Restrukturierungsberatung Starnberg

Restrukturierungsberatung in Starnberg

Wenn ein Unternehmen im Großraum Starnberg unter finanziellen oder operativen Druck gerät, entscheidet der richtige Zeitpunkt über den Handlungsspielraum. Als Restrukturierungsberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter stabilisieren wir Unternehmen in Starnberg bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, außergerichtlich oder über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was Ihr Unternehmen trägt.

Restrukturierungsberatung in Starnberg
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Starnberg zuständig?

Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG von Unternehmen mit Sitz in Starnberg ist das Amtsgericht München als Restrukturierungsgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Infanteriestraße 5, 80797 München. Starnberg gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts München, für den das Amtsgericht München als Restrukturierungsgericht zuständig ist. Anders als bei der Insolvenz gibt es in Bayern nur drei Restrukturierungsgerichte, je eines im Bezirk der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg. Der Weg zum Gericht steht am Ende. Das Ziel unserer Arbeit ist, ihn möglichst zu vermeiden und eine Sanierung außergerichtlich zu erreichen. Wo eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans nötig wird, bereiten wir sie so vor, dass sie trägt.

Amtsgericht München, zuständiges Restrukturierungsgericht
Wirtschaftsraum

Restrukturierungsberatung für den Großraum Starnberg

Starnberg südwestlich von München ist von Dienstleistung, Mittelstand und wirtschaftsstarken Unternehmen geprägt. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen, etwa der GmbH oder der GmbH & Co. KG, die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält und den Anforderungen der Rechtsprechung an ein tragfähiges Sanierungskonzept genügt.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 29 StaRUG. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen, während bestimmte Forderungen, etwa von Arbeitnehmern, gesetzlich geschützt bleiben. Wir prüfen, ob dieser Weg offensteht, und begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Restrukturierungsgericht Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift zugleich die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir kennen die Grenze zwischen vorinsolvenzlicher Restrukturierung und Insolvenz genau und wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Starnberg, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Starnberg?

Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Eine frühzeitige Restrukturierung erhält dabei in der Regel mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren, weil sie das Unternehmen fortführt, statt es zu zerschlagen. Je eher die Beratung in Starnberg beginnt, desto mehr Wege stehen offen.

Restrukturierungsberatung Starnberg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Starnberg gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Starnberg, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG, die Wahl des richtigen Sanierungsinstruments und der Erhalt des laufenden Betriebs. Angesprochen sind Unternehmen, die noch handlungsfähig sind und ihre Zukunft aktiv gestalten wollen, bevor die Insolvenzreife die Optionen verengt.

Geschäftsführer in Starnberg, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Starnberg zu uns kommen

01

Die Bank verlangt ein Sanierungskonzept

Kreditgeber machen die Verlängerung von Linien zunehmend von einem Sanierungsgutachten nach IDW S 6 abhängig. Wir erstellen das Konzept in enger Abstimmung mit der Planung des Unternehmens, sodass es der bankseitigen Prüfung standhält und die Finanzierung sichert.

02

Covenants drohen zu reißen

Wenn vertragliche Finanzkennzahlen zu kippen drohen, entsteht Handlungsdruck, lange bevor die Liquidität knapp wird. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Waiver und Anpassungen und strukturieren die Finanzierung neu, bevor eine Kündigung im Raum steht.

03

Ein Großkunde bricht weg

Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Starnberg kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und leiten die operative wie finanzielle Restrukturierung ein, bevor daraus eine Insolvenzreife wird.

04

Die Gesellschafter sind uneins über den Weg

In der Krise treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Wir schaffen mit einer nüchternen Analyse der Lage eine gemeinsame Faktenbasis und zeigen den Weg auf, der das Unternehmen erhält, statt es im Streit zu blockieren.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Starnberg

3 Restrukturierungsgerichte in Bayern
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand, Finanzierung und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung vor, ob und über welchen Weg sich Ihr Unternehmen stabilisieren lässt. In dieser Phase empfehlen wir nur Maßnahmen, die spätere Handlungswege offenhalten.

02

Lage und Sanierungsfähigkeit prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung und bewerten die Sanierungsfähigkeit. Auf dieser Basis entsteht das Sanierungskonzept nach IDW S 6 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Starnberg ist das Amtsgericht München zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur tragfähigen Struktur

Mittelständler aus dem Raum Starnberg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Starnberg unter Druck

Ein mittelständischer Zulieferer aus der Region verliert Marge durch gestiegene Kosten, zugleich drohen die Covenants seines Konsortialkredits zu reißen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO rückt näher, ein Insolvenzverfahren würde Kunden und Lieferanten verunsichern.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Wir erstellen eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept, verhandeln mit den Kreditgebern über Anpassungen und nutzen den Restrukturierungsrahmen des StaRUG, um den Plan auch gegen einzelne Blockierer durchzusetzen. In diesem Beispiel bleibt das Unternehmen am Markt und die Geschäftsführung im Amt. Der Verlauf hängt stets vom Einzelfall ab.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Starnberg?

Ja. Wir arbeiten überregional und digital, ohne an ein Büro vor Ort gebunden zu sein. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Restrukturierungen in Starnberg ebenso wie in den umliegenden Landkreisen. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Sanierungen in der DACH-Region.

Restrukturierungsberatung im Umland von Starnberg
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Starnberg

Welches Gericht ist für eine Restrukturierung in Starnberg zuständig?
Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist das Amtsgericht München als Restrukturierungsgericht zuständig, Infanteriestraße 5, 80797 München. Anders als bei der Insolvenz gibt es in Bayern nur drei Restrukturierungsgerichte, je eines im Bezirk der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung für Unternehmen in Starnberg?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von Umfang und Dringlichkeit ab und werden vorab transparent besprochen. Eine frühe Restrukturierung erhält in der Regel mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren, weil sie das Unternehmen fortführt, statt es zu zerschlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenz?
Die Restrukturierung setzt früher an. Sie greift bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit und zielt darauf, das Unternehmen ohne Insolvenzverfahren zu sanieren, etwa über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Ein Insolvenzverfahren wird erst zwingend, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten sind.
Ab wann ist eine Restrukturierung in Starnberg sinnvoll?
So früh wie möglich. Seit dem StaRUG sind Geschäftsführer nach § 1 verpflichtet, Krisen früh zu erkennen und gegenzusteuern. Je eher die Restrukturierung beginnt, desto mehr Instrumente stehen zur Verfügung und desto größer ist der Erhalt an Substanz.
Gilt das Angebot auch für GmbH-Geschäftsführer in Starnberg?
Ja. Wir beraten Kapitalgesellschaften wie die GmbH ebenso wie Personengesellschaften und haftende Selbständige. Für GmbH-Geschäftsführer sind die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die rechtzeitige Abgrenzung zur Antragspflicht nach § 15a InsO besonders wichtig.
Beraten Sie auch Unternehmen ohne eigenes Büro vor Ort in Starnberg?
Ja. Wir arbeiten überregional und digital und kommen bei Bedarf zu persönlichen Terminen nach Starnberg. Neben der Stadt betreuen wir auch Mandate in den umliegenden Landkreisen.
Regionen

Restrukturierungsberatung in Ihrer Region

Wir begleiten Unternehmen im Großraum München, in Franken, Schwaben und Ostbayern. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungsgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

Großraum München

Schwaben und Ostbayern

Franken

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, gestaltet die Sanierung selbst. Wer wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch & Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.