Unternehmenssanierung Cottbus

Unternehmenssanierung in Cottbus

Wenn im Großraum Cottbus die Liquidität knapp wird, entscheidet das Tempo der Reaktion über den Fortbestand eines Unternehmens. Die Lausitzer Wirtschaft steht mitten im Strukturwandel, weg von der Braunkohle und hin zu neuen Feldern wie dem Bahn-Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn. Zulieferbetriebe und Energiedienstleister spüren diesen Umbruch ebenso wie das regionale Handwerk. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter, sobald sich eine Schieflage abzeichnet, mit einer klaren Analyse und einem belastbaren Sanierungskonzept. Je früher Sie handeln, desto größer bleibt Ihr Spielraum für eine geordnete Lösung außerhalb oder innerhalb eines Verfahrens.

Unternehmenssanierung in Cottbus
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Cottbus zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz im Raum Cottbus laufen Insolvenz und Restrukturierung an zwei verschiedenen Gerichten. Zuständig für ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus. Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG gilt eine abweichende Zuständigkeit: Für Restrukturierungssachen ist im gesamten OLG-Bezirk Brandenburg das Amtsgericht Potsdam zuständig, obwohl die Regelinsolvenz beim Amtsgericht Cottbus bearbeitet wird. Die Anschrift des Restrukturierungsgerichts lautet Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam. Diese Trennung sollten Sie früh berücksichtigen, weil sich Fristen und Ansprechpartner je nach gewähltem Weg unterscheiden. Wir ordnen Ihren Fall der richtigen Zuständigkeit zu und bereiten die Unterlagen so vor, dass sie am zuständigen Gericht bestehen.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Cottbus
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Cottbus

Die Wirtschaft im Großraum Cottbus wird vom Umbau der Lausitzer Energieregion geprägt. Rund um die Braunkohle verändern sich Wertschöpfungsketten, während neue Arbeitgeber wie das Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn und die BTU Cottbus-Senftenberg an Gewicht gewinnen. Auch der Gesundheitssektor wächst spürbar. Diese Gemengelage bringt sehr unterschiedliche Krisenursachen mit sich, weshalb der passende Sanierungs-Schwerpunkt für Ihr Unternehmen sorgfältig gewählt werden sollte.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Potsdam.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Cottbus+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Cottbus ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Cottbus, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Cottbus?

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Lage, und wir sagen Ihnen offen, wie dringend gehandelt werden muss und welche Wege realistisch sind. Erst danach entstehen Kosten, deren Höhe sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richtet. Ein Konzept nach IDW S 6 erfordert mehr Aufwand als eine erste Einschätzung zur Insolvenzreife. Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Schuldnerberatung im Raum Cottbus ausschließlich Privatpersonen offensteht. Unternehmen und ihre Geschäftsführer mit betrieblichen Schulden finden dort keine Zuständigkeit und benötigen eine spezialisierte Sanierungsberatung, wie wir sie anbieten.

Sanierungsberatung Cottbus, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Cottbus gedacht?

Unser Angebot richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie an mitverantwortliche Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Cottbus und der weiteren Lausitz. Gerade wer früh reagiert, kann eine Krise oft noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens bewältigen. Für Organe steht dabei die persönliche Haftung im Vordergrund. Wer die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder trotz Insolvenzreife verbotene Zahlungen nach § 15b InsO leistet, haftet mit dem eigenen Vermögen. Wir helfen Ihnen, diesen Zeitpunkt korrekt zu bestimmen und Ihre Entscheidungen rechtssicher zu dokumentieren, damit aus einer Unternehmenskrise keine persönliche Krise wird.

Geschäftsführer in Cottbus, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Cottbus zu uns kommen

01

Auslaufende Braunkohle-Wertschöpfung

Viele Betriebe in der Lausitz hängen mittelbar an der Braunkohle, sei es über Zulieferung oder über Wartung am Kraftwerksstandort. Läuft dieses Geschäft aus, brechen planbare Umsätze weg. Wer die Abhängigkeit zu spät bemerkt, gerät in eine Ertrags- und Liquiditätskrise. Eine frühzeitige Neuausrichtung sichert Substanz, bevor die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.

02

Investitionsdruck im Strukturwandel

Der Umbau der Region verlangt von mittelständischen Unternehmen hohe Investitionen in neue Geschäftsfelder. Kredite für Maschinen oder Qualifizierung belasten die Bilanz, während der erhoffte Ertrag erst später eintritt. Diese Lücke zwischen Auszahlung und Rückfluss führt schnell zu Engpässen. Eine saubere Liquiditätsplanung zeigt früh, ob die Finanzierung trägt.

03

Fachkräftesog rund um BTU und Bahnwerk

Neue Arbeitgeber wie das Bahn-Instandhaltungswerk ziehen Fachkräfte an und verschärfen den Wettbewerb um Personal. Kleinere Betriebe verlieren Mitarbeiter und müssen Löhne erhöhen, was die Kostenbasis belastet. Wenn gleichzeitig Aufträge stocken, entsteht eine gefährliche Schere. Personalkosten gehören deshalb früh in jede Sanierungsüberlegung.

04

Fördermittel als trügerische Sicherheit

Öffentliche Förderung erleichtert den Wandel in der Lausitz, deckt aber laufende Verluste eines kranken Geschäftsmodells nicht dauerhaft. Manche Unternehmen verschieben notwendige Einschnitte, solange Zuschüsse fließen. Endet die Förderung, tritt die eigentliche Krise offen zutage. Ein tragfähiges Konzept prüft die Rentabilität unabhängig von Zuschüssen.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Cottbus

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Cottbus sind das Amtsgericht Potsdam und das Amtsgericht Cottbus zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Cottbus unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Cottbus unter Druck

Ein mittelständischer Zulieferer aus dem Umland von Cottbus, langjährig auf Komponenten für die Energiewirtschaft spezialisiert, verlor binnen weniger Monate zwei Großaufträge aus dem auslaufenden Kraftwerksgeschäft. Die Fixkosten liefen weiter, offene Lieferantenrechnungen stauten sich, und die Hausbank kürzte die Kreditlinie. Der Geschäftsführer bemerkte, dass die Zahlungsfähigkeit in wenigen Wochen kippen könnte, und sorgte sich zugleich um seine persönliche Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO. Ihm war unklar, ab wann ein Insolvenzantrag zwingend wird und welche Zahlungen er noch leisten darf.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zuerst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den tatsächlichen Handlungszeitraum zu bestimmen und die Frage der Insolvenzreife zu klären. Parallel entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer belastbaren Fortbestehensprognose. Da der Betrieb im Kern gesund war, bereiteten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim zuständigen Amtsgericht Cottbus vor. So blieb die Geschäftsführung im Amt und steuerte die Sanierung mit sachkundiger Begleitung selbst. Lieferantengespräche und ein Finanzierungsbaustein sicherten die Fortführung, während das Verfahren geordnet vorbereitet wurde.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Cottbus?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet überregional. Für Mandate im Raum Cottbus bedeutet das keinen Nachteil, weil ein großer Teil der Sanierungsarbeit digital und per gesicherter Datenübermittlung erfolgt. Besprechungen führen wir per Video oder Telefon, und bei Bedarf kommen wir für Termine vor Ort in die Lausitz. So bleiben Wege kurz und Reaktionszeiten schnell. Neben Mandaten in ganz Deutschland begleiten wir Unternehmen im gesamten DACH-Raum und mit internationalen Bezügen. Auf diese Weise begleiten wir Cottbus mit derselben Sorgfalt wie unseren Heimatstandort, verbunden mit der Erfahrung aus zahlreichen Sanierungen bundesweit.

Sanierungsberatung in Cottbus und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Cottbus

Welches Gericht ist für Insolvenz und Restrukturierung eines Cottbuser Unternehmens zuständig?
Für ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Cottbus am Gerichtsplatz 2 zuständig. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG laufen dagegen zentral über das Amtsgericht Potsdam in der Jägerallee 10-12, das im gesamten OLG-Bezirk Brandenburg als Restrukturierungsgericht bestimmt ist. Welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir vorab gemeinsam.
Was kostet die erste Beratung?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine offene Einschätzung zur Dringlichkeit und zu möglichen Wegen. Weitere Kosten entstehen erst bei einer Beauftragung und richten sich nach Umfang und Dringlichkeit. Für ein umfassendes Konzept nach IDW S 6 fällt mehr Aufwand an als für eine erste Prüfung der Insolvenzreife.
Beraten Sie auch Unternehmen außerhalb von Cottbus?
Ja. Von unserem Sitz in München aus betreuen wir Mandate in der gesamten Lausitz und in ganz Brandenburg, ebenso im übrigen Bundesgebiet und im DACH-Raum. Der Großteil der Zusammenarbeit läuft digital. Für Gerichtstermine oder Verhandlungen mit Gläubigern reisen wir bei Bedarf in die Region.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein StaRUG-Verfahren?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG setzt eine drohende Zahlungsunfähigkeit voraus, greift also vor der Insolvenzreife. Er eignet sich, wenn ein Unternehmen die Krise noch aus eigener Kraft abwenden kann und dafür einzelne Gläubiger einbinden möchte. Wer zu lange wartet, verliert dieses Instrument, weil dann nur noch ein Insolvenzverfahren bleibt.
Bleibt die Geschäftsführung während der Sanierung im Amt?
In einer Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig und steuert das Unternehmen weiter, begleitet von einem Sachwalter. Auch das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO erhält die Leitung im Amt. So bleibt das Wissen über Betrieb und Kunden im Haus, was eine Fortführung erheblich erleichtert.
Wie schnell sollten wir reagieren?
So früh wie möglich. Zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab, zählt jede Woche, weil sich der Handlungsspielraum mit fortschreitender Krise verengt. Ein früher Kontakt erlaubt eine geordnete Vorbereitung und schützt die Geschäftsführung vor Haftungsrisiken nach § 15a InsO. Melden Sie sich, sobald erste Anzeichen erkennbar werden.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.