Restrukturierungsberatung in Berlin
Unternehmen im Großraum Berlin bewegen sich in einem Markt, der schnell wächst und ebenso schnell umschlägt. Zwischen Start-up-Szene und etablierter Industrie geraten viele Gesellschaften unter Druck, sobald Kapital knapper wird. Zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab, entscheidet der richtige Zeitpunkt darüber, wie viel Sie noch selbst gestalten können. Wir begleiten Sie durch eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem StaRUG, während Investoren und Geschäftspartner in der Hauptstadt Klarheit über Ihren Kurs erwarten. Je früher Sie handeln, desto größer bleibt Ihr Spielraum und desto mehr Substanz können Sie für Ihr Unternehmen sichern.
Welches Restrukturierungsgericht ist für Berlin zuständig?
Zuständig für Ihr Restrukturierungsvorhaben ist das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral sowohl für Regelinsolvenz- als auch für Restrukturierungssachen zuständig. Für Unternehmen aus der Hauptstadt bündelt sich die Zuständigkeit damit an einem erfahrenen Gericht. In der Praxis steht dieses Gericht am Ende des Weges, denn unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Erst wenn eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans nötig wird, treten wir an das Amtsgericht Charlottenburg heran. Diese Bestätigung bereiten wir sorgfältig und tragfähig vor, damit Ihr Sanierungskonzept die erforderliche rechtliche Grundlage erhält und das Verfahren für Sie planbar bleibt.

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Berlin
Berlin verbindet als Hauptstadt eine dynamische Start-up- und Technologieszene mit einer breiten Kreativwirtschaft und einer wachsenden Industrie. Diese Vielfalt bringt es mit sich, dass Krisen sehr unterschiedliche Ursachen haben und ganz eigene Antworten verlangen. Ein Technologieunternehmen benötigt einen anderen Sanierungsweg als ein Produktionsbetrieb oder ein Händler. Damit Ihre Restrukturierung wirkt, wählen wir gemeinsam mit Ihnen den Schwerpunkt, der zu Ihrer Branche und zu Ihrer Finanzierung passt.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+
Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.
Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Charlottenburg.
Finanzielle Restrukturierung+
Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.
Operative Restrukturierung+
Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+
Auf Antrag kann das Amtsgericht Charlottenburg Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.
Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+
Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Berlin?
Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir verschaffen uns darin ein klares Bild Ihrer Lage und ordnen ein, ob eine Restrukturierung nach dem StaRUG für Ihr Unternehmen der richtige Weg ist. Die weiteren Kosten bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Vorhabens und werden vorab offen mit Ihnen vereinbart. Gerade in der schnelllebigen Berliner Wirtschaft zahlt sich ein früher Start aus, denn eine rechtzeitige Restrukturierung erhält in der Regel deutlich mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren. Je eher Sie handeln, desto wirtschaftlicher gestaltet sich Ihre Sanierung.

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Berlin gedacht?
Wir richten uns an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Berlin, die in einer angespannten Lage Verantwortung tragen. Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt, bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Wir begleiten Sie bei der Wahl des passenden Sanierungsinstruments und beim Erhalt Ihres laufenden Betriebs, solange Ihr Unternehmen noch handlungsfähig ist. In einem Markt, der so schnell dreht wie der Berliner, gewinnen Sie mit jedem Tag Vorsprung, an dem Sie den Kurs Ihres Unternehmens aus eigener Kraft bestimmen.

Womit Unternehmen aus Berlin zu uns kommen
Wenn die nächste Finanzierungsrunde ausbleibt
Viele Berliner Start-ups sind auf frisches Wagniskapital angewiesen. Bleibt eine erwartete Runde aus, reicht die Liquidität oft nur noch wenige Monate, während Gehälter und Mieten weiterlaufen. Der Restrukturierungsrahmen des StaRUG gibt Ihnen die Möglichkeit, Verbindlichkeiten geordnet zu regeln und Ihr Geschäftsmodell fortzuführen, solange der Kern des Unternehmens tragfähig ist.
Kreativbetriebe zwischen Auftragsspitzen und Flauten
Agenturen und Produktionsfirmen in Berlin leben von Projekten, deren Volumen stark schwankt. Bricht ein Großkunde weg, entsteht schnell eine Lücke, die bestehende Fixkosten nicht mehr deckt. Wir helfen Ihnen, Ihre Kostenstruktur anzupassen und Verbindlichkeiten neu zu ordnen, damit Ihr Betrieb die auftragsschwache Phase übersteht und handlungsfähig bleibt.
Industrie im Wandel der Energiekosten
Produzierende Unternehmen im Berliner Umland spüren gestiegene Energie- und Rohstoffkosten unmittelbar in ihren Margen. Lassen sich diese Kosten nicht weitergeben, gerät die Finanzierung unter Druck. Mit einer frühzeitigen Restrukturierung schaffen wir den finanziellen Spielraum, den Sie für eine Neuausrichtung Ihrer Produktion und für Gespräche mit Ihren Kapitalgebern brauchen.
Wenn Investoren und Gründer über die Richtung streiten
In wachstumsgetriebenen Berliner Unternehmen geraten Kapitalgeber und Gründer in der Krise häufig aneinander. Fehlt eine gemeinsame Linie, blockiert das die dringend nötige Sanierung. Wir moderieren zwischen den Beteiligten und führen ihre Interessen in einem Restrukturierungsplan zusammen, der alle bindet und Ihrem Unternehmen eine belastbare Perspektive verschafft.
Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.
Krisenlage und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.
Das Sanierungsinstrument wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Berlin unter Druck
Ein Berliner Softwareunternehmen mit rund achtzig Beschäftigten verlor kurz hintereinander einen Ankerkunden und eine zugesagte Finanzierungsrunde. Die monatlichen Ausgaben überstiegen die Einnahmen deutlich, und eine belastbare Planung zeigte, dass die Gesellschaft ihre Zahlungen innerhalb des kommenden Jahres nicht mehr würde bedienen können. Damit lag eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vor. Ein Wandeldarlehen mehrerer Investoren stand zur Rückzahlung an, während die Hausbank ihre Kreditlinie an neue Bedingungen knüpfte.
Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Zunächst erarbeiteten wir mit der Geschäftsführung eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6. Darauf aufbauend nutzten wir den Restrukturierungsrahmen des StaRUG und entwickelten einen Restrukturierungsplan, der die Wandeldarlehen umstrukturierte und die Investoren einband. Da einzelne Beteiligte zunächst zögerten, bereiteten wir die Bestätigung durch das Amtsgericht Charlottenburg vor. Das Unternehmen blieb am Markt, hielt seine Kunden und die Geschäftsführung behielt die volle Kontrolle über das operative Geschäft.
Wie begleiten Sie Unternehmen in Berlin?
Unsere Kanzlei ist in München ansässig und begleitet Unternehmen in Berlin überregional und digital. Ein großer Teil der Abstimmung läuft über gesicherte Videokonferenzen und einen strukturierten Datenraum, sodass Ihr Vorhaben ohne Reibungsverluste vorankommt. Wenn es die Lage erfordert, etwa bei Verhandlungen mit Investoren oder bei Gesellschafterversammlungen, sind wir mit persönlichen Terminen in der Hauptstadt vor Ort. Ein fester Ansprechpartner steuert Ihr gesamtes Vorhaben und behält auch grenzüberschreitende Restrukturierungen in der DACH-Region im Blick. So verbinden Sie spezialisierte Erfahrung mit kurzen Entscheidungswegen und einer verlässlichen Betreuung an Ihrem Standort.

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung
Antworten für Unternehmen aus Berlin
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Wann sollte ich als Berliner Unternehmer über eine Restrukturierung nachdenken?
Behalte ich die Kontrolle über mein Unternehmen?
Können Sie uns beraten, obwohl Sie in München sitzen?
Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten
Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.
„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“
Dr. Furch und Partner
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