Restrukturierungsberatung Nürnberg

Restrukturierungsberatung in Nürnberg

Wenn ein Unternehmen im Großraum Nürnberg unter finanziellen oder operativen Druck gerät, entscheidet der richtige Zeitpunkt über den Handlungsspielraum.

Gerrit Furch und Dr. Volker Furch, Dr. Furch & Partner
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Wofür wir stehen

Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern

Nürnberg ist als Wirtschafts- und Messestandort mit Industrie, Handel und einem starken Mittelstand geprägt. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
13 Wo.rollierende Liquiditätssicht als Steuerungsgröße
Mandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerBereits über 180 Mandate beraten
Besprechung zur Restrukturierung eines Unternehmens
Leistungen

Was leisten wir bei der Restrukturierung in Nürnberg?

Nürnberg ist als Wirtschafts- und Messestandort mit Industrie, Handel und einem starken Mittelstand geprägt. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
  • Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
  • Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
  • Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
Schwerpunkte

So gehen wir bei der Restrukturierung vor

Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.

  • Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
  • 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
  • Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.

  • Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
  • Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
  • Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte
Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.

  • Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
  • Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
  • Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung

Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.

  • Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
  • Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
  • Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet
Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.

Unternehmen und GmbHGmbH, AG, GmbH & Co. KG und Konzerntöchter im Mittelstand mit tragfähigem Kerngeschäft.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG nachkommen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Zweitmeinung zur Lage brauchen.
Banken und KreditgeberKonsortialbanken und Debt-Fonds, die Werte erhalten und einen belastbaren Plan verlangen.
Gläubiger und LieferantenGroßgläubiger und Schlüssellieferanten, die den Restrukturierungsprozess aktiv mitgestalten.
Investoren und KapitalgeberEigenkapitalgeber und Erwerber, die eine Kapitalstruktur mit Perspektive suchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die das Lebenswerk und die Beschäftigung sichern wollen.
Grenzüberschreitende GruppenUnternehmensgruppen mit Töchtern in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Häufige Anliegen

Womit kommen Unternehmen aus Nürnberg zu uns?

Diese Anliegen bringen Geschäftsführer aus Nürnberg und der Region zu uns, und darauf reagieren wir für Sie kurzfristig.

Welches Restrukturierungsgericht ist für Nürnberg zuständig?

Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG von Unternehmen mit Sitz in Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg als Restrukturierungsgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg.

Die Bank verlangt ein Sanierungskonzept

Kreditgeber machen die Verlängerung von Linien zunehmend von einem Sanierungsgutachten nach IDW S 6 abhängig.

Covenants drohen zu reißen

Wenn vertragliche Finanzkennzahlen zu kippen drohen, entsteht Handlungsdruck, lange bevor die Liquidität knapp wird.

Ein Großkunde bricht weg

Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Nürnberg kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen.

Die Gesellschafter sind uneins über den Weg

In der Krise treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Wir schaffen mit einer nüchternen Analyse der Lage eine gemeinsame Faktenbasis und zeigen den Weg auf, der das Unternehmen erhält, statt es im Streit zu blockieren.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Nürnberg?

Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich.

Flur einer Wirtschaftsberatung mit Tageslicht
Methodik

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Lagebild

Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.

3
Verfahrenswahl

Strategie

Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.

5
ab Planbestätigung

Stabilisierung

Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Wir sanieren Unternehmen aus Nürnberg und der Region, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus unserer Praxis im Raum Nürnberg

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Mittelstand aus Nürnberg
Branche: Mittelstand aus NürnbergZiel: StaRUG

Mittelständler aus dem Raum Nürnberg unter Druck

Ausgangslage
  • Ein mittelständischer Zulieferer aus der Region verliert Marge durch
  • Die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO rückt näher, ein
Unser Vorgehen
  • Wir erstellen eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept
  • In diesem Beispiel bleibt das Unternehmen am Markt und die
Ergebnis
  • In diesem Beispiel bleibt das Unternehmen am Markt und die
  • Der Verlauf hängt stets vom Einzelfall ab

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Automotive Tier-2
Branche: Automotive Tier-2Ziel: Bilanzielle Restrukturierung

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung

Ausgangslage
  • Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
  • Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
Unser Vorgehen
  • Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
  • Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
Ergebnis
  • Eigenkapitalquote wieder tragfähig
  • Investitionsfähigkeit zurückgewonnen

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Stabilisierung

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck

Ausgangslage
  • Sinkende Margen und hohe Fixkosten
  • Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Unser Vorgehen
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
  • Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
Ergebnis
  • Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
  • Restrukturierungsplan verabschiedet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung in Nürnberg

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Nürnberg

Welches Gericht ist für eine Restrukturierung in Nürnberg zuständig?
Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist das Amtsgericht Nürnberg als Restrukturierungsgericht zuständig, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg. Anders als bei der Insolvenz gibt es in Bayern nur drei Restrukturierungsgerichte, je eines im Bezirk der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung für Unternehmen in Nürnberg?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von Umfang und Dringlichkeit ab und werden vorab transparent besprochen. Eine frühe Restrukturierung erhält in der Regel mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren, weil sie das Unternehmen fortführt, statt es zu zerschlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenz?
Die Restrukturierung setzt früher an. Sie greift bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit und zielt darauf, das Unternehmen ohne Insolvenzverfahren zu sanieren, etwa über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Ein Insolvenzverfahren wird erst zwingend, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten sind.
Ab wann ist eine Restrukturierung in Nürnberg sinnvoll?
So früh wie möglich. Seit dem StaRUG sind Geschäftsführer nach § 1 verpflichtet, Krisen früh zu erkennen und gegenzusteuern. Je eher die Restrukturierung beginnt, desto mehr Instrumente stehen zur Verfügung und desto größer ist der Erhalt an Substanz.
Gilt das Angebot auch für GmbH-Geschäftsführer in Nürnberg?
Ja. Wir beraten Kapitalgesellschaften wie die GmbH ebenso wie Personengesellschaften und haftende Selbständige. Für GmbH-Geschäftsführer sind die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die rechtzeitige Abgrenzung zur Antragspflicht nach § 15a InsO besonders wichtig.
Beraten Sie auch Unternehmen ohne eigenes Büro vor Ort in Nürnberg?
Ja. Wir arbeiten überregional und digital und kommen bei Bedarf zu persönlichen Terminen nach Nürnberg. Neben der Stadt betreuen wir auch Mandate in den umliegenden Landkreisen.
Regionen

Restrukturierungsberatung in Ihrer Region

Wir begleiten Unternehmen im Großraum München, in Franken, Schwaben und Ostbayern. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungsgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

Großraum München

Schwaben und Ostbayern

Franken

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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