Unternehmenssanierung Jena

Unternehmenssanierung in Jena

Gerät ein Unternehmen im Großraum Jena in Schieflage, entscheidet die Geschwindigkeit der Reaktion über seine Zukunft. Die Stadt lebt von optischer und photonischer Präzision, von Zulieferern für Carl Zeiss und Jenoptik bis zu jungen Biotech- und Pharmabetrieben. Solche Unternehmen tragen hohe Entwicklungskosten und sind auf verlässliche Finanzierung angewiesen. Bricht ein Großkunde weg oder verzögert sich ein Produktstart, kann die Liquidität rasch kippen. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter, sobald sich eine Krise abzeichnet, und erarbeiten mit Ihnen ein tragfähiges Sanierungskonzept, das Ihren Handlungsspielraum sichert.

Unternehmenssanierung in Jena
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Jena zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz in Jena mag die gerichtliche Zuständigkeit zunächst überraschen. Obwohl das Thüringer Oberlandesgericht in Jena sitzt, führt das Amtsgericht Jena keine Insolvenz- oder Restrukturierungssachen, sodass für Unternehmen aus Jena das Amtsgericht Gera zuständig ist. Dort werden sowohl ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren als auch Restrukturierungssachen nach dem StaRUG bearbeitet. Die Anschrift lautet Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera. Für Sie bedeutet das eine klare Anlaufstelle für beide Wege, verbunden mit einer kurzen Fahrt von Jena nach Gera. Wir bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass sie den Anforderungen dieses Gerichts genügen, und übernehmen die Abstimmung mit dem Gericht.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Jena
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Jena

Die Wirtschaft im Großraum Jena ruht auf optischer und photonischer Spitzentechnik rund um Weltmarktführer wie Carl Zeiss und Jenoptik. Ergänzt wird sie durch Präzisionsmechanik und den Glasspezialisten Schott. Hinzu kommt eine wachsende Pharma- und Biotechnologiebranche im Umfeld der Universität. Diese forschungsintensiven Geschäftsmodelle bergen eigene Risiken, von langen Entwicklungszyklen bis zu hoher Kapitalbindung. Deshalb sollte der Sanierungs-Schwerpunkt genau zu Ihrer Branche und Unternehmensgröße passen.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Gera.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Gera+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Gera ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Jena, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Jena?

Das erste Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Situation, und wir sagen Ihnen klar, wie dringend Handlungsbedarf besteht und welche Optionen tragfähig sind. Kosten entstehen erst mit einer Beauftragung und bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats. Ein vollständiges Konzept nach IDW S 6 bindet mehr Ressourcen als eine erste Einschätzung zur Insolvenzreife. Beachten Sie außerdem, dass die öffentliche Schuldnerberatung in Jena und Gera allein Privatpersonen offensteht. Unternehmen und ihre Organe mit betrieblichen Verbindlichkeiten sind dort nicht richtig aufgehoben und brauchen eine spezialisierte Sanierungsberatung, wie wir sie leisten.

Sanierungsberatung Jena, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Jena gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände sowie mitverantwortliche Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Jena und in ganz Ostthüringen. Wer eine Krise früh angeht, kann sie häufig noch ohne Insolvenzverfahren lösen und wertvolle Substanz erhalten. Für die Leitung steht die persönliche Haftung im Mittelpunkt. Versäumt sie die Antragspflicht nach § 15a InsO oder leistet sie trotz Insolvenzreife unzulässige Zahlungen nach § 15b InsO, droht die Haftung mit dem Privatvermögen. Wir helfen Ihnen, den entscheidenden Zeitpunkt richtig zu bestimmen und Ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Geschäftsführer in Jena, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Jena zu uns kommen

01

Abhängigkeit von wenigen Großkunden

Viele Präzisions- und Optikzulieferer in Jena arbeiten für eine kleine Zahl großer Auftraggeber. Kürzt ein Konzern sein Volumen oder verlagert die Beschaffung, fällt ein erheblicher Umsatzanteil auf einmal weg. Die auf den Großkunden ausgerichteten Kapazitäten lassen sich kurzfristig kaum umsteuern. Eine breitere Kundenbasis und ein wachsames Finanzmanagement mindern dieses Risiko.

02

Lange Entwicklungszyklen in Biotech und Pharma

Junge Pharma- und Biotechunternehmen investieren jahrelang in Forschung, bevor Erlöse fließen. Verzögert sich eine Zulassung oder bricht eine Finanzierungsrunde weg, entsteht schnell eine Liquiditätslücke trotz vielversprechender Technologie. Weil Sicherheiten oft fehlen, reagieren Banken zurückhaltend. Eine realistische Liquiditätsplanung macht den Kapitalbedarf sichtbar, bevor die Zahlungsfähigkeit in Gefahr gerät.

03

Hoher Kapitalbedarf für Maschinen und Reinräume

Optik und Photonik verlangen teure Anlagen und Reinraumtechnik, die über Kredite oder Leasing finanziert werden. Steigende Zinsen und volle Auftragsbücher binden Kapital, während die Zahlungsziele der Kunden lang ausfallen. Gerät der Absatz ins Stocken, drücken die Finanzierungsraten sofort auf die Liquidität. Frühzeitige Gespräche mit Kapitalgebern verschaffen wieder Luft.

04

Wettbewerb um Spezialisten im Wissenschaftsstandort

Rund um die Universität und die Großunternehmen herrscht ein intensiver Wettbewerb um Ingenieure und Naturwissenschaftler. Kleinere Betriebe müssen attraktive Gehälter zahlen, um Fachkräfte zu halten, was die Kosten treibt. Fällt zugleich ein Projekt aus, wird die Personaldecke zur Belastung. Personalstrategie und Kostenstruktur gehören deshalb früh auf den Prüfstand.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Jena

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Jena sind das Amtsgericht Gera zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Jena unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Jena unter Druck

Ein optischer Spezialzulieferer aus dem Raum Jena, seit Jahren auf Komponenten für die Photonikbranche ausgerichtet, geriet unter Druck, als ein wichtiger Abnehmer seine Bestellungen halbierte und eine geplante Entwicklungspartnerschaft platzte. Die teuren Maschinen mussten weiter finanziert werden, Lieferantenrechnungen blieben offen, und die Bank signalisierte Zurückhaltung bei der Verlängerung der Linie. Der Geschäftsführer erkannte, dass die Zahlungsfähigkeit binnen weniger Wochen gefährdet war, und fürchtete um seine persönliche Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO. Ihm fehlte die Sicherheit, ab wann ein Antrag unumgänglich wird.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir begannen mit einer wochengenauen Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungszeitraum und die Frage der Insolvenzreife klar zu bestimmen. Darauf aufbauend entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer belastbaren Fortbestehensprognose. Weil das Geschäftsmodell im Kern trug, bereiteten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim zuständigen Amtsgericht Gera vor. So blieb die Geschäftsführung im Amt und lenkte die Sanierung mit fachkundiger Begleitung selbst. Verhandlungen mit dem Hauptkunden und ein neuer Finanzierungsbaustein stabilisierten den Betrieb, während das Verfahren sorgfältig vorbereitet wurde.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Jena?

Unsere Kanzlei sitzt in München und ist überregional tätig. Für Mandate im Raum Jena entsteht daraus kein Nachteil, weil ein Großteil der Sanierungsarbeit digital und über gesicherte Kommunikationswege läuft. Besprechungen finden per Video oder Telefon statt, und für wichtige Termine reisen wir nach Jena oder zum zuständigen Gericht in Gera. So bleiben die Reaktionszeiten kurz. Über Deutschland hinaus begleiten wir Unternehmen im gesamten DACH-Raum und mit grenzüberschreitenden Bezügen. Auf diese Weise begleiten wir Jena mit der gleichen Sorgfalt wie Mandate direkt vor unserer Münchner Haustür.

Sanierungsberatung in Jena und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Jena

Welches Gericht ist für ein Unternehmen aus Jena zuständig?
Trotz des Sitzes des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena führt das Amtsgericht Jena keine Insolvenz- oder Restrukturierungssachen. Zuständig ist das Amtsgericht Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1, und zwar sowohl für ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren als auch für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Beide Wege laufen damit über dasselbe Gericht in Gera.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das erste Orientierungsgespräch bleibt kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zur Dringlichkeit und zu den möglichen Wegen. Erst mit der Beauftragung entstehen Kosten, deren Höhe von Umfang und Dringlichkeit abhängt. Ein umfassendes Konzept nach IDW S 6 erfordert mehr Aufwand als eine erste Prüfung, ob bereits Insolvenzreife vorliegt.
Betreuen Sie auch Mandate außerhalb von Jena?
Ja. Von München aus arbeiten wir für Unternehmen in ganz Thüringen und im übrigen Bundesgebiet, ebenso im DACH-Raum. Der überwiegende Teil der Zusammenarbeit erfolgt digital. Für Verhandlungen mit Gläubigern oder Termine beim Amtsgericht Gera reisen wir bei Bedarf in die Region.
Für wen eignet sich ein Verfahren nach dem StaRUG?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit und damit vor der Insolvenzreife. Er passt zu einem Unternehmen, das die Krise noch selbst bewältigen und dafür einzelne Gläubiger verbindlich einbinden will. Wird zu lange gezögert, entfällt diese Möglichkeit, weil dann allein ein Insolvenzverfahren offensteht.
Behalte ich als Geschäftsführer die Kontrolle?
In einer Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO führen Sie Ihr Unternehmen weiter, begleitet von einem Sachwalter, der die Gläubigerinteressen im Blick hat. Auch im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Leitung im Amt. So bleibt das Wissen über Technik und Kunden im Haus, was die Fortführung deutlich erleichtert.
Wie viel Zeit bleibt mir im Ernstfall?
Weniger, als die meisten annehmen. Sobald sich ein Engpass abzeichnet, zählt jede Woche, weil der Spielraum mit der Krise schrumpft. Ein früher Kontakt ermöglicht eine geordnete Vorbereitung und schützt Sie vor Haftungsrisiken nach § 15a InsO. Warten Sie deshalb nicht ab, bis Rechnungen unbezahlt bleiben. Suchen Sie das Gespräch bereits bei den ersten Anzeichen.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.