Unternehmenssanierung Hannover

Unternehmenssanierung in Hannover

Wenn im Großraum Hannover Aufträge aus dem Maschinenbau wegbrechen oder ein wichtiger Automobilzulieferer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, zählt jede Woche. Bleiben Zahlungen großer Abnehmer aus und steigen zugleich die Materialkosten, sinkt die Liquidität vieler mittelständischer Betriebe rund um Messe und Industriegürtel spürbar. Je früher Sie gegensteuern, desto größer bleibt Ihr Handlungsspielraum. Wir begleiten Geschäftsführer und Gesellschafter dabei, eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig zu erkennen und geordnete Sanierungswege einzuleiten, bevor gesetzliche Fristen greifen und der unternehmerische Spielraum enger wird.

Unternehmenssanierung in Hannover
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Hannover zuständig?

Für Unternehmen aus Hannover ist im Insolvenzfall das Amtsgericht Hannover als Insolvenzgericht zuständig, zu finden in der Hamburger Allee 26, 30161 Hannover. Dorthin richten sich Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahrens. Bei einer Sanierung nach dem StaRUG gilt eine besondere Zuständigkeit: Für Restrukturierungssachen ist in ganz Niedersachsen das Amtsgericht Hannover als Restrukturierungsgericht bestimmt. Für Betriebe am Standort Hannover fallen Insolvenz- und Restrukturierungsgericht damit örtlich zusammen, was die Wege verkürzt. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen so auf, dass Ihr Antrag beim zuständigen Gericht ohne Verzögerung bearbeitet werden kann.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Hannover
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Hannover

Die Wirtschaft in Hannover ruht auf Maschinenbau und Automobilzulieferung. Dazu kommen ein starker Versicherungssektor und das Messegeschäft mit seinen saisonalen Schwankungen. Diese Mischung bringt sehr unterschiedliche Krisenursachen mit sich, von wegbrechenden Serienaufträgen bis zu langen Zahlungszielen großer Kunden. Damit die Sanierung greift, sollten Sie zunächst den Schwerpunkt bestimmen, der zu Ihrer Ausgangslage passt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Hannover.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Hannover+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Hannover ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Hannover, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Hannover?

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Ausgangslage, die Dringlichkeit und mögliche Wege, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Der Aufwand für die anschließende Begleitung richtet sich nach Umfang und Zeitdruck Ihres Falls, etwa nach der Komplexität der Liquiditätsplanung oder der Frage, ob ein Verfahren in Eigenverwaltung vorbereitet wird. Vor jedem Schritt erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Beachten Sie: Die öffentliche Schuldnerberatung in Hannover richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführung ist eine spezialisierte Sanierungsberatung der richtige Ansprechpartner.

Sanierungsberatung Hannover, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Hannover gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen im Großraum Hannover, die Verantwortung für einen Betrieb in Schieflage tragen. Gerade wer früh handelt, kann zwischen mehreren Sanierungswegen wählen und behält die Führung in der eigenen Hand. Ein zentrales Anliegen ist dabei die persönliche Haftung: Wird die Antragspflicht nach § 15a InsO versäumt oder werden nach Eintritt der Insolvenzreife Zahlungen entgegen § 15b InsO geleistet, drohen erhebliche Haftungsrisiken. Wir helfen Ihnen, diese Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Geschäftsführer in Hannover, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Hannover zu uns kommen

01

Wegbrechende Serienaufträge im Maschinenbau

Viele Zulieferbetriebe rund um Hannover hängen an wenigen Großkunden. Verschiebt ein Abnehmer seine Abrufe oder verlagert Produktion ins Ausland, sinkt die Auslastung schlagartig. Hohe Fixkosten für Maschinen und Fachpersonal laufen weiter, während die Umsätze einbrechen. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigt früh, wie lange die Reserven noch tragen.

02

Lange Zahlungsziele großer Abnehmer

Automobil- und Industriekunden setzen oft Zahlungsziele von 60 Tagen und mehr durch. Für mittelständische Zulieferer aus der Region entsteht daraus eine Finanzierungslücke, die das eigene Working Capital überfordert. Bestehen zugleich Lieferanten auf Vorkasse, gerät die Liquidität in eine gefährliche Schieflage.

03

Saisonale Schwankungen rund um die Messe

Betriebe im Umfeld von Messe und Veranstaltungswirtschaft erwirtschaften einen Großteil ihrer Erlöse in wenigen Monaten. Fällt eine wichtige Messe schwächer aus oder verschiebt sie sich, bleibt die erhoffte Einnahmespitze aus. Ohne Puffer für die umsatzschwachen Monate droht rasch eine Unterdeckung.

04

Steigende Kosten für Energie und Material

Energieintensive Fertigung und volatile Rohstoffpreise belasten produzierende Betriebe in Niedersachsen besonders. Lassen sich gestiegene Kosten nicht zeitnah an die Kunden weitergeben, schrumpft die Marge. Bleibt die Preisanpassung aus, verwandelt sich ein operativ gesundes Unternehmen schnell in einen Sanierungsfall.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Hannover

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Hannover sind das Amtsgericht Hannover zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Hannover unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Hannover unter Druck

Ein mittelständischer Zulieferer aus dem Umland von Hannover fertigt Präzisionsteile für den Maschinenbau. Nachdem zwei Großkunden ihre Abrufe halbierten und ein dritter die Zahlungsziele verlängerte, geriet die Liquidität binnen weniger Monate unter Druck. Kreditlinien waren ausgereizt, Lieferanten mahnten offene Rechnungen an. Die Geschäftsführung fragte sich, ob bereits eine Antragspflicht nach § 15a InsO bestand und ob Zahlungen an einzelne Gläubiger sie dem Haftungsrisiko aus § 15b InsO aussetzten.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Gemeinsam erstellten wir zunächst eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den tatsächlichen Handlungszeitraum zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer tragfähigen Fortbestehensprognose. Da die Geschäftsführung im Amt bleiben wollte, bereiteten wir ein Verfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Hannover vor. So behielt die Leitung die Kontrolle über das operative Geschäft, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen wahrte und die Sanierung geordnet umgesetzt wurde.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Hannover?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München, arbeitet jedoch überregional und weitgehend digital. Unterlagen, Liquiditätsplanung und die Abstimmung mit Gläubigern lassen sich sicher über geschützte Kanäle bearbeiten, sodass Sie keine Zeit durch Anfahrten verlieren. Wenn ein persönliches Gespräch oder ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist, kommen wir zu Ihnen nach Hannover oder ins niedersächsische Umland. Über den deutschsprachigen Raum hinaus begleiten wir auch Unternehmensgruppen mit internationalen Verflechtungen. So verbinden wir verlässliche Ansprechbarkeit mit der Flexibilität, Ihren Fall in Hannover ohne Verzögerung voranzubringen.

Sanierungsberatung in Hannover und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Hannover

Welches Gericht ist bei einer Insolvenz oder Restrukturierung für Unternehmen aus Hannover zuständig?
Für Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Hannover in der Hamburger Allee 26, 30161 Hannover zuständig. Auch für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG ist in ganz Niedersachsen das Amtsgericht Hannover als Restrukturierungsgericht bestimmt. Für Betriebe am Standort Hannover liegen beide Zuständigkeiten damit am selben Gericht.
Was kostet die erste Beratung?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Situation und die dringendsten Schritte. Erst danach, wenn Sie eine weitere Begleitung wünschen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit Ihres Falls richten. Sie erhalten vorab eine klare Einschätzung des zu erwartenden Aufwands.
Beraten Sie auch, wenn mein Betrieb nicht direkt in Hannover sitzt?
Ja. Wir begleiten Unternehmen aus dem gesamten Großraum Hannover und dem niedersächsischen Umland. Der Großteil der Zusammenarbeit läuft digital, ein Vor-Ort-Termin ist bei Bedarf möglich. Entscheidend für die gerichtliche Zuständigkeit ist der Sitz Ihres Unternehmens, den wir bei der Vorbereitung berücksichtigen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein StaRUG-Verfahren?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG setzt an, solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, das Unternehmen also noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wer diesen Zeitpunkt nutzt, kann ohne reguläres Insolvenzverfahren sanieren. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bleiben Ihnen.
Verliere ich als Geschäftsführer die Kontrolle über mein Unternehmen?
Nicht zwangsläufig. In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und beim Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und lenkt das operative Geschäft weiter. Ein Sachwalter überwacht den Prozess und wahrt die Gläubigerinteressen. So verbinden Sie Sanierung mit unternehmerischer Handlungsfähigkeit.
Wie schnell können Sie bei einer akuten Krise reagieren?
Bei akutem Liquiditätsengpass melden wir uns kurzfristig und sichten umgehend Ihre Zahlen. Innerhalb weniger Tage steht eine erste Liquiditätsübersicht, aus der sich die verbleibende Frist und die nächsten Schritte ableiten lassen. Gerade bei drohender Antragspflicht nach § 15a InsO zählt jeder Tag, deshalb arbeiten wir hier ohne Verzögerung.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.