Restrukturierungsberatung in Potsdam
Im Großraum Potsdam ist die Wirtschaft stark von öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft geprägt, ergänzt durch eine wachsende Medien- und IT-Branche. Auch in diesem Umfeld geraten Unternehmen unter Druck, wenn Projekte auslaufen oder Finanzierungen teurer werden. Kündigt sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit an, lässt sich das an einer vorausschauenden Liquiditätsplanung meist früh ablesen. Das StaRUG eröffnet dann einen geordneten Weg zur Sanierung, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt. Wir begleiten Betriebe aus Potsdam und dem Land Brandenburg dabei, rechtzeitig zu handeln und ihre Substanz aus eigener Kraft zu sichern.
Welches Restrukturierungsgericht ist für Potsdam zuständig?
Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wird über ein staatliches Restrukturierungsgericht geführt, das den Restrukturierungsplan bestätigen und eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erlassen kann. Da das Brandenburgische Oberlandesgericht seinen Sitz in Brandenburg an der Havel hat, ist für Restrukturierungssachen im gesamten OLG-Bezirk das dort für Regelinsolvenzen zuständige Amtsgericht Potsdam konzentriert, das zugleich das Insolvenzgericht für Potsdamer Unternehmen ist. Für Mandanten aus der Region schafft diese Bündelung eine klare Anlaufstelle. Wir zielen darauf, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, damit ein förmliches Verfahren möglichst entfällt. Wird eine gerichtliche Bestätigung dennoch erforderlich, ist das zuständige Restrukturierungsgericht das Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14467 Potsdam.

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Potsdam
Als Landeshauptstadt Brandenburgs ist Potsdam von öffentlicher Verwaltung sowie von Wissenschaft und Forschung rund um die Universität geprägt. Hinzu kommt die Medien- und Filmwirtschaft im Umfeld des Studios Babelsberg, während IT- und Softwareunternehmen an Bedeutung gewinnen. Aus dieser Mischung aus öffentlichem Sektor und projektgetriebenen Branchen ergeben sich eigene Krisenmuster, an denen unsere Beratung ansetzt.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+
Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.
Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Potsdam.
Finanzielle Restrukturierung+
Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.
Operative Restrukturierung+
Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+
Auf Antrag kann das Amtsgericht Potsdam Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.
Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+
Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Potsdam?
Das erste Gespräch über Ihre Situation ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, wie dringend gehandelt werden muss und welche Instrumente des StaRUG in Frage kommen. Die Kosten der weiteren Begleitung richten sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit, denn eine akute Krise erfordert unter Zeitdruck mehr Ressourcen als eine vorausschauende Planung. Wer in Potsdam frühzeitig ansetzt, hält die Beratungskosten niedriger und bewahrt mehr Werte im Unternehmen, weil noch Handlungsspielräume offen sind. Je später die Sanierung beginnt, desto teurer und riskanter fällt sie aus, da im laufenden Betrieb bereits Substanz verloren geht.

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Potsdam gedacht?
Wir richten uns an Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen im Großraum Potsdam, die eine beginnende Schieflage früh erkennen und verantwortungsvoll gegensteuern möchten. Angesprochen sind ebenso Gesellschafter, die den Wert ihrer Beteiligung erhalten wollen. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt von der Leitung, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu beobachten. Das StaRUG bietet dafür ein Sanierungsinstrument, mit dem sich der Betrieb ordnen lässt, bevor eine Insolvenz unausweichlich wird. Im Mittelpunkt steht der Erhalt des Unternehmens samt Arbeitsplätzen, was für die projektgeprägte Wirtschaft der Region besonders zählt.

Womit Unternehmen aus Potsdam zu uns kommen
Abhängigkeit von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln
Zahlreiche Unternehmen im Umfeld von Verwaltung und Wissenschaft leben von öffentlichen Aufträgen und befristeten Förderprogrammen. Läuft eine Förderperiode aus oder verzögert sich ein Haushaltsbeschluss, entsteht schnell eine Finanzierungslücke. Da sich Personal- und Fixkosten kaum kurzfristig senken lassen, kann bereits eine ausbleibende Anschlussfinanzierung eine ernste Liquiditätskrise auslösen.
Projektrisiken in der Film- und Medienwirtschaft
Produktionen rund um Babelsberg binden hohe Vorlaufkosten, während Erlöse erst mit Fertigstellung und Verwertung fließen. Verschiebt sich ein Projekt oder springt ein Auftraggeber ab, klaffen Ausgaben und Einnahmen zeitlich auseinander. Dienstleister mit schmaler Kapitaldecke geraten dadurch rasch in eine Unterdeckung, die eine geordnete Sanierung erforderlich machen kann.
Wachstumsfinanzierung junger IT-Unternehmen
Softwarehäuser im Potsdamer Wissenschaftsumfeld wachsen oft schneller, als der Cashflow es trägt. Vorfinanzierte Gehälter und Entwicklungskosten treffen auf spät zahlende Kunden und zurückhaltende Kapitalgeber. Bleibt eine geplante Finanzierungsrunde aus, kann sich die Lage binnen weniger Monate zuspitzen, obwohl das Geschäftsmodell im Kern tragfähig ist.
Steigende Kosten im personalintensiven Dienstleistungssektor
Viele Betriebe der Region erbringen personalintensive Leistungen, deren Kosten durch Löhne und Mieten stetig steigen. Lassen sich diese Aufschläge nicht an die Kunden weitergeben, schmilzt die ohnehin schmale Marge. Über mehrere Quartale hinweg kann daraus eine Ertragsschwäche werden, die den Betrieb ohne frühzeitiges Gegensteuern in die Krise führt.
Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Krisenlage und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.
Das Sanierungsinstrument wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Potsdam ist das Amtsgericht Potsdam zuständig.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Potsdam unter Druck
Ein Medienunternehmen aus dem Umfeld von Babelsberg produziert Auftragsformate für Sender und Streamingdienste und hat für zwei größere Projekte erheblich in Personal und Technik vorfinanziert. Als ein Auftraggeber eine Produktion verschiebt, brechen erwartete Zahlungen weg, während die laufenden Kosten bestehen bleiben. Die Hausbank verweist auf eine überzogene Linie und knüpft eine Verlängerung an strengere Bedingungen. Eine belastbare Liquiditätsplanung weist für die kommenden Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 InsO aus, sodass die Geschäftsführung zügig handeln muss.
Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Zu Beginn erstellen wir eine prüffähige integrierte Planung, die den Liquiditätsverlauf und die Ertragslage über den Sanierungszeitraum abbildet. Darauf baut ein Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S 6 auf, das die Fortführungsfähigkeit belegt. Mit dem Restrukturierungsrahmen des StaRUG lassen sich einzelne Gläubigergruppen einbinden, ohne dass alle Beteiligten zustimmen müssen. Der Restrukturierungsplan kann bei Bedarf durch das Amtsgericht Potsdam bestätigt werden. Die Geschäftsführung bleibt über den gesamten Verlauf im Amt und steuert die Sanierung eigenverantwortlich.
Wie begleiten Sie Unternehmen in Potsdam?
Unsere Kanzlei ist in München ansässig und betreut Mandate im Großraum Potsdam überregional. Ein großer Teil der Zusammenarbeit läuft digital, von der ersten Analyse bis zur Abstimmung mit Gläubigern und Kapitalgebern. Wenn ein Vor-Ort-Termin sinnvoll erscheint, etwa für Gespräche mit der Belegschaft oder mit finanzierenden Banken, sind wir in Brandenburg präsent. Über die Landesgrenzen hinaus begleiten wir Sanierungen im gesamten deutschsprachigen Raum und berücksichtigen grenzüberschreitende Bezüge nach Österreich und in die Schweiz. Unternehmen aus Potsdam erhalten damit eine Beratung, die räumliche Distanz ohne Reibungsverluste überbrückt.

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung
Antworten für Unternehmen aus Potsdam
Welches Restrukturierungsgericht ist für mein Unternehmen in Potsdam zuständig?
Welche Kosten entstehen bei einer Restrukturierungsberatung?
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Ab wann lohnt sich der Einstieg in eine Restrukturierung?
Bleibt die Leitung meines Unternehmens während des Verfahrens handlungsfähig?
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„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“
Dr. Furch und Partner
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