige Stabilisierung mehr Ressourcen bindet als eine vorausschauende Planung. Wer früh handelt, senkt die Beratungskosten und erhält zugleich mehr Substanz im Unternehmen, da noch Handlungsspielräume bestehen. Je später die Sanierung beginnt, desto teurer und riskanter wird sie, weil sich Werte im laufenden Betrieb bereits verflüchtigt haben.

Restrukturierungsberatung Stuttgart, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Stuttgart gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen im Großraum Stuttgart, die eine Schieflage frühzeitig erkennen und verantwortungsvoll gegensteuern wollen. Angesprochen sind ebenso Gesellschafter, die den Wert ihrer Beteiligung sichern möchten. Die in § 1 StaRUG verankerte Pflicht zur Krisenfrüherkennung verlangt von der Leitung, Entwicklungen zu beobachten, die den Fortbestand gefährden könnten. Das StaRUG stellt hierfür ein Sanierungsinstrument bereit, mit dem sich der Betrieb ordnen lässt, bevor eine Insolvenz unausweichlich wird. Im Mittelpunkt steht der Erhalt des Unternehmens samt Arbeitsplätzen und Kundenbeziehungen, was gerade für familiengeführte Zulieferer in der Region von Bedeutung ist.

Geschäftsführer in Stuttgart, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Stuttgart zu uns kommen

01

Transformationsdruck in der E-Mobilität

Der Umstieg vom Verbrenner auf elektrische Antriebe entwertet über Jahre aufgebautes Know-how vieler Zulieferer im Stuttgarter Raum. Wer weiter auf Komponenten für klassische Motoren setzt, verliert planbar Umsätze, während neue Fertigungslinien hohe Investitionen binden. Diese Schere zwischen sinkenden Erlösen und steigendem Kapitalbedarf führt häufig in eine Liquiditätskrise, die frühzeitig adressiert werden sollte.

02

Abhängigkeit von wenigen Großkunden

Viele mittelständische Zulieferer in der Region hängen an einer Handvoll Abnehmer aus der Automobilbranche. Verschiebt ein Hersteller seine Modellpolitik oder verlagert Volumen, bricht ein erheblicher Teil des Umsatzes weg. Feste Kostenblöcke lassen sich kurzfristig kaum absenken, sodass aus einem einzelnen Auftragsverlust rasch eine existenzbedrohende Unterdeckung entstehen kann.

03

Finanzierung unter verschärften Bankbedingungen

Kapitalintensive Fertigung im Maschinenbau erfordert dauerhaft Betriebsmittellinien und Investitionskredite. Steigende Zinsen und vorsichtigere Banken führen dazu, dass Kreditlinien enger gefasst oder an strengere Covenants geknüpft werden. Reißt eine Kennzahl, drohen Kündigungen von Darlehen, was die Liquiditätslage eines an sich gesunden Betriebs binnen Wochen kippen lassen kann.

04

Fachkräftemangel und hohe Standortkosten

Der Großraum Stuttgart bietet Beschäftigten attraktive Alternativen, weshalb qualifiziertes Personal knapp und teuer bleibt. Zusammen mit hohen Energie- und Flächenkosten belastet das die Marge exportorientierter Betriebe erheblich. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Standorten sinkt, geraten Kalkulationen unter Druck und die Ertragskraft reicht mittelfristig nicht mehr aus, um Investitionen zu tragen.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Stuttgart

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck

Ein familiengeführter Zulieferer aus dem Umland von Stuttgart fertigt Präzisionsteile für Verbrennungsmotoren und spürt seit mehreren Quartalen sinkende Abrufe seines größten Kunden. Die Umstellung auf Komponenten für die E-Mobilität bindet Kapital, während die Altprodukte weniger Deckungsbeitrag liefern. Die Hausbank weist auf eine gerissene Covenant hin und stellt die Verlängerung der Betriebsmittellinie infrage. Nach einer belastbaren Liquiditätsplanung zeichnet sich für die kommenden Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 InsO ab, sodass Handlungsbedarf besteht.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Zunächst erstellen wir eine prüffähige integrierte Planung, die Liquidität und Ertrag über den Sanierungszeitraum abbildet. Auf dieser Grundlage entsteht ein Sanierungskonzept in Anlehnung an den IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit belegt. Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG lassen sich einzelne Gläubigergruppen einbinden, ohne dass sämtliche Beteiligte zustimmen müssen. Der Restrukturierungsplan kann bei Bedarf durch das Amtsgericht Stuttgart bestätigt werden. Während des gesamten Verfahrens bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich weiter.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Stuttgart?

Unsere Kanzlei ist in München ansässig und betreut Mandate im Großraum Stuttgart überregional. Ein Großteil der Zusammenarbeit lässt sich digital abwickeln, von der ersten Analyse bis zur Abstimmung mit Gläubigern und Beteiligten. Wenn ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist, etwa für Gespräche mit der Belegschaft oder Finanzierungspartnern, sind wir in der Region präsent. Über die Landesgrenzen hinaus begleiten wir Sanierungen im gesamten deutschsprachigen Raum und berücksichtigen dabei grenzüberschreitende Bezüge zu Österreich und der Schweiz. So erhalten Unternehmen aus dem Stuttgarter Wirtschaftsraum eine Beratung, die räumliche Distanz ohne Reibungsverluste überbrückt.

Restrukturierungsberatung in Stuttgart und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Stuttgart

Welches Restrukturierungsgericht ist für mein Unternehmen in Stuttgart zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz im Großraum Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart als Restrukturierungsgericht zuständig, das Sie unter der Anschrift Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart erreichen. Dort wird ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG angezeigt, und das Gericht kann den Restrukturierungsplan bestätigen sowie eine Stabilisierungsanordnung erlassen. In der Regel streben wir jedoch eine außergerichtliche Einigung an, damit ein förmliches Verfahren gar nicht erst nötig wird.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, sodass Sie ohne Risiko eine Einschätzung Ihrer Lage erhalten. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang des Mandats und von der Dringlichkeit ab, da eine akute Krise mehr Aufwand erfordert als eine vorausschauende Planung. Wer frühzeitig ansetzt, hält die Kosten niedriger und bewahrt mehr Werte im Unternehmen.
Worin unterscheidet sich eine Restrukturierung von einer Insolvenz?
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG setzt bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit an und findet außerhalb eines Insolvenzverfahrens statt. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst, während ein Insolvenzverfahren erst bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift und die Kontrolle stärker auf Dritte verlagert. Dieser frühe Ansatz erhält Vertrauen bei Kunden und Lieferanten und schont die Substanz des Betriebs.
Ab wann ist eine Restrukturierung sinnvoll?
Sinnvoll ist der Einstieg, sobald sich eine Krise abzeichnet und noch Handlungsspielraum besteht. Die in § 1 StaRUG verankerte Krisenfrüherkennung verpflichtet die Geschäftsleitung, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu beobachten und gegenzusteuern. Spätestens wenn die Liquiditätsplanung für die kommenden Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkennen lässt, sollten Sie die Instrumente des StaRUG prüfen, weil frühes Handeln die Erfolgsaussichten deutlich erhöht.
Bleibt die Geschäftsführung während der Restrukturierung im Amt?
Ja, das ist ein zentraler Vorzug des Verfahrens. Anders als in einer Regelinsolvenz behält die Geschäftsführung im Restrukturierungsrahmen des StaRUG die Verantwortung und führt das Unternehmen eigenständig weiter. Das Gericht wird nur punktuell tätig, etwa zur Bestätigung des Restrukturierungsplans oder für eine Stabilisierungsanordnung. So bleibt das Wissen der Leitung erhalten und die Sanierung lässt sich aus dem Betrieb heraus gestalten.
Beraten Sie auch Unternehmen außerhalb von Stuttgart?
Ja, unsere Kanzlei sitzt in München und betreut Mandanten im gesamten Großraum Stuttgart sowie darüber hinaus. Ein großer Teil der Arbeit erfolgt digital, sodass räumliche Distanz kein Hindernis darstellt. Bei Bedarf kommen wir für Termine mit Banken oder der Belegschaft in die Region. Auch grenzüberschreitende Sanierungen im deutschsprachigen Raum begleiten wir mit derselben Sorgfalt.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.