Unternehmenssanierung Wiesbaden

Unternehmenssanierung in Wiesbaden

Gerät im Großraum Wiesbaden ein Unternehmen in eine finanzielle Notlage, kommt es auf ein zügiges und überlegtes Vorgehen an. In einer Landeshauptstadt, deren Wirtschaft stark von Finanzdienstleistern und der Verwaltung geprägt ist, treffen Krisen oft Betriebe, die lange stabil wirkten. Wir unterstützen Verantwortliche aus der Region dabei, ihre Zahlen realistisch einzuordnen und einen Weg aus der Schieflage zu finden. Wer früh die Weichen stellt, bewahrt sich Optionen, die bei späterem Handeln verloren gehen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt des Unternehmens und der dahinterstehenden Existenzen.

Unternehmenssanierung in Wiesbaden
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Wiesbaden zuständig?

Kommt es für ein Wiesbadener Unternehmen zu einer Regelinsolvenz oder einer Eigenverwaltung, ist das Amtsgericht Wiesbaden in der Mainzer Straße 124, 65185 Wiesbaden das zuständige Insolvenzgericht. Bei Restrukturierungssachen nach dem StaRUG greift eine andere Regel. Für ganz Hessen ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als einziges Restrukturierungsgericht zuständig, während Regelinsolvenzen weiterhin beim Amtsgericht Wiesbaden bearbeitet werden. Das Restrukturierungsgericht sitzt in der Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Wir stimmen mit Ihnen ab, welcher Verfahrensweg zu Ihrer Lage passt, und sorgen dafür, dass die Zuständigkeit von Anfang an korrekt adressiert wird.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Wiesbaden
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Wiesbaden

Als hessische Landeshauptstadt lebt Wiesbaden von Verwaltung und öffentlichem Sektor, ergänzt um ein dichtes Feld an Versicherern und Finanzdienstleistern. Hinzu treten bedeutende Standorte der Chemie- und Pharmaindustrie. So unterschiedlich diese Bereiche in ihrer Struktur sind, so verschieden verlaufen auch ihre Krisen. Damit unsere Beratung wirklich greift, richten wir den Blick gezielt auf den Schwerpunkt, der Ihr Unternehmen betrifft.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Wiesbaden+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Wiesbaden ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Wiesbaden, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Wiesbaden?

Das erste Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Sie schildern uns Ihre Situation, und wir sagen Ihnen klar, welche Sanierungswege realistisch sind. Über die weitere Zusammenarbeit entscheiden Sie danach selbst. Was eine anschließende Begleitung kostet, bemisst sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, also danach, wie komplex die Verhältnisse sind und wie viel Zeit noch bleibt. Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Schuldnerberatung nur Privatpersonen zur Verfügung steht. Unternehmen und ihre Geschäftsführer finden dort keine Hilfe, weshalb eine auf Sanierung spezialisierte Beratung der passende Ansprechpartner ist.

Sanierungsberatung Wiesbaden, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Wiesbaden gedacht?

Wir wenden uns an alle, die im Großraum Wiesbaden unternehmerische Verantwortung tragen, von Geschäftsführern über Vorstände bis hin zu beteiligten Gesellschaftern. Je eher Sie eine drohende Krise thematisieren, desto breiter bleibt das Spektrum möglicher Lösungen. Eine rechtzeitige Beratung schützt zugleich Sie persönlich, denn wer die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verkennt oder trotz Zahlungsunfähigkeit weitere Zahlungen leistet, haftet nach § 15b InsO. Wir sorgen dafür, dass Sie diesen Kipppunkt rechtzeitig erkennen und Ihre Entscheidungen als verantwortliche Leitung rechtssicher und abgesichert treffen können.

Geschäftsführer in Wiesbaden, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Wiesbaden zu uns kommen

01

Finanzdienstleister unter Regulierungsdruck

Versicherungsvermittler und kleinere Finanzdienstleister in Wiesbaden arbeiten in einem stark regulierten Umfeld mit hohen Fixkosten. Wenn Provisionsmodelle wegbrechen oder Bestände an Wert verlieren, gerät die Ertragslage rasch unter Druck. Eine frühzeitige Analyse der Kostenstruktur zeigt, welche Bereiche tragfähig bleiben und wo eine Sanierung ansetzen muss.

02

Verwaltungsnahe Dienstleister mit klumpigen Aufträgen

Betriebe, die überwiegend für die öffentliche Hand arbeiten, hängen an wenigen großen Aufträgen und langen Zahlungszielen. Verzögert sich eine Auszahlung oder läuft ein Rahmenvertrag aus, entsteht schnell eine Liquiditätslücke. Eine vorausschauende Finanzplanung fängt solche Schwankungen ab und schafft Klarheit über den tatsächlichen Kapitalbedarf.

03

Chemie und Pharma mit hohem Kapitaleinsatz

Zulieferer und mittelständische Betriebe im Chemie- und Pharmaumfeld binden viel Kapital in Anlagen und Vorräten. Steigende Energiekosten und aufwendige Zulassungsverfahren belasten die Marge, bevor ein Produkt Erträge bringt. Hier hilft eine Fortbestehensprognose, die den Finanzbedarf über den gesamten Entwicklungszyklus ehrlich abbildet.

04

Immobilien- und Projektgesellschaften im Zinsumfeld

Projekt- und Immobiliengesellschaften in der Landeshauptstadt spüren gestiegene Finanzierungskosten besonders deutlich. Wenn Anschlussfinanzierungen teurer werden und Mieterträge die Belastung nicht mehr decken, kippt die Kalkulation. Eine nüchterne Bewertung der Objekte und der Kapitaldienstfähigkeit klärt früh, ob eine Restrukturierung noch trägt.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Wiesbaden

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Wiesbaden sind das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Wiesbaden zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Wiesbaden unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Wiesbaden unter Druck

Ein Wiesbadener Finanzdienstleister mit rund vierzig Mitarbeitern verliert einen zentralen Vertriebspartner und sieht seine laufenden Provisionen einbrechen. Die Fixkosten für Personal und Büroflächen bleiben, während die Rücklagen schmelzen. Der Geschäftsführer erkennt, dass die nächsten Gehaltszahlungen gefährdet sind, und fragt sich, ab wann die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO greift. Zugleich fürchtet er, mit weiteren Zahlungen gegen § 15b InsO zu verstoßen und persönlich in die Haftung zu geraten.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellen wir eine taggenaue Liquiditätsplanung, die den verbleibenden Handlungsspielraum sichtbar macht. Darauf aufbauend entwickeln wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Sanierungsfähigkeit begründet und die nötigen Maßnahmen benennt. Zeigt sich ein gerichtlicher Rahmen als sinnvoll, bereiten wir eine Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Wiesbaden vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und lenkt den Betrieb weiter, begleitet von einem Sachwalter. Auf diese Weise behalten Sie die Führung, während die Sanierung geordnet und unter Aufsicht verläuft.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Wiesbaden?

Unser Sitz ist in München, von wo aus wir Mandanten bundesweit und über die Grenzen hinaus betreuen. Ein Großteil der Zusammenarbeit läuft digital, was gerade in einer akuten Krise wertvolle Zeit spart. Verlangt Ihre Lage ein persönliches Gespräch, reisen wir nach Wiesbaden oder empfangen Sie in unseren Münchner Räumen. Unser Beratungsgebiet umfasst den gesamten deutschsprachigen Raum und reicht bis zu Fällen mit internationalem Bezug. So begleiten wir Unternehmen aus Wiesbaden mit der Aufmerksamkeit einer Beratung vor Ort und der Erfahrung aus zahlreichen überregionalen Verfahren.

Sanierungsberatung in Wiesbaden und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Wiesbaden

Welches Gericht ist bei einer Insolvenz in Wiesbaden zuständig?
Für eine Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung aus Wiesbaden ist das Amtsgericht Wiesbaden in der Mainzer Straße 124 zuständig. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG werden dagegen zentral beim Amtsgericht Frankfurt am Main in der Klingerstraße 20 geführt, weil Frankfurt für ganz Hessen das einzige Restrukturierungsgericht ist. Die Insolvenz bleibt in Wiesbaden, die StaRUG-Sache liegt in Frankfurt.
Wie hoch sind die Kosten Ihrer Beratung?
Das erste Gespräch zur Orientierung ist kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie bekommen eine offene Einschätzung, ohne einen Auftrag erteilen zu müssen. Für eine weitergehende Begleitung richtet sich das Honorar nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls und wird vorab klar vereinbart, damit Sie die Kosten einschätzen können.
Betreuen Sie auch Unternehmen aus dem Umland von Wiesbaden?
Ja. Wir sind für Betriebe im gesamten Rheingau-Taunus-Raum und den angrenzenden Gebieten da. Weil sich viele Schritte digital erledigen lassen, ist die Entfernung zu unserem Münchner Standort kein Hindernis. Wenn ein Fall persönliche Präsenz verlangt, kommen wir zu Ihnen.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein StaRUG-Verfahren sinnvoll?
Der Weg über das StaRUG steht offen, solange Ihr Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig ist. In diesem frühen Stadium können Sie mit einem Restrukturierungsplan gegensteuern und ein reguläres Insolvenzverfahren vermeiden. Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, ist dieser Weg versperrt, weshalb es auf einen frühen Beginn ankommt.
Behalte ich in der Eigenverwaltung die Leitung meines Betriebs?
Ja. Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt, die den Betrieb eigenständig weiterführt. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter begleitet das Verfahren und übernimmt die Aufsicht. Die unternehmerischen Entscheidungen bleiben bei Ihnen, während die Sanierung unter gerichtlichem Schutz vorangeht.
Wie rasch sollte ich das Gespräch suchen?
Am besten sofort, sobald sich Liquiditätsengpässe abzeichnen oder eine Finanzierung ins Wanken gerät. Frühes Handeln verschafft Ihnen mehr Spielraum und verringert das Risiko einer persönlichen Haftung. Bereits ein kurzes Erstgespräch reicht aus, um die Dringlichkeit Ihrer Lage einzuordnen.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.