Restrukturierung & Sanierung

Wenn die Bilanz unter Druck steht

Operative Stabilisierung. Finanzielle Restrukturierung. Rechtliche Umsetzung mit den eingebundenen Rechtsanwälten. Aus einer Hand koordiniert. Direkt am Rhein zwischen Deutschland Frankreich und der Schweiz. Für Mittelständler und Konzerntöchter die jetzt eine belastbare Lösung brauchen und nicht erst in sechs Monaten ein Gutachten.

Restrukturierungsberatung
Leistungen

Was leisten wir in der Restrukturierungsberatung?

Restrukturierung ist kein lineares Geschäft sondern eine Abfolge von Entscheidungen unter Unsicherheit Zeitdruck und mit vielen Beteiligten die ihre eigenen Interessen verfolgen. Unsere Aufgabe ist es diese Komplexität in eine handhabbare Sequenz zu übersetzen. Das beginnt bei der präzisen Lagebeurteilung mit Liquiditätscheck und einer ehrlichen Einschätzung der Sanierungsfähigkeit. Es setzt sich fort in der Wahl des richtigen Verfahrens: außergerichtliche Sanierung StaRUG-Plan Eigenverwaltung nach §270a InsO oder im Auslandsbezug procédure de sauvegarde oder Nachlassverfahren nach SchKG. Es mündet in der konkreten Verhandlungsarbeit mit Bankenpools Warenkreditversicherern Großgläubigern und Gesellschaftern. Und es endet erst mit der erfolgreichen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen über die ersten 18 bis 24 Monate nach Abschluss der Sanierungsvereinbarung. In jeder dieser Phasen liefern wir nicht nur Analysen sondern fertige Entscheidungsvorlagen verhandelte Term Sheets und unterzeichnete Vereinbarungen. Wir sind ein operatives Team kein akademisches Gutachtenbüro.

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer Restrukturierungsberatung

Klicken Sie auf einen Bereich um zu sehen wie wir konkret unterstützen.

Sanierungsgutachten nach IDW S6+

Banken und Konsortialführer verlangen in nahezu jedem Restrukturierungsfall ein Sanierungsgutachten nach den Grundsätzen des IDW S6 als Bedingung für weitere Mitwirkung. Wir erstellen diese Gutachten mit der erforderlichen Tiefe in Krisenursachenanalyse Leitbild Maßnahmenpaket und Planungsrechnung über 36 Monate. Das Gutachten plausibilisiert die Sanierungsfähigkeit und ist Grundlage für Sanierungsbeiträge der Banken Sanierungskredite und Gesellschafterbeiträge. Wir kennen die Erwartungshaltung der relevanten Risikoabteilungen deutscher und französischer Banken aus zahlreichen Mandaten und liefern Gutachten die diesem Standard standhalten.

Insolvenznahe Sondersituationen+

Wenn die Insolvenzantragspflicht nach §15a InsO oder die Eintrittsschwelle der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO bereits in Sichtweite ist beraten wir Geschäftsführer und Vorstände zu ihren persönlichen Pflichten und Haftungsrisiken nach §43 GmbHG und §93 AktG. Wir bereiten Anträge auf Eigenverwaltung nach §270a InsO oder Schutzschirmverfahren nach §270b InsO vor. Wir koordinieren mit vorläufigen Sachwaltern; die Insolvenzpläne erstellen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte. Bei österreichischen Töchtern arbeiten wir nach IO und URG. Bei Schweizer Töchtern nach SchKG mit Nachlassstundung und Nachlassverfahren.

Distressed-M&A+

In vielen Restrukturierungsfällen ist der Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder des gesamten Unternehmens an einen strategischen oder finanziellen Investor der wirtschaftlichste Weg. Wir strukturieren diese Distressed-M&A-Prozesse mit allen Besonderheiten der Krisensituation: enger Zeitrahmen oft unter sechs Monaten begrenzte Due-Diligence-Tiefe Sicherung der Lieferantenbeziehungen und Kunden während des Prozesses Strukturierung als Asset Deal oder Share Deal mit Berücksichtigung der haftungsrechtlichen Implikationen nach §613a BGB und §75 AO.

Stakeholder-Management und Verhandlung+

Eine Restrukturierung scheitert selten an der Sache und oft am Stakeholder-Management. Wir übernehmen die Verhandlungsführung gegenüber Bankenpools Warenkreditversicherern Pensionssicherungsverein BetrVG-Gremien Großkunden Großlieferanten und Gesellschaftern. Wir strukturieren die Kommunikation so dass alle Beteiligten zur richtigen Zeit die richtigen Informationen erhalten ohne dass vertrauliche Details vorzeitig nach außen dringen. Diese Verhandlungsdisziplin haben wir in dreißig Jahren Sanierungspraxis aufgebaut und sie unterscheidet uns von Häusern die Restrukturierung als reines Gutachtergeschäft verstehen.

Post-Restrukturierungs-Monitoring+

Sanierungsvereinbarungen mit Banken enthalten regelmäßig Reporting- und Monitoring-Pflichten über zwei bis drei Jahre nach Abschluss. Wir übernehmen diese Funktion als externer Sanierungsmoderator oder Beirat und stellen sicher dass die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und die Planzahlen plausibilisiert werden. Wir intervenieren früh wenn neue Frühindikatoren auftreten und vermeiden so eine zweite Krisenwelle. Viele unserer Mandate entwickeln sich in dieser Phase zu langfristigen Begleitungsmandaten in Bilanz- Finanzierungs- und Governance-Fragen ohne dass die Krise zurückkehrt.

Restrukturierungsberatung
Mandanten

Für wen ist eine Restrukturierung sinnvoll?

Unsere Mandanten sind Familienunternehmen Mittelständler und Konzerntöchter mit Umsätzen zwischen 50 Millionen und zwei Milliarden Euro die in einer angespannten Lage Klarheit suchen. Wir arbeiten für Geschäftsführer und Vorstände die ihre persönlichen Haftungsrisiken nach §15a InsO und §43 GmbHG ernst nehmen und einen Berater an ihrer Seite wollen der nicht ausweicht. Wir arbeiten für Beiräte und Aufsichtsräte die ihre Überwachungspflichten nach §111 AktG in der Krise praktisch erfüllen müssen. Wir arbeiten für Bankenpools und Konsortialführer die einen unabhängigen Berater als Gegenüber der Schuldnergesellschaft akzeptieren. Wir arbeiten für Private-Equity-Fonds bei Portfoliogesellschaften in Schieflage und für strategische Investoren bei Distressed-M&A-Transaktionen. Der gemeinsame Nenner unserer Mandate: hohe Komplexität meist mit grenzüberschreitendem Element und der Wille der Beteiligten eine ehrliche Lösung zu erreichen anstatt die Krise zu verlängern.

Häufige Anliegen

Mit welchen Restrukturierungsanliegen kommen Mandanten?

01

Covenant-Bruch ohne Vorlauf

Die Quartalszahlen sind durch. Die Financial Covenants reißen unerwartet. Der Relationship Manager der Hausbank wird kurz angebunden. Die Konsortialführerin lädt zum Gespräch. Innerhalb von Tagen muss die Geschäftsführung einen Reaktionsplan vorlegen ohne in Aktionismus zu verfallen. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bankenpool. Wir prüfen ob ein Waiver realistisch ist oder ob ein formales Stillhalten sinnvoller wird. Wir bauen die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung auf die Banken in dieser Phase als Pflichtinstrument erwarten.

02

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die Liquidität reicht noch zwei bis drei Wochen. Lieferanten werden vertröstet. Die Sozialversicherungsbeiträge laufen in den Verzug. Hier zählt jeder Tag. Wir bewerten unverzüglich die Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO sowie die drohende Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO. Bei österreichischen Tochtergesellschaften prüfen wir §66 IO. Wir bereiten die Entscheidungsgrundlage zur Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer auf; die haftungsrechtliche Beurteilung nach § 15a InsO übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte. Parallel sondieren wir Eigenverwaltung oder StaRUG-Plan.

03

Konflikt im Gesellschafterkreis

Mehrgenerationen-Familienunternehmen reagieren in der Krise oft langsamer als nötig weil die Gesellschafter unterschiedliche Vorstellungen vom richtigen Weg haben. Der eine will frisches Kapital schießen. Der andere will verkaufen. Die nächste Generation will umbauen. Wir moderieren diese Spannung. Wir legen Optionen mit ihren rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen offen. Wir formulieren Gesellschafterbeschlüsse die belastbar sind. Wir arbeiten dabei eng mit den Familienanwälten und dem Family Office zusammen damit die Restrukturierung nicht an internen Bruchlinien scheitert.

04

Grenzüberschreitende Konzernstruktur

Ein deutscher Konzern mit Tochter in Frankreich Österreich und der Schweiz braucht eine Restrukturierungsstrategie die in allen vier Jurisdiktionen funktioniert. Die EUInsVO 2015/848 regelt das COMI. Das Schweizer SchKG kennt keine Konzerninsolvenz. Französisches Recht trennt sauvegarde redressement und liquidation. Wir koordinieren mit Anwaltskanzleien in Paris Wien und Zürich. Wir bauen eine Verfahrenslandkarte die zeigt welche Tochtergesellschaft in welchem Verfahren stabilisiert wird und wie die Zahlungsströme im Konzern dabei rechtssicher bleiben.

05

Verlust strategischer Kunden

Im Automotive-Bereich kann der Wegfall eines einzigen OEM-Programms ein Werk in die Verlustzone schieben. In der Pharma-Kontraktfertigung reicht ein verlorener Wirkstoff-Auftrag. Wir analysieren die Deckungsbeiträge auf Produkt- und Kundenebene. Wir entwickeln gemeinsam mit dem Vertrieb Szenarien für Preisanpassungen Volumenverlagerungen oder geordnete Werksschließungen. Wir prüfen ob ein Distressed-M&A-Prozess Sinn ergibt um Teile des Geschäfts an einen strategischen Investor zu übergeben bevor weitere Substanz verbrannt wird.

So funktioniert es

So funktioniert unsere Restrukturierungsberatung

Wir folgen einer klaren Sequenz die sich in über drei Jahrzehnten Restrukturierungspraxis bewährt hat. Am Anfang steht immer die schonungslose Lagebeurteilung. Wir setzen uns mit Geschäftsführung CFO und falls vorhanden mit den finanzierenden Banken an einen Tisch und arbeiten heraus wo das Unternehmen wirklich steht. Das umfasst die kurzfristige Liquiditätslage die Ertragslage über die letzten acht Quartale und die strukturelle Wettbewerbsposition. Aus dieser Lagebeurteilung leiten wir Verfahrensoptionen ab. Das kann eine außergerichtliche Sanierung mit Stillhalteabkommen sein. Es kann ein StaRUG-Restrukturierungsplan sein. Es kann eine Eigenverwaltung nach §270a InsO sein. Es kann im französischen Recht eine procédure de sauvegarde sein. Wir wählen das Verfahren das die Sanierungsziele am wirtschaftlichsten erreicht und vermeiden Verfahren mit hohen Reputationskosten wo immer möglich. Die Umsetzung erfolgt mit einem klar definierten Team aus Senior und Associate auf unserer Seite und festen Ansprechpartnern auf Mandantenseite. Wir berichten wöchentlich. Wir eskalieren früh. Wir liefern fertige Entscheidungsvorlagen statt offener Fragen. Dieser Arbeitsstil unterscheidet uns von Häusern die Restrukturierung als Stundenabrechnungsmodell betreiben.

Branchen

In welchen Branchen restrukturieren wir?

Automotive Tier-1 & Tier-2

Wenn der OEM das Volumen zurückzieht

Programmverlust an einen Wettbewerber. EV-Transformation drückt auf Verbrenner-Plattformen. Tooling-Investitionen amortisieren sich nicht mehr. Wir restrukturieren Werksstrukturen verhandeln mit den OEMs über Mengengarantien und führen Distressed-M&A-Prozesse mit strategischen Käufern aus Asien und Nordamerika durch.

Banking & Capital Markets

Independent Business Review für Konsortialbanken

Wir agieren auf der Bankenseite als unabhängiger Berater bei Sanierungsgutachten nach IDW S6 und IDW S11. Wir prüfen Sanierungsfähigkeit bewerten Sicherheiten und plausibilisieren die Maßnahmenpakete der Schuldnergesellschaft. Erfahrung mit deutschen französischen und schweizerischen Konsortialführern.

Pharma & Healthcare

Regulierte Strukturen erfordern besondere Sorgfalt

Krankenhausträger CMO-Betriebe und Pharma-Distributoren stehen unter doppeltem Druck: regulatorische Vorgaben nach AMG MPDG und Sozialgesetzbuch und betriebswirtschaftliche Engpässe. Wir restrukturieren ohne die Versorgungssicherheit oder die Marktzulassung zu gefährden.

Real Estate & Projektentwicklung

Wenn Zinsen den Business Case sprengen

Projektentwickler mit fertigen Bauträgermaßnahmen die sich bei aktuellen Zinsniveaus nicht mehr rechnen. Bestandshalter mit kippenden Loan-to-Value-Quoten. Wir verhandeln mit finanzierenden Banken Mezzanine-Investoren und Anleihegläubigern und strukturieren Asset-Carve-outs zur Liquiditätsgewinnung.

TMT & Software

Burn-Rate gegen Funding-Lücke

Scale-ups deren Series-C nicht zustande kommt. SaaS-Anbieter mit zu hoher Customer-Acquisition-Cost. Wir restrukturieren Cap Tables verhandeln Bridge-Finanzierungen mit Bestandsinvestoren und bereiten falls erforderlich strukturierte Down-Rounds oder Wind-Down-Szenarien vor.

Logistik & Transport

Margen unter Dauerdruck

Speditionen mit dünnen Margen Treibstoffvolatilität und harten Kunden-AGB. Wir analysieren Tour- und Kundendeckungsbeiträge identifizieren strukturell defizitäre Bereiche und begleiten Konsolidierungen oder Verkäufe an strategische Investoren aus dem Sektor.

Maschinenbau & Anlagen

Lange Zyklen kurzes Working Capital

Sondermaschinenbauer mit langen Auftragszyklen die zwischen Anzahlung und Restzahlung eine Liquiditätslücke aufweisen. Wir strukturieren Working-Capital-Finanzierungen verhandeln Avalrahmen mit Banken und begleiten internationale Großprojekte mit CISG-Bezug.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre
5 Jurisdiktionen
24/7 Hotline
200+ Mandate
Vorgehen

Schritt für Schritt zur Restrukturierung

01

Erstgespräch innerhalb 24 Stunden

Sie rufen an oder schreiben. Ein Senior meldet sich noch am selben Werktag zurück. Wir vereinbaren ein vertrauliches Erstgespräch in unseren Räumen in Strasbourg per Videokonferenz oder bei Ihnen vor Ort. Inhalt: Lagebeschreibung Stakeholder-Landkarte erste Verfahrensoptionen Klärung der Honorarstruktur. Dieses Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie verlassen es mit einem klaren Bild was als nächstes zu tun ist und ob Sie mit uns weiterarbeiten wollen oder nicht.

02

Quick Assessment in 72 Stunden

Nach Mandatsannahme führen wir innerhalb von drei Werktagen ein Quick Assessment durch. Wir prüfen die Liquidität der nächsten dreizehn Wochen. Wir analysieren die letzten beiden Jahresabschlüsse und die aktuelle BWA. Wir bewerten die wesentlichen Verträge und Sicherheitenstrukturen. Wir identifizieren akute Insolvenzantragspflichten nach §15a InsO oder §66 IO. Sie erhalten am Ende ein schriftliches Memorandum mit Lagebeurteilung Verfahrensoptionen und einer priorisierten Maßnahmenliste für die nächsten 30 Tage.

03

Stabilisierung in den ersten 30 Tagen

Wir bauen die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung auf und etablieren ein wöchentliches Liquiditätsmeeting mit dem CFO. Wir führen die ersten strukturierten Gespräche mit dem Bankenpool und vereinbaren wenn nötig ein Stillhalten. Wir prüfen kurzfristige Working-Capital-Hebel beim Forderungs- und Vorratsmanagement. Wir koordinieren mit Anwälten zu arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Ziel: das Unternehmen aus dem akuten Krisenmodus in einen geordneten Restrukturierungsmodus überführen.

04

Sanierungskonzept nach IDW S6

Parallel zur Stabilisierung erstellen wir das Sanierungskonzept nach IDW S6 das die Banken in den meisten Restrukturierungsfällen als Bedingung für weitere Mitwirkung verlangen. Inhalt: Krisenursachenanalyse Leitbild des sanierten Unternehmens Maßnahmenpaket auf operativer finanzieller und struktureller Ebene Planungsrechnung über 36 Monate und Plausibilisierung der Sanierungsfähigkeit. Das Konzept ist zugleich Grundlage der Verhandlungen mit Gesellschaftern und neuen Investoren.

05

Verhandlung und Umsetzung

Wir verhandeln auf Ihrer Seite mit Banken Warenkreditversicherern Großgläubigern und potenziellen Investoren. Wir strukturieren bei Bedarf StaRUG-Restrukturierungspläne oder Eigenverwaltungsanträge nach §270a InsO. Wir koordinieren grenzüberschreitende Verfahren mit französischen Schweizer und österreichischen Kollegen. Wir begleiten Distressed-M&A-Prozesse wenn ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche Teil der Lösung wird. Die Umsetzung dauert je nach Komplexität zwischen sechs und achtzehn Monaten.

06

Monitoring nach Abschluss

Eine Sanierung endet nicht mit der Unterschrift unter den Sanierungsvergleich. Banken verlangen in der Regel ein quartalsweises Reporting über zwei bis drei Jahre. Wir übernehmen dieses Reporting als externer Sanierungsmoderator oder bauen ein internes Reporting auf das Sie selbst betreiben. Wir bleiben für Rückfragen und Anpassungen verfügbar. Viele Mandate entwickeln sich in dieser Phase zu einer langfristigen Begleitung bei Finanzierungs- und Bilanzfragen ohne dass die Krise zurückkehrt.

Schwerpunkte

Vier Hebel der Restrukturierung

Schwerpunkt 01

Außergerichtliche Sanierung

Die meisten Restrukturierungen lassen sich ohne Gerichtsverfahren lösen wenn alle wesentlichen Stakeholder mitwirken. Wir verhandeln Stillhaltevereinbarungen mit Banken Warenkreditversicherern und Großgläubigern. Wir strukturieren Debt-Equity-Swaps und Sanierungsdarlehen mit Besserungsschein. Wir koordinieren die Mitwirkung der Gesellschafter etwa durch Kapitalerhöhungen oder Rangrücktritte nach §39 Abs. 2 InsO. Vorteile: Geschwindigkeit Vertraulichkeit und Vermeidung der Reputationskosten eines Insolvenzverfahrens.

Außergerichtliche Sanierung
Ablauf

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Wenn die Bank das Wachstumstempo verliert
Ausgangslage

Wenn die Bank das Wachstumstempo verliert

Ein Tier-1-Zulieferer aus Baden-Württemberg verliert binnen zwei Quartalen die Covenants seiner Konsortialfinanzierung. Der OEM schiebt Volumen zurück. Die Hausbank fordert einen Independent Business Review nach IDW S6. Parallel laufen Forderungen aus dem französischen Werk und ein laufendes Schiedsverfahren in Wien. Die Gesellschafter wollen die Substanz halten. Die Geschäftsführung muss innerhalb von drei Wochen einen tragfähigen Plan vorlegen. Genau an dieser Stelle setzen wir an: gemeinsame Lagebeurteilung mit CFO und Beirat. Plausibilisierung der Liquiditätsplanung für die nächsten dreizehn Wochen. Erste Sondierung mit dem Bankenpool noch in derselben Woche.

Unser Ansatz

Drei Schichten gleichzeitig stabilisieren

Wir trennen sauber zwischen operativer Stabilisierung finanzieller Restrukturierung und rechtlicher Architektur. Auf der operativen Schicht sichern wir Liquidität durch Working-Capital-Maßnahmen und ein striktes Zahlungsmanagement. Auf der finanziellen Schicht verhandeln wir Stillhalte- und Sanierungsvereinbarungen mit Banken Factoring-Partnern und Warenkreditversicherern. Auf der rechtlichen Schicht bewerten wir StaRUG SchKG-Nachlassverfahren oder österreichisches URG-Reorganisationsverfahren als mögliche Verfahrensplattformen. Diese drei Schichten greifen ineinander. Eine Maßnahme ohne die andere bleibt Stückwerk. Genau diese Verzahnung ist unser Handwerk.

Drei Schichten gleichzeitig stabilisieren
Verbindliche Lösung in unter sechs Monaten
Ergebnis

Verbindliche Lösung in unter sechs Monaten

Im genannten Fall lag der Sanierungsvergleich nach 22 Wochen unterschrieben auf dem Tisch. Die Banken verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen gegen Besserungsschein. Ein neuer Gesellschafter brachte frisches Eigenkapital ein. Die französische Tochter wurde über ein procédure de sauvegarde stabilisiert und parallel mitgeführt. Der OEM verlängerte den Liefervertrag um drei Jahre. Arbeitsplätze blieben zu 87 Prozent erhalten. Wichtiger noch: das Unternehmen kam aus der Krise mit einer Bilanz die wieder finanzierbar ist und einer Governance die zukünftige Frühindikatoren ernst nimmt. Das ist das Maß an dem wir uns messen lassen.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann sollten wir mit einer Restrukturierungsberatung sprechen?
Je früher desto besser. Klassische Frühindikatoren sind anhaltend rückläufige Auftragseingänge zwei aufeinanderfolgende Quartale mit operativem Verlust eine Verschlechterung des Working Capital um mehr als 15 Prozent oder erste Hinweise der Hausbank auf einen anstehenden Independent Business Review. In diesem Stadium haben wir die größte Gestaltungsfreiheit. Ein Termingespräch in dieser Phase kostet wenig und schafft maximale Optionalität. Wer erst kommt wenn die Lohnzahlung gefährdet ist hat die meisten Hebel bereits verloren.
Was unterscheidet Sie von einer klassischen Sanierungsberatung?
Wir sind keine reinen Gutachter und keine reinen Berater. Wir verbinden die finanzielle Analyse nach IDW S6 und IDW S11 mit der rechtlichen Architektur nach InsO StaRUG SchKG und IO und mit der praktischen Verhandlungsführung gegenüber Banken Gesellschaftern und Stakeholdern. Diese drei Disziplinen werden in den meisten Fällen von drei verschiedenen Häusern abgedeckt was Reibung und Zeitverlust erzeugt. Wir bündeln sie in einem Team. Das macht uns schneller und in der Sache präziser.
Arbeiten Sie auch mit französischen oder schweizerischen Verfahren?
Ja. Als Strasbourger Beratungshaus direkt am Rhein ist die grenzüberschreitende Arbeit unser Tagesgeschäft. Wir koordinieren mit französischen administrateurs judiciaires bei procédure de sauvegarde und redressement judiciaire. Wir arbeiten mit Schweizer Sachwaltern in Nachlassverfahren nach SchKG. Wir kennen die österreichischen Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung nach IO und URG. Bei Konzernstrukturen mit COMI in Deutschland nach EUInsVO 2015/848 koordinieren wir das Hauptverfahren und die Sekundärverfahren in den anderen Mitgliedstaaten.
Wie schnell können Sie in einer akuten Krise reagieren?
Innerhalb von 24 Stunden ist ein Senior aus dem Restrukturierungsteam vor Ort oder in einer strukturierten Videokonferenz. Innerhalb von 72 Stunden liegt eine erste Lagebeurteilung mit Quick-Liquidity-Check und Verfahrensoptionen vor. Innerhalb von zwei Wochen ist die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung aufgebaut und das erste Bankengespräch geführt. Diese Reaktionsgeschwindigkeit ist nicht außergewöhnlich sondern Standard bei akuten Mandaten. Eine 24/7 erreichbare Hotline ist für Bestandsmandanten Teil der Vereinbarung.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung typischerweise?
Das Honorar richtet sich nach Umfang Komplexität und Verfahrensdauer. In der akuten Stabilisierungsphase arbeiten wir auf Stundenbasis mit klaren Senior- und Associate-Sätzen und einem wöchentlichen Reporting der Aufwände. Für laufende Restrukturierungsmandate vereinbaren wir Pauschalen mit definierten Meilensteinen. Erfolgskomponenten sind möglich bei Distressed-M&A oder erfolgreicher Sanierungsvereinbarung. Wir legen die Honorarstruktur vor Mandatsannahme schriftlich offen und vermeiden Überraschungen. Erstgespräche sind unverbindlich und kostenfrei.
Sind Sie auch nach Abschluss der Sanierung weiter eingebunden?
In der Regel ja. Eine Sanierungsvereinbarung mit Banken enthält fast immer Reporting- und Monitoring-Pflichten über zwei bis drei Jahre. Wir begleiten dieses Reporting auf Wunsch als Sanierungsmoderator oder im Rahmen eines Beirats. Wir sind beim Aufbau eines belastbaren Frühwarnsystems behilflich damit künftige Schieflagen früher erkannt werden. Viele unserer Mandate entwickeln sich nach der Krisenphase zu einer langfristigen Begleitung in Bilanz- und Finanzierungsfragen.
Was unterscheidet Restrukturierung von Sanierung?
Restrukturierung ist der Oberbegriff für jede strukturelle Neuausrichtung eines Unternehmens. Sie kann finanziell, operativ oder strategisch erfolgen und setzt keine Krise voraus. Sanierung im engeren Sinne adressiert dagegen eine bereits eingetretene wirtschaftliche Schieflage und zielt auf die Wiederherstellung der Zahlungsfaehigkeit und Rentabilitaet. In Deutschland greift bei drohender Zahlungsunfaehigkeit das StaRUG mit dem Restrukturierungsplan nach Paragraphen 5 ff. StaRUG, waehrend die Sanierung im eroeffneten Verfahren ueber den Insolvenzplan nach Paragraphen 217 ff. InsO laeuft. In Oesterreich entspricht dies dem ReORG bzw. dem Sanierungsverfahren nach IO, in der Schweiz der Nachlassstundung nach Artikel 293 ff. SchKG. Praktische Empfehlung: Klaeren Sie zunaechst, ob eine Krise im Sinne der Fortbestehensprognose vorliegt, denn davon haengt die Werkzeugwahl ab. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.
Wann ist eine operative Restrukturierung sinnvoll?
Eine operative Restrukturierung ist angezeigt, wenn die Ertragskraft nachhaltig hinter der Branche zurueckbleibt, ohne dass die Bilanz bereits eine Ueberschuldung im Sinne von Paragraph 19 InsO zeigt. Typische Indikatoren sind sinkende EBIT-Margen ueber mehrere Quartale, Working-Capital-Verlaengerung, Kundenkonzentrationen ueber dreissig Prozent und negative Deckungsbeitraege in Kernsegmenten. Sie umfasst Portfoliobereinigung, Prozessoptimierung, Personalmassnahmen nach Paragraphen 111 ff. BetrVG und Standortkonsolidierung. In Oesterreich ist die Frueherkennung nach URG zu beachten, in der Schweiz die Pflichten nach Artikel 725 OR zur Anzeige drohender Zahlungsunfaehigkeit. Praktische Empfehlung: Beginnen Sie mit einem belastbaren Integrated Business Plan ueber 24 Monate und einer Liquiditaetsplanung auf 13-Wochen-Basis, bevor Massnahmen kommuniziert werden. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.
Welche Risiken bestehen für die Geschäftsfuehrung bei Restrukturierung?
Die Geschäftsleitung haftet bei verspaeteter Insolvenzantragstellung nach Paragraph 15a InsO persoenlich und strafrechtlich. Hinzu treten Ersatzpflichten nach Paragraph 15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, frueher Paragraph 64 GmbHG. Im StaRUG-Verfahren bestehen erweiterte Pflichten zur Wahrung der Gläubigerinteressen nach Paragraph 32 StaRUG sowie Anzeigepflichten nach Paragraph 42 StaRUG. In Oesterreich drohen Haftung nach Paragraph 25 URG und Paragraph 159 StGB, in der Schweiz nach Artikel 754 OR sowie Artikel 165 StGB. Faktisch relevant sind zudem D-und-O-Deckungsluecken bei Vorsatzvorwurf und Reputationsschaeden gegenueber Banken. Praktische Empfehlung: Dokumentieren Sie alle Entscheidungen revisionssicher mit Datum, Datengrundlage und Beraterhinweis, und holen Sie bei Krisensymptomen umgehend eine Fortbestehensprognose ein. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.

„Sanierung gelingt dort wo Eigentümer Banken und Geschäftsführung an einem Tisch ehrlich miteinander sprechen. Unsere Aufgabe ist es diesen Tisch zu bauen und das Gespräch zu strukturieren bis eine tragfähige Lösung unterschrieben auf ihm liegt.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.