Restrukturierungsberatung Hannover

Restrukturierungsberatung in Hannover

In Hannover hängen viele Mittelständler an der Automobil- und Reifenindustrie, an Logistik und an Großkunden aus Versicherung und Handel.

Gerrit Furch und Dr. Volker Furch, Dr. Furch & Partner
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Wofür wir stehen

Frühzeitig handeln, Steuerung behalten, Substanz sichern

Hannover ist Sitz von Continental, TUI, Hannover Rück und Talanx, dazu kommen das Volkswagen Nutzfahrzeuge Werk in Stöcken und die Hannover Messe. In der Region arbeiten zahlreiche Automobilzulieferer, Maschinenbauer, Lebensmittelhersteller und Logistiker an der Kreuzung wichtiger Autobahnen.

30+Jahre Erfahrung in Restrukturierung und Sanierung
48 hbis zur ersten belastbaren Einschätzung
180+begleitete Mandate
13 Wo.rollierende Liquiditätssicht als Steuerungsgröße
Mandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerMandant von Dr. Furch & PartnerBereits über 180 Mandate beraten
Besprechung zur Restrukturierung eines Unternehmens
Leistungen

Was leisten wir bei der Restrukturierung in Hannover?

Rund um Continental und das Volkswagen-Werk in Stöcken hat sich in der Region Hannover eine breite Zulieferkette gebildet. Der Umbau zur Elektromobilität, Preisdruck der Abnehmer und hohe Energiekosten treffen diese Betriebe gleichzeitig. Wer die Entwicklung früh in der Planung sieht, kann über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG gegensteuern, solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist.

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG
  • Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Planbestätigung
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG als Vollstreckungsschutz
  • Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung der Passivseite
  • Abgrenzung zu Eigenverwaltung und Regelinsolvenz mit klarer Empfehlung
Schwerpunkte

So gehen wir bei der Restrukturierung vor

Je nach Krisenstadium und Zielbild kombinieren wir vier Bausteine, von der Frühwarnung über den Plan und den Schutzschirm bis zur Neuordnung Ihrer Bilanz.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Als Geschäftsleitung sind Sie nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern. Wir richten Ihr Frühwarnsystem ein, prüfen den Status Ihrer Zahlungsfähigkeit über eine rollierende Planung und zeigen Ihnen, wann sich das Zeitfenster für den präventiven Rahmen öffnet.

  • Frühwarnindikatoren aus Ihrem ERP statt aus Altdaten
  • 13-Wochen-Liquidität als laufende Steuerungsgröße
  • Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG

Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Wir erarbeiten den betriebswirtschaftlichen Kern Ihres Restrukturierungsplans, bilden sachgerechte Gläubigergruppen und bereiten den Cram-down gegen blockierende Minderheiten vor. Die eingebundenen Rechtsanwälte führen die Planbestätigung durch das Restrukturierungsgericht herbei, das nach § 34 StaRUG je Oberlandesgerichtsbezirk konzentriert ist.

  • Sachgerechte Gruppenbildung und Plangestaltung
  • Cram-down über die gruppenübergreifende Mehrheit
  • Gerichtliche Bestätigung durch eingebundene Rechtsanwälte
Restrukturierungsplan mit gerichtlicher Bestätigung

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Über die Stabilisierungsanordnung gewinnen Sie Vollstreckungs- und Verwertungsschutz von zunächst bis zu drei Monaten, um die Verhandlungen ungestört zu führen. Wir liefern die Finanzplanung, die das Gericht für die Anordnung erwartet, und begleiten den bei Bedarf bestellten Restrukturierungsbeauftragten fachlich.

  • Vollstreckungsschutz bis zu drei Monaten
  • Belastbare Finanzplanung als Anordnungsgrundlage
  • Zusammenarbeit mit dem Restrukturierungsbeauftragten
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG

Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung

Wir ordnen Ihre Passivseite neu und schaffen eine tragfähige Kapitalstruktur, damit die operative Sanierung auf gesundem Fundament steht. Von Debt-to-Equity-Swap und Rangrücktritt über Forderungsverzichte bis zur Anschlussfinanzierung entwickeln wir die Maßnahmen und verhandeln sie mit Ihren Kapitalgebern.

  • Rangrücktritte und Forderungsverzichte strukturiert
  • Debt-to-Equity-Swap und frisches Eigenkapital
  • Anschlussfinanzierung und Sicherheitenpool neu geordnet
Bilanzielle und finanzielle Restrukturierung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierungsberatung sinnvoll?

Wir arbeiten für Unternehmen in der Wende und für die Menschen, die Verantwortung und Kapital tragen, von der GmbH bis zur Unternehmensgruppe.

Unternehmen und GmbHGmbH, AG, GmbH & Co. KG und Konzerntöchter im Mittelstand mit tragfähigem Kerngeschäft.
Geschäftsführer und VorständeOrgane, die ihrer Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG nachkommen wollen.
Gesellschafter und BeiräteGesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte, die eine unabhängige Zweitmeinung zur Lage brauchen.
Banken und KreditgeberKonsortialbanken und Debt-Fonds, die Werte erhalten und einen belastbaren Plan verlangen.
Gläubiger und LieferantenGroßgläubiger und Schlüssellieferanten, die den Restrukturierungsprozess aktiv mitgestalten.
Investoren und KapitalgeberEigenkapitalgeber und Erwerber, die eine Kapitalstruktur mit Perspektive suchen.
FamilienunternehmenInhabergeführte Unternehmen, die das Lebenswerk und die Beschäftigung sichern wollen.
Grenzüberschreitende GruppenUnternehmensgruppen mit Töchtern in Österreich, der Schweiz oder Frankreich.
Häufige Anliegen

Womit kommen Unternehmen aus Hannover zu uns?

Diese Anliegen bringen Geschäftsführer aus Hannover und der Region zu uns, und darauf reagieren wir für Sie kurzfristig.

Welches Restrukturierungsgericht ist für Hannover zuständig?

Für Unternehmen aus Hannover ist das Amtsgericht Hannover als Restrukturierungsgericht für ganz Niedersachsen zuständig. Es bestätigt den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und kann eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff.

Zulieferer im Umbau zur Elektromobilität

Betriebe, die für Fahrzeug- und Reifenhersteller der Region fertigen, verlieren Volumen bei klassischen Komponenten. Gleichzeitig verlangen die Abnehmer Investitionen in neue Produkte und Fertigungsverfahren.

Preisdruck großer Abnehmer

Großkunden aus Automobilindustrie und Handel verhandeln jährlich neue Preise und verlängern Zahlungsziele. Für Zulieferer mit wenigen Hauptkunden schrumpft so der Deckungsbeitrag, während Forderungen länger offen bleiben.

Energiekosten in der verarbeitenden Industrie

Kunststoff-, Metall- und Lebensmittelbetriebe in der Region Hannover verbrauchen viel Strom und Gas. Lassen sich gestiegene Energiepreise nicht weitergeben, sinkt die Marge über mehrere Quartale.

Schwankende Auslastung im Messe- und Logistikgeschäft

Messebauer, Eventdienstleister und Logistiker erleben starke Schwankungen über das Jahr. Fällt eine Messe kleiner aus oder geht ein großer Logistikkunde verloren, bleiben Hallen, Fahrzeuge und Personal bezahlt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Hannover?

Ein erstes Gespräch über Ihre Lage ist kostenlos und unverbindlich. Darin schätzen wir ein, wie dringlich die Situation ist und welche Werkzeuge des StaRUG greifen.

Flur einer Wirtschaftsberatung mit Tageslicht
Methodik

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur nachhaltigen Stabilisierung, in fünf klar getakteten Schritten.

1
0 bis 48 Stunden

Lagebild

Wir sichten Ihre Liquidität, Ihre Verbindlichkeiten und kritische Verträge und schätzen ein, ob Sie noch im Fenster für den präventiven Rahmen stehen. In dieser Phase treffen wir ausschließlich werterhaltende Maßnahmen.

2
Tag 3 bis 14

Analyse

Wir erstellen Ihre 13-Wochen-Liquidität, die integrierte Planung und den Status der drohenden Zahlungsunfähigkeit, direkt aus Ihrem ERP statt aus alten Excel-Ständen.

3
Verfahrenswahl

Strategie

Wir empfehlen den Weg zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz, entwerfen die Gläubigerstrategie und stimmen die rechtlichen Schritte mit den eingebundenen Rechtsanwälten ab.

4
Umsetzung

Restrukturierung

Wir begleiten Plan, Stabilisierungsanordnung und Finanzierungsverhandlung und berichten Ihnen wöchentlich an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, mit klaren Eskalationspfaden.

5
ab Planbestätigung

Stabilisierung

Wir vollziehen die Maßnahmen und begleiten Sie über mindestens 24 Monate, mit Frühwarnindikatoren gegen den Rückfall in die Krise.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Wir sanieren Unternehmen aus Hannover und der Region, von der Zuliefererkette bis zur regulierten Industrie.

Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Automotive Tier-1 und Tier-2
Maschinen- und Anlagenbau
Bau und Projektentwicklung
Pharma und Medizintechnik
TMT und Software
Logistik und Spedition
Handel und E-Commerce
Banken und Finanzierer
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Chemie und Spezialchemie
Energie und Versorger
Immobilienwirtschaft
Gesundheits- und Sozialwesen
Gastronomie und Hotellerie
Metall- und Elektroindustrie
Konsumgüter und Food
Textil und Mode
Case Studies

Aus unserer Praxis im Raum Hannover

Drei anonymisierte Mandate zeigen Ihnen, wie wir aus akutem Druck eine geordnete Wende machen.

Mittelstand aus Hannover
Branche: Mittelstand aus HannoverZiel: StaRUG

Kunststoffzulieferer aus der Region Hannover unter Druck

Ausgangslage
  • Ein Zulieferer mit rund 250 Beschäftigten fertigt Kunststoffteile für
  • Die Abrufe für Bauteile von Verbrennerfahrzeugen sinken um ein Drittel
Unser Vorgehen
  • Wir erstellen eine integrierte Planung und ein Sanierungskonzept nach
  • Über einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG vereinbaren wir mit
Ergebnis
  • Über einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG vereinbaren wir mit
  • Das Amtsgericht Hannover bestätigt den Plan, und die Geschäftsführung

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Automotive Tier-2
Branche: Automotive Tier-2Ziel: Bilanzielle Restrukturierung

Zulieferer mit überhöhter Verschuldung

Ausgangslage
  • Hohe Altfinanzierung erstickt die Investitionen
  • Marge unter Druck durch Rohstoffkosten
Unser Vorgehen
  • Passivseite über Rangrücktritt und Verzicht geordnet
  • Debt-to-Equity-Swap mit Gesellschaftern verhandelt
Ergebnis
  • Eigenkapitalquote wieder tragfähig
  • Investitionsfähigkeit zurückgewonnen

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2024

Handel
Branche: HandelZiel: Stabilisierung

Handelsgruppe unter Vollstreckungsdruck

Ausgangslage
  • Sinkende Margen und hohe Fixkosten
  • Erste Gläubiger drohen mit Vollstreckung
Unser Vorgehen
  • Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG erwirkt
  • Finanzplanung als Anordnungsgrundlage geliefert
Ergebnis
  • Drei Monate Vollstreckungsschutz für Verhandlungen
  • Restrukturierungsplan verabschiedet

Anonymisiertes Fallbeispiel | 2025

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Restrukturierung in Hannover

Gerrit S. Furch
Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender Gesellschafter

Er verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Ihre Anfrage behandelt er persönlich und vertraulich.

Dr. Volker Furch
Dr. Volker Furch
Gesellschafter und Beirat

Er begleitet komplexe Mandate mit jahrzehntelanger Erfahrung und prüft die fachliche Qualität im Vier-Augen-Prinzip.

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Hannover

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Hannover zuständig?
Niedersachsen hat das Amtsgericht Hannover als Restrukturierungsgericht für das ganze Land bestimmt, anstelle des Amtsgerichts Celle. Für Unternehmen aus Hannover ist es damit zugleich Restrukturierungs- und Insolvenzgericht. Dort zeigen Sie ein Restrukturierungsvorhaben an und beantragen bei Bedarf eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG.
Warum trifft der Wandel in der Automobilindustrie Zulieferer aus Hannover besonders?
Viele Betriebe der Region liefern an Fahrzeug- und Reifenhersteller und sind eng an deren Programme gebunden. Mit der Elektromobilität sinkt der Bedarf an klassischen Komponenten, während die Abnehmer neue Investitionen verlangen. Diese doppelte Belastung lässt sich mit einer frühen Planung und einem Restrukturierungsplan ordnen.
Was unterscheidet die Restrukturierung von einem Insolvenzverfahren?
Die Restrukturierung nach dem StaRUG setzt bei drohender Zahlungsunfähigkeit an und läuft ohne Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst. Ein Insolvenzverfahren beginnt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und gibt einem Verwalter oder Sachwalter weitreichende Befugnisse.
Wann sollte ein Unternehmen aus Hannover den Restrukturierungsrahmen nutzen?
Sobald die Liquiditätsplanung für die nächsten 24 Monate eine Unterdeckung ausweist, liegt drohende Zahlungsunfähigkeit nahe, und der Restrukturierungsrahmen steht offen. Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten bleiben. Nach § 1 StaRUG muss die Geschäftsleitung bestandsgefährdende Entwicklungen ohnehin laufend überwachen.
Müssen alle Gläubiger einem Restrukturierungsplan zustimmen?
Nein, der Plan teilt die Betroffenen in Gruppen ein, und in jeder Gruppe genügt eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmrechte. Unter den Voraussetzungen des § 26 StaRUG kann das Gericht einzelne ablehnende Gruppen überstimmen. So kann eine Minderheit die Sanierung nicht allein blockieren.
Begleiten Sie Unternehmen in der Region Hannover auch vor Ort?
Unsere Kanzlei sitzt in Grünwald bei München und betreut Mandanten aus Hannover und ganz Niedersachsen ebenso wie aus dem übrigen Bundesgebiet. Planung und Abstimmungen laufen überwiegend digital. Für Termine mit Banken, Gläubigern oder dem Betriebsrat kommen wir nach Hannover.
Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Vertrauliches Erstgespräch
Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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