Unternehmenssanierung Wolfsburg

Unternehmenssanierung in Wolfsburg

Kommt ein Unternehmen im Großraum Wolfsburg in finanzielle Not, entscheidet die Geschwindigkeit der ersten Schritte über die verbleibenden Wege. Der Standort steht wie kaum ein anderer für die Automobilindustrie, denn rund um den Stammsitz von Volkswagen hat sich ein dichtes Netz aus Zulieferern und Ingenieurdienstleistern gebildet. Diese Nähe schafft Kraft, sie erzeugt aber auch eine starke Abhängigkeit von einem einzigen Takt. Verschiebt sich ein Modellanlauf oder sinken Abrufmengen, spüren das viele Betriebe zugleich. Wir helfen Geschäftsführungen aus Wolfsburg, ihre Lage klar zu bewerten und rechtzeitig zu handeln.

Unternehmenssanierung in Wolfsburg
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Wolfsburg zuständig?

Für ein Unternehmen mit Sitz in Wolfsburg ist bei einer Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung das Amtsgericht Wolfsburg in der Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg zuständig. Bei der Restrukturierung verschiebt sich die Zuständigkeit. Für Restrukturierungssachen ist in ganz Niedersachsen zentral das Amtsgericht Hannover zuständig, während die Insolvenz beim Amtsgericht Wolfsburg bleibt. Ein Verfahren nach dem StaRUG führen Sie deshalb beim Amtsgericht Hannover im Volgersweg 1, 30175 Hannover. Diese Trennung sollten Sie früh berücksichtigen, weil sie die Vorbereitung, die örtliche Zuständigkeit und den Zeitplan Ihrer Sanierung von Beginn an bestimmt und Abstimmung über zwei Standorte verlangt.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Wolfsburg
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Wolfsburg

Wolfsburg lebt von der Automobilindustrie und den vielen Betrieben, die im Umfeld von Volkswagen Teile, Systeme und Ingenieurleistungen beisteuern. Diese Konzentration verschafft der Stadt eine hohe Wirtschaftskraft, sie bündelt jedoch auch das Risiko auf wenige Abnehmer und Programme. Ob Ihr Betrieb an Serienabrufe gebunden ist oder Entwicklungsleistungen erbringt, prägt den passenden Sanierungs-Schwerpunkt. Die folgenden Konstellationen zeigen typische Auslöser einer Krise am Standort.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Hannover.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Wolfsburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Wolfsburg ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Wolfsburg, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Wolfsburg?

Ein erstes Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie schildern Ihre Lage, wir ordnen sie ein und benennen offen, welche Schritte sinnvoll sind. Erst danach entscheiden Sie, ob eine Zusammenarbeit folgt. Die weiteren Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls, also danach, wie akut die Liquiditätslage ist und wie viele Beteiligte einzubinden sind. Bitte beachten Sie: Die öffentliche Schuldnerberatung steht ausschließlich Privatpersonen offen. Unternehmen und ihre Organe brauchen eine betriebswirtschaftlich und rechtlich fundierte Sanierungsberatung, wie wir sie für Betriebe im Großraum Wolfsburg anbieten.

Sanierungsberatung Wolfsburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Wolfsburg gedacht?

Wir arbeiten mit Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern von Unternehmen aus Wolfsburg und dem umliegenden Automobilcluster, deren Betrieb in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Angesprochen sind Verantwortliche, die früh handeln möchten, solange Gestaltungsspielraum besteht. Gerade Leitungsorgane tragen ein persönliches Risiko, denn eine verspätete Reaktion kann eine Haftung nach § 15a InsO und § 15b InsO auslösen. Wir helfen Ihnen, diese Pflichten fristgerecht zu erfüllen, die Liquidität zu ordnen und Ihren Betrieb sicher durch die Krise zu führen, bevor sich Handlungsspielräume schließen.

Geschäftsführer in Wolfsburg, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Wolfsburg zu uns kommen

01

Kettenreaktion in der Zulieferkette

Verschiebt Volkswagen einen Modellanlauf oder senkt Abrufmengen, wirkt das über die gesamte Lieferkette bis zu kleinen Betrieben in Wolfsburg. Kalkulierte Serienumsätze brechen kurzfristig weg. Wir prüfen mit Ihnen die Abhängigkeit von einzelnen Programmen und sichern Ihre Zahlungsfähigkeit über eine Planung, die solche Schwankungen realistisch abbildet.

02

Wandel zur Elektromobilität

Der Umstieg auf elektrische Antriebe entwertet manche klassische Komponente und verlangt neue Investitionen. Zulieferer im Umfeld von Wolfsburg stehen unter Anpassungsdruck. Gemeinsam bewerten wir, wie sich diese Transformation auf Ihre Ertragslage auswirkt, und erarbeiten belastbare Fortbestehensprognosen als Grundlage tragfähiger Entscheidungen.

03

Vorfinanzierung von Entwicklungsleistungen

Ingenieurdienstleister binden erhebliche Mittel, bevor Projekte abgerechnet werden. Zieht sich eine Freigabe hin oder verschiebt der Auftraggeber ein Vorhaben, entsteht rasch eine Liquiditätslücke. Wir analysieren Ihre Projektfinanzierung und zeigen Wege auf, mit denen Sie liquide bleiben und drohende Engpässe frühzeitig abfangen.

04

Preisdruck auf Serienlieferanten

Langfristige Rahmenverträge und harte Preisvorgaben lassen Zulieferern in der Region wenig Spielraum, wenn Material- und Energiekosten steigen. Margen geraten still unter Druck. Wir betrachten Ihre Kalkulation, ordnen die Lage rechtlich ein und helfen Ihnen, eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Wolfsburg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Wolfsburg sind das Amtsgericht Hannover und das Amtsgericht Wolfsburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Wolfsburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Wolfsburg unter Druck

Ein Automobilzulieferer aus dem Wolfsburger Umland fertigt überwiegend Komponenten für ein einzelnes Fahrzeugprogramm. Nachdem der Anlauf einer neuen Baureihe verschoben wurde und Abrufmengen deutlich zurückgingen, reichen die Mittel kaum noch für Löhne und Vormaterial. Die Geschäftsführung fragt sich, ob bereits eine Antragspflicht nach § 15a InsO besteht, und sorgt sich um eine persönliche Haftung für Zahlungen nach § 15b InsO. Ein klarer Blick auf die tatsächliche finanzielle Lage fehlt, während Bank und Lieferanten zunehmend auf verlässliche Aussagen drängen.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellen wir mit dem Unternehmen eine belastbare Liquiditätsplanung über die kommenden Wochen, um Antragsfristen und Handlungsfenster genau zu bestimmen. Darauf baut ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 auf, das den Weg aus der Krise beschreibt und für Bank und Gläubiger nachvollziehbar bleibt. Zeigt sich die Eigenverwaltung als geeigneter Rahmen, bereiten wir den Antrag beim Amtsgericht Wolfsburg vor. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung unter Aufsicht weiter, sodass Kundenbeziehungen zu den Werken erhalten bleiben und die operative Kontrolle im Haus verbleibt.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Wolfsburg?

Unser Sitz liegt in München, unsere Beratung erreicht Sie überregional und digital. Für Unternehmen aus Wolfsburg arbeiten wir zu weiten Teilen per Videokonferenz, Telefon und sicherem Dokumentenaustausch, sodass wir ohne Anfahrtszeiten schnell reagieren. Wo ein persönliches Treffen dem Verfahren hilft, etwa bei wichtigen Weichenstellungen oder Gesprächen mit Bank und Gläubigern, kommen wir nach Bedarf ins östliche Niedersachsen. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir Sie auch bei international verflochtenen Fällen, wie sie in der Automobilbranche häufig auftreten. So betreuen wir Betriebe in Wolfsburg mit derselben Nähe wie einen Mandanten am Firmensitz.

Sanierungsberatung in Wolfsburg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Wolfsburg

Welche Gerichte sind für mein Unternehmen aus Wolfsburg zuständig?
Für eine Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung ist das Amtsgericht Wolfsburg in der Rothenfelder Straße 43 zuständig. Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG führen Sie dagegen beim zentralen Amtsgericht Hannover im Volgersweg 1. Insolvenz und Restrukturierung liegen bei Wolfsburger Unternehmen also an zwei verschiedenen Standorten in Niedersachsen.
Welche Kosten entstehen mir zu Beginn?
Das erste Orientierungsgespräch bleibt kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste fachliche Einordnung Ihrer Lage, ohne sich zu binden. Für eine anschließende Begleitung richtet sich die Vergütung nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls und wird vorab offen mit Ihnen vereinbart, sodass Sie verlässlich kalkulieren können.
Ist eine Beratung möglich, obwohl Sie nicht in Wolfsburg sitzen?
Ja. Der Großteil der Arbeit läuft digital über Videokonferenz und geschützten Dokumentenaustausch, wodurch wir kurzfristig einsatzbereit sind. Für zentrale Termine mit Bank oder Gläubigern reisen wir bei Bedarf nach Niedersachsen. Unser Sitz in München steht einer engen Betreuung Ihres Wolfsburger Betriebs nicht im Weg.
Wann ist ein StaRUG-Verfahren der richtige Weg?
Ein Verfahren nach dem StaRUG setzt an, solange Ihr Unternehmen erst drohend zahlungsunfähig ist, also vor dem Eintritt einer Insolvenzantragspflicht. Es passt, wenn die Krise absehbar, aber noch steuerbar ist. Für Wolfsburger Betriebe führt dieser Weg zum Amtsgericht Hannover, weshalb sich eine frühe und gute Vorbereitung besonders lohnt.
Bleibe ich als Geschäftsführer während der Sanierung handlungsfähig?
In der Eigenverwaltung und im StaRUG-Verfahren behält die Geschäftsführung die Steuerung und arbeitet unter Aufsicht weiter. Gerade die Beziehungen zu den Werken und Auftraggebern bleiben so in vertrauten Händen. Wir begleiten Sie fachlich, damit Sie diese Verantwortung sicher wahrnehmen und die Sanierung aktiv gestalten.
Wie schnell muss ich bei sinkenden Abrufmengen reagieren?
So früh wie möglich. Sobald ein Programm verschoben wird oder Abrufe einbrechen, verkürzen sich die Fristen aus § 15a InsO rasch. Wer im Großraum Wolfsburg früh eine Liquiditätsplanung aufsetzt, gewinnt Handlungsspielraum und senkt das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung deutlich.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.