Unternehmenssanierung Stuttgart

Unternehmenssanierung in Stuttgart

Wenn im Großraum Stuttgart die Aufträge der Automobilindustrie zurückgehen oder ein exportstarker Maschinenbauer Absatzmärkte verliert, wirkt sich das rasch auf die gesamte Zulieferkette aus. Sinkende Abrufe, Preisdruck aus dem Ausland und der Wandel zur Elektromobilität setzen viele Betriebe im Stuttgarter Kessel und im Umland unter Druck. Wer früh reagiert, bewahrt sich Handlungsspielraum. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter dabei, eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen und geordnete Sanierungsschritte einzuleiten, bevor gesetzliche Fristen greifen und Entscheidungen unter Zeitdruck fallen müssen.

Unternehmenssanierung in Stuttgart
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Stuttgart zuständig?

Für Unternehmen aus Stuttgart ist im Insolvenzfall das Amtsgericht Stuttgart als Insolvenzgericht zuständig, ansässig in der Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart. Dort werden Anträge auf ein Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren bearbeitet. Auch für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist für Stuttgarter Betriebe das Amtsgericht Stuttgart an derselben Adresse zuständig. Insolvenz- und Restrukturierungsgericht fallen am Standort Stuttgart damit zusammen, was die Abläufe vereinfacht und Wege verkürzt. Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass der Antrag beim zuständigen Gericht ohne Verzögerung geprüft werden kann, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Stuttgart
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Stuttgart

Stuttgart bildet das Herz einer der industriestärksten Regionen Europas, geprägt von Automobilherstellern, Maschinenbau und einer dichten Zulieferlandschaft mit hoher Exportquote. Der Umbruch in der Antriebstechnik und schwankende Weltmärkte treffen diese Struktur unmittelbar. Damit eine Sanierung wirkt, sollten Sie zunächst den Schwerpunkt bestimmen, der zu Ihrer konkreten Ausgangslage passt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Stuttgart.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Stuttgart+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Stuttgart ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Stuttgart, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Stuttgart?

Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Ausgangslage, die Dringlichkeit und die möglichen Sanierungswege, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Der Aufwand für die weitere Begleitung richtet sich nach Umfang und Zeitdruck Ihres Falls, etwa nach der Komplexität der Zulieferstruktur oder der Vorbereitung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Vor jedem Schritt erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Zur Einordnung: Die öffentliche Schuldnerberatung in Stuttgart richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführung ist eine spezialisierte Sanierungsberatung der richtige Ansprechpartner.

Sanierungsberatung Stuttgart, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Stuttgart gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Industrie- und Zulieferunternehmen im Großraum Stuttgart, die einen Betrieb in schwierigem Fahrwasser verantworten. Wer frühzeitig handelt, kann zwischen mehreren Sanierungswegen wählen und behält die Führung selbst in der Hand. Ein zentrales Anliegen bleibt die persönliche Haftung: Wird die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder werden nach Eintritt der Insolvenzreife Zahlungen entgegen § 15b InsO geleistet, drohen erhebliche Haftungsrisiken. Wir helfen Ihnen, diese Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Geschäftsführer in Stuttgart, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Stuttgart zu uns kommen

01

Transformation zur Elektromobilität

Zulieferer im Großraum Stuttgart, die auf Verbrennungstechnik spezialisiert sind, verlieren mit dem Umstieg auf Elektroantriebe absehbar Umsatz. Der Aufbau neuer Produktlinien bindet Kapital, während die alten Geschäftsfelder schrumpfen. Wer diesen Wandel ohne tragfähige Finanzierung angeht, gerät leicht in eine gefährliche Zwischenphase.

02

Rückläufige Abrufe der Automobilhersteller

Viele Betriebe der Region hängen an den Produktionsplänen weniger großer Hersteller. Drosselt ein Werk die Fertigung oder verlagert Volumen, brechen fest eingeplante Umsätze weg. Hohe Fixkosten für Anlagen und Fachpersonal laufen weiter und zehren die Reserven auf.

03

Preisdruck auf exportstarke Märkte

Der starke Exportanteil des Stuttgarter Maschinenbaus macht die Betriebe abhängig von Wechselkursen und internationaler Konkurrenz. Drängen günstigere Anbieter aus dem Ausland auf die Märkte, geraten die Margen unter Druck. Ohne Anpassung von Kosten oder Preisen verwandelt sich das schnell in eine Ergebniskrise.

04

Kapitalbindung durch hohe Fertigungstiefe

Eine hohe Fertigungstiefe mit eigener Teilefertigung bindet viel Kapital in Maschinen, Material und Beständen. Sinkt die Auslastung, steht diesem gebundenen Kapital kein ausreichender Rückfluss gegenüber. Die Liquidität gerät ins Stocken, obwohl das Unternehmen technisch gut aufgestellt ist.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Stuttgart

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Stuttgart sind das Amtsgericht Stuttgart zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Stuttgart unter Druck

Ein Automobilzulieferer aus dem Großraum Stuttgart fertigt Komponenten überwiegend für Verbrennungsmotoren. Als ein Hersteller die Abrufe deutlich zurückfuhr und ein geplanter Auftrag für Elektrokomponenten sich verzögerte, brach ein erheblicher Teil des Umsatzes weg. Kreditlinien waren durch Vorleistungen ausgeschöpft, Lieferanten drängten auf Zahlung. Die Geschäftsführung fragte sich, ob bereits eine Antragspflicht nach § 15a InsO bestand und ob laufende Zahlungen ein Haftungsrisiko nach § 15b InsO auslösten.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungsspielraum zu ermitteln. Auf dieser Basis entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer belastbaren Fortbestehensprognose, das auch den Umbau in Richtung neuer Antriebstechnik berücksichtigte. Da die Geschäftsführung die Verantwortung behalten wollte, bereiteten wir ein Verfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Stuttgart vor. Die Leitung blieb im Amt und steuerte das operative Geschäft weiter, während ein Sachwalter die Interessen der Gläubiger wahrte.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Stuttgart?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet überregional sowie weitgehend digital. Zahlen, Liquiditätsplanung und die Abstimmung mit Gläubigern bearbeiten wir sicher über geschützte Kanäle, sodass Ihnen keine Zeit durch Anfahrten verloren geht. Ist ein persönliches Gespräch sinnvoll, kommen wir zu Ihnen nach Stuttgart oder in die Region. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir Unternehmensgruppen mit internationalen Standorten und Exportbeziehungen. So verbinden wir verlässliche Ansprechbarkeit mit der Flexibilität, Ihren Fall in Stuttgart ohne Verzögerung voranzubringen.

Sanierungsberatung in Stuttgart und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Stuttgart

Welches Gericht ist für Insolvenz und Restrukturierung von Stuttgarter Unternehmen zuständig?
Für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart zuständig. Auch Restrukturierungssachen nach dem StaRUG werden für Stuttgarter Betriebe an diesem Gericht geführt. Insolvenz- und Restrukturierungsgericht liegen für Unternehmen am Standort Stuttgart damit an derselben Adresse.
Ist das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig?
Nein. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Situation und die dringlichsten Maßnahmen. Kosten entstehen erst mit einer weiteren Beauftragung und richten sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls. Den Aufwand schätzen wir vorab nachvollziehbar für Sie ein.
Betreuen Sie auch Betriebe aus dem Umland von Stuttgart?
Ja. Wir begleiten Unternehmen aus Stuttgart und der gesamten Region, von den Zulieferern im Umland bis zu exportorientierten Maschinenbauern. Der Großteil der Arbeit läuft digital, ein Vor-Ort-Termin ist bei Bedarf möglich. Für die gerichtliche Zuständigkeit ist der Sitz Ihres Unternehmens maßgeblich.
Wann ist ein StaRUG-Verfahren der richtige Weg?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG greift, solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. In dieser Phase lässt sich außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens sanieren. Gerade beim Umbau von Zulieferern empfiehlt sich eine frühe Planung, um dieses Fenster zu nutzen.
Bleibt die Geschäftsführung während der Sanierung im Amt?
Ja. In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO führt die Geschäftsführung das operative Geschäft weiter. Ein Sachwalter überwacht den Ablauf und wahrt die Interessen der Gläubiger. So bleibt Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit während der Sanierung erhalten.
Wie schnell können Sie bei einem akuten Engpass reagieren?
Bei einem akuten Liquiditätsengpass melden wir uns kurzfristig und prüfen umgehend Ihre Zahlen. Innerhalb weniger Tage liegt eine erste Liquiditätsübersicht vor, aus der sich die verbleibende Frist und die nächsten Schritte ergeben. Droht eine Antragspflicht nach § 15a InsO, handeln wir ohne Verzögerung, weil jeder Tag zählt.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.