Unternehmenssanierung Heidelberg

Unternehmenssanierung in Heidelberg

Im Großraum Heidelberg entscheiden bei jungen Biotech- und Technologieunternehmen oft wenige Finanzierungsrunden über den Fortbestand. Bleibt eine Anschlussfinanzierung aus oder verzögert sich die Zulassung eines Produkts, kann die Liquidität eines forschungsintensiven Betriebs innerhalb weniger Wochen kippen. Hohe Vorlaufkosten treffen dann auf ausbleibende Erlöse. Je eher Sie gegensteuern, desto mehr Wege bleiben Ihnen offen. Wir unterstützen Geschäftsführer und Gesellschafter in der Metropolregion Rhein-Neckar dabei, eine drohende Zahlungsunfähigkeit früh zu erkennen und geordnete Sanierungsschritte einzuleiten, bevor gesetzliche Fristen den Spielraum begrenzen.

Unternehmenssanierung in Heidelberg
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Heidelberg zuständig?

Für Unternehmen aus Heidelberg ist im Insolvenzfall das Amtsgericht Heidelberg als Insolvenzgericht zuständig, ansässig in der Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg. Dort werden Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren geführt. Bei einer Sanierung nach dem StaRUG greift jedoch eine abweichende Zuständigkeit: Für Restrukturierungssachen ist im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe das Amtsgericht Karlsruhe zuständig, während das Amtsgericht Heidelberg für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren zuständig bleibt. Ein Restrukturierungsverfahren läuft für Heidelberger Betriebe also beim Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe. Wir behalten diese Trennung im Blick und bereiten Ihre Anträge für das jeweils richtige Gericht vor.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Heidelberg
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Heidelberg

Heidelberg lebt von Wissenschaft und Life Sciences, von Biotechnologie und IT bis zu forschungsnahen Dienstleistern in der Metropolregion Rhein-Neckar. Viele Betriebe sind stark auf Fördermittel, Investoren und lange Entwicklungszyklen angewiesen, was ihre Finanzierung anfällig macht. Damit eine Sanierung trägt, sollten Sie zuerst den Schwerpunkt festlegen, der zu Ihrer besonderen Ausgangslage passt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Karlsruhe.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Heidelberg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Heidelberg ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Heidelberg, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Heidelberg?

Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Ausgangslage, die zeitliche Dringlichkeit und mögliche Sanierungswege, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Der Aufwand für die weitere Begleitung hängt vom Umfang und vom Zeitdruck Ihres Falls ab, etwa von der Komplexität der Finanzierungsstruktur oder der Vorbereitung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Vor jedem weiteren Schritt erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung der Kosten. Ein Hinweis: Die öffentliche Schuldnerberatung in Heidelberg steht ausschließlich Privatpersonen offen. Für Unternehmen und ihre Organe ist eine spezialisierte Sanierungsberatung der passende Ansprechpartner.

Sanierungsberatung Heidelberg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Heidelberg gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen in Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar, die ein Unternehmen in einer angespannten Lage verantworten. Wer früh handelt, kann zwischen mehreren Sanierungswegen wählen und behält die unternehmerische Führung. Besonders wichtig ist die persönliche Haftung: Wird die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder werden nach Eintritt der Insolvenzreife Zahlungen entgegen § 15b InsO geleistet, drohen empfindliche Haftungsfolgen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Fristen sicher einzuhalten und rechtzeitig fundierte Entscheidungen zu treffen.

Geschäftsführer in Heidelberg, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Heidelberg zu uns kommen

01

Ausbleibende Anschlussfinanzierung bei Biotech-Firmen

Junge Life-Sciences-Unternehmen in Heidelberg finanzieren ihre Forschung häufig über Investorenrunden. Verzögert sich eine Anschlussfinanzierung oder springt ein Kapitalgeber ab, fehlt schlagartig die Grundlage für laufende Gehälter und Laborkosten. Da Erlöse oft erst Jahre später fließen, wird die Finanzierungslücke schnell existenzbedrohend.

02

Lange Entwicklungs- und Zulassungszyklen

Von der Idee bis zur Marktzulassung eines Wirkstoffs oder Medizinprodukts vergehen oft viele Jahre. In dieser Zeit entstehen hohe Kosten ohne nennenswerte Einnahmen. Verschiebt sich eine Zulassung durch die Behörde, verlängert sich der Finanzierungsbedarf und die ursprüngliche Kalkulation gerät ins Wanken.

03

Abhängigkeit von Fördermitteln und Kooperationen

Viele Forschungsbetriebe der Region stützen sich auf öffentliche Förderprogramme und auf Kooperationen mit Kliniken oder Hochschulen. Läuft eine Förderung aus oder wird ein Projekt nicht verlängert, bricht ein wesentlicher Teil der Einnahmen weg. Ohne alternative Finanzierung entsteht rasch eine Unterdeckung.

04

Hohe Fixkosten für Labor und Fachkräfte

Spezialisierte Labore, Reinräume und hochqualifizierte Fachkräfte verursachen erhebliche laufende Kosten. Diese Ausgaben lassen sich kurzfristig kaum senken, ohne den Kern des Unternehmens zu gefährden. Sinken die Einnahmen, geraten technologiestarke Betriebe in Heidelberg deshalb besonders schnell unter Liquiditätsdruck.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Heidelberg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Heidelberg sind das Amtsgericht Karlsruhe und das Amtsgericht Heidelberg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Heidelberg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Heidelberg unter Druck

Ein Biotechnologie-Unternehmen aus dem Umfeld Heidelbergs entwickelt Diagnostiklösungen und beschäftigt überwiegend hochqualifizierte Forscher. Als sich eine geplante Finanzierungsrunde um mehrere Monate verschob und ein Entwicklungspartner absprang, reichten die Mittel nur noch für wenige Wochen Gehälter. Offene Rechnungen für Laborausstattung häuften sich. Die Geschäftsführung war unsicher, ob bereits Insolvenzreife im Sinne des § 15a InsO vorlag und ob weitere Zahlungen an Lieferanten ein Haftungsrisiko nach § 15b InsO begründeten.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungszeitraum genau zu bestimmen. Darauf aufbauend entwickelten wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer belastbaren Fortbestehensprognose, die auch die Aussichten künftiger Finanzierungsrunden berücksichtigte. Weil die Gründer die Führung behalten wollten, bereiteten wir ein Verfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Heidelberg vor. Die Geschäftsführung blieb im Amt und steuerte das operative Geschäft weiter, während ein Sachwalter die Interessen der Gläubiger wahrte.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Heidelberg?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und arbeitet überregional sowie weitgehend digital. Zahlen, Planungen und Gläubigerabstimmungen bearbeiten wir sicher über geschützte Kanäle, sodass Ihnen keine Zeit durch Anfahrten verloren geht. Ist ein persönliches Gespräch sinnvoll, kommen wir zu Ihnen nach Heidelberg oder in die Region Rhein-Neckar. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir auch Unternehmen mit internationalen Investoren und Standorten. So verbinden wir feste Ansprechbarkeit mit der Flexibilität, Ihren Fall in Heidelberg zügig voranzutreiben, auch wenn das Restrukturierungsgericht in Karlsruhe sitzt.

Sanierungsberatung in Heidelberg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Heidelberg

Welches Gericht ist für Insolvenz und Restrukturierung von Heidelberger Unternehmen zuständig?
Für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 15 zuständig. Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist dagegen das Amtsgericht Karlsruhe am Schlossplatz 23 zuständig, da Heidelberg zum Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört. Beide Zuständigkeiten liegen also an unterschiedlichen Gerichten.
Fallen für das erste Gespräch Kosten an?
Nein. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen darin Ihre Lage und die vordringlichen Schritte. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine weitere Begleitung beauftragen, und richten sich dann nach Umfang und Dringlichkeit. Den zu erwartenden Aufwand schätzen wir vorab transparent ein.
Können Sie auch Unternehmen aus dem Rhein-Neckar-Umland begleiten?
Ja. Wir betreuen Betriebe aus Heidelberg sowie der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Der überwiegende Teil der Zusammenarbeit erfolgt digital, ein Termin vor Ort ist möglich. Für die gerichtliche Zuständigkeit kommt es auf den Sitz Ihres Unternehmens an, den wir bei der Vorbereitung berücksichtigen.
Ab wann lohnt sich ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG?
Der Restrukturierungsrahmen setzt voraus, dass lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, nicht aber bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesem Fenster können Sie außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens sanieren. Gerade bei forschungsintensiven Betrieben mit langen Zyklen empfiehlt sich eine frühe Planung, um dieses Zeitfenster nicht zu verpassen.
Behalte ich in der Sanierung die Leitung meines Unternehmens?
In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das operative Geschäft fort. Ein Sachwalter begleitet den Prozess und schützt die Gläubigerinteressen. Damit lässt sich eine Sanierung umsetzen, ohne dass Sie die Kontrolle abgeben.
Wie rasch können Sie bei knapper Liquidität eingreifen?
Bei akuter Knappheit melden wir uns kurzfristig und sichten sofort Ihre aktuellen Zahlen. Binnen weniger Tage liegt eine erste Liquiditätsübersicht vor, die den verbleibenden Handlungszeitraum sichtbar macht. Wenn eine Antragspflicht nach § 15a InsO droht, handeln wir umgehend, weil hier jeder Tag über den Sanierungserfolg entscheiden kann.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.