Restrukturierungsberatung Berlin

Restrukturierungsberatung in Berlin

Unternehmen im Großraum Berlin bewegen sich in einem Markt, der schnell wächst und ebenso schnell umschlägt. Zwischen Start-up-Szene und etablierter Industrie geraten viele Gesellschaften unter Druck, sobald Kapital knapper wird. Zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab, entscheidet der richtige Zeitpunkt darüber, wie viel Sie noch selbst gestalten können. Wir begleiten Sie durch eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem StaRUG, während Investoren und Geschäftspartner in der Hauptstadt Klarheit über Ihren Kurs erwarten. Je früher Sie handeln, desto größer bleibt Ihr Spielraum und desto mehr Substanz können Sie für Ihr Unternehmen sichern.

Restrukturierungsberatung in Berlin für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Berlin zuständig?

Zuständig für Ihr Restrukturierungsvorhaben ist das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral sowohl für Regelinsolvenz- als auch für Restrukturierungssachen zuständig. Für Unternehmen aus der Hauptstadt bündelt sich die Zuständigkeit damit an einem erfahrenen Gericht. In der Praxis steht dieses Gericht am Ende des Weges, denn unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Erst wenn eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans nötig wird, treten wir an das Amtsgericht Charlottenburg heran. Diese Bestätigung bereiten wir sorgfältig und tragfähig vor, damit Ihr Sanierungskonzept die erforderliche rechtliche Grundlage erhält und das Verfahren für Sie planbar bleibt.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Berlin
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Berlin

Berlin verbindet als Hauptstadt eine dynamische Start-up- und Technologieszene mit einer breiten Kreativwirtschaft und einer wachsenden Industrie. Diese Vielfalt bringt es mit sich, dass Krisen sehr unterschiedliche Ursachen haben und ganz eigene Antworten verlangen. Ein Technologieunternehmen benötigt einen anderen Sanierungsweg als ein Produktionsbetrieb oder ein Händler. Damit Ihre Restrukturierung wirkt, wählen wir gemeinsam mit Ihnen den Schwerpunkt, der zu Ihrer Branche und zu Ihrer Finanzierung passt.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Charlottenburg.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Charlottenburg Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Berlin, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Berlin?

Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir verschaffen uns darin ein klares Bild Ihrer Lage und ordnen ein, ob eine Restrukturierung nach dem StaRUG für Ihr Unternehmen der richtige Weg ist. Die weiteren Kosten bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Vorhabens und werden vorab offen mit Ihnen vereinbart. Gerade in der schnelllebigen Berliner Wirtschaft zahlt sich ein früher Start aus, denn eine rechtzeitige Restrukturierung erhält in der Regel deutlich mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren. Je eher Sie handeln, desto wirtschaftlicher gestaltet sich Ihre Sanierung.

Restrukturierungsberatung Berlin, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Berlin gedacht?

Wir richten uns an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Berlin, die in einer angespannten Lage Verantwortung tragen. Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt, bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Wir begleiten Sie bei der Wahl des passenden Sanierungsinstruments und beim Erhalt Ihres laufenden Betriebs, solange Ihr Unternehmen noch handlungsfähig ist. In einem Markt, der so schnell dreht wie der Berliner, gewinnen Sie mit jedem Tag Vorsprung, an dem Sie den Kurs Ihres Unternehmens aus eigener Kraft bestimmen.

Geschäftsführer in Berlin, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Berlin zu uns kommen

01

Wenn die nächste Finanzierungsrunde ausbleibt

Viele Berliner Start-ups sind auf frisches Wagniskapital angewiesen. Bleibt eine erwartete Runde aus, reicht die Liquidität oft nur noch wenige Monate, während Gehälter und Mieten weiterlaufen. Der Restrukturierungsrahmen des StaRUG gibt Ihnen die Möglichkeit, Verbindlichkeiten geordnet zu regeln und Ihr Geschäftsmodell fortzuführen, solange der Kern des Unternehmens tragfähig ist.

02

Kreativbetriebe zwischen Auftragsspitzen und Flauten

Agenturen und Produktionsfirmen in Berlin leben von Projekten, deren Volumen stark schwankt. Bricht ein Großkunde weg, entsteht schnell eine Lücke, die bestehende Fixkosten nicht mehr deckt. Wir helfen Ihnen, Ihre Kostenstruktur anzupassen und Verbindlichkeiten neu zu ordnen, damit Ihr Betrieb die auftragsschwache Phase übersteht und handlungsfähig bleibt.

03

Industrie im Wandel der Energiekosten

Produzierende Unternehmen im Berliner Umland spüren gestiegene Energie- und Rohstoffkosten unmittelbar in ihren Margen. Lassen sich diese Kosten nicht weitergeben, gerät die Finanzierung unter Druck. Mit einer frühzeitigen Restrukturierung schaffen wir den finanziellen Spielraum, den Sie für eine Neuausrichtung Ihrer Produktion und für Gespräche mit Ihren Kapitalgebern brauchen.

04

Wenn Investoren und Gründer über die Richtung streiten

In wachstumsgetriebenen Berliner Unternehmen geraten Kapitalgeber und Gründer in der Krise häufig aneinander. Fehlt eine gemeinsame Linie, blockiert das die dringend nötige Sanierung. Wir moderieren zwischen den Beteiligten und führen ihre Interessen in einem Restrukturierungsplan zusammen, der alle bindet und Ihrem Unternehmen eine belastbare Perspektive verschafft.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Berlin

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Berlin unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Berlin unter Druck

Ein Berliner Softwareunternehmen mit rund achtzig Beschäftigten verlor kurz hintereinander einen Ankerkunden und eine zugesagte Finanzierungsrunde. Die monatlichen Ausgaben überstiegen die Einnahmen deutlich, und eine belastbare Planung zeigte, dass die Gesellschaft ihre Zahlungen innerhalb des kommenden Jahres nicht mehr würde bedienen können. Damit lag eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vor. Ein Wandeldarlehen mehrerer Investoren stand zur Rückzahlung an, während die Hausbank ihre Kreditlinie an neue Bedingungen knüpfte.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Zunächst erarbeiteten wir mit der Geschäftsführung eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6. Darauf aufbauend nutzten wir den Restrukturierungsrahmen des StaRUG und entwickelten einen Restrukturierungsplan, der die Wandeldarlehen umstrukturierte und die Investoren einband. Da einzelne Beteiligte zunächst zögerten, bereiteten wir die Bestätigung durch das Amtsgericht Charlottenburg vor. Das Unternehmen blieb am Markt, hielt seine Kunden und die Geschäftsführung behielt die volle Kontrolle über das operative Geschäft.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Berlin?

Unsere Kanzlei ist in München ansässig und begleitet Unternehmen in Berlin überregional und digital. Ein großer Teil der Abstimmung läuft über gesicherte Videokonferenzen und einen strukturierten Datenraum, sodass Ihr Vorhaben ohne Reibungsverluste vorankommt. Wenn es die Lage erfordert, etwa bei Verhandlungen mit Investoren oder bei Gesellschafterversammlungen, sind wir mit persönlichen Terminen in der Hauptstadt vor Ort. Ein fester Ansprechpartner steuert Ihr gesamtes Vorhaben und behält auch grenzüberschreitende Restrukturierungen in der DACH-Region im Blick. So verbinden Sie spezialisierte Erfahrung mit kurzen Entscheidungswegen und einer verlässlichen Betreuung an Ihrem Standort.

Restrukturierungsberatung in Berlin und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Berlin

Welches Restrukturierungsgericht ist für mein Unternehmen in Berlin zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral sowohl für Regelinsolvenz- als auch für Restrukturierungssachen zuständig. Häufig lässt sich eine gerichtliche Beteiligung jedoch vermeiden, weil wir zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern anstreben.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Berlin?
Das erste Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Umfang und der Dringlichkeit Ihres Vorhabens und werden vorab klar vereinbart. Da eine frühzeitige Restrukturierung in aller Regel mehr Werte erhält als ein spätes Insolvenzverfahren, rechnet sich die Beratung meist über die gesicherte Substanz Ihres Unternehmens.
Worin liegt der Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenz?
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG greift schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit, also bevor eine Antragspflicht entsteht. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig und Sie führen die Geschäfte weiter. Ein Insolvenzverfahren setzt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein und greift wesentlich tiefer in Ihr Unternehmen ein. Der vorinsolvenzliche Weg schont Ihre Geschäftsbeziehungen und erhält mehr Substanz.
Wann sollte ich als Berliner Unternehmer über eine Restrukturierung nachdenken?
Sobald sich eine Krise abzeichnet, sollten Sie handeln. § 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand gefährden. Bleibt eine Finanzierungsrunde aus oder verschlechtert sich Ihre Liquiditätsplanung, ist das ein klares Signal. Je früher Sie ansetzen, desto mehr Handlungsoptionen bleiben Ihnen und desto größer ist Ihr Gestaltungsspielraum.
Behalte ich die Kontrolle über mein Unternehmen?
Ja. Im Restrukturierungsrahmen des StaRUG bleibt die Geschäftsführung im Amt und Sie führen Ihren Betrieb eigenverantwortlich weiter. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Wir begleiten Sie fachlich und strukturieren die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, während die unternehmerischen Entscheidungen bei Ihnen bleiben. Diese Handlungsfähigkeit unterscheidet den vorinsolvenzlichen Weg deutlich vom klassischen Insolvenzverfahren.
Können Sie uns beraten, obwohl Sie in München sitzen?
Ja. Wir sind in München ansässig und begleiten Berliner Unternehmen regelmäßig überregional. Der Großteil der Zusammenarbeit läuft digital über gesicherte Kanäle, ergänzt um persönliche Termine in der Hauptstadt, wenn Investorengespräche oder Gesellschafterversammlungen dies verlangen. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie durchgehend, sodass die Entfernung für Ihr Vorhaben keine Rolle spielt.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.