Unternehmenssanierung Darmstadt

Unternehmenssanierung in Darmstadt

Wenn ein Unternehmen im Großraum Darmstadt in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, entscheidet häufig das Tempo der ersten Schritte über den Ausgang. In einer Wissenschaftsstadt mit forschungsnahen Betrieben und technologischen Ausgründungen wirken Krisen oft dort, wo hohe Vorleistungen auf ungewisse Erträge treffen. Wir helfen Verantwortlichen aus der Region, ihre finanzielle Lage klar zu erfassen und rechtzeitig gegenzusteuern. Wer früh reagiert, gewinnt Spielraum, den ein spätes Eingreifen nicht mehr bietet. Unser Anliegen ist es, das Unternehmen und das darin gebundene Know-how zu erhalten.

Unternehmenssanierung in Darmstadt
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Darmstadt zuständig?

Für ein Unternehmen aus Darmstadt läuft eine Regelinsolvenz oder ein Eigenverwaltungsverfahren über das Amtsgericht Darmstadt am Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt. Bei einer Sanierung nach dem StaRUG gilt eine abweichende Zuständigkeit. Für ganz Hessen ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als einziges Restrukturierungsgericht zuständig, während Regelinsolvenzen weiterhin beim Amtsgericht Darmstadt bearbeitet werden. Anzurufen wäre das Restrukturierungsgericht in der Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Damit keine Zeit durch falsche Einreichungen verloren geht, klären wir vorab, welches Gericht Ihr Verfahren aufnimmt, und bereiten die Antragsunterlagen entsprechend vor.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Darmstadt
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Darmstadt

Darmstadt trägt den Titel Wissenschaftsstadt mit Recht und stützt sich auf Chemie und Pharma rund um den Stammsitz der Merck-Gruppe. Eine ebenso große Rolle spielen die Informationstechnologie und die europäische Raumfahrt rund um das Satellitenkontrollzentrum ESOC. Jeder dieser Bereiche bringt eigene finanzielle Risiken mit. Damit unsere Beratung trifft, lohnt der Blick auf den Schwerpunkt Ihres Unternehmens.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Darmstadt+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Darmstadt ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Darmstadt, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Darmstadt?

Das erste Orientierungsgespräch bieten wir kostenlos und unverbindlich an. Sie beschreiben Ihre Lage, und wir geben Ihnen eine ehrliche Rückmeldung, ob und wie eine Sanierung gelingen kann. Erst im Anschluss entscheiden Sie über die weitere Zusammenarbeit. Die Kosten einer Begleitung bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, also nach dem Aufwand und dem Zeitdruck der Situation. Denken Sie daran, dass die öffentliche Schuldnerberatung ausschließlich Privatpersonen offensteht. Für ein Unternehmen und seine Leitung greift diese Stelle nicht, weshalb eine spezialisierte Sanierungsberatung der richtige Ansprechpartner bleibt.

Sanierungsberatung Darmstadt, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Darmstadt gedacht?

Wir richten uns an alle, die im Großraum Darmstadt unternehmerische Verantwortung tragen, von Geschäftsführern über Vorstände bis hin zu Gesellschaftern. Je früher Sie eine sich anbahnende Krise ansprechen, desto mehr Auswege bleiben erreichbar. Eine rechtzeitige Beratung dient auch Ihrem eigenen Schutz, denn wer die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO übersieht oder trotz Zahlungsunfähigkeit weiter zahlt, riskiert die Haftung nach § 15b InsO. Wir helfen Ihnen, diesen Moment sicher zu bestimmen und Ihre Entscheidungen als verantwortliche Leitung auf festen Grund zu stellen, der einer späteren Nachprüfung standhält.

Geschäftsführer in Darmstadt, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Darmstadt zu uns kommen

01

Forschungsnahe Start-ups mit langem Kapitalbedarf

Technologische Ausgründungen aus dem Darmstädter Umfeld verbrennen in der Entwicklungsphase viel Kapital, bevor erste Umsätze fließen. Bleibt eine Finanzierungsrunde aus oder springt ein Investor ab, wird die Liquidität schnell knapp. Eine belastbare Planung zeigt, wie lange die Mittel reichen und ab wann eine Sanierung greifen muss.

02

Chemie und Pharma mit langen Zulassungswegen

Betriebe im Chemie- und Pharmaumfeld binden erhebliches Kapital in Anlagen und Zulassungsverfahren. Steigende Energie- und Rohstoffkosten belasten die Marge, während Erträge erst nach aufwendigen Prüfungen entstehen. Eine Fortbestehensprognose, die diesen langen Vorlauf berücksichtigt, schafft Klarheit über den echten Finanzbedarf.

03

IT-Dienstleister zwischen Fachkräftemangel und Projektrisiko

IT- und Softwarehäuser in der Region tragen hohe Personalkosten und arbeiten oft an festpreisigen Projekten. Verzögert sich ein Großauftrag oder wandern Fachkräfte ab, geraten Kalkulation und Liquidität aus dem Takt. Eine nüchterne Projekt- und Kostenanalyse deckt auf, welche Aufträge tragen und wo nachgesteuert werden muss.

04

Raumfahrt- und Technologiezulieferer mit Abhängigkeit von Großprojekten

Zulieferer im Umfeld der europäischen Raumfahrt hängen an wenigen, langlaufenden Programmen mit langen Zahlungszyklen. Wird ein Projekt gestreckt oder verschoben, entsteht eine Finanzierungslücke, die den Betrieb überfordert. Eine vorausschauende Liquiditätssteuerung überbrückt solche Phasen und verhindert, dass ein einzelner Auftrag das ganze Unternehmen gefährdet.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Darmstadt

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Darmstadt sind das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Darmstadt zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Darmstadt unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Darmstadt unter Druck

Ein Darmstädter Technologieunternehmen aus dem Pharmaumfeld wartet auf eine wichtige Zulassung, während eine geplante Finanzierungsrunde ins Stocken gerät. Die Entwicklungskosten laufen weiter, doch Einnahmen bleiben vorerst aus. Der Geschäftsführer merkt, dass die Rücklagen nur noch wenige Wochen reichen, und fragt sich, ab wann die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO greift. Zugleich sorgt ihn, ob weitere Zahlungen an Lieferanten bereits gegen § 15b InsO verstoßen und ihn persönlich in Haftung bringen.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir starten mit einer taggenauen Liquiditätsplanung, die den verbleibenden Zeitraum bis zum Engpass sichtbar macht. Auf dieser Basis erarbeiten wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Sanierungsfähigkeit belegt und die Maßnahmen ordnet. Erweist sich ein gerichtlicher Schirm als sinnvoll, bereiten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Darmstadt vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter, begleitet von einem Sachwalter. So bleibt die fachliche Steuerung im Haus, während die Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht abläuft.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Darmstadt?

Unsere Kanzlei sitzt in München und betreut Unternehmen weit über Bayern hinaus. Vieles lässt sich digital regeln, was in einer zugespitzten Lage kostbare Zeit spart. Braucht Ihre Situation ein Treffen von Angesicht zu Angesicht, kommen wir nach Darmstadt oder Sie besuchen uns in München. Unser Beratungsgebiet erstreckt sich über den gesamten deutschsprachigen Raum und schließt Fälle mit internationalem Bezug ein. So begleiten wir Unternehmen aus Darmstadt mit der Nähe einer örtlichen Beratung und der Routine aus vielen überregionalen Sanierungen.

Sanierungsberatung in Darmstadt und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Darmstadt

Welches Gericht ist für ein Insolvenzverfahren in Darmstadt zuständig?
Eine Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung aus Darmstadt führt das Amtsgericht Darmstadt am Mathildenplatz 15. Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist dagegen das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Klingerstraße 20 zuständig, das diese Aufgabe für ganz Hessen zentral übernimmt. Ihre Insolvenz bleibt somit in Darmstadt, während eine StaRUG-Sache nach Frankfurt geht.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ohne sich festzulegen. Für die weitere Begleitung richtet sich das Honorar nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls und wird vorab offen besprochen, sodass Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.
Arbeiten Sie auch für Unternehmen außerhalb der Stadt Darmstadt?
Ja. Wir betreuen Betriebe im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg und den angrenzenden Regionen. Da sich viele Aufgaben digital bearbeiten lassen, ist unser Münchner Sitz kein Nachteil. Sobald ein Fall persönliche Präsenz erfordert, reisen wir in die Region.
Wann eignet sich ein Verfahren nach dem StaRUG?
Ein StaRUG-Verfahren passt, solange das Unternehmen erst drohend zahlungsunfähig ist und die Krise noch nicht in Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung umgeschlagen ist. In dieser Phase lässt sich über einen Restrukturierungsplan sanieren, und je nach Lage kommt auch ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO in Betracht. Danach bleibt dieser Weg verschlossen, weshalb der frühe Zugriff zählt.
Bleibe ich in der Eigenverwaltung Herr im eigenen Haus?
Ja. Bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO führt die bestehende Geschäftsführung den Betrieb weiter. Ergänzend bestellt das Gericht einen Sachwalter, der das Verfahren überwacht. Die unternehmerische Steuerung verbleibt bei Ihnen, während die Sanierung im Schutz des Verfahrens vorankommt.
Wie zeitnah sollte ich mich an Sie wenden?
So früh es geht. Sobald Liquidität knapp wird oder eine Finanzierung nicht gesichert ist, entscheidet jede Woche über Ihre Möglichkeiten. Eine frühe Beratung erweitert die Optionen und mindert Ihr persönliches Haftungsrisiko. Ein kurzes Erstgespräch genügt, um die Dringlichkeit einzuschätzen.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.